Ausgabe 
11.2.1873
 
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(654) -

1873.

Sj

Deutschland.

Dienstag den 11. Februar

Nr. ZS»

c werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch bei allen Post-

Bestellungen aus den Gießener Anzeiger Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.

Abormerrten wciche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben für die Monate Februar und

März zu 40 kr.

uud Der Angeklagte überall das gleiche Recht -ur Mitwirkung bei ver Beweis- ansnahme. 16) Die Beeidigung Der Zeugen erfolgt erst in Der Hauptverhand- lung. Der Eid wird promissorisch geleistet. 17) Bei Der UrtheilSfällvng ist jum Ausspruch des Schuldig überall eine Mehrheit von zwei Dritttheilen der Stim- menven erforderlich. 18) Die Strafvollstreckung geschieht Durch Die Staats- Anwaltschaft.

Die vier ersten G.mnDsätze finden, als zum GerichtSverfassungSgesetze gehörig, im vorliegenden Procrßgesetzentwnrfe selbst keine Stelle und verden auch nicht ia een Motiven erläutert und begründet. Dagegen findet fich in letzterem eine Aus­führung über Die Fvage der UmwanDlung Der Geschworenengerichte in Schöffen- grrichte, Die von besonderer Bedeutung ist. Wir werden darauf noch zurück- kommen.

Darmstadt, 8. Febe. Heute wurden Den Ständen durch das M.sisterium de- Innern ein Gesetzentwurf über Die innere Verwaltung und Vertretung Der Kreis- und Provinzen, eine Städte-Ordnung und eine Landgemeinde - Ordnung

78,430000 Thlt.

19,385000

3,571/000

1,430000

26,500000

littelt:

icker,

:oui6 Köhler,

ltdt. ______.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.

Berlin, 9. Februar. In DerGermania" finden wir nachstehende Adresse De« Preußischen Episeopat« an das Herrenhaus.Hohes Herrenhaus. D.e Kaiser-

'"chibe.

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vorgalegt.

Darmstadt, 8. Fedr. Abg. Heinzerling hat Den Antrag gestellt, Die Re- gieruug um eine Gesetzvorlage zu ersuchen, wonach Die in Starkenburg und ObeNeffen noch bestehenden Beschränkungen, bezw. Privilegien der Fraum be- ügiich der Uebernahme von Bürgschaften aufgehoben werben. Ein ähnlicher An­trag war s. Z. von Curtman gestellt, aber nicht mehr zur Verhandlung gelangt. In den Motiven wird auSgesüyrt, daß Die in Rebe stehenden Bestimmungen Dem deutschen Rechtsbewußtsein Durchaus fremD finD und inSbesonDere bei der heutigen lociahn BrldungSstufe Der Frauen keinerlei Berechtigung mehr haben. Aus An' Der Wahl Df« Adg. Schaub war eine Beschverde eingelaafen, weil Der Poiizeiviener in Laubach Wahlzettel vertheilte. Der berichtende Ausschuß ließ Die Entschuldigung, Daß Der Mann hier alsPrivater" gehandelt, nicht gelten, Da jene Thätigkeit als dienstliche angesehen werben könne, und verlangt daher, daß bet künftigen Wahlen Vorsorge getroffen werde, Daß AehnlicheS unterbleibe. Daß unser Einkommensteuer-Gefttz einer Revision unterworfen werden wird, kann als sicher angenommen werden. Fraglich bleibt nur, ob Die« so zeitig erfolgt, daß Die Wirkungen noch auf d«S Demnächst zu berathenDe Budget von Einfluß

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Preis vierteljährig 1 fl- 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 kr.

Gießen. In diesen Tagen ist Der Entwurf einer Deutschen Strafprceßord- I nuna nedft Motiven erschienen. Wir eninehmen demselben einige allgemein^ Ge- ; sichispunkte. Der Entwurf lehnt sich nicht, wie seiner Zeit Der für Da« etraf- i Lfffcbud) , an eines Der in Deutschland besteh-nven Gesetzbücher an. Die Man- . niifattigkeit Dieser ist außerordenilich. Es gelten in Den 25 Staaten Des deutschen Reiches, ausschließlich Elsaß-Lokhringenß, nicht weniger als 20 mebr, oder minder von einander abweichende Gesetzgebungen. Abgesehen von geringeren Verschiedenheiten fassen Die Motive, welche Dem neuen Strafprokeßeniwarse beige- , aeb?n sind, Die deutschen Staaten in Beziehung auf Da« Strafverfahren in drei i Gruppen zusammen, nämlich 1) solche Staaten, in welchen noch Der gemnnrecht- I liche Ingu sit onsproceß mit größeren oder geringeren Modifikationen gilt. Cd sind Dies: Mkcklenburg-Schwrrin, Mecklenburg-Strelitz, Schaumburg-Lippe un. Livve-Detmold; 2) solche Staaten, ui denen Der auf Anklagesorm und Mund- . liefeit beruhende resormirte Sirasproceß besteht, Die StaatSrrchtspflege je och Udialich Durch .echtsgelehrte Richter gehandhabt wird (ed find ^e«: Sachsen- Blt nburg und Lübeck); 3) snl-h- Staaten, in denen d-r nfOr=ilrk Straproe-tz p,sieht und da« Laienelement in größerem oder geringerem Umfange zur kiilw.r. funa bei Der StrafrechtSpfl-ge berufen ist. Es find Dies Die übrigen Staaten dk« Reiches. Von allen Viesen Gesetzgebungen erschien keine einzige geeignet, zur Grundlage für eine dem ganzen Reich gemeinsame Strafproceßordnung zu Dientn, »eil sie sämmtlich auf Der Sonder-Gerichtsverfaffung Der Emzeistaaten beruhen.

Bei Ausarbeitung des neuen Entwurfs einer gemeinsamen Deutschen Vtra,- srottecrCnung fft n-.an »on dir Ueberzeugnog ausgegangen, raß -in- solche auch eine geaeintame Ger,cht«°erfaffung -oeau-setzt. Die Mottoe bewerrrn dazu- Wenn die ReichSgesetzgedung e« unternahm, eine gewe>e>same Ctollproeeßordnung und eine gemeinsame Ltrasproeetzordnung zu Ichaff-n, so mußte sie sich »->« »t- glufgabe stellen, al« ©euaDtage für beide Proeeßordnungen gl-tchzeittg ein geme n- same« Gertcht«oersaffung«gesetz für da« Reich ju geben. L-- Entwurf eme Gericht-v rsaffungsgeseße« ist somit tat vorausgesetzte Korrelat diese« S rasprottß- Ent-vurs« : in ihm werden namentlich olle diejenigen Bestimmungen zu suchen und ,u staden ein, die sich auf die Organisation Dee Gerichte und der Staat«. Anwaltschaft, sowie Stellung der Letzteren tm Strafheoe-sse, auf die H-ranztehug de» Laten.l-wente« zu der Rechtssprechung, auf die sachliche Zustände,ket der G - richte, auf die Orff'ntlichkeit der Gerichtesttznngen, auf die Aufrechthaltung der Ozonung <n den tetzteren, auf die Gertcht«,prache und die Zuziehung von LoV me,tchc-n, sowie auf die zu gewährende R-chtShülse beziehen, und welche aller­dings 'n die strafpioceß Ordnung hätten aufgenowmen werden muffen, wenn dich für sich allein und nicht, »U beabstchtigt wird, in Berbindung und n> °r- ' gunischen Zusammenhänge mit der umfoff ndeu Gesetzgebung über D e Verfassung und Den Lioilproeeß in'« geben treten sollte. Der Emwnrf eine« « setze« über di- Ger,cht«oerfaffung ist also in gewissem Sinne al« Der erste Tdeet 8tä '°^?Neuermi?n"'!ege?dak''bestehenDe Recht, welche der Entwurf enthält oder nach obiger Bemerkung stillschweigend °°rau«setzt, sind bemerken««-- h ber-enubtben : 1) Die Slrasurtheile werern m erster Instanz nicht mehr vo rechtsgelehrten Richtern olle-n, fonder» überall unter Wuw.rtung °°n Lmen g - fäll,. " 2) D>e erkennenden G-richte erster Instanz sind schoffenger.chte. «>e , allen tn die »rosten, mittleren und klemm Schöffengerichte. 3) Dre großen Schoss naerichte treten an die Stell- der seitherigen Geschworenengerichte. 4) Dl Sckoffe/üben in aleichberechtigter Stellung mit den recht-gelehrten Richtern da« L kam in sichern vollen Umfange au«. 5) Gegen Die Urtheile Der Schöffen, aeri&te RnDet Inne Appellation statt. 6) Dem durch eine strafbare H'Ndung ®tl$Ln ist bei allen strasbarm Handlungen, der-n Verfolgung nur »nf schräg ei,tritt »D« bei Denen ter Strafrichter auf eine Butze ertennen darf, tu« Re«. Der fubflD aren Privatllage gewährt. 7) In gleichem Umfange stell t ute i i n fliedit in sich der von der Staat«anwalifchaft erhobenen Anklage b-. h^ B i tt?« d r Echii oerfolgung al« Nebenkläger °°.°!-llUeßeet. 8) Der Xil Ln aui Antritt des Verletzten über Die vermogensrechtlichcn Aa- Straft'chlir auf^Antrqg ve. v H Handlung erwachsen sind, ent-

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P?M ÄtnDer unter Gesellschaft- ireiu^0, tai

ctt«A fr. fJ'i.aft- f?* n* (392 a t. ___-

firner kdc- und Märkte !}®3, Losungen

unb ^nGlgenilandenrc. 'Avril 1873, !} 7. Mai 1873.

^und berecbtigt en Eierloosungen.

' n halfen 110 EM ?tvng von 100 ff. Hemr Fr. Nestler m W Ix e^?T06rammc" »MkZezirkSverein.

M dierjungen sucht orr, Kirchenplah.

riensfmadchen kann tc Anlage L 25.

Gothii,

ilt in Deutschland, cnMhkil unge- icb im Jahre 1872 :bubt, indem der ) Tblr. betrug, die 0,000 Thlr. hinter ichert den Theilha- imdende, deren seit n send.

i die Perslchcrteti

sein können.

Berlin, 8. Februar. Die gestrige Parlamentssitzung, Deren ganz exceptio- ntlle BeDeutung erst bei Der Demnächst einzuleitenden Untersuchung gewürdigt wer- den wird, war ganz Dazu angethan, um aus unsere constitutionellen VerhaUniffe ein sehr charakteristische« Schlaglicht zu werfen. Die Vorgänge, wriche sich in Derselben abspielten, find in jedem Betracht exorbitant zu nennen. Mau verge- aenwärtige sich nur für einen Moment die Situation. Ein Minister schiebt einem von allen Parteien de« Hause« gerade wegen seine« fleckenlosen Charakter«, seiner seltenen Uneigennützigkeit hochverehrten Abgeordneten geradezu ehrenrührige Ab- sichten unter. Der höchste Staatsbeamte entblödet sich nicht, in einem Briefe an den Präsidenten de« AbgeorDnetenhauseS es außzusprecheu, jener AbgeorDnete hünDlc gewissermaßen im Auftrage einer geschäftlichen ^oncurrenz. Kaum war das Denkwürdige ministerielle Schreiben verlesen und schon beeilt sich Derselbe Herr Minister zu erklären, er sei geraDe in Betreff de« einen, Den AbgeorDneten Lasker gravirenden Punkte«, falsch berichtet gewesen. Er giebt seme^Uebere.lung z«, hält aber Den übrigen Thcil seines Schreibens noch aufrecht. Der Herr Abge­ordnete richtet nun seine schwireu, stchertreffenden Geschütze mitten auf das fetnD- Uche (in Diesem Falle das ministerielle) Centrum, woraus sich Derselbe Herr Mi­nister von Neuem erhebt und erklärt, er habe All' da«, wa« Der AbgeorDnete ; unter steigenDcm Erstaunen Des Hauses eben mttgetheilt, nicht g-vußr. Herr «ioon gehört bekanntlich, er hat es ja selbst erst kürzlich versichert, zu Denehr- licden" Leuten. Herr Roon hat noch gestern tm AbgeorDnetenhause versichert, Daß Die SchulDigen D<e Straft treffen soll - aber erst müßten sie gehört wer- Den. Gewiß ist es richtig, audiatur et altera pars. Nur, Daß Herr Noon Die­selbe Billigtest und Gerechtigkeit auch gegen Den AbgeorDneten hätte zur Anwen- Dung bringen unD nicht auf eine einseitige und parteiische Insinuation hin Den- selben beschuldigen sollen. Aber freilich, in Dem einen Falle handelte es sichja aur um Die Ehre eines Abg-oroneten, im anDern um Die eines königlich Preu­ßische Wirklichen Geheimen Ober-Regikrungsraths, selbst von Dem Schlage Des Herrn Wagener, un.D Das äußert ja begreiflichermaßen> D,e Sachlagi^vollkommm. Da« Princip Des Parlamentarismus, Der Oeffeftlichkeit in allen Stb.ateang le eine« Bertheioiger« bedienen. 19) 7Die!qenheiten hat gestern in Der Rede Laskcr's und Dem Dekenntmß der Herren Ml-

beiugr, den Beweiserhebmigrn in Dci^Xfhüuna ift ^n auSgeDehntemvisier einen Sieg erfochten, Dessen Tragweite bi« jetzt noch Nicht zu ermtffen ift._ Abwendung Der Untersuchungshaft Durch eiuea in tm n ..... m»u- finDen wir nachstehende «

".i (traf»«.«» i-'i Gesetzentwürfe Über

££ Art'mch. statt. 13) Gegen Flnch.ige oder -bwesend- ^»uld te l.ch SU , auch über die D «etp inar.

findet eine Hauptserhandlung unD Urthktiösallut.g mch^ statt. 14) unm.telb» g.wat. zur Brsch.ußfassang vorgetegt, welche den Satzungen und te»>'««»**« KSTtW»A.«»-i. laden zu laytn. *»>) vn * ö 7