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VTt;8 vierteljährig 1 fl. 12 fr. «it Bringerlohn. Durch die Bost bezogen vierteljährig 1 fi. 29 fr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Lanzletberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kressen.
Nr. 237 Freitag den 10. Octodcr ZMZ.
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Amtlich er Theis.
xx ± p r Gießen, am 8. October 1873.
Betreffend: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten für den Fall einer Mobilmachung.
Die Großherzogliche Kreis-Schul Cowmission Gießen
an die Schulvorstande des Kreises.
Mit Bezugnahme auf unser Ansschreiben vom 16. April I. I. fordern wir Sie auf wegen etwa geltend zu machender Reclamationen innerhalb 8 Tagen uns Vorlage zu machen. Wo Reclamationen nicht begründet sind, ist Berichterstattung an uns nicht erforderlich.
. v. Röder.
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B e k a n n t m a ch u n g.
Die Ackerbausehule zu Friedberg betreffend.
Der Unterricht in unserer Anstalt beginnt in zwei Abtheilungen am 3. November d. I. und umfaßt folgende Gegenstände:
Untere Abtheilung. Wöchentliche Stunden: Deutsch 4, Schönschreiben 2, Geographie 2, Geschichte 2, Rechnen 4, Geometrie 2, Zeichnen 2, Gesteinslehre 1, Botanik 2, Physik 2, Chemie 4, Bau der Hausthiere 2, Ackerbau 4, Obst- und Gartenbau 1, Thierzucht 2.
Obere Ab theilung. Wöchentliche Stunden: Deutsch 2, Landwirthschaftliches Rechnen 2, Feldmessen, Rivelliren, Planzeichnen 3, Geometrie 2, Physik 2, Chemie 4, Zoologie 2, Botanik 2, Thierheilkunde 2, Allgemeiner und specieller Pflanzenbau 3, Obst- und Gartenbau 1, Betriebslehre 3, landw. Buchführung 1, Wiesenbau 1, landw. Maschinenkunde 1, Thierzucht 3, Volkswirthschafslehre 1, Landwirthschaftsrecht 1.
Der Unterricht wird ertheilt von den Herren: Dr. Heuser (seither Vorstand der Ackerbauschule zu Eppingen, Baden), Rückert, Landwirthschafts- lehrer und Abtheilungsvorständen, Lehrer an der Musterschule Bitsch, Kreisveterinärarzt Dr. Born, Wiesenbaumeister Greb, Seminarlehrer Dr. Heidt, Reallehrer Dr. Klein, Reallehrer Lang, Seminarlehrer Süß, Seminarlehrer Wahl, Lehrer an der Musterschule Weinel.
Der Unterricht wird durch Excursionen, Demonstrationen und mehrere Sammlungen unterstützt. Jeden Abend finden von 7—9 Uhr Wiederholungs- Arbeitsstunden unter Aufsicht eines Lehrers statt. Aufnahmefähig sind junge Leute vom 14. Lebensjahre an, welche die in einer Volksschule erreichbaren Vor- kenntmfle besitzen und mit den practischen Verrichtungen der Landwirthschaft nicht ganz unbekannt sind. Neueintretende werden in die untere Abtheilung ausgenommen. Die Schüler des Wintercursus 1872/73 rücken in die obere Abtheilung vor, ebenso diejenigen Neueintretenden, welche durch ein Zeugniß oder eine abzulegende Prüfung als hierzu befähigt erscheinen. Das Verhalten der Schüler in- und außer der'Schule wird streng überwacht.
Das Schulgeld beträgt im oberen Cursus 20 fl., im unteren 25 fl. Anmeldungen können bei dem unterzeichneten Kuratorium erfolgen und werden wegen der räumlichen Einrichtungen möglichst frühzeitig erbeten. Ausführliche, den Lehrplan enthaltende, Prospecte, sind von den Herren Directoren der landw. Bezirlsvereine, sowie von uns erhältlich und sind wir zu jeder wetteren Anskuufr, gleichwie zur Vermittelung von Wohnungen gerne erbötig.
Friedberg, im September 1873. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.
Trapp, Lindeck, Haas,
Negierungsrath. Rentamtmann. Kreisassessor.
politischer Theis.
sein Recht auf die Schule unangreifbar sicher stellen müsse, wenn er es nicht für immer verlieren wolle.
Deutschland.
Gießen, 9. Oct. Die Bürgerversammlung in Sachen des Schulgesetzes hat gestern Abend unter sehr zahlreicher Betheiligung stattgefunden. Nachdem Herr Gemeinderath Haustein zum Vorsitzenden bezeichnet worden war, ergriff Prof. Oncken das Wort, um die bereits rnitge- theilte Adresse an das G r o ß h e r z. Ministerium des Innern zu verlesen und zu begründen.
Einleitungsweise führte er ans, man könne weit in die Geschichte des Landes, vielleicht bis zum Jahr 1848 zurückgreifen, um wieder einen Zeitpunkt zu treffen, wo dasselbe von einer so tiefen Bewegung erfüllt gewesen sei wie jetzt. Er sehe darin au sich ein Zeichen, daß der Sinn für öffentliche Dinge, wie bürgerliche Selbsthülfe und Selbstthätigkeit aus langer Erstarrung kräftig erwache; die Sache selbst aber sei wohl werth, daß man sich darum rühre, denn bei dem Streit um die Schule handle es sich um Wohl und Wehe unserer Kinder, wie um Wohl und Wehe des Staates, dem sie entgegenwachsen, dem sie einst dienen sollen in echter Treue, dem sie nicht entfremdet werden dürfen durch fanatische Hetzereien, die über die Väter unserer Väter bereits unsägliches Elend gebracht haben. Nachdem die Stadt Gießen bereits durch die einstimmige Kundgebung des Gemeinderathes in der Streitfrage selber Stellung genommen, sei erst durch das am letzten Montag erfolgte Erscheinen des Ausschußberichtes der I. Kammer ein Anlaß gegeben worden, einen Appell an die Bürgerschaft selbst zu richten. Dieser Ausschußbericht lasse bei den principiell wichtigen Abänderungen, die er zu dem Gesetz beantrage, eine entscheidende Thatsache außer Acht, die Thatsache nämlich, daß wir uns nicht im Frieden, sondern in einem sehr heftigen Kriegszustände befinden, im Kriege gegen eine Macht, die ganz offen und systematisch die Alleinherrschaft Über Staat und Schule a»strebt und falls sie die letztere habe, der
Redner rechtfertigt nun jeden einzelnen Satz der Adresse unter Hinweis einmal auf das Gesetz und sodann den Ausschußbericht der I. Kammer.
Der letztere behaupte zuerst, ein Bedürfniß nach einem Schulgesetz sei nicht vorhanden, nothwendige Veränderungen aber hätte die Regierung auf dem Wege der Verordnung nicht auf dem der Gesetzgebung vornehmen sollen. Darauf müsse erwidert werden, daß das Bedürfniß nach Reform nicht erst dann beginne, wenn etwas Bestehendes ganz unhaltbar, ganz trostlos geworden sei, sondern dann bereits, wenn zwischen einen alten Zustand, wie vortrefflich er früher gewesen sein möge und den Bedürfnissen einer neuen Zeit ein Widerspruch zu Tage trete, der Heilung erheische und Heilung ermögliche; was aber den zweiten Punkt angehe, so habe das Land ein Recht bei so wichtigen Fragen, wie eine Schulreform, durch seine Vertreter gehört zu werden und mitzuwirken, wie die Regierung ihrerseits in dieser Mitwirkung eine uiterläßliche Kräftigung für den Kampf habe suchen müssen.
Der Redner beleuchtet nun die einzelnen Vorzüge des Gesetzes, die in der Adresse berührt sind, die obligatorische Fortbildungsschule, die das gewähre, was man in Gießen schon zu einer Zeit verlangt habe, als man in vie- len Kreisen noch gar nichts davon habe wissen wollen, die Hereinziehung der Lehrer und der Bürger in die Aufsichtsbehörde für das Volksschulwesen, was beides bisher gefehlt habe und sich in Zukunft sehr wohlthätig erweisen werde und endlich die Stelle der Geistlichkeit bei denselben.
Was die Kirchen als ein gutes Recht beanspruchen können, das sei ihnen unverkümmert geblieben, ja ausdrücklich sicher gestellt worden, also vor Allem die Leitung des Religionsunterrichtes, der auch in den gemeinsamen Schulen getrennt und obligatorisch bleibe. Der Orts-Geistliche sei ferner geborenes Mitglied in dem Ortsschulvorstand und habe nur kein Vorrecht auf den Vorsitz in demselben mehr. Das werde sich in der Praxis ganz anders ge- Herrschaft über den ersteren auch ohne Gesetz ganz sicher sei. Eine Menge stalten als es auf dem Papiere aussehe. Es verstehe sich von selbst und sei Dinge, die vor zehn, zwanzig Jahren ganz unverfänglich gewesen, seien heute1 von der Negierung ausdrücklich betont, die Ernennung des Geistlichen lebensgefährlich geworden und der Krieg, der eben überall in ganz Mittel-!zum Vorsitzenden werde überall da erfolgen, wo es durch das Jntereffe europa tobe, sei ja kein Zufall, sondern die nothwendige Folge, von Encyclica, ider Sache geboten sei, aber allerdings werde kein anderes Recht darauf gelten, Syllabus und Unfehlbarkeit, die das alte Verhältniß zwischen Staat und als es eben durch Eifer für die Schule, durch wahre Theilnahme an ihrem Kirche vollständig auf den Kopf gestellt und deßhalb auch die Schulgesetzgebung Gedeihen erworben werde. Auch in Baden sei über diese Neuerung im Jahre in die Lage der Nothwehr gebracht haben; die Zeit sei da, wo der ^taat '1864 ein fürchterlicher Lärm entstanden, schließlich habe die Curie in Frei-


