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also die bei weitem überwiegende Anzahl, nach summarischer Verhandlung sofort! entschieden und erledigt worden, darunter etwa 30 Fälle nach vermitteltem Ver­gleiche. In nur 56 Fällen fanden protokollarische Verhandlungen und in nur 21 Fällen gewerbliche Schiedsgerichte statt. Auf beit Rechtsweg in Folge Berufung an das Gericht gelangten nur siebcu Fälle (von welchen einer noch bei dem höchsten Gericht schwebt). Rcformatorisu- wurde Seitens des Gerichts nur ein einziger Fall entschieden und zwar in contumaciam. Pfändungen wur­den nur in drei Fällen vollzogen, polizeiliche Execurionen durch Vorführung durch die Gendarmerie in nur 21 Fällen. In den im laufenden Jahre ent­schiedenen Fällen hat es keine Partei zur polizeilichen Execution kommen lassen, und an Pfändungen wurde nur eine einzige vollzogen. Man denke sich, welche Schreibereien die fraglichen Gewerbstreitigkeiten verursacht hätten, wenn sie im gewöhnlichen gerichtlichen Verfahren verhandelt worden wären! (Fr. I.)

Berlin, 6. April. Jndeß die meisten Reichstags-Abgeordneten Berlin bereits verlassen haben, finden zwischen einzelnen Mitgliedern, die sich für das Münzgesetz besonders interessircn, noch Vorberatbungen Statt. Von den Anhän­gern derreinen" Goldwährung wird eine Ausschließung der vollwichtigen österreichischen Guldenmünzen, die in Süodeutschland viel umlaufen und dem­nächst als Doppelmark-, Einmark- und Halbmarkstücke sicher noch mehr beliebt werden würden, für dringend nothwendig gehalten. Andererseits soll bekannt­lich, auch nach dem vorliegenden Gesetzentwürfe, das neue Silbergeld der Reichs- markrechnung nicht bloß für die kleinen Werthe, sondern auch für die gauzeu Markstücke, ja, für die Fünfmarkstücke sehr unterwerthig ausgeprägt werden und in Zahlungen nur bis 20 Mark angenommen werden müssen. Dem Ver­nehmen nach sind bereits manche Stimmen dafür, daß statt des Fünfmarkstücks in Silber, welches als Scheidemünze ohnehin übeiflüssig wäre, vollgültig in Gold ausgeprägt werde; in die silberne Scheidemünze würde dann dafür das Doppelmarkstück cintreten. Unerfreulich bleibt freilich auch so für deu kleinen Verkehr das System noch immer. Die Volkszeitung eifert deßhalb noch immer heftig gegen das ganze Princip desselben.Der Fehler der Regierungsvorlage," schreibt sie,besteht darin, daß man dem Großhandel eine Goldmünze schafft, die ihm vorteilhaft ist und die man ihm auch gönnen muß, dafür aber dem Kleinverkehr des Volkes eine neue Silbermünze darbietet, die um zehu Procent schlechter ist als die bisherige. Während ein neues Goldstück wirklich in Metall so viel Werth in sich hat, wie es als Münze lautet, will man das neue sil­berne Reichsgeld, die Mark, verschlechtern und es an zehn Procent unter seinem wirklichen Metallwerth ausprägen. Man giebt dem schlechten Gelde. einen Zwangscours, aber nur so lange es sich um kleine Summen bis zu 20 Mark handelt. Bei allen kleinen Summen, wie sie der Reiche dem Armen oder die Armen unter sich zu zahlen haben, da sagt man:Du mußt das schlechte Geld für voll annehmen!" Bei allen höheren Summen jedoch, wie z. B- bei der Miethe, welche derArme demRcicheu zu bezahlen hat, da wird man mit einem Male gewiffenhaft und sagt:Nein, Du brauchst kein so schlechtes Silbergeld anzunehmen! Du hast das Recht, gutes Geld zu fordern!" Da hört der Zwangscours mit einem Male auf! Ja, selbst für den Umtausch des letzten Silbergeldcü in Gold macht der Gesetzentwurf Clauseln, wonach die Reichscas- sen nur in Summen von 200 Mark den Umtausch bewerkstelligen, während der Arme, der geringere Summen zum Umtausch bringt, abgewiesen wird!" Was das Gepräge angeht, sind alle Stimmen dafür, daß eine völlig gleiche Behandlung der silbernen und sonstigen Scheidemünzen nach Maßgabe der in Art. 3 enthaltenen Vorschriften bestimmt werde. Wenn man einerseits die neuen 20- und 10-Markstücke in Gold mit ihrer kleinen Schrift für die Werth­angabe (10 M-, 20 M.) und andererseits die süddeutschen Gulden oder Halb' gülden mit der deutlichen und innerhalb des Eichenkranzes so geschmackvoll ge­ordneten Werthangabe, oder die schweizerischen oder italienischen Silberstücke (1 Lira, 50 Centesimi, 1 Franc rc.) damit vergleicht, so wird man zugestehen müssen, daß die klare Verständlichkeit eben auch ein Moment ist, um einem neuen System Eingang und Beliebtheit zu verschaffen.

Berlin, 8. April. Im Gegensätze zu den von Herrn Bamberger in der Freitagssitzung des Reichstages abgegebenen Erklärungen ist es nun doch gelungen, die Mitglieder der freien Reichstags-Commission für das Münzgesetz noch zwei Tage nach Beginn der parlamentarischen Osterferien hier znrückzn- halteu. Sie haben am Sonnabend und Sonntag den ^Gesetzentwurf weiter durchberatheu und erfreuten sich der Anwesenheit des Geh. Raths Michaelis, welcher als Delegirter des Reichskanzleramtes sich lebhaft an den Debatten betheiligte. Von dem allgemeinen principiellen Einverständnisse schlossen sich nur die Abgg. Mohl und Lenthe aus. In der Einzelberathung entschied man sich bedauerlichst (mit 10 gegen 8 Stimmen) für den Antrag auf Ausprägung von Zwei-Markstücken. Dagegen sind als erfreulichere Ergebnisse der Berathun- gen die Einbringung folgender Anträge zu bezeichnen: Fünf - Markstücke als kleinste Goldmünze und'ferner Bronce- statt Kupfermünzen auszuprggen; dann auf den Stücken von 1 Mark und darunter weder das Bild des Kaisers, noch das der Landesfürsteu prägen zu lassen; und die Verpflichtung zur Privatgold­prägung mit dem Maximalsatz von 7 Mark pro Pfund Neingold anzuerkemien. Außerdem sind eine Reihe von Resolutionen gefaßt; dieselben betreffen die Sil­bereinziehung, die Banknotenbeschränkung auf 100 Mark, Gewährung sehr hoher Betriebsfonds zur Beschleunigung des Ausprägens, Gewährung von festen Mit teln zur besseren Ausstattung bestehender und Errichtung neuer Münzstätten, insbesondere derjenigen zu Straßburg. Die Frage, ob auchofür Staatspapiere eine Beschränkung auf 100 Mark eintreten soll, ist varläufig offen gelassen.

Berlin, 8. April. In einer an den Reichstag gelangten Petition werdey gar seltsame Dinge erzählt. Wir greifen Folgendes heraus:Anläß­lich der seiner Zeit unter Vorsitz des Herrn Generalpostdirector Stephan in Berlin tagenden Feldpost-Conferenz, an welcher auch der Ober-Postdirector der Occupations-Armee theilnahm, ließ sich der Vorsteher der Post-Sammelstelle in Metz unter dem von der Porto-Zahlung befreienden RubrumPostsache" einen etwa 60 Pfund schweren Korb mit Champagner aus Frankreich nach Metz kommen. Auf der Sammelstclle (nicht bei der amtlichen Eiuliefernngsstelle) wurde der Korb an den eben erwähnten Oberpostdirector adressirt mit dem ebenfalls vom Porto befreienden RubrumMilitaria" versehen und dann direct nach Berlin geschickt." Der Beamte, welcher diese Defraudation zur Anzeige brachte, wurde, wie einst die Hamburger Postsecretäre,im Interesse des Dien­stes" versetzt. Die Angelegenheit ist bis heute nicht untersucht und der Defrau­dant nicht zur Strafe gezogen worden. Wer den Champagner getrunken, das zu errathen, überlassen wir der Combinationsgabe unserer Leser.

Wie wir erfahren, wird dem Reichstage demnächst eine Vorlage zu- gehen, welche von demselben die Bewilligung einer Summe von 10,000 Thlr.

als Bestreitung derjenigen Kosten fordert, welche für den Aufenthalt der kürz­lich hier anwesenden Japanesischen Gesandtschaft verausgabt worden sind. Bekanntlich war für diese Gesandtschaft für die Dauer ihres hiesigen Aufent­haltes in den Räumen des Hotel de Rome eine größere Reihe von Salons und Zimmern gemiethet und war dafür ein Miethpreis von täglich 500 Thlr. zu entrichten. Da der Aufenthalt der Gesandtschaft hier circa 3 Wochen an- dauerte, so ist dadurch jener nicht unerhebliche Kostenaufwand entstanden. Die Kosten der Beköstigung der Gesandtschaft während ihrer Anwesenheit sind dieser Summe nicht mit einbegriffen; sie wurden aus der Privatchatoulle des Kaiser- bezahlt.

Berlin, 9. April. DieProv.-Corresp" bestätigt, daß der Kaiser am 25. April die Reise nach Petersburg antreten und vom Reichskanzler Fürst Bismarck, dem General - Feldmarschall Grafen Moltke und einem glänzenden Gefolge begleitet sein wird. Der Kronprinz wird mit seiner Gemahlin am 26. April nach Wien gehen und der Eröffnung der Welt-Ausstellung beiwoh­nen. Derselbe wird bis Mitte Mai in Hiendorf bei Wien verweilen.

Kassel, 8. April. Der Strike der hiesigen Verbands - Gehülfen ist seit heute Mittag ein allgemeiner, nachdem auch die in der Druckerei derTages­post" beschäftigten Setzer die Arbeit verlassen haben. In Folge der von den Prinzipalen ausgesprochenen Drohung, gerichtliche Hülfe gegen die Strikenden wegen 'Nichteinhaltung der stipulirten zweiwöchentlichen Kündigungsfrist in An­spruch nehmen zu wollen, begaben sich Delegirte der Gehülfen zum Oberpräsi­denten und zum Polizeidirector, woselbst ihnen auf die Frage über etwaige Maßnahmen der Behörden mitgetheilt wurde, daß man sich in diese Angelegen­heit direct nicht einmischen werde.

Kassel, 9. April. Die Stadtbehörde hat heute die strikenden Verbauds- Gehülfen zur sofortigen Arbeitsaufnahme bei Meidling von 10 Thalern Con- ventioualstrafe aufgefordert. Die Gehülfen protestirten.

Schweiz.

Bern, 8. April. Eine zahlreiche Versammlung in Chur begründete den Graubündener Volksverein und stimmte dem Vorgehen des Baseler Bundes- rathes, der Diöcesanstände, sowie der Genfer Regierung gegen die römischen Uebergriffe bei.

Bern, 9. April. Einer Nachricht desProgrös" zufolge haben die Geistlichen des Jura von der Kanzel aus erklärt, daß sie sich den Suspensions- Beschlüssen des Regierungsrathes fügen werden.

Solothurn, 6. April. In Solothurn sind sämmtliche Priester in diesen Tagen von der Regierung wegen Verlesung des Fastenmaudats und Unterschreibens eines in Fulenbach vereinbarten Protestes gebüßt worden. Der Beschluß der Regierung lautet mit Weglassung der Erwägungen:

1. Diejenigen Geistlichen, die das Fulenbachschreiben nicht unterschrieben, aber das Fastenmandat verlesen haben, werden wegen Verletzung ihrer Amts­pflicht in eine Ordnungsbuße von 25 Frcs. zu Händen der Heil- und Pflege­anstalt Rosegg verfällt. (Es betrifft dieö 7 Geistliche.)

2. Nachbenannte Geistliche, die das Schreiben von Fulenbach unterzeich­net und das Fastenmandat verlesen haben, werden in eine Ordnungsstrafe von 50 Frcs. verfällt. (Es sind 39.)

> 3. Nachbenannte Geistliche, die außerdem noch in der in Art. 5 erwähn­

ten Weise sich schuldig gemacht und der Ermahnung nicht Folge leisteten, wer­den in eine Ordnungsbuße von 100 Frcs. verfällt. (Es betrifft dies 9 Geistliche.)

4. Sämmtlichen Geistlichen wird zur Kenutniß gebracht, daß, wenn sie sich fernerer Widersetzlichkeit gegen die Weisungen der staatlichen Behörden schuldig machen, .gegen sie von den Bestiminungen des obenerwähnten Gesetzes vom 22. December 1872, betr. Amtseinstellung und Abberufung, Gebrauch ge­macht werden wird.

Auch zwei Kapuziner aus dem Kloster in Olten, die damals Pfarrvicar- Dienste versahen, haben das Fastenmandat verlesen. Die Regierung hat aber Umgang genommen, dieselben (da sie ja kein Geld haben dürfen) oder das ge­nannte Kapuziuerkloster in eine Geldbuße zu Verfällen. Dagegen wurde der Guardian angehalten, dafür zu sorgen, daß dieselbenmit aller Beförderung" außer unfern Cautou versetzt werden.

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Paris, 7. April Der Prozeß Bazaine dient bekanntlich der französi­schen Journalistik als Seeschlange, bald soll der große Marschall vor Beginn der Verhandlungen einer citirten Krankheit erliegen, bald soll der Prozeß von der Regierung niedergeschlagen werden, bald erwartet man als Urtheilla mort sans phrase Arn vergangenen Sonnabend machte in der Untersuchungs- Commission über die Festungs-Capitulationen der Vorsitzende, General Chanzy, folgende Mittheilung: In Folge der umlaufenden Gerüchte von einer Nieder­schlagung des Prozesses Bazaine habe er den Kriegsminister über diesen Ge­genstand gefragt und dieser habe ihm geantwortet:Die Regierung hat noch keine Entscheidung getroffen; die Untersuchungsacten sind ihr erst vor einigen Tagen zugegangen; der Prozeß wird den durch die Sachlage gebotenen Fort­gang nehmen."

Paris, 8. April. Thiers hat heute das Palais Elysöe bezogen. Die Radikalen scheinen allen Ernstes in Paris den Maire von Lyon, Darodet, als Gegencandidat Remusafs aufstellen zu wollen.

Italien.

Nom, 7. April. Gestern trat plötzlich eine Verfchlimmerung im Befin­den des Papstes ein. Ein für heute bestimmter Empfang ist abgesagt worden, auch werden die Audienzvormerkungen bis auf Weiteres nicht mehr angenom­men. Der Papst hütet das Zimmer und wird der Osterfeier in seiner Kapelle nicht beiwohnen. Die Krankheits-Erscheinungen bestehen im Anschwellen der Füße und einem leichten, aber andauernden Fieber.

Belgien.

Brüssel, 8. April. Eine internationale Diebsbande ist hier festgenom­men worden.

Rumänien.

Belgrad, 8. April. Gemäß dem cvnstitutionellen Usus erfolgte anläß­lich des Todes des Conseilspräsidenten die Demission des Gesammtministeriiims, , welche der Fürst annahm. Morgen wird die Entschließung des Fürsten über die Neubildung des Cabinets erwartet.

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