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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit toa- nähme Sonntag-.
Expedition: Lanzleiker*. 81L B. Rr. 1.
Mzeige- und Mmtsbtatt für den Kreis Kressen.
Mx. Dienstag den 8. Juli
...... Amt fieber T (j r i f.
1893.
Bekanntmachun g.
von
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Betreffend: Das DepartementS-Crsatz Geschäft pro 1873
Das Departements-Ersatz-Geschäft für 1873 wird im Kreise Gießen Dienstag den 13 und Mittwoch fcen 16 Aulid. I»
Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großh. Departements Ermtz-Comnnstwn tm Be- -irk der 49. Infanterie-Brigade jedesmal von 7y2 Uhr Vormittags an im Rathhaussaale 5" Gießen zu stellen:
die von der Kreis-Ersatz-Commission als dauernd unbrauchbar erkannten Militärpflichtigen;
die zur Ersatzreserve II. Classe und zur Ersatz-Reserve I. Classe designirten Militärpflichtigen;
die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;
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Ansprüche «u? Zurückst.ll.ng15. 3»li B. Z güü»d z« machen and haben sich FamilienangehSreze, ans deren Arbeüch
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Gros, Kreisassessor.
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Deuischiaud.
Aus dem Großherzogthum Hessen, 4. Juli. Bezüglich ver weiteren Ausführung des Jesuitengesetzes sind zwar noch nicht förmliche Ano>d- uungen Seitens der Negierung ergangen, es unterliegt aber keinem Zweifel, daß die Tage einiger klösterlichen Niederlassungen und Genossenschaften gezählt sind- Die Schulbrüder und Schulschwestern, von denen namentlich letztere oft in der eigenthümlichsten Weise in den Schuldienst katholischer Gemeinden eingeführt wurden, werden ihre Stellungen ausgeben müssen. Es sind deßhalb bei der gegenwärtig in Ausführung begriffenen Neuregulirung und Erhöhung der Lehrergehälter alle durch geistliche Ordensangehörige besetzten Stellen außer Betracht geblieben. Man würde sich übrigens täuschen mit der Annahme, daß hiermit im Lande auch die Lehrtätigkeit der geistlichen Orden zum Abschluß käme; es sind vielmehr, wie überall, so auch bei uns längst Vorkehrungen getroffen worden von den geistlichen Oberen, um diese Pflanzstätten des ultra- montanen Geistes im Deutschen Reiche unter anderen Firmen fort zu erhalten. Auch in der Besitzfrage ziehen unsere Ultramontanen bereits ihre Linien sowohl hinsichtlich der Schul- wie der Kirchenfonds. Den Altkatholiken zu Offenbach, welche als Mitglieder der römisch-katholischen Gemeinde zu den Kosten der erst in neuerer Zeit von dieser Gemeinde erbauten und ausgestatteten Orts kirche beigetragen haben, und denen deßhalb wohl auch unzweifelhaft ein Anspruch auf die Mitbenutzung dieser Kirche zusteht, so lange ihr Ausschluß aus der besitzenden Corporation nicht rechtsgültig erfolgt ist, wird diese Mitbenutzung von dem neukatholischen Pfarrer verwehrt. Die Angelegenheit ist durch die Interpellation des Abgeordneten Greim in der zweiten Ständekammer angeregt. ($• Zkg )
Darmstadt, 2. Juli. Der in der Sitzung der zweiten Kammer der Stände vom 14. Juni d. I gestellte Antrag des Abgeordneten Stüber lautet wörtlich: Die Kammer wolle beschließen, an Großh. Staatsregierung das dringende Ersuchen zu richten:
1) einen Gesetzentwurf darüber vorzulegen, daß. aus dem hessischen An- theil der französischen Kriegskosten - Entschädigung ein Fonds von 250,000 fl. mit der Bestimmung gebildet werde, daß die Erträgnisse desselben zur Versorgung der in dem Großherzogthum wohnenden Invaliden und Hinterbliebenen Gesallener aus dem Krieg gegen Frankreich verwendet, die selbstverständlich getrennt von dem eigenen Vermögen, zu führende Verwaltung desselben aber, nach Maßgabe eines zu erlassenden Statuts, dem Vorstand des Hülfsvereins im Großherzogthum Hessen, als Landesverein der Kaiser WilhelnuS.tiftung für deutsche Invaliden unter staatlicher Controle übertragen werde;
2) die Allerhöchste Genehmigung dafür zu wirken, daß diesem Fonds zum immerwährenden Gedächtniß des bevorstehenden 25jährigen Regierungs- Jubiläums Sr. König! Hoheit des Großherzogs der Name „Ludwigs-Stiftung für Invaliden und Hinterbliebene Gefallener oder Gestorbener aus dem Krieg von 1870/71" beigelegt werde.
Unterzeichnet ist der Antrag außer von dem Antragsteller von nachstehenden Abgeordneten:
George, Greim, Heiuzerling, Schaub, Landmann, Frhr. v. Wedekind, Usinger, Schenck, Küchler, Goldmanu, Königer, Theobald, Habicht, Ramspeck, Köhler, Schaum, Schröder, Elleuberger, Hcidenreich, Gebhard , Schuchard, Matty, Edinger, Stephan (Osthofen), Hemdes, Stephan (Haßloch), Büchner und Becker.
Darmstadt, 3. Juli Das „Darmst. Frage- und Anz.-Bl." bringt den Wortlaut der Regierungs-Jubiläums-Stiftung nebst begleitender Widmungsadresse. Derselbe ist:
Allerdurchlauchtigster Großherzog!
Allergnädigster Fürst und Herr!
Die Gemeinden des Großherzogthums fühlen sich gedrungen, am Tage des 25jährigeu Regierungs - Jubiläums Ew. Königl. Hoheit ein bleibende- Zeichen ihrer Dankbarkeit für die weise, milde und für sie so segensreiche Regierung an den Stufen des Tbroncs hiermit niederzulegen, indem sie gemeinschaftlich eine Stipendien-Stifmng gründen und hierzu an Ew. Königl. Hoheit das allerunterthänigste Ansuchen richten:
Ew. Königl. Hoheit wollen diese Stipendien-Stiftung anzunehmen und derselben Ihren' Allerhöchsten Namen gnädigst zu verleihen geruhen.
Darmstadt, den 17. Juni 1873.
Im Namen der Gemeinden des Großherzogthums.
Fuchs, Dogt,
Bürgermeister von Darmstadt. Bürgermeister von Gießen.
Wallau, Bürgermeister von Mainz.
Jubiläums-Stipendien-Stiftung
Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs Ludwig III.
Widmung: Zur Feier des 25jährigen Negierungs-Jubiläums £>r. Königl. Hoheit des Großherzogs Ludwig III. von Hessen und bei Rhein, widmen die Gemeinden des Großherzogthums aus dankbarer Anerkennung der weisen, milden und segensreichen Negierung ihres Landesfürsten zum bleibenden Andenken diese
Jubiläums-Stipendien-Stiftung.
Zweck: Die von den Gemeinden gespendete Summe soll als Kapital angelegt werden, aus dessen Zinsen drei junge Leute, aus jeder der drei Provinzen' Einer, eine gleichmäßige jährliche Unterstützung erhalten sollen, welche dieselben zu ihrer Ausbildung auf einer höheren Bilduugsanstalt bedürfen.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog ertyeilt am Stiftungstag, 17. Juni, auf Vorlage des Kuratoriums die Stipendien.
Curatorium: Das Kuratorium, bestehend aus den jeweiligen Bürgermeistern der drei Provinzial-Hauptstädte Darmstadt, Gießen und Mainz, bezw. deren Stellvertretern, bestellt einen Rechner. von welchem jährlich im Monat Juni Abrechnung gestellt werden muß, welche nach Prüfung des Kuratoriums veröffentlicht wird; bestimmt die Anlegung des Kapitals , fordert öffentlich die lusttragenden Bewerber auf, sich durch ihren ortsangehörigen Bürgermeister anmelden und dabei ihr Gesuch begründen und beglaubigen zu lasten, und legt


