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Dcuifdjianö.

Eben dieses Volk wird jetzt zum Sohu seines Auserkorenen zurückkehren. Ein Putsch, oder eine militärische Gewaltthnt hilft nichts, darin hat Eugenie ganz Recht. Rur ein Plebiscit ist nöthig. Vielleicht muß noch einige Zeit vergehen, ehe der Erfolg von so kolossaler Dimension gesichert ist, wie am 8. Mai 1870. Aber das Gebräu des Hexenkessels, aus dem der dritte Kaiser hervorgeht, scheint bald fertig. Die nöthigen Ingredienzien sind gründlicher Clericalismus Eugenie steht dafür ein, Luln ist nicht als Voltairianer er­zogen wie die Orleans, dann der napoleonische Militarismus, dem der fromme Heinrich V. nichts an die Seite setzen kann, der zwar durch Sedan einen Schatten erlitten hat, aber in der Armee doch eine unverwüstliche Tradition erhält und, was die Revanche-Politik betrifft, edler Wetteifer mit den concur- rirenden Dynastien. Alle Chancen sind für die Napoleons. Diese vereinigen alles das, was die Anderen nur stückweise haben; sie gebieten insbesondere über das Plesbiscit.

Die Regierung des Marschalls Mac Mahon.

Was bedeutet die Negierung des Marschalls Mac Mahon? Sie besteht jetzt kaum anderthalb Monat, aber täglich wird es deutlicher, daß, wenn sie auch aus der Coalition der monarchischen Parteien hervorgegangen ist, die Chancen für den schließlichen Triumph der bonapartistischen Sache gar nicht mehr zweifelhaft sind Die Kaiserin Eugenie soll kürzlich in Arenenberg den Ausspruch gethan haben, sie erwarte die Thrcneinsetzung ihres Sohnes weder von einer militärischen Gewaltthat, noch von einem Putsch, sondern von einem i friedlichen Plebiscit. Darin hat die Exkaiserin gewiß Recht.

Das Plebiscit ist etwas ächt Napoleonisches. Entsprungen dem zweiten! Empire, wird es auch das Empire aus seinem Schooße gebären. Am 8. Mai 1870 war das gesammte französische Volk zum dritten Male unter Napoleon III. in die Comitien berufen worden, um mit Ja und Nein abzustimmen über Kai- serthum und Republik. Wenn auch der formelle Vorwand des Plebiscits ledig­lich die Erzielung einer nationalen Willenskundgebung: ob constitutionelles oder ob absolutes Kaiserthum, gewesen war, so hatten doch die Gegner des Bona- partismus gar bald die Frage: ob Republik oder Monarchie daraus gemacht und die Mehrheit des Landes verstand sehr wohl, daß ihr Votum darüber mindestens entscheidend sein würde, ob Beibehaltung der bestehenden Negierungs­form mit parlamentarischen Ergänzungen, ob Revolution, oder besser, ob das Bestehende and) fürderhin maßgebend oder ob das große und viel gefürchtete Unbekannte über Frankreich hereinbrechen solle.

Mehr denn sieben und eine halbe Million Stimmen sprachen sich für constitutionelles Kaiserthum, für die monarchische Staatsform, für das Be­stehende aus, während nahezu ein und eine halbe Million Nein - für die Republik, für eine Umwälzung irgend welcher Art, für das Unbekannte der Zukunft gedeutet werden könnten.

Ein solcher mit kaltem Blute begangener Act der französischen Nation sollte für alle Ewigkeit ungiltig gemacht worden sein durch die nach dem Tage von Sedan auf längere Zeit eingetretene Fieberhitze derselben Nation? Nein, so groß der Contrast innerhalb desselben Jahres zwischen dem 8. Mai 1870 und dem Tage von Sedan, so leicht wird sich der Uebergang von der franko fischen Republik zum dritten Empire vollziehen. Ein Kaiserthum für ein Plebis­cit, kann Lulu nächstens ausrufen, sicher, daß seine Nation von einem Extrem zum andern taumeln wird, wie sie es bisher gethan. Was sind denn das für Leute, diese Franzosen? Ende 1848 wählen sie mit erdrückender Stimmen­mehrheit an der Stelle des bewährten Cavaignac zu ihrem Präsidenten und Hüter ihrer jungen, erst vor wenig Monden durch ihre Constituante mit dem Siegel des Volkswillens verbrieften Republik Louis Nopoleon einen Men­schen, von dem man bis dahin nur durch einige tolle, alberne Abenteuer wußte, aus einem Geschlechte, das schon einmal der französischen Republik ein Ende gemacht, die alte erbmonarchische Krone dann an sich gerissen mit), um diese zu behaupten, das Land in endlosen Kriegen und an den Rand' des Verderbens gebracht. Der Neffe beeilt stä) denn auch, die Wege des Oheims aufzusuchen; schon nach drei Jahren stürzt er die ihm vertraute Nepu blik durch ächtlichen Gewaltstreich, und macht fick) zum Consul mit dictatorischer Macht, ein leeres Schattenbild von gesetzgebendem Körper als Volkshaus neben sich. Das Volk bestätigt das durch seine Abstimmung wieder mit erdrückender Stimmen­mehrheit. Die Zustimmung ist auck) nicht etwa das Werk der ersten Ueber- raschung : denn nach Jahresfrist macht sich der Consul zum Kaiser und erblichen Herrn des Landes, und das Volk bestätigt abermals immer mit erdrücken­der Stimmenmehrheit. Wohl zehn Jahre lang halten kriegerische Erfolge das alte bonapartistische Lügengewebe der Verbindung kaiserlicher Hoheit mit dem allgemeinen gleichen directen Volksstimmrecht. Dann, als die Schlachteusiege schien, enthüllt sich, wie nichtig und morsch der Bau ist. Der Spieler auf dem Thron will einlenken; er verändert das Grundgesetz, aber mit Klauseln, die doch nichts Gesundes in Aussicht stellen vor Allem, um in dem verän­derten Grundgesetz sich mit seinem Prinzen noch einmal als Frankreichs erb­lichen Kaiser anerkennen zu lassen.

Das Volk versammelt sich aus's Neue in seinen Comitien, um den Aus­spruch des Volkswillens zu thun, und huldigt und genehmigt auch diesmal mit ungeheurer Mehrheit am 8. Mai 1870. Nicht vier Monate waren verflossen, als die Tage von Sedan gekommen, in Paris Napoleon für abge­setzt erklärt und die Republik ausgerufen ist. Durch ganz Frankreich macht die Republik wieder die Runde; die vom Volke gewählte Nationalversammlung bricht in Bordeaux über Napoleon noch förmlich den Stab.

Bevor die Slaatsregierung auf den Antrag eingehe, der von den Herren Edinger und Genossen gestellt worden, müsse sic nothwendig eine Enquete anstellen und die Vertreter der städtischen Gemeinden, welche zur Erhebung von Octroi berechtigt seien, mit ihren Wünschen und Anträgen hören. Wenn auch theoretisch die Aufhebung des Octrois sich rechtfertigen lasse, so unterliege dieselbe dock) erheblichen practischen Bedenken, und es könne zur Zeit ohne empfindliche Schädigung der Commu» aliuteressen eine solche radicale Maßregel nicht durchgeführt werden. Sein Antrag bezwecke, den bestehenden Zustand bis auf Weiteres zu conserviren uud nur zu ver­hindern, daß in Städten, in denen gegenwärtig das Octroi nock) nicht be­stehe, dasselbe neu eingeführt, daß es auf andere Gegenstände ausgedehnt und in höheren Beträgen erhoben werde, als zur Zeit geschehe. Diesen Sinn allein habe sein Antrag, welcher folgeweise die Frage, ob die gänzliche Auf­hebung des städtischen Octrois räthlich oder nothwendig sei in keiner Weise präjudicire."

Die Großh. Staatsregierung erklärte hierauf, daß sie den Antrag auf Aufhebung des Octrois in Erwägung nehmen werde, daß sie sich aber der Annahme des Anträge des Abgeordneten Buff widersetzen müsse, da derselbe nicht in unmittelbarer Verbindung mit dem Art. 88 der Städte-Ordnung stehe; sie finde aber nichts darin zu erinnern, wenn die Stände eine Resolution im vorgeschlagenen Sinne anuehrnen, da auck) auf Seiten der Regierung nicht die Absicht bestehe, eine weitere Ausdehnung des Rechts zur Erhebung des Octrois eintreten zu lassen.

Die Discussion, welche sich an den Antrag Buff's schloß, war eine ziem­lich erregte. Bis aus den Abgeordneten Dumont, der in speciell Mainzer Interesse sich für die Beibehaltung des Octrois aussprach, erkannten sämmtliche Redner Edinger, Goldmann, Metz, Dernburg u. a. an, daß das Octroi über kurz oder lang fallen müsse; man war jedoch zumTheil der Meinung, daß, bevor man sich nach der einen oder der andern Richtung entscheide, vor­erst statistische Erhebungen eintreten müßten, damit die Stände in der Lage seien, den Einfluß, den die Aufhebung des Octrois und selbst die Conservirung des jetzigen Zustandes auf die Finanzlage der betreffenden Städte äußere, klar zu erkennen. Der erwähnte Z.-satzantrag wurde schließlick) durch die Majo­rität der Kammer verworfen.

Bei Eröffnung der heutigen Sitzung richteten die Abgeordneten Buff und Oncken eine Interpellation an die Staatsregierung des Inhalts:

ob die bereits auf verschiedenen Landtagen angeregte und von der Regie­rung wiederholt zugesagte Vorlage wegen Einführung einer Berg-Ord­nung für das Großherzogthnm in der Kürze erfolgen könne oder welche Hindernisse einer Vorlage entgegenständen."

Buff begründete diese Interpellation näher:

der Wunsch auf gesetzliche Regelung des Bergwesens im Großherzogthum sei fast so alt wie die Verfassung. Erst in den 50er Jahren sei man aber der Sache näher getreten und habe eine Commission zur Ausarbeitung einer Bergordnung niedergesetzt, die resultatlos auseinandergegangen sei. Seit 1857 sei auf jedem Landtag der Antrag auf Erlaß eines solchen Gesetzes wiedergekehrt, in t>en letzten Jahren habe namentlich der Abgeordnete K rast sich der Sache angenommen und das weitere Ersuchen an die Regierung gerichtet, die neue preußische Bergordnung der hessischen zu Grunde zu legen. Er, Redner, könne fick) diesem Anträge nur anschließen; er verkenne zwar nicht, die Schwierigkeiten, welche der gesetzlichen Regelung des Berg­baues in Hessen nach preußischem Master entgegenständen; einmal hätten die Standesherren ein gesetzliches persönliches Privilegium auf Betreibung des Bergbaues innerhalb ihrer Standesherrschaften, sodann komme der Stand ter hessischen Gesetzgebung über das Expropriationsrecht in Betracht und endlich sei unser Grnndbuchswesen und unser Pfandrecht grundsätzlich von dem preußischen verschieden. Allein er erinnere an das ehemalige hessische Hinterland, in welchem kurz nach dem Anfall an Preußen das preußische Bergrecht mit wenigen Uebergangsbestimmungen eingeführt wor­den sei, dasselbe habe sich vortrefflich bewährt, und der Bergbau in Folge dessen einen ungeahnten Aufschwung genommen Was dort möglich gewesen sei, sei dock) wohl and) bei uns möglich. Seines Wissens würden bedeutende Capitalien in der Provinz Oberhessen im Bergbau angelegt werden, wenn erst einmal Rechtssicherheit geschaffen sei und sie, die Interpellanten, richteten daher an die Regierung das dringende Ersu­chen, sobald als irgend möglich den Ständen den Entwurf einer Bergord­nung nach preußischem Vorbilde zur Verabschiedung vorzulegen."

Die Großh. Staatsregiernng beantwortete die Interpellation sofort dahin: Vor einigen Monaten hätten die Interessenten aus der Provinz Oberhessen sich an das Ministerium mit der Bitte um Einführung der preußischen Bergordnung gewendet. Die Regierung betreibe die Angelegen­heit mit Eifer und es stehe in Kurzem eine bezügliche Vorlage an die Stände in Aussicht."

Berlin, 2. Juli. DieProv.-Corresp." bespricht den Ausfall der Wahlen in Elsaß-Lothringen und schreibt: Die Niederlage, welche die franzö­sische Agitationspartei im allergrößten Theile der ländlichen Wahlbezirke erfah­ren hat, ist sehr überraschend. Je weiter von den großen Städten entfernt, desto sachlicher imO verständlicher war die Ausführung der Wahlen. Dieses Resultat ist um so höher anzuschlagen, als die ultramontane mit der französi­schen Partei verbanden war und die Geistlichkeit für Wahlenthaltung agitirte. Der Ausfall der Wahlen ist unter solchen Umständen hauptsächlich ein Zeugniß für den gesunden praktischen Sinn des elsaß-lothringischen Volkes. Die Regie­rung fasse die Wahlen nicht als einen Sieg des Deurschthnms und der deutsch­freundlichen Gesinnungen auf, dazu fei es zu früh, wohl aber als Befestigung einer selbstständig elsaß-lothringischen Gesinnung, welche auf dem Boden der Thatsachen die Interessen des Landes wahrnehme, somit zugleid) als Abwendung von den französischen Wühlereien, welche Elsaß-Lothringen fortdauernd in die politischen Wirren und Gefahren Frankreichs hineinzuziehen bestrebt seien. Für jetzt könne man fid) freudig daran genügen lassen, daß die elsaß - lothringische

* Darmstadt, 2. Juli. In der gestrigen Sitzung des Landtags richteten die Abegcordneten Edinger und Goldmann an die Staatsregie­rnng das Ersuchen, den Ständen einen Gesetzesentwurf über Aufhebung des städtischen Octrois vorznlegen. Dagegen stellte der Abgeordnete Buff zu Art. 88 der Städteordnuug den Antrag, folgenden Zusatz zu machens ---------

" öur?'le Folge darf weder die Ermächtigung zur Einführung des!Partei die Franzosenpartei geschlagen. Zuversichtlicher könne man der Zeit ent-

Octrow von Neuem ertheilt, nod) dasselbe auf andere Gegenstände, als'gegensehen, wo daraus eine wirkliche deutsche Reichspartei hervorgehe. Die zur Zeit darunter begriffen sind, ausgedehnt, noch endlich in höheren Beträ-^Prov.-Corresp." bestätigt die morgen erfolgende Abreise des Kaisers, dessen gen, als gegenwärtig bestehen, erhoben werden," Gesundheitszustand sich stetig fortschreitend kräftige, nach Ems, wo der Kaiser

und begründet diesen Antrag damit, daß er ausführt: bis Anfang August bleiben wird, nm dann nach Gastein zu gehen. Der vor-