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in falschen Voraussetzungen, das Gesetz verworfen haben das Gesetz ver-

Wesen des Gesetzes bildet, verworfen haben. Die Ansichten klären sich, die

jl f f g e m e t n c r Anzeiger.

gesetzt. Es stebt zu erwarten, daß, da sowohl die zweite, wie die erste Kam­mer in diesem Monat noch einmal zusammentreten, das projectirte Gesetz schon mit dem nächsten Jahre zur Geltung gelangt.

Posen, 2 Dec<mbcr. Das h esige Kreisgericht hat den Erzbischof Le- dochowekt wegen ungesetzlicher Anstellung von Geistlichen und in Berücksichtigung der beharrlichen Renitenz zu 7000 Thaler Strafe, eventuell fünfjährigem Ge- fängniß vernrtheilt.

Trier, 2. Deeember. Das Zuchtpolizei-Gericht hat den hiesigen Bischof wegen gesetzwidriger Ernennung von 18 Geistlichen zu 3600 Thaler Strafe verurlheüt.

worfen sagen wir, weil sie das Princip dergemeinsamen Schule." das das

Börsenberichte.

Frankfurt a. M., 2. Decembcr. Die hohen Course, welche seit gestern erreicht wurden, haben heute zu verschiedenen Malen die Rcalffationslust geweckt und fanden deshalb mehrfache Schwankungen am Speeulanonseffectenmarkte statt; trotzdem war der Grundton der Börse cm fester und blieben die Speculationscffeeten gut behauptet, Staatsbahn u. Lombarden sogar höher wie gestern Abend. Auch am Bahnen- u. Anlagemarkte entwickelte sich ein ziemlich reges Geschäft. Der flüssige Geldstand und die Abneigung des Publikums gegen altatoriscbe Werthe haben den Verkehr in Aalagewerthen in letzter Zeit überhaupt wieder lebhafter gestaltet. Auch an neuen Papieren dieser Gattung zur Verwendung der müssig liegenden Kapitalien wird es, in Hinblick auf mehrere bevorstehende neue Anlehen, in der nächsten Zeit nicht fehlen. Die gestern bei dem Bankhause Rothschild dahier eröffnete Subseription auf die neue 50/Jge Russische Anleihe von 15 Mill. L, wovon vorläufig 8 Mill, an die ausländischen Märkte koinmen, nimmt einen äußerst befriedigenden Fortgang. Der Emissionscours von 93 erscheint verhältnißmäßig

Deulschtmid.

Darmstadt, 2. Decembcr. Der Finanz-Ausschuß zweiter Kammer hat einstimmig beschlossen, das von der Regierung vorgelegte Gesetz, betr. verschie­dene Abänderungen und Ergänzungen des bisherigen Gewcrbstcuer-Tarifs. ohne jede Modification anzunehmen, indem er die dem Gesetze beigeaebenen Motive in jeder Richtung als zutreffend anerkannt. Betroffen werden durch das neue Gesetz nicht weniger als 22 Gewcrbtreibende. Einzelne Gewerbe werden neu zur Gewerbsteuer zugezogen, z. B. Eisbändler, Fabrikanten von Kaffee-Surro­gaten rc., andere werden in der betr. Classen-Eintheilung herauf-, audere herab-

Zhncrifm.

New - 2. Decembcr. In wesentlicher Bestätigung der von den

Blättern gemachten Mitteilung wird aus Washington gemeldet: Das von Staatssecretär Fish und dem spanischen Gesandten unterzcichnete Protokoll be­treffs der ..Virginius"-Affalre bestimmt, daß derVirginias" liebst der über- lebeilden Mannschaft sofort an Amerika zurückgegeben und die amerikanische Flagge durch die spanischen Behörden salutirt werden soll, sobald nachgewiesen wird, daß derVirginius" ein amerikanisches Schiff sei. Erfolgt dieser Nachweis nicht, so soll die überlebende Mannschaft desVirginius" wegen Neutralitäts- Verletzung vor amerikallische Gerichtshöfe gestellt werden, wogegen Spanien die Bestrafung der Behörden von Santiago zusichert. Die Geldentschädigungs- Frage bleibt vorbebalten.

als ein billiger in Betracht der Chance von 2welche er gegen die früheren russ. Anleihen bietet. Heute aus Amsterdam eingelaufene Depeschen berichten über ein glänzendes Resultat der Subseription am dortigen Platze. Creditactien bewegten sich zwischen 238*.,9 G-V» 7*,4.

, 8 u. 7*4- Lombarden schloffen 182' 2, nach 183'/4.

Glaubensgenoffen fänden und gezwungen waren, ihre Kinder in der streng ab- einstehen auch jetzt noch, nachdem die Mitglieder der hohen 1. Kammer, offenbar geschloffenen Lehranstalt der anderen Confession als blos geduldet zu schen.*- c,cx~ m-----ar"-------- ------/nr''

Keine Verachtung wollen wir. Gleichberechtigung Aller vor dem Gesetz und in der Gesellschaft, nicht blos in dem Tempel und daheim, sondern auch auf dem großen Lebensmarkte und im Einzelverkehr mit Alldern. Dazu ist Einsicht wird billiger und hoffen wir daher auf ein besseres Resultat bei der gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme das erste Erforderniß. Die Gesammt- zweiten Lesung deö Gesetzes in der hohen 1. Kammer. DaS Volk aber, dessen Wohlfahrt, das öffentliche Leben, die Thcilnahme an Andrer Wohl und Wehe/ Interesse hi hohem Maße gefährdet ist, wenil das Schulgesetz fallen sollte, vor Allem die wahre Frömmigkeit erheischt es, daß Einer mit dem Andern zu wird nicht träge sein, sein Votum in geeigneter Weise vor den Thron unseres leben vermöge, daß Einer sich in den Andern schicke. Das findet sich aber allcrdurchlauchtigsten Großhcrzogs zu bringen, wenn das Gesetz abermals an keineswegs von selbst und auf einmal, das will von Kind auf angeeignet, will dem Widerstande der 1. Kammer scheitern sollte. Darum seiet wach. Ihr zur Gewohnheit geworden sein, und es ist nicht die letzte Aufgabe der Schule, Volks- uud Schulfreunde, um zur rechten Zeit in Masse cinzustehen für ein die doch für das Leben, nicht blos für das Leben in der Kirche, sondern auch Gesetz, das das Wohl des Staates, der Gemeinde und der Familien in gleicher für das Leben in der Gemeinde und im Staate erziehen soll, die, daß schon Weise in so edler Absicht anstrebt. Zu uuierm allverehrten Landesvater dürfen dem Kinde, auch dem der Volksschule, und diesem erst recht, die Achtung und mir die frohe Zuversicht hegen, daß Höchstderselbe die Stimme des Volkes Rücksicht anerzogen werde, die jeder Gebildete vor dem Bekenntniß und Cultus nicht überhören werde.

Anderer an den Tag legt. Die Abgeschlossenheit der Confessionen gegen ein. ander, die Unkenntniß, in welcher die Angehörigen der einen Confession in Betreff der Lehren der andern meist bleiben, der Mangel an Jugendbekannt­schaften hüben und drüben, der sich aus der Trennung der Confessionsschulen von einander erklärt, das Alles ist dem gegenseitigen Verstehen, Achten und. Lieben nicht günstig. Das Achtung-, Liebe- und Rücksicht-Predigen hilft nicht. 1 Die Achtung, Liebe und Rücksicht muß aus dem Herzen quellen, muß die Folge der eigenen Ueberzeugung, des eignen Willens sein und muß durch die Erziehung gepflegt werden. Es ist daher von unendlichem Segen, wenn schon das Kind wahrn-.mmt und sieht, daß die Tugenden und Vorzüge, die es an Vater und, Mutter, an Geschwister und Freunden schätzen und lieben lernt, unabhängig sind von der Confessionalität, (im weiteren Sinn von der Nationalität), wenn es sich verständigen lernt, auch mit solchen, die in eine andere Kirche gehen, als die seinige ist, wenn es mit solchen gemeinsam unterrichtet, Eindrücke empfängt, Anschauungen gewinnt, Wahrheiten erkennt, welche die gleichen sind für alle, in denen es sich eins fühlt, und weiß mit allen, wenn es von Jugend auf das Wort beherzigen lernt:In allerlei Volk wer Gott fürchret und recht thut, der ist Ihm angenehm!" (Petrus, Apostelgesch. 10. 35.) Das ist ein Segen, der für's Leben bleibt. Nur wer ein Interesse hätte anH.der uud Entzweiung, nur wer Haß säen wollte statt Liebe, nur wer das Schwert lieber hätte, als den Frieden, nur der könnte es anders wollen.

Es gab eine Zeit, in welcher katholische und evangelische Geistliche in Frieden, oft selbst in Freundschaft mit einander verkehrten und die Angehörigen der verschiedenen Kirchen aufhörten, einander zu meiden, zu verketzern und an­zufeinden. Hie und da benutzten Katholiken und Evangelische ein und dasselbe Gotteshaus und begruben ihre Todten auf einem und demselben Friedhof. Das war eine schöne, hoffnungsreiche Zeit. Nicht war es Lauheit des con- fessionellen Bewußtseins, noch weniger ein Ersterben desselben, wenn die Bewohner desselben Hauses, derselben Stadt, der benachbarten Dörfer in solcher Weise Toleranz übten, wenn sie in hilfreicher und erbarmender Liebe einander beisprangen: es war eine Aeußerung wirklichen, wahren Christenthums, des Christenthums der Tbat. Wir haben in dieser Beziehung wahrhaftig keine Ursache, mit mitleidigem Achselzucken auf jene Zeit zurückzilblicken. Das große Interesse, welches sich in unsern Tagen^ der Gestaltung des öffentlichen Schul­wesens zugewendet hat, der Ruf nach einem neuen Schulgesetz ist ein nicht zu verkennendes Zeichen davon, daß die gegenwärtigen Zustände nicht befriedigen, daß Hindernisse hiuwegzuräumen und Einflüsse zu beseitigen sind, die nun ein­mal nicht für segenbringende gehalten werden können. Angesichts der Aufgaben, die jedes neue Jahrzehnt in gesteigertem Maße an den Einzelnen wie an die Gesammtheit stellt, will man die Volksbildung nicht schädigen und verkümmern lassen durch völlig andersartige Interessen, die mit denen der bürgerlichen Gemeinde und deö Landeswohles keineswegs immer zusammen fallen. Wie es im paritätischen Staate und in der paritätischen Gemeinde keine blos geduldeten Einwohner mehr giebt, weil gleiche Pflichten auch gleiche Rechte involviren, so sollen auch die Schulen paritätische sein, es soll keine blos geduldeten Schüler mehr geben, alle sollen in jeder Anstalt in jeglicher Beziehung gleichberechtigt und gleichberücksichtigt sein. Lediglich aus diesem Verlangen, nicht aus Feind­schaft wider die Religion ist der Gesetzentwurf, das Volksschulwesen in Hessen

schäft wider die Religion izr oer iscqetzenrwuis, vav ^vuö|u)iuivt|CH m cuuiuipuuu «...

betr., hervorgegangen. Also nicht confessionslose (im Sinne der : beliebt und höher. Von Deutschen Bahnen Hess. Ludwigs-

Schillen will das neue Schulgesetz, sondern gemeinsame (tLiMilltan - e^cynien) u Rheinische besser. Banken fast durchgehends fest Rheinische Effectcnbank u. Deutsche Schulen, wie wir sie oben geschildert haben. Und solche gemeiiisame Schulen Effeetenbank höher. Ocsierr. Renten und Amerikaner behauptet. Russen anziehenv. Looseffcctcn sind-ja alle in unserm Lande bestehenden Realschulen uud Gymnasien mit ihrer? gut gefragt. Don Wechseln Wien etwas matter.___________________________________-

Vorbereitungsschulen, welche die Schüler vorn 6. Jahre an ausnehmen. Solche? =

Schulen sind alle höheren'Töchterschulen, wie sie zur Zeit in den größten > tOUttf£i)C9

Städten unsres Landes bestehen. Warum soll die Masse des Volkes dieser^ von $eün Maria Farina.

Wohlthat entbehren? Das Schulgesetz will, daß alle gleiche Rechte haben kleine Niederlage davon in der Exped non des-Grevener Anzeigers empfehle ich sollen Es strebt die gemeinsame Schule ohne Unterschied an. Und dafür g fi. per Dutzend, 4 fl ver halbes'Dutzend und 45 fr. per Glas gehorsamst, wird unser Ministerium, das von dem, was es gefordert hat, begeistert ist, Johann Maria Farina in ftöi .

Besondere Bekanntmachungen. 9(ufforder unq.

5551) Die mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Söhne des Wittwers Jacob Albohn I. in Licb, Heinrich und Karl oder deren Rechtsnachfolger werden aufge­fordert, binnen drei Monaten vom ersten E> scheinen dieser Aufforderung in den Blättern angerechnet ihre Rechtszu­ständigkeiten bei der von ihrem Vater und? Bruder vorgenommenen Immobilien - Ver­äußerung entweder in Seldstperson oder durch gehörig Bevollmächtigte zu wahren, als sonst ein Curator für sie bestellt und lediglich mit diesem an ihrer Stelle werde verhandelt werden.

Lich, den 17. November 1873.

Großherzogliches Landgericht Lich. Erdm ann.

Merhessischc Eiscnbahncn.

Bekan ntmachu ng.

5557) Wir bringen hiermit zur öffent­lichen Kenntniß, daß vom 1- Decembcr er- an nachstehende Abänderungen in unserem Local-Gütertarif in Kraft treten:

1) Leere Fässer, Bottiche und dergleichen, leere Kisten, sowie leere Glasballons und Kannen, alt oder neu, unterliegen der IVrfachen

Normal-, be;w. der lV<,fachen Eilfracht.

Besteht die Sendung gan, oder zum Tbeil aus großen Lagerfässern, Slück- fässern u. Bottichen, welche die Stellung besonderer Wagen erfordern, so ge­schieht die Beförderung in den Güter­zügen nur in offenen Wagen unter Berechnung

von HVt Sgr. pr. Achse von 50 Ctr. Tragkraft, resv-

15 höherer Tragkraft

der verwendeten Wagen und pro Meile. Bei eilgutmäßiger Beförderung werden' diese Tronsporlsätze veidoppelt.

2) Im Interesse der Gemndheitspflege sind fortan alle Ekel erregenden und übelriechenden Güter, wie frische Häute (auch gesalzene) Fett, Knochen rc., so­fern dieielben bei Einzelfendungen nicht ordnungsmäßig in unversehrten, aut - verschlossene' Säckrn, Fässern oder! Kisten verpackt sind, ebeuio die zu solchen Transporten gebrauchten, leer zurückgehenden Emballagen rc., ssfern sie nickt gründlich desinficirt sind, vorn! Eifenbahn-Transpoit ausgeschlossen, i

Bei vollen Wagenladungen oder in| Quantitäten, welche den Raum einesi Wagens erfordern, werden die be­

treffenden Gegenstände nach wie vor ohne Verpackung angenommen. Da­gegen weiden frische Flechsen, frisches Lei'nleder, sowie die Abgänge davon, in Einzelfendungen wie in Wagen­ladungen nur in Fässern verpackt zum Transport zugelassen.

3) Dae. für den Artikel .Häringe" be­stehende Normalgewicht, nach welchem die ganze Tonne zu 3 Ctr. die halbe Tonne zu l'/r Ctr gerechnet werden soll, wird aufgehoben und tritt überall Frachtbercchming nach dem wirklichen Gewichte ein.

4) Die Fracht für Champagner (Schaum­wein) wird künftighin nrch dem wirk­lichen Bruttogewicht berechnet.

Gießen, den 17. November 1873.

Die Direktion der Oberhessischen Eiscnbahncn.