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Expedition: Lanzletberg, Llt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hiessen
1893«
Mittwoch den 3. Dcmnber
Nr 283
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tSimultan ) Sehrslerr. ?
Ein Wort zur Verständigung.
reu können?
quent allerdings geschehen müssen, wenn das Princip der „gemeinsamen L-chu- ten" fallen sollte. Oder soll ein Gnadenact für diese Schüler geübt werden, dadurch, daß man Urnen in solchen Fällen gestattet, in den bestellenden örtlichen Confessionsschnlen geduldet zu werden? Diese Gnade müßte sich auf sehr viele Gemeinden erstrecken und beträfe ganz besonders die israelitischen Kinder. Sollen diese immerfort als Außenstehende / als Fremdlinge behandelt werden, die nur aus Gnade an den Wolllthaten der Erziehung und des Unterrichts participi-
Haben wir nicht alle Einen Vater? Hat uns nicht alle ein Gott geschaffen? Die das wollen, sollten sich doch erst einmal recht lebhaft vorstellen,
Gesetzes voraeschwebt hat — gar nicht kennt. Die Regierung hat ja nicht die eigentlich confessionslose, sondern die Simultan* Schule im Sinne — und diese ist unstreitig ein dringendes Bedürfniß. Daß man sich darüber nicht klar geworden, das ist die beklagenswerthe Bitterkeit, die in die Behandlung der Frage mit eingeflossen ist; ohne dieses, wie es den Anschein hat, geflissentlich gewährte Mißverständniß würde man sich wohl sehr leicht llabe verständigen können, und man wird sich wohl noch verständigen. Freilich^sind manche Gegner der confessionslosen Schule auch Gegner der Simultan^Schule, sie wollen
der Confession.
2) Die Zahl der Lehrer der verschiedenen Confessionen soll dec Zahl der Schüler der verschiedenen Confessionen möglichst entsprechen.
3) Der konfessionelle Religionsunterricht wird getrennt den Schülern derselben Confession von einem Lehrer oder Geistlichen ihrer Confession ertheilt.
4) Die Religionsstunden, die evangelischen, katholischen, mosaischen, deutsch-katholischen rc. fallen in dieselben Unterrichtszeiten.
5) Die Uebung und Pflege des Kirchengesanges findet ebenfalls wie in Confessionsschnlen statt, nur nicht in der Klaffengesangsstunde, sondern in Verbindung mit dem confessionellen Religionsunterricht.
6) Der Lehrplan wird so eingerichtet sein, daß bei jeglichem Profanunterricht ein Uebergreifen auf religiöse Gebiete vermieden wird, daß also insbesondere aus denjenigen Fächern, in deren Unterricht eine Grenzüberschreitung am leichtesten möglich ist, z. B. in der Geschichte, dasjenige Detail ausgeschieden und dem Religionsunterricht überwiesen werden wird, welches eine con- fessionelle Auffassung, Darlegung und Erläuterung erfordert und ohne Nachtheil für den bctr. Fachunterricht von diesem getrennt werden kann.
Das wollen die gemeinsamen Schulen, wie sie das neue Schulgesetz anstrebt. Dieselben sind auch nicht um ein Jota von den bis jetzt im Großher- zogchum Hessen bestehenden, nach den Bestimmungen des Schulgesetzes von 1832 errichteten Communalschulen verschieden. Der Entwurf des Schulgesetzes vermeidet das Wort „Comnnmalschule", jedenfalls in ber guten Absicht, keiner irrthümlichen Auffassung Raum zu geben. Wir besitzen deren ja seit vielen Jahren ziemlich viele in unseren Lande, und an vielen andern Orten bestanden sie gleichwohl, wenn auch gesetzlich nicht geschaffen. Da ist z. B. eine kleine Gemeinde mit vorzugsweiser evangelischer Bevölkerung. Aber auch eine kleine
- tui muJ Um den Begriff von Simultan-Schulen (gemeinsamen Schulen oder auch r confessionslosen Communalschulen) genau sestzustellen, fassen wir Folgendes zusammen:
- - 8 1) Dieselben besuchen sämmtliche Kinder einer Gemeinde ohne Unterschied
Der Art. 4 des Gesetzentwurfes, das Volksschulwesen im Großherzogthum ' Heffen bctr., sagt: „Die öffentlichen Volksschulen sind gemeinsame Schulen, d. h. sie sind für die Kinder sämmtlicher Angehörigen einer politischen Gemeinde bestimmt." Wer alle anderen, auf diesen Artikel sich beziehenden, ihn erklärenden und ergänzenden Artikel des betr. Entwurfs mit Aufmerksamkeit liest, dem wird ganz klar, was denn eigentlich „gemeinsame (Simultan) Schulen sind. Bekanntlich ist aber in uuserm Großherzogthum über die Frage: ob die Volksschulen im Princip gemeinsame oder confessionelle sein sollen, ein Streit entbrannt, der mit großer Heftigkeit und selbst nicht ohne Bitterkeit geführt wird. In diesem Streit begegnen wir nun so vielen Irrungen, Uebertreibungen und Grenzüberschreitungen, daß wir für zweckmäßig erachten, dieser Frage vor dem Forum der Öeffentlichkeit einmal unbefangen und klar in's Auge zu schauen, das Wesen der gemeinsamen Schulen klar darznlegen und hervorzu- hebeu, was — entweder absichtlich oder aus Unkeimtniß — als irrtllümlich, als Ueberschreitungen "in dem entbrannten Kampfe zu bezeichnen ist.
Man hat hie und da den Kampf gar nicht mehr für die eigentliche Sache geführt, indem man so ganz, als sei dies ein und dasselbe, J)ie Frage zum Gegenstand nahm: „Consessions - Schule oder confessionslose Schule?" Um nun gleich von vornherein eine recht große Aufregung unter dem Volke hervorzurufen, hat die eine Partei die .confessionslose" Schule identificirt mit der „religionslosen" Schule, um ununterrichtete, aber treue und gewissenhafte Eltern in illrem Urtheil über die eigentliche Simultan-Schnle — die nur das Schulgesetz will — irre zu führen, uni) zu eigentlich völlig gegenstandlosen Partei-Demonstrationen zu bewegen.
Es gibt allerdings in Deutschland eine extreme Partei, welche ein neues 1 Princip für die Schule aufstellt, welche die Schule zu einer — in dem Sinne einer religionslosen machen will. Sie verlangt, daß die iL-chule als solche auf die Ertheilung jeglichen Religionsunterrichts verzichte und die religiöse Erziehung und Bildung lediglich der Familie und den betreffenden Religionsges llschaften überlasse? Diese Partei hat aber ganz und gar keine Aussicht auf Erfolg; ihrem Verlangen setzt nicht blos die gesummte Schulwelt, sondern auch der weit überwiegende Theil der evangelischen sowohl, als der katholischen Bevölkerung ein entschiedenes „Nein" entgegen, und vor Allem ist der Schulgejetzentwurs in allen seinen Bestimmungen dieser Richtung entschieden entgegen, der vielmehr in dem Religionsunterricht, wenn auch uicht^ihr einziges, so doch ein zu werthvolles Erziehungsmittel erkennt, als daß die Schule sich denselben jemals entreißen lassen dürfte.
Nur wer aller Religion so ziemlich baar wäre, nur wer uicht Kinder hätte, sie zu lieben und vor innerer Leere und vor schwerem Wehe zu bewahren, nur der könnte anders sprechen. Und doch ist anders gesprochen, und doch ist dieses Wort verhöhnt worden. Woraus ist dies zu erklären? Einzig aus der Verwirrung, die über den Begriff der confessionslosen Schule herrscht. Es haben auch sehr achtungs- und ehrenwerthe und christliche, Männer im Lande dem Gesetz nicht zugestimmt, einzig gewiß darum nicht, weil die Mehrzahl von ihnen die Simultan-Schnle — die dem Ministerium bei dem Entwerfen des
......., _ ' Ebenso mögen diejenigen, welche ihre Bildung in Simultan-Schulen erhalten haben, und deren sind in unserem Lande nicht wenige, doch einen Rückblick werfen auf ihre Schulzeit, mögen sie doch wieder einmal der Männer gedenken, deren Auge damals auf ihnen ruhte, deren Hand sie führte, ob das Wort jener Männer — auch derjenigen des andern Bekenntnisses — denn wirklich nicht den Weg zu ihren Herzen gefunden hat, ob die Ermunterungen und Ermahnungen, Lob und Tadel, Strafe und Zucht derselben denn wirklich immer spurlos von ihnen abgeprallt sind, ob ihnen im späteren Leben denn wirklich niemals wieder das Bild des einen oder des andern vielleicht schon Heimgegangenen, seine Lehr- und Redeweise, sein Ernst und seine Liebe, sein Wirken und sein Wandel vor die Seele getreten ist, erhebend oder zur Demuth mahnend, warnend oder mit Muth erfüllend, anfeuernd oder Frieden gebend! Alle diejenigen, welcht bisher ihre Stimme gegen die Simultan-Schule erhoben haben, sind, was sie auch dagegen sagen mögen, in einiger Täuschung über die Art der erzieherischen Thätigkeit der Schule befangen. Mehr als Theologen, denn als Pädagogen, mehr als Glieder der einen oder der andern Kirche, denn als lehrende Erzieher oder als erziehende Lehrer sehen sie die Schule an, und was da nicht „confessionell gerichtet , was nicht wenigstens in coi fessionelle Formen gekleidet ist, darf aus Anerkennung so leicht nicht rechnen. Sind es Geistliche, so sind es solche, die zwischen sich und allen Andersgläubigen eine Kluft erblicken, über die sie nun einmal nicht Hinwegkommen. Sind cs Schulmänner, so sind es gewiß nur solche, die immer nur an Orten und Anstalten gewirkt haben, U)o keine Simultan - Schulen bestehen, und wo daher die Nothwcndigkeit derselben für andere Orte kaum verstanden wird. Von Lehrern an Simultan-Schulen, denen in dieser Frage ein auf Erfahrung gegründetes Urtheil doch wohl zugetraut werden dürfte, ist noch kein einziger gegen die Simultan - Schule aufgetreten. Sollten denn alle diese Shute Katholiken"oder indifferente Protestanten sein?
den Standpunkt der dürftig ausgestatteten Elementarschule hinauszukommen vermag, während dieselben Schüler vereinigt eine gute mehrklassige Bürgerschule bilden könnten? Es werden von ben Gegnern der Simultan-Schulen Behauptungen, in denen Richtiges und Falsches gemischt ist, mit einer Sicher heit ausgesprochen und verbreitet, die geradezu stutzig zu machen geignet sind. Um so ernstlicher müssen diejenigen Schulmänner, welche jemals an Simultan- Schulen gewirkt haben oder nbch wirken, sich aufgefordert fühlen, vor Gott und ihren Gewissen über ihr bisheriges Walten und Thun Rechenschaft abzu- leqen. Sie müssen sich fragen, ob sie denn wirklich starr und kalt, als bloße ......- -------- , . , .. ,
Lehrmaschinen, ihren Schülern gegenüberste., ob sie denn wirklich bestenfalls wie ihnen und ihren Kindern zu Muthe sein würde, wenn |ie aus der Gemeinde, befriedigende formale Bildung erzielen, aber nichts weiter, ob sie denn wirk- in welcher nur ihre Confession vertreten ist, oder in welcher sie der dominiren- lich mit all' ihrem Sorgen und Mühen ohne fördernden Einfluß auf die sitt- den Majorität angehören, in eine Gemeinde versetzt würden, in welcher sie wenig
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heißt Hunderten und Tausenden den Weg zu einem glücklicheren Lebensloose UUschen rc. Kinder zur Schule gehen. Soll je $ 9 0 ■ J JL
versperren, nnd wer hätte dazu das Recht ? Ist es nicht traurig zu sehen, Hanflein Kinder eine besondere Eonftssionsschule errichten? Das w d cons
wie manche Gemeinde 2 nnd 3 confesstonelle Schillen zahlt, deren keine über


