Deutschland.
noch nicht befohlen worden. Erfolgt dieser Befehl, so mnß der kriegsgericht-
Ä bt 2?ÄÄ »Äff über die Pfarrbesetzung L erzog-.? wurde», der bisher geleistete Staatszuschuß vom P Otto
entzogen und die Anstalt in Folge dessen am 1. Oktober nicht wieder geöffnet
mÜfienL Der frühere prenstische Consul in Paris, Bamberg, ist zum deutschen
men ließen, welche Amtsentsetzung nach sich ziehen, in erster Instanz das Kasseler Consistorium und in zweiter Instanz das Cultusministerium darüber , entscheidet.
Berlin, 1- October. Die Bildung eines Kriegsgerichts über den Ca-
Capitäue mit Obristlieutenantsrang, zwei Corvetten-Capitäne mit Majorsrang und einen Auditeur als Referenten eingenommen werden.
Berlin, 1. October. Die „Provinzial-Corresp.", die im Laufe des Monats erfolgenden Landtagswahlen besprechend, sagt: Die Regierung erachte sich und die Beamten für verpflichtet, jedem Eingriffe in bie freieste Wahlbe- wegunq fernzubleibeii, mahne und bitte aber die Anhänger der Regierung, nut allem Eifer in die Wahlvorbereitungen einzutreten und auf eine allseitige Wahl- betheiliaung hinruwirken. Je mehr die Ueberzeugnng durchdringe, daß die unausweichliche» Reformen bezüglich der corporatwen Selbstverwaltung, sowie Kircheiireformen bei richtiger Behandlung und gewissenhafter Mitwirkung aller daru Berufenen zu einer heilsamen Erfrischrmg und Kräftigung der öffentlichen : «»stände führen müssen, desto mehr rechne und erwarte die Regierung, daß das - patriotische Selbstgefühl und der Wetteifer an der Durchführung s-ner Aufgaben in -»gleich conservativer und ächt freisinniger Richtung theilzunehmen, zur Gel- - tu na gelange. Zunächst rechne die Regierung auf die lebendige und wirksame Unterstützung des preußischen Volkes im Kampfe des Staates und der komg- - lieben Autorität gegen die immer gesteigerten Anmaßungen und den Trotz der - römischen Hierarchie. I» dieser Beziehung hoffe die Regierung bei den Wahlen auf die volle und eifrige Bethätigung des altpreußischen Patriotismus und des deutsch-nationalen Bewnßtseins. - Dieselbe schreibt ferner: Der hiesige Aufenthalt des Königs von Italien habe die politischen Bande zwilchen Italien und Deutschland sowohl fester geknüpft, wie die hohe Bedeutung dieser Verbindung allerseits zu vollem Bewußtsein gebracht. Ihm per,oiilich sei d>e lebhafte Sympathie des Hofes und der Bewölkerung gesichert. Des k^nigs Reffe werde von großer, nachhaltiger Wirkung für die freimdschaftlichen Beziehungen beider Nationen sein. — Die „Prov.-Corresp." bestätigt, daß der Kaffer am 15 d Mts. nach Wien abreist und am 22. d. Mrs. nach Berlin zuruckkehrt.
Posen, 29. September. Die „Ostd. Ztg." meldet: „Auf einen Antrag des hiesigen Kreisgerichts bei der königlichen Regierung, d,e über den Erzbischof Ledochowski verhängte Strafe von 200 Thalern von dessen October- gelialte abzuziehen, ist die Antwort eingegangen, diese Maßregel komme zu gepaiie avzuzirvc«, i ..... ..... _____° “ . . „„.mtrUÄflirUp Kleb alt anae-
Priueips enthielten, geistlichen und der verbunden ist, durch den Grotzherzog), ^lanijuauvu uvV mens der Geistlichen), 129 (die neuen Bestimmungen über b(> treten erst nach Erlaß des Classificationsgesetzes m Kraft), .^0 (Patronats- , stellend 131 sEompetenz des Dekans) und 132 (Entlassung des Dekans ) i L Großber^oa auf Antrag des erweiterten Oberkirchenraths) wurden gemäß der Ausschußanträge angenommen. Eine Bestimmung der ■
über die Existenz besonderer Superintendenten wurde tyieraiif abgelehnt. Dre §§ 133 (Ausübung des dem Großherzog zustehenden ^chen^ents durch
Oberkirckenratb) und 134 (Ernennung der Mrtglreder desselben durch den
Tfltßg wurde unter Acceptatiou verschiedener von dem Abg. Kuchler ßeiteiiien selbstständig haben sollen, würbe abgelehnt.
Die nächst- Sitzung finbet heut- statt. c Ä .. . .
Berlin, 30. September. Nach § 23 bes Strafgesetzbuches für d-s Deutsche Reich können bie zu einer längeren Zuchthaus- °dn G-sangmßstraf Verurtheilteu wenn sie drei Viertheile, mindestens aber „cm ^ahr der ihnen anfn at Straf v büßt, sich auch ivähre.id dieser Zeit gut geführt haben, mit ihr« Zustimmung vorläufig entlaßen werden. Trotzdem es nun im Mmi- st-rium des Znnern nachgewiesen ist, daß >m Jahre 1872 von dieser Wohltha im Ganzen 948 solcher Individuen Gebrauch gemacht haben, von welchen wiederum 880 sich so führten, daß ihr Betragen zu keinerlei Ausstellungen ^-ran- lasiuna aab nnb nur 40 die Zurücknahme der ihnen angethanen Tbohlthat ■- Gesetzt b»othwendig machten, 28 aber wegen neuer Vergehen abermals m Haf aeriethen ist die Behörde, trotz des, wie oben angedeutet, außerordentlich aimstiqen Erfolges dieser Wohlthat, iu diesem Jahre auß-rordentlich streng b-i Ertbeiluna derselben. Die Behörde verlangt jetzt Nicht allem den Nachweis ^er^guteU Führung"während der Haft, sondern auch den Nachweis enies bestimmten Unterkommens für Wohnung sowohl als auch für Erwerbs Letzte beiden Punkte müsse» polizeilich bescheinigt sein, und weil diesen Beweis »ich Je^er führen kam,, von diesem aber die Behörde unter keinen Umstanden a - geht, hat die gesetzliche Wohlthat in diesem Jahre so Vielen versagt werden
Berlin, 1. October. Großes Aufsehen erregt die^„Wlener Wehrzel- tuna" mit ihren Wiithausbrüchcn gegen Preußen in -"wm -E, ber tte 4»-= fälle vor imb »ach 1866 noch überbietet. Daß bie österreichische Militarparte bie Niederlagen von 1866 und bie getäuschten Hoffnungen auf ein Bundinß mit Frankreich zur Revanche im Jahre 1870 noch nicht verwuichen hat - areift sich, daß aber bei der jetzigen en lende cordiale und Angesichts der N s bes Kaisers Wilhelm nach Wien ein Blatt, welches vom österreichischen Kriegs-
-n ssr>
werdcii^ sßI0gß Akoszewski aus Buk hat am 27. b. Mts. bie 14tägige Haft auf ber Festung Glogau abgesessen, ist gestern Vormittag 8 Uhr entlasseii worben uub sofort nach Buk abgereist. , ....
Nas Anclnm, 28. September, wird der „Germania mitgethellt. Verflossenen Freitag, Abends 9 Uhr, erschien im Auftrage des königl- Lackraths der Polizei-Coiniuissar Bei dem Pfarrer, Hern, Stephan zu Anclam, um ihm die Kirchen- (Matrikel-) Bücher und das Kirchensiegel abzunehmen, Der Pfarrer hatte die Weisung, diese Gegenstände, weil rem kirchliches Eigenthum, nur der Gewalt weichend, auszuliefern. Der Polizei-Eommffsar nahm demzil- folqe Herrn Stephan bie Acten-, Spinb- und Pultschluffel aus d-r Tasche, öffnet. Spind nnb Pult und nahm bie brei Matrikelbucher uub bas Kirchensi-^l an fi* lieber ben Verlauf biefer Procebur würbe vom Comnussarms -m Prott- oll abqe aßt in das auch der Pfarrer seinen entschiedenen Protest gegen ve qewaltsiime Wegnahme der Matrikelbücher und des Kirchenst-gels, die rem kirch i liches Eigeiithum seien, aufnehmen lieh." e.tt.l ne.
Ä'afTcl 27. Sept. Wie der „Speuerschen Zeituug aus Kaff et ge- meldet wird, steht iu diesen Tagen bie Publication einer Cabinets ordrs BcBor burch welche bie kirchenpolitischen Wirren in Hessen nunmete woM eine rasche Lösung finben werben. Der zähe Widerstand, welchen ti Vilmar'sche Opposition dort leistete, beruhte nämlich vorzugsweffe auf d, Voraussetzung, baß bie Kirchenbehörbe nicht befugt sei, m dem D'scipluw- verfahren gegen renitente Geistliche über Geldstrafe» und vorläufige Sisf firnen hinaus bis zur wirklichen Entlassnng zu schreiten. Durch da ,'ek vom 12. Mai d- I. übet bie kirchliche DiSciplinargewalt uub bie Eruy tung bes königlichen Gerichtshofes hat nun ber Staat die Grenze, welcher 1 jeber Ausübung ber kirchlichen Disciplinargewalt setzen muß, bereits gezvgel was über biete Grenze hinaus liegt, ist für bie Kirche frei »nd kmm von b» Träger bes Kirchenregiments tu Hessen, b- h. von bem Landesherrn, kirchlichen Behörden übertragen werden. Auf diesen Zündsätzen wirb v muthlich die angekünbigte Cabinetsorbre vom 27. Septbr. beruhen, burch bem Kaffeler Consistorium in erster, bem Kultusminister m zweiter l stanz bas Recht zugesprochen wirb, Geistliche auf bisciplmarffchem Weg entlassen. Sollte irgend ei» Rechtsbedenken gegenDieses V-N-h«» gemacht werde» frönen, s° haben wir p in dem Königlichen Gericht , Hof selbst die Instanz, welche über die Competenz der kirchlichen Behordei Hessen in dem Ängenblick urtheilen kann, wo der erste abzusetzende Predig ; sich beschwerend an ihn wendet. .,
Aus dem anhaltischeu Harze, 24. Sept., schreibt man Maadeb. Zig.": „Seit acht Tagen weilt bie herzogliche Familie auf Sch« Ballenstebt. Sie g-benkt bis um bie Mitte bes nächste» Monats hi i verbleiben und wird dann nach Dessau zurückkehren. ^r Herzog^erercirt
Darmstadt, 30. September. In der Schmig des Gesetzgebuugs b uuvu[l. ...... ---------
Ausschusses der zweiten Kammer wurde heute der Bench über denUm 9 Werner, ist zuverlässigen Mitteilungen zufolge vom Kaffer
des Abg. Landmann auf Einführung der obligaton chen Cvffehm bie »°ch nicht befohlen worden. Erfolgt dieser Befehl, so muß der kri-gsgencht- zogthum verhandelt. Wir hören baruber baß f^ten« be8 TOim(t«ium8 bw Verhandlung den gesetzliche» Bestimmungen zufo ge eine Untersuchung Erktäruna abaeaeben wurde, die Großh. Regierung erkenne die Aothwenblgteil W Commission vorausgehen, welche aus einem Auditeur und zwei 6a= der Mn Ühru» °der obligatorischen Civilehe und die Verpflichtung b2e IL^cmgmmengefe|t9 ift.' Di? Richterstellen bei dem Kriegsgericht
Sfeil^eÄSÄ'(fc ^e"
M tj . iedenfalts werbe biefer Gegenstaub im Großherzogthum unt
aunq Its^AuSschulics ' der BcililN d,r üb„wirg.„d.» Wchrhe.t dir
sind mittest allerhöchster Entschließung vom Heutigen zu lebenslänglichen iMit- nlipbeTn ber ersten Kammer der Stände ernannt worben.
8 Darmstadt 1 October. In der gestrigen Sitzung des zweiten Ausschusses zweiter Kammer wurde über ben Antrag bes Abg- Laubmann, dw Em- Ührnna d» obligatorischen Civilehe betr., sowie über die Vorlage Großh Ministeriums der^ Justiz, ben Gesetzesentwurf bas Notariat in Phemhes e> L ^ b^then unb bie^desfallsigen von dem Herrn Abg. Dumont erstattete»
Bericht fistgcstellh October. Die außerordentliche Landes - Synode nie« diate röchrn gestrigen 14? Sitzung die §§ 123-135 des Verfaffungs - Ent- wrfö Betreffs der in § 123 geregelten Pfarrwahl wurde em heute ne» Angebracht Aiitr g Schwabe's angenommen, wornach die positive M>t- wirkuna der Gem-iffden durch ein der ersten ordentlichen Landes - Synode vornileqendes Kirchenqefetz geregelt werden soll, bis dahin aber dw settherigen Vorschriften mit der Maßgabe in Kraft Weiten, M Ä”» “® Kirckenvorftand und Dekanats-Ausschuß zu Horen sind. Die bl5
•" w *S:£ L i K ÄÄÄ“ •*» «*
**-S ^JShßTÄS!IÄtiS


