Aus Hessen. Das Dieburger Kreisblatt bringt nachstehende kaum- glaubliche Mittheilung: „Der Lehrer eines Ortes in Hessen hat ein originelles Mittel erfunden, den Geist seiner Kinder zu wecken und die Lust zum Schulbesuch bei ihnen rege zu erhalten, auch wird seine Methode nicht verseh' len, das moralische Ehrgefühl bei seinen Zöglingen zur höchsten Blüthe zu bringen. Seine neue Methode bestand nämlich darin, daß er, in Ermangelung von Pferden oder Kühen, 4 Knaben aus seiner Schule vor eine mit Steinen beschwerte Egge spannte und so mehrere Stunden munter sein Feld beackerte. Dies geschah aber nicht etwa vor hundert Jahren, sondern am 22. März 1873, als des Deutschen Kaisers Geburtstag war. Zwar hat der Lehrer auf die Denunciation des Vaters eines der oben erwähnten Kinder von seiner vorgesetzten Behörde nun einen Verweis erhalten, denn mehr konnte sie im vorliegenden Falle gesetzlich nicht thun, indem die Kinder ja „freiwillig" die Arbeit verrichteten, allein solche Vorkommnisse eröffnen nicht günstige Aussichten auf die Bildungsstufe der zukünftigen Generation und sollten bei einer nochmaligen Agitation für Aufbesserung der Lehrergehälter ernstlich in Erwägung gezogen werden, um solche originelle Reformatoren nicht in ein und dieselbe Linie mit solchen Lehrern zu stellen, deren ernste Absicht darin besteht, nur das geistige Feld der ihnen anvertrauten Schüler zu bebauen."
Darmstadt, 29. Juni. Die Zeitschrift des königl. preuß. statistischen Bureaus, redigirt von Dr. Ernst Engel, bringt im XII. Jahrgang, 1872, Heft I—VI, eine auf Grund amtlicher Mittheilungen ausgearbeitete Statistik, welche den deutsch - französischen Krieg in's Auge saßt und allgemeine Beachtung verdient. Bezüglich Hessens liefert sie den Nachweis, daß kein deutsches Land so starke Verluste nicht nur an Mannschaften überhaupt, sondern auch speciell an Tödtungen vor dem Feind aufzuweisen hat, wie das Großherzogthum. Es würde gerechtfertigt sein, wenn die Mittheilungen der hiesigen statistischen Ceu- tralstelle die Notizen, welche sich auf unser Land beziehen, veröffentlichen wür- drn, und machen wir besonders aufmersam auf die Tabelle 1, S. 22 und 23, sowie Tabelle 2, S. 88 und 89, und auf die Zusammenstellungen in Tab. 6, S. 250 ic.
Darmstadt, 29. Juni. In dem Entwürfe des neuen Volksschulgesetzes ist zwar ausdrücklich bestimmt, daß an Privat-Unterrichts-Anstalten, deren Benutzung von dem Besuche der öffentlichen Volksschulen entbinden soll, nur solche Lehrer oder Lehrerinnen angestellt sein dürfen, welche die Behörde nach Kenntnissen und Sittlichkeit für befähigt erkannt hat, und daß dem Staate ein eingehendes Aufsichtsrecht zustehen soll. Es ist aber keine Vorsorge getroffen, daß keine Mitglieder religiöser Orden rc. daran thätig sein können. Dies hat die Minorität des Gesetzgebungs-Ausschusses veranlaßt, folgende weitere Bestimmungen vorzuschlagen: „Mitgliedern eines religiösen Ordens oder einer ordensähnlichen religiösen Congregation ist jede Lehrwirksamkeit an Lehr- und Erziehungs-Anstalten im Großherzogthum untersagt. Die Staatsregierung ist ermächtigt, für einzelne Personen in widerruflicher Weise Nachsicht von diesem Verbote zu ertheilen." Zur Begründung wird angeführt, daß alle von religiösen Orden oder ordensähnlichen Congregationen gegründeten Lehr- und Erziehungs-Anstalten in der Erziehung wie im Unterricht stets nur die Förderung einseitig-religiöser Tendenzen verfolgen, und daß außerdem eine wirksame Con- trole gegenüber von Vereinigungen solcher Personen, welche in vollem Abhängigkeits-Verhältnisse von vielfach ausländischen Oberen stehen, reicht durchführbar erscheint, wie dies ja auch von der Reichsgesetzgebung anerkannt sei. Zudem gewähre der zweite vorgeschlagene Satz der Staatsregierung genügenden Spielraum für nicht unter obige Voraussetzung fallende Corporationen. Der Ausschuß hat ferner, um die Volksschullehrer zu ihrer Fortbildung anzueifern und dadurch die Volksschule zu heben, an dem Entwurf des neuen Volksschulgcsetzcs eine sehr wichtige Aenderung beantragt Es soll nämlich jeder Lehrer innerhalb der ersten zehn Jahre seiner praktischen Verwendung nach bestandener Schluß- prüfung vor einer besonderen Prüfungs-Commission und nach einem besonderen Prüfungsplan, welche beide durch das Ministerium des Innern festzustelleu Wären, sich einer nochmaligen erweiterten Prüfung unterziehen können. Aus Diejenigen, welche diese Prüfung bestanden haben, soll, ihre praktische Tüchtigkeit vorausgesetzt, bei Bestellung von Oberlehrern, Lehrern an erweiterten Volksschulen und Kreis -Schulinspectoren besondere Rücksicht genommen werden, ohne daß übrigens alle diese Bestimmungen auf die jetzt bereits definitiv angestellten Lehrer Anwendung zu finden hätten.
Darmstadt, 30. Juni. Die hiesige Handelskammer hat sich im Interesse des freien Verkehrs einmüthig für das Gesuch der inländischen Wirthe um Beibehaltung des 3/8 Liter Schoppens ausgesprochen. Bekanntlich hat sich der Director der Normal-Eichungs-Commission für das Deutsche Reich schon früher in gleichem Sinne geäußert.
Darmstadt, 30. Juni. Während man in anderen deutschen Staaten die Verhältnisse zwischen Herrschaft und Gesinde durch Gesiltde-Ordnungen geregelt hat, ist in Hessen in der fraglichen Richtung, non einigen mehr polizeilichen Particular-Vorschriften abgesehen, noch das römische bezw. deutsche Privatrecht maßgebend. Bekanntlich enthalten diese Rechte aber nur sehr vereinzelte und dabei controverse Bestimmungen hierüber, und es ist dadurch allmäh- lig ein solcher Zustand der Rechts-Unsicherheit und der Willkür auf Seite des Gesindes eingetreten, daß Abhülfe dringend nothwendig erscheint. Aus dieser Rücksicht hat der Abg. Heinzerling in der zweiten Kammer den Antrag eingebracht, die Negierung um Vorlage eines Gesinde -Ordnnngs - Entwurfs zu ersuchen, wobei in den Motiven bemerkt ist, daß die Aussicht auf ein allgemeines deutsches bürgerliches Gesetzbuch dem Antrag nicht entgegenstehe, weil ein solches, wie das österreichische und französische Gesetzbuch lehre, die fragliche Materie jedenfalls besonderer Regelung nach Maßgabe örtlicher Verhältnisse und Gewohnheiten Vorbehalten werde.
SOtain$, 29. Juni. In der „Kirche" geht's bei uns noch immer recht behäbig zu. In der letzten Woche hat der Bischof Ketteler wieder als Pastor Ordinarius selbstständig ohne Mitwirkung der Regierung und ohne Rücksicht auf die Bestimmungen der noch rechtsgültigen Verordnung" vom 30. Januar 1830 und den in ihr geforderten Nachweis, daß die betreffenden Geistlichen den An- sordernngen des Staates entsprechen, neun Pfarrpfründen besetzt — wahrscheinlich wieder gegen die Verwahrung der Negierung und deren Vorbehalt 1 aller landesherrlichen Rechte. Die praktischen Folgen dieser mit der Hindeu-j tung auf das künftige Kirchengesetz decorirten theoretischen Haltung der Staats-^ gewalt sind demonstrativ pomphaft von der Gegenseite abgehaltene Jnstallations-^ Feiern und eine fieberhafte Thätigkeit des Bischofs. Dieser war am Frohn-
leichnamsfeste hier mit der Aussetzung des Sanctissimum beschäftigt, am Abend desselben Tages schon in Walldürn (feinem Reichstags-Wahlkreis), wo er den in der Angst um das Wohl der „Kirche" von allen Seiten durch die Geistlichkeit beigetriebenen Massen Aberglänbiger donnernde Predigten über die lasterhafte Zeit und die bodenlos verderbte Welt hielt — ein stehendes Thema der häufigen Ansprachen des Bischofs, der Meister ist in jesuitischer Schwarzmalerei. Wie übrigens die Regierung des landesherrlichen Gerechtsamen endlich auch praktische Folgsamkeit sichern, und wie lange sie noch einem anderen ungesetzlichen Zustand, der Existenz der lediglich vom „Landfett" zehrenden, in keiner Weise Nutzen bringendenden Klöster, von denen einige hiesige der Orte förmlicher Conventikel für lüsterne Betschwestern geworden sind, zusehen wird, ist eine intereffante Frage, deren Lösung mit der obigen zusammen eine kleine Herkules-Arbeit abgibt. Hoffentlich wird das zu erwartende Kirchengesetz alle alten und neuen Neben- und Hinterthüren der hierarchischen Spekulation verschließen.
(Franks. Journ.)
Wiesbaden, 30. Juni. Gegen den flüchtigen katholischen Caplan Hermann Joseph Solize von Eltville ist vom Kreisgericht in Wiesbaden ein Steckbrief erlassen worden. Derselbe ist beschuldigt, schulpflichtige Mädchen zur Unzucht mißbraucht zu haben.
IMiCiTeidj.
Wien, 28. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin Augusta besuchte heute Vormittag abermals die Weltausstellung. Die Kaiserin wurde vom Kaiser von Oesterreich und den Erzherzogen Karl Ludwig und Rainer empfangen, verweilte in Begleitung derselben längere Zeit im Pavillon des Prinzen August von Coburg und des Fürsten Schwarzenberg, und nahm darauf die Kunsthalle, die Ausstellung für die Handelsmarine und den Pavillon des Vice-Königs von Aegypten in Augenschein.
Frankreich.
Paris, 30. Juni. Das an der Jesuitenleine gegängelte Versailler Cabi- net wird von der Presse des nicht französischen Auslandes immer besser erkannt und gewürdigt. Einem bezüglichen Artikel der „Jndsp. Velge" entnehmen wir Folgendes: „die Wiederaufrichtung der weltlichen Gewalt des Papstes sei unmöglich, und die Herren v. Vroglie und Ernoul erkannten dies auch, was immer ihre geheimen Wüisiche sein mögen, an. Eine neue Expedition nach Rom wäre ein dopplt strafbarer Wahnsinn, aber man hat noch immer das Auskunftsmittel der römischen Expeditionen im Innern, um die Bestrebungen ter auswärtigen Fanatiker anzustacheln. Man wird die weltliche Gewalt des Papstes nicht wieder Herstellen, aber man wird sein Bestes thun, um sie zu ersetzen, damit der Ultramontanismus das Actions-Centrum, das er in Rom verloren hat, in Frankreich wiederfinde .... Europa hat das Recht und di,e Pflicht, sich mit diesem Plan, der jeden Tag klarer hervortritt, zu befassen. Es kann ihm nicht gleichgiltig sein, zu sehen, wie ein so großer Staats wie Frankreich in den Dienst der clericalen Reaction und der ultramontanen Agitationen tritt." Die „Jnddp. Belge" schließt mit der beherzigenswerthen Erwägung, daß kein Staat die jetzige Lage in Frankreich ohne Unruhe ansehen könne, und führt diesen Satz an dem Beispiele Deutschlands, Oesterreichs, Italiens, der Schweiz und Spaniens durch.
(ßngfanh.
London, 1. Juli. Einem Telegramm der „Times" aus Konstantinopel vom 30. Jnni zufolge lautet die seitens der türkischen Regierung nunmehr ergangene Interpretation des Artikels der Snez-Canal-Concession über die Erhebung der Abgaben: „Die Compagnie ist berechtigt, Abgaben von allen Schiffen ohne Unterschied, nach dem Maße der wirklichen Tragfähigkeit zu erheben, welches nach dem besten Meffungssystem festzustellen ist. Als solches erkennt die Pforte officiell das System Moorfon an und spricht die Ansicht aus, daß die Abgaben bis zur Einführung eines internationalen Tonnenmeffnngs- systcms nach dem Netto-Tonnengehalt erhoben werden müssen.
Lokal - Notiz.
B e s ch l ü s f e aus der Sitzung des Gemeinderaths vom 30. Juni 1873.
Anwesend waren: Der Großh. Bürgermeister Vogt, die Gemeinderathsmitglieder Bücking, Felsing, Haustein, Heß, Steller, Körber, Lüdeking, Nagel, Noll, Nicker und Silberreisen.
I. Ein von dem Stadtbaumeister vorgelegter Plan für das zu erbauende Mädchenschulgebäude, wurde dem Bauausschuß und der Schulcommission zur Prüfung überwiesen.
II. Der zur Vorlage gekommene Wirthschaftsplan der Stadtwaldungen für 1874 erhielt die Zustimmung des Gemeinderaths.
III. Die Eingabe hiesiger Einwohner in Betreff der Wahl des Bauplatzes für das neue Universitätsgebäude kam heute zur Borlage, und nachdem ein Antrag von Herrn Körber verlesen worden war, welcher, nach Darlegung des Sachverhältnisses , auf Uebergang zur Tagesordnung lautet, wurde dieser bei der stattgefundenen Abstimmung mit Stimmeneinheit angenommen. Dieser Antrag lautet:
„In heutiger Sitzung kam eine Eingabe von Bürgern und Bewohnern Gießens, die Platz- „srage für die Aula betr., zur Vorlage. Da dieses Schriftstück teilweise von Bewohnern „hiesiger Stadt unterzeichnet ist, welchen zur Zeit noch gar kein Recht zusteht, in rein „städtischen Angelegenheiten mitzusprechen, auch keine neuen Momente enthält, Die zu einer „nochmaligen Berathung veranlassen könnten, die darin enthaltenen Beleidigungen und „Widersprüche aber sich selbst richten, daher hier füglich übergangen werden können und in Erwägung daß *
„1) der Gemeinderath in der Sitzung vom 11. Nov. 1872 einstimmig die Stephanömark „als den geeigneten Platz für die neue Aula erkannt und Herrn Gail zur Angabe einer „protokollarischen Erklärung veranlaßt hat, das betreffende Gelände zum Ankaufspreis „überlassen zu wollen, jenen Platz auch, sowohl in einer ausführlichen Denkschrift als „durch eine besondere Deputation Großh. Staatsregierung empfohien hat, gegen dieses, der „Oeffcntlichkeit keineswegs entzogene, Vorgehen aber von Seiten der Bürgerschaft früher „keinerlei Widerspruch erhoben worden ist-,
„2) Herr Mmisterial-Director Freiherr v. Starck in der Delegirtenversammlung sich dahin „ausgesprochen, daß, um eine Vereinigung zwischen Universitäts-Senat und Gemeinderath „zu erzielen, beide Körperschaften ihre primären Wünschen — Erstere für Den Selters- „berg, Letztere für die Stephansmark — wohl fallen lassen müßten und daß der eventuelle „Vorschlag der Universität: die Aula in die Anlage zu stellen, als ein Compromiß zu „betrachten sei, welchem auch der Stadtvorstand zustimmen könne;
„3) die Vertreter der Stadt mit Rücksicht auf Die allgemeine Stimmung der Einwohner- „schaft, diesem letzteren Vorschlag nicht beitreten, dagegen
4) zur Abwendung der Wiederaufnahme des ersten Projeets der Universität (Stellung der „Aula auf Den Seltersberg oder eventuell in die Anlage) ben erst jetzt in Vorschlag „gebrachten Platz hinter der Loge unter Der Voraussetzung einstimmig acceptire» „konnten, daß auch der Universitäts-Senat sich damit einverstanden erkläre;


