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irflcn Cigarren- und in der sliäbc von Frank-, ^erciiung des Ll.ittel-' i; Mit! I- und Nord- [ auch Lchleswig-Hol-
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Expedition: Eanzleidere. 9it B Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kiessen.
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Diese Pläne a. aus den b. aus c. aus d. aus e. aus
eüS’eituSion^iü, welcher namentlich den Umfang des Bauplatzes, di- -Noa darauf stehenden Gebäude, sowie Richtung und Breite der Platz begrenzenden Straßen, die angrenzenden Gebäude der Nachbarn, nebst deren Beschreibung enthalt,
den Grundrissen der Keller und Fundamente, sowie der übrigen Stockwerke;
einem, ?der^wenn das Gebäude von mehreren Straßen begrenzt wird, aus eben so vielen Aufrissen; , . . hi
den Profilen der Verdachungen uud sonstiger horizontalen Gesimse. (Bei einfacheren Bauten, insbesondere m den Landorten, kann hiervon
B e t a n u t m a ch u u g.
Betreffend: Das bei Gesuchen um Bauerlaubniß einzuhaltende Verfahren.
Die Pläne welche bei Gesuchen um Bauerlaubniß uns vorzulegen sind, leiden so häufig an äußeren und inneren Mängeln, daß wir uns veranlaßt !*«■ '«'■.'HasW! sL'L'Ku ,,,.1«°-.,°. d.-...b-.ch bi. w«8.,b~w. kenntlich nmchmdcn Pläne und, soweit zu deren Verständniß erforderlich sein sollte, besonderen Beschreibungen - beiden m doppelter Ausfertigung begleitet
eine
Gießen, am 28. Juni 1873.
daraus entspringende Verzögerung Gießen, den 28. Juni 1873.
„fsBwÄXÄ ssäx'ää Asr den Aufschluß geben. Nöthigenfalles müssen die zu diesem Behuf- geeigneten £et(ulje!^nui8cn fltliefert »«J»"- . zZermeiduna der Zurückweisung iSip melcbe seither besonders häunq zur Beanstandung Anlaß gaben, milden uet ^ermewuna vw
wid) tigeren ^o^aße und Entfernungensollten überdies in den^ Zeichnungen besonders eingeschrieben sein. Ban- und Situationsrisien ist unter allen Um-
' - •• in Ausführung ihrer Projekte sich lediglich selbst zuzuschreiben haben. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Röder.
an die Großhersoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Betreffend: Das bei Gesuchen um Bauerlaubniß einzuhaltende Verfahren. , ,
Das Großherzoglichc Krcisamt Gießen
c c. HrtrfioR£)11kP snpfnnnhnnffMtna verweisen beauftragen wir Sie, bei vorkommenden Baugesuchen die Interessenten danach zu be- deuten, dü"in"Jhren GemÄden wohnenden Bauhaudwerker, (Bauunternehmers a^ber alsbald von dem Inhalt der Bekanntmachung in Kenntmß zu setzen.
.^pebition
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Deulschland.
Aus Oberhessen, 29. Juni, berichtet die „Main-Ztg." : „In dem Gebiet der ehemals freien Stadt Frankfurt wurde durch Gesetz vom l 9. November 1850 die Civilehe der Art eiugesührt, daß sie die allein gültige Form der Eheschließung wurde und die kirchliche Trauung erst nach deml bürgerlichen Act erlaubt, aber ohne irgend welche bürgerliche Wirkung ist. Dieses Gesetz gilt noch setzt in den zum Großherzogihum gelangten Gemeinden Dortelweil 'und Niedererlenbach. Dort war früher der Geistliche and) nut der Civil- irauung beauftragt und erhielt dafür eine kleine Vergütung. Die hessische Re-
7injcnißtn, wtl&tl idur tcht-n Ruh - bobtn. WB« wK\ ^vntirbliebtti»^ STS&*
lUte on wohve ick t» (rrn PH Schlatter,
ult 1873.
g Hanau-^ dekvechie pesucht gA her Cjped- d-LM
[gterung hat hierfür, wie man hört, bis aus den heutigen Tag noch keine Vor- kchruug getroffen und würden dann alle in diesen Gemeinden fett fast sieb Jahren abgeschlossenen Ehen rechtlich ungültig sem. Welche Folgen d es für die Rechte der vermeintlichen Ehegatten, für die Kinder und sonst gen verwandten hat, bedarf keiner Ausführung. Da aber kein Richter aus einer mcht gültig abgcschlossencn Ehe irgend welche Rechte wird anerkennen können, so ist es dringend geboten, daß die Regierung nicht nur baldigst Vorkehrung tnsst, um i» diese» Gemeinden gültige Ehen abschlreßcn zu können, sondern auch dafur, daß die Nachtheile aus der Zwischenzeit (es soll sich um etwa 40 Chen Han- dein) beseitigt werden."
B ekanntma ch u n g.
Betreffend: Das Departemcnts-Grfatz-Geschäft pro 1873. . 11£. .
V - ***:
di- zur Ersatzreserve IL Cl-sse und zur Ersatz-Reserv- I. Classi designirten Mll. arpfl.cht.geu;
die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlaßenen Soldaten,
L ™ LNuitgsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich der vorzugsweise uud prim» .oco
«Ä’ii SÄÖft 15. Juli d. I, geltend zu machen uud, haben sich Familienangehörige, auf dereu
8^«^^ ki-MMär7fl!chtig°'n t den Betreffenden unverzüglich zuzusteUe»
rinb‘ D°zZ°llzu^der^admign, wnerhach 8 .Tagen anzuze.gew tz^ichtlich mitzutheilen uud ist, weun ein Militärpflichtiger von seinen.
bisherige^Wchuorte ist^Mleich ihrer Gemeinde zur Vorstellung kommen, selbst anwesend zu sein und sich
darum in^bemühen, .dch dw. Letztem rechtzeitig zur Stelle sind. ^^^orsitzende Großh. Knis-Ersatz-Commissivn Gießen.
Gros, Kreisasiessor. ______
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