Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen
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Donnerstag dm 1. Mai
llchergeseüt
Gießen, am 1. Mai 1873.
Betreffend: Die Ableistung des Verfassungs-Eides.
v. Röder.
i^r«S vierteljährig 1 fi. 12 fr.
Drtnzerlohn. Durch die Vost bezogen vierteljährig 1 fl 39 fr.
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Grfcheiut täglich, mit 1*6» nähme Sonntag-.
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Bit B. Nr. 1.
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir erinnern Sie an umgehende Einsendung der Berichte wegen der
Samstag den 10. Mai dahier und Donnerstag den LZ. Mai zu £td), jedesmal Vormittags 10 Uhr,
Ißattfindenden Ableistung des Verfassungs-Eides.
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193.H '
Juli
in
Alsfeld,
den 24.
Juli
in Bickenbach,
der Militär-Kommission nach gegenseitigem Uebereinkommen erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen, und gegen Quittung
von
sofort baar bezahlt.
25.
26.
28.
28.
29.
29.
Grün berg, Lich, Nidda, Nieder-Wöllstadt, Groß-Umstadt (früh 8 Uhr), Groß-Bieberan (12 Uhr),
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iciiltn vom • »tritt indschafiliche |en. - Am Von Robert el Wilh. IV. von Leopold des Orients, ner: Eeld- iptfli.
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15.
17.
18.
19.
23.
23.
Die
„ Groß-Gerau,
„ Goddelau,
„ Gernsheim (ftüh 8 Uhr),
„ Biblis (12 Uhr),
„ Bürstadt (früh 8 Uhr),
„ Lorsch (12 Uhr.)
Bekannt m a w u n g,
lt von Maf den Remonte-Ankauf pro 1873 betreffend.
em Zum Ankauf von Nemonten im Alter von vorzugsweise drei, und ausnahmsweise vier und fünf Jahren, sind im Großherzogthum Hessen in diesem fäHifieinbt 3a^Te nachstehende Morgens 8 Uhr resp. 12 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar:
den 14. 'x"r* M<QC *- - ---- -
Zu wenig entwickelte, oder solche, die zu schwach, schwerfällig und ordinär, den Ansprüchen an ein Militär-Zug- oder Reitpferd nicht entsprechen, auch Pferde, welche durch zu frühen Gebrauch gelitten haben, mangelhaft gebaut, mit bedeutenden stnochen- oder anderen erheblichen Fehlern behaftet und licht gängig sind, können nicht gekauft werden.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und dcr sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit zweckmäßigem Gebiß, eine starke Kopshalter von Leder oder Hanf mit zwei mindstens sechs Fuß langen starken Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.
Berlin, den 6. März 1873. Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remonte-Wesen.
gez. von Schoen. Mentzel, von K l ü b e r.
drei Provinzen
und im
in den
Jahr.
der
1832
1835
1840
1845
1850
1855
1860
1865
1870
1872
Rheinhessen. 370 445 439 454 304 286 421 630 780 786
Oberhessen. 334 606 615 807 482 687 797 951 1040 1078 Zahl
Betrachtet man behauptet derjenige
Starkenburg. 619 600 581 650 445 497 713 1392 1552 1507 die relative
Großherzogthum.
1323 1651 1635 1911
1231 1470 1931 2973 3372 3371
Her Arten »reisen in n- und
grhorsE öln- ____
»genommen hat.
Der jeweilige Stand der Mitglieder großherzogthum repräsentirt sich wie folgt:
iemmg.
i. franco.
Zur Statistik der landwirthf östlichen Vereine im Großherzogthum Hessen.
An der Förderung und Pflege der hessischen Landwirthschaft haben die fit dem Jahre 1831 im Großherzogthum bestehenden landwirthschaftlichen Vertue einen nicht zu unterschätzenden Antheil. Der von ihnen ausströmenden An- egung und Belehrung, ihrem unausgesetzt auf Verbesserung und Vervollkomm- 11119 des landwirthschaftlichen Betriebes gerichteten Bestreben ist die Hobe stufe, auf welcher sich unsere vaterländische Landwirthschaft befindet, mit zu lerbmifen. Die Zwecke dieser Vereine werden aber um so vollständiger erreicht, fie Thätigkeit wird um so ersprießlicher und fruchtbringender, je ausgedehnter ie Theilnahne an denselben, je größer die Zahl ihrer Mitglieder und insbe- »nbei’e derjenigen ist, welche die nöthige Begabung und die Eigenschaft besitzen, ch den Interessen der Landwirthschaft nutzbar zu machen. Die letztere, d. h. ie in den Vereinen gewirkt habende und denselben noch innewohnende geistige rast ist in Zahlen nicht darstellbar; dagegen glauben wir ersichtlich machen zu Een, in welchem Umfang sich die Mitgliederzahl im Laufe der Zeiten bewegt 11b wie sie namentlich in den letzten Jahrzehnten in höchst erfreulicher Weise
üffer, nberii stark 28. April- Ben durch
Vermehrung der Provinzialvereine, von Oberhessen mit 223 Procent den ersten Rang, ihm
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zunächst folgt Starkenburg mit 143 und dann Rheinhessen mit 113 Procent. Für das Großherzogthum beziffert sich die Zunahme auf 155 Procent. Wird die Betheiligung an den Vereinen, wie sie sich in 1872 documentirt, mit den bezüglichen Einwohnerzahlen in Relation gesetzt, so kommt 1 Mitglied in Starkenburg auf 232, in Oberhessen auf 235, in Rheinhessen auf 318 und im Großherzogthum auf 253 Einwohner. Nach beiden Richtungen ergibt sich also für Rheinhessen die ungünstigste Verhältnißzahl; es blieb sowohl hinsichtlich dem Anwachsen seiner Mitglieder, wie nach dem Grade der Betheilignng seiner Bewohner an dem landwirthschaftlichen Vereinswesen hinter den beiden anderen Provinzen erheblich zurück. Ein Umstand, der um so auffallender erscheinen muß, als die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse hier viel günstiger und seinen Bewohnern und Landwirthen ein minder empfänglicher Sinn für Förderung gemeinnütziger Zwecke gewiß nicht vindicirt werden kann.
Wenn nun auch, wie nachgewiesen, die Mitgliederzahl der Vereine seit 1831 eine sehr bedeutende Steigerung erfahren hat, so ergibt doch ein Vergleich mit andern Ländern, daß das Großherzogthum eine hervorragende Stelle in dieser Hinsicht nicht gerade eiunimmt, daß vielmehr die Theilnahme an den Bestrebungen der landwirthschaftlichen Vereine anderwärts eine ausgedehntere ist- In Preußen kam schon im Jahre 1869 bei 105,729 Mitgliedern ein solches auf 227 Einwohner. In den mit unseren Cultur- und sonstigen Zuständen eher vergleichbaren Provinzen dieses Landes stellt sich die Durchschnittszahl noch viel günstiger, indem in Hessen-Nassau auf 230, in Schleswig-Holstein auf 20j , in der Nheinprovinz auf 146, in Westpfalen auf 120, in Hannover auf 100 und in Hohenzollern schon auf 40 Bewohner ein Mitglied entfallt. Herabgedrückt wird die durchschnittliche Zahl des Landes durch die Provinzen Posen, Pommern und Preußen, in welchen 1 Mitglied erst auf 700, 640 und 600 Bewohner trifft. Im Königreich Sachsen zählte man 1865 bei cci. 15,000 Mitgliedern ein solches auf 160 Bewohner. In Bayern mit 25,821 Mitgliedern zu Ende 1868 1 Mitglied auf 186 Bewohner. Noch viel günstiger gestaltet sich dieses Verhältnis; in Baden, wo bei einer Mitgliederzahl von 23,321 zu Anfang des Jahres 1871 ein Mitglied auf 107 Bewohner kommt. Wenn hierauf auch zum Theil die Höhe der an die landw. Vereine zu leistenden Beiträge von Einfluß ist, die sich unserer Kenntniß entzieht, so möchte doch eine fortgesetzte von den landw. Organen rc. ausgehende Aneife- rung und Anfklärung der kleineren Landwirthe den hessischen Vereinen noch gar


