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' / Gießen, am 25. Januar 1872.

Betreffend: Die Taubstummen-Statistik im Großherzozthum Hessen. --

Das Grotzher)ogl>che KMisaml Giesten an die Ortsschulvorstande zu Ät-Buseck, Aunerov, Bersrod, Burkhardsfelden, Daubringen, Eberstadt, Garbenteich, Lang-Gons, Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rodzen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda. und Watzenborn.

Wir erinnern Sie an die Einsendung dec im rubricirten Betreffe zu erstattenden Berichte, v. Röder.

------------------------ ' Gießen, den 29. Januar 1872.

Betreffend- Die Erhebung der Feldstrafen von der VI. Periode bei dem Großh. Rentamte Gießen. ,

Das Großhcrzogltchc Rentamt Gießen

an sammtliche Großherzogliche Bürgermeistereien des RentamtsbesirKs.

Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden alsbald bekannt machen lassen zu wollen, daß die Bezahlung der Feldstrafen von der VI, Periode 1871 bis zum 15. Februar ohne Mahnung hierher geschehen kann.

L y n ck e r.

Politif ch e r

T h e i l.

Gewiß soll der moderne Staat sich in Glaubenssachen nicht einmischen, nicht

geworden sei, was doch auch die päpstlichen Rechtgläubigen keineswegs zugeben.

, ... . Dogmatische Grundsätze, die direct

gegen seine Rechte oder geradezu gegen seine Souveränetät und ganze Existenz

wodurch aller natürliche Maßstab zur Unterscheidung von gesunden und krank-

haften Entscheidungen großenteils ausgeschlossen ist. Und solchen dogmatischen

Entscheidungen gegenüber sollten die SiaatSregierungen prüfungslos sich verhalten, Deutschland.

blindlings ihre Macht zur Ausführung derselben zu Diensten stellen müssen, und Darmstadt, 27. Januar. Das gestern erschienene Großh. Regierungsblatt verpflichtet sein, Staat und Volk dem so bereiteten Schicksal zu überlassend Nr. 4 enthält:

Sehen wir aber selbst ab vom Eintritt einer solchen Eventualität. Auch 1) Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Großh. Hauses und die Hierarchie und die ihr dienenden Theologen geben zu, ja betonen es recht des Aeußern, die bisherigen, zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Groß- scharf und ausdrücklich, daß die Unfehlbarkeit des Papstes nicht Sündelosigkeit herzogihum Baden bestandenen Vereinbarungen über Gewährung der Rechtshülfe desselben bedeute, daß der Papst moralisch fehlbar bleibe nach wie vor, also trotz betreffend.

seiner decretirten Unfehlbarkeit moralische Freiheit habe, und aller Art von Un- 2) Ueberstcht der im Jahre 1871 in den Irrenanstalten des Großherzog- moralttat verfallen könne und nichts ist ja von der Geschichte sicherer bezeugt thumS verpflegten Kranken.

als dies. Demgemäß muß auch zugegeben werben, daß der Papst, wie seine Macht 3) Ertheilung eines ErfindnngSpatentS.

Überhaupt, so, auch seine Unfehlbarkeit, d. h. den Glauben des Volkes an seine 4) Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller-

dogmatische Unfehlbarkeit, mißbrauchen könne. Es muß als möglich zugestanben gnädigst geruht: am 10. Jan. dem Schullehrer an der 3. evang. Schule zu Odern- werden, baß der P^pst bei moralisch schlechtem Willen aus selbstsüchtigen Absichten, heim, im Kreise Alzey, Johannes Sommer, die 2. evang. Schule daselbst zu über- au« herrsch ucht, ^tachbegier u. dergl. sogenannte dogmatische Entscheidungen ex tragen, an demselben Tage den Steueraufseher Martin Jung zu Birkena« eutdellru erlasse, von denen er selbst nicht glaubt oder nicht ernstlich will, baß es und den Finanz-Aspiranten Franz Anton Adelberger aus Lützel-Wiebelsbach, zu solche seien, sondern d.e er nur erlaßt, um den Gehorsam des gläubigen Volkes Zollaufsehern, am 13. Jan. den Hofstallbeiknecht Johann Adam Amelung au- trgenbwie, z. B. gegen DtaatSreglerungen, aufzubieten und für seine Zwecke aus- GinSheim, Kreis Groß-Gerau, zum Hofkutscher zu ernennen.

zubeuten. Wollte man diese Möglichkeit nicht zugeben, so müßte man annehmen, 5) Charakterertheilung.

0e?UnDen Ld' l"ne moralische uno damit seine 6) Concurrenzeröffnungen. Erledigt ist: die 3. evang. Schulstelle zu Nidda, »»»T" * «Umatrn, zur unfehlbaren Maschine im Kreise Nivva, mit -inen, jährlichen Gehalte von 300 fl; die 4. evang. Schusl

T * ÜU??e pa°stllch-n R-chtg'.aubrg-n keineswegs zugeben. stelle zu Nivda, im Kreise Nivva, mit einem jährlichen Gehalt- von 300 fl.; die ttn Staat d^ugmß Haden müssen, evang. Pfarrstelle zu Harxheim, tm Dekanate Mainz, mit einem Gehalt- von

oen -Staat unb bas Volk vor böswilligem Mißbrauch der päpstlichen Gewalt bei 745 fl 22 kr

ru schützen Dies kann jedoch nur dadurch! Frankfurt, 29. Jan. Ein Raubanfall in der Mittagsstunde und an einem sie tot/aefjbrli-b des Papstes prüfen unb, wenn oer frequentesten Orte alarmirt die Stadt. Ein mit dem Eincassiren von Gel-

Ä po|Um rter «'S«' das natürliche Recht'oern für die Viehhändler schon lang- Jahre beschäftigier, 70 Jahr- alter Jsrae-

sind, denselben die Darchfuhrung versagen. Jtite, Hamburger au- Offenbach, unter de« NamenJulchen" bekannt, nahm in

* itnb Doama Gewiß soll der moderne Staat sich in Giauvenssachen mcyt etnmi,cyen, Nilyr

Di- bayerischen Ultramontanen stutzen sich gegenwärtig in ihre« iWfilR«^0^ S

gegen da- Ministerium hauptsächl.ch auf die B-Hauptang: vag da- g-s-tzüch b-. « aj ofl « M m , /J(, J,

stch°n°-R.ch. °--Pla--t nur für äußer tthe ^-'4-0-nge n^t aber ur Log. ^°-d^ seinen Gi.rg°rn^n^

men, für au-vrucklich erklärte Glaubensatze der katholischen K rch' (H $ ) ,. scbäbiaen Gleichvobl kann man aber vernünftigerweise nicht verlangen, Gütung habe, während gleichwohl für die ^taatare9terun3 ble ^^^t beje^ "ch zu schädigem neu entstehenden GlaubenSbekennt-

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schützen! ci.^^schaft -d Schul-^vor «"?°hn7 ausdrücklich v°ri-hal?-»-^Plae-t, ergibt sich, daß der Staat

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bic Regierungen zu blindem und stumme« G- »bigt sich die G-fahr, welch- diese Ansprüche nicht blo» für

Das war ia wobt den Staat, sondern auch für die übrigen Coafesstonen in sich schließen. Denn

. ..vwvm vvytnu 9 -..... * o'f'Vvr» u« öiv^t Q»bm, dug Vci Staat ihnen seine ZwangS-

. . T,\ Quelle, aus welcher jeden gewalt zur Verfügung stelle, denen gegenüber, welche die Beschlüsse des vaticani-

Augenblick Dogmen fließen können, und selbst lebendiges incarnirtes Dogma, unb schen Concils nicht annchmen, so haben sie auch ein Recht zu verlangen, daß

die Staatsregierungen allen Dogmen gegenüber ohne Recht zu prüfen und zur dasselbe geschehe denen gegenüber, welche Die Beschlüsse des tridentinischen Concil» Dienstbarkeit verpflichtet mehr bedarf es doch zur absoluten Herrschaft über nicht annehmen, d. h. den Protestanten gegenüber. Da sich die Bischöfe auf das Staaten und Völker nicht! Und wessen die Päpste in dieser Beziehung fähig absolute Recht der Kirche berufen, dem gegenüber westfälischer Friede und Re- sind, bezeugt die Vergangenheit und der Syllabus hinlänglich. Aber es kann ligionsedict keine Geltung haben können, und außerdem die Gleichverechtigung der selbst über all dies durch außerordentliche Zufälle noch hinaus gegangen werden. Protestanten päpstlich niemals anerkannt worden ist, so kann nur augenblicklich Niemand kann läugnen, daß ein Papst trotz seiner dogmatischen Unfehlbarkeit der factische Unmöglichkeit, aber kein bestehendes Recht ein Hinderniß sein, bas gleiche Geistesstörung verfallen könne, so gut wie anderen Krankheiten; das vatikanische Vorgehen gegen die Protestanten vom Ministerium zu fordern und dasselbe der Concil hat nun einmal Gott mit seiner Offenbarung solchen Schicksalen zu unter- Beeinträchtigung der Rechte oer katholischen Kirche anzutlagen, wenn es nicht Folge stellen beliebt! Und nun denke man sich, was alles möglich ist bei einem solchen leistet. Die Herren Erzbischöfe und B-schofe können z. B. in ihrem Collegen im Zustand eines Papstes, sei es durch ihn selbst oder durch andere, die ihn zu miß^ Reichsrath, dem Herrn Oberconsistorial-Präsidenten, nach katholischen Grundsätzen brauchen wissen für ihre Zwecke! Die Sache wäre um so bedenklicher, als die stets nur einen Rebellen gegen die Kirche und damit gegen Gott erblicken, da Grenzen und Grade solcher Geistesstörung ohnehin schwierig zu bestimmen sind, vieser getauft und damit der Jurisdiction der katholischen Hierarchie unterworfen dem unfehlbaren Papst gegenüber aber doppelt schwierig, fürs erste seiner absoluten ist, gleichwohl aber im Widerstand verharrt, daher auch der Strafe verfällt, so- Autorität wegen und bann wegen desübernatürlichen", aller natürlichen Ver- bald sie möglich ist. Man möchte wohl hierin etwa einenschlechten Witz" nunftforschung und Beurtheilung entrückten Charakters, seiner dogmatischen Erlasse erblicken, aber die Sache hatdogmatischen" Character.

Charakter umkleidet werde, um V.. -,.o------ « _

horsam zu verpflichten, und sie dem Willen des Papstes gegenüber vollständig -Lkaate rechtlos zu machen, zu willenlosem Knechtsdienste zu^nöthißen.^ D-^ rv"

d-/ Papstes. Der Papst