Preis vierteljährig 1 fl. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 fr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kießen.
Nr. 1 Montag den 1. Januar ' 1872.
pro Quartal.
vierteljährlich das Blatt auch
tg- Einladung tum Abonnement
auf den
Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen 1 rT 1 Den seühc"igen AbMnmttn^üi'de^Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, im I. Quartal 1872 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.
Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl.
Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 27 kr. incl. Postaufschlags. Dieselben können mir bei der Post oder den Landpostboten abonniren. - Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des
Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dtes sofort bet der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern.
Die seither unseren Abonnenten als Gratis-Beilage übergebenen, „
Gießener Familienblatier
werden wir auch für die Folge dreimal wöchentlich dem Gießener Anzeiger beilegen und dafür Sorge tragen, daß durch deren Inhalt an gediegenen Original-Novellen unseren geehrten Lesern eine fesselnde Lectüre zu Theil wird. Zugleich machen unsere Leser darauf aufmerksam, daß das Manuscript der so sehr spannenden Original-Novelle: „Der eiserne Abbv" letzt vollständig tn unseren Händen ist und wir also nicht verfehlen werden, mit dieser Novelle das Feuilleton im Jahr 1872 zu eröffnen.
Amtlicher Theil.
Nr. 50 des Reichs-Gesetzblattes des Deutschen Reiches, ausgegeben zu Berlin am 22. December 1871, enthält:
(Nr 755.) Verordnung, betreffend die Einführung des Abschnitts VIII der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen. Vom 14. October 1871.
(Nr. 756.) Gesetz, betreffend die Einführung des Abschnitts VII der Reicbsverfassung über das Effenbahmvesen. Vom 11. December 18‘ • ft,pot6rinflen $om
(Nr. 757.) Gesetz , betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit des Gesetzes über die Gewährung der Rechtshilfe vom 21. Junr 1869 auf Elsatz-r.olyrmgen. Bom
11. December 187 Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Italien- Vom 31. October 1871.
Gießen, den 29. December 1871. Großherzogllches Krersamt Greßen.
p ' v. Roder.
Gefundene Gegen ft an de:
Ein Portemonnaie mit 9 Kreuzern, ein d-sgl. mit 1 fl. 3 kr., ein d-sgl. (rund) ohne Inhalt, ein Schlüssel, eine Kinder-Stola von graulich-meißem Pelze, -in Maul- rorb "Di-VeMhüme^ W°ch?n zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände aus Verlangen an di- Find-r zurückg-g-b-n °d-r
später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
|iencSet18^nWer;6Unb (mannd,en) m Großh-rzoglich- Polizei-V-rw°lMng der Provinzialhauptstadt Gießen,
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Izwei Provinzen wieder zuführen, welche zwar durch die Länge der Zeit mit frä'nft- Ischem Firniß überzogen, aber in ihrem innersten Kern roch noch ächt deutsches
Wesen bewahrt haben. — Wenden wir unsere Blicke von der Constituirung des neuen deutschen Reiches ab, so sehen wir, daß dasselbe neue Reich schon jetzt dominirend über die sämmtlichen Staaten Europa's herniederblickt. Die Westgrenze schützt unfern ganzen Erdtheil vor dem Ehrgeize und den Ausschreitungen der französischen Nation, während die moralische Eroberung Deutsch-Oesterreichs, welche gleichfalls durch die glorreichen deutschen Waffenthaten erzielt worden, Deutschland und das gesammte Abendland gegen die Gefahren des Panslavismus
sicherstellen. , ,
In geistiger Beziehung auf das alte Jahr zurückblickend, so sehen wir das Licht mit der Finsterniß noch immer in hartem Kampfe begriffen. Die deutsche Wissenschaft streitet für das Heiligste, für den gesunden Menschenverstand, gegen den graffesten Aberglauben, welcher die Völker knechten und sie unter die Dictatur eines einzelnen schwachen Mannes bringen möchte. Möge es dem neuen Jahre gelingen, daß der Kampf, wie im alten Jahre für die deutschen Waffen, so auch im neuen Jahre für die deutsche Wissenschaft siegreich werde. — Zum Schluß dann unseren Lesern auch ein recht herzliches frohes Neujahr.
* Zum neuen Jahre 1872.
Beim Jahreswechsel sieht man häufig das alte Jahr abgebildet als einrn Greis, der müde, scheinbar ein wenig beschämt, davon schleicht, um in das gewöhnlich unten in der Ecke des Blattes sichtbare Meer der Vergangenheit htnab- zutauchen. Zugleich schwebt das neue Jahr als ein fröhlich lächelnder Knabe mtt einem Füllhorn voll wünfchcnswerther Dinge ausgestattet, auf die Erde nieder. Schließt an die bildliche Darstellung sich ein Text in Prosa oder Versen, so wird in diesem gewöhnlich das alte Jahr, weil es die Erwartungen der Leute nicht erfüllt hat, wie ein gestürzter Monarch tüchtig abgekanzelt, das neue Jahr aber, wie ein König, der eben den Thron bestiegen hat, mit frohen, hoffnungsvollen
Zurufen empfangen.
Um gerecht zu fein, müssen wir diesmal in unserem Nachrufe, den wir dem alten Jahre widmen, von dem gewohnten Schema abweichen. Das Jahr 1871, wenn es auch nicht durchaus zu loben ist, hat sich doch für Deutschland als kein schlechter Jahrgang erwiesen. Es fand einen großen Krieg im letzten, im furcht- barsten Stadium vor und hat ihn ruhmreich für uns beendet. Es hat einen Frieden abschließen sehen, wie noch nie ein solcher abgeschlossen worden. Es brachte dem deutschen Volke, wonach Millionen von Herzen strebten und Tausende ihr Blut Hingaben, es brachte dem deutschen Volke ein einiges Deutschland, ein neues deutsches Reich; fest und unerschütterlich in seinen Grundlagen steht es und trotzt den Anfechtungen und Verleumdungen etwaiger böser Nachbarn. Heil ihm darum! Aber auch den handelnden Personen, die uns dieses deutsche Reich mit ihrem Herzblute eroberten, gebührt am Rande des Jahres der Dank, dem tapferen unvergleichlichen Heere, wie ein zweites auf dem Erdenrunde nicht mehr existirt. Dann auch denjenigen Helden mit der Feder, welche den Frieden mit Frankreich abschloffen, ohne eine Einmischung irgend einer fremden Macht zu dulden, gebührt unser Lob und unser Dank. Sie halfen ja auch dem großen deutschen Vaterlande
Deutschland.
Darmstadt. Das Großh. Regierungsblatt Nr. 42 enthält:
1) Gesetz, die Erhebung der Staatsauflagen in den ersten drei Monaten des Jahres 1872 betreffend.
2) Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, den Ausschlag der direkten Steuern und der Beiträge zu den Kosten der Staats- und Provinzial- Straßen für das Jahr 1872 betreffend.


