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Träger eines von Christus ungeordneten unfehlbaren Lehramtes den Papst erklärten; in Erwägung, daß die Lehre: es fei neben dem allmächtigen Gott, dem Schöpfer aller Dinge, noch ein Mensch, ein sterbliches Geschöpf, unfehlbar, mit der katho­lischen Lehre in schreiendem Widerspruch steht; in Erwägung daher, daß der vati­kanische Zusatz zum katholischen Bekenntniß dieses wesentlich verändert; in Er­wägung, baß die österreichische Regierung in dem Memorandum des Cullusmini- ßerS vom 25. Juli 1870 selbst anerkannt hat, wie durch die Annahme des Lehr­satzes von der Unfehlbarkeiteine tiefgehende Umwälzung" bewirkt fei; in Erwä- gung, daß die österreichische Regierung diese Erkenntniß nicht bloS damals zur Richtschnur ihres Verhaltens in einer speciellen Frage gemacht, sondern zugleich ausgesprochen hat: es könnedie Rückwirkung (dieser Umwälzung) auf alle bisher bestandenen Beziehungen zwischen der Staatsgewalt und der Kirche nicht ausbleiben;" in Erwägung daher, daß die Staatsgewalt allerdings befugt ist, die Bekenner der vatikanischen Lehre, mit Nichten aber die treugebliebenen Katho­liken, nach Maßgabe des Artikel 16 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger zu behandeln; in Erwägung, daß, wenn die Staatsgewalt, weil die große Mehrzahl der Katholiken bisher der neuen Lehre nicht wider­sprochen hat, es nicht für billig und opportunerachtet, die strenge Rechtsconsequenz zu ziehen, sie sich doch darum ihren Verpflichtungen gegen die Bekenner des un­veränderten katholischen Glaubens keineswegs entziehen darf erscheint die Auf­stellung folgender Sätze gerechtfertigt: 1) die Regierung ist so berechtigt wie ver­pflichtet, im Verordnungswege Fürsorge zu treffen, daß den kirchlichen Strafen und Censuren, welche wegen Nichtanerkennung der vaticanischen Dekrete gegen Geistliche verhängt sind oder verhängt werden sollten, von staatlicher Seite keinerlei rechtliche Ex.stenz und Wirkung zuerkannt werde; 2) die Regierung ist so berechtigt wie verpflichtet, in solchen Gemeinden, deren Pfarrer vatikanisch ist, im Falle des Bedürfnisses, den Alikatholiken den Mitgebrauch der Pfarrk.rche zu verschaffen; 3) die Regierung ist so berechtigt wie verpflichtet, unter näher von ihr zu bezeich­nenden Bedingungen in solchen Diöcesen, denen ein vatikanischer Bischof vorsteht, altkatholische Pfarrer anzuerkennen, die nicht auf dem kanonischen Wege bestellt und von dem vaticanischen Bischof zur Seelsorge nicht ermächtigt sind; 4) die Regierung ist so berechtigt wie verpflichtet, im Verordnungswege Fürsorge zu treffen, daß durch eine unbillige Anwendung der für den Religionsunterricht in den Schulen bestehenden Normen die Gewissen weder der Anhänger das altkatho- lischen noch des vaticanischen Bekenntnisses bedrückt werden; 5) es ist ein dringen­des Bedürfniß, daß im Wege der Gesetzgebung die Verhältnisse beider Bekennt­nisse sowohl gegenüber dem Staat als auch untereinander, und zwar nach dem Grundsätze vollkommener Parität, definitiv geregelt werden."

Gestern sind ferner dem Präsidium des Abgeordnetenhauses vom Vorstande der ersten altkatholischen CultuSgemeinde Wiens, Namens der gegen das Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit protestirenden Katholiken, 200 Exemplare einer Denkschrift der Altkatholiken mit der Bitte überreicht worden: dieselben unter die .MixglieLLr-LLL-VolkSvertretung vertheilen zu wollen. Außer diesen 200 Exemplaren 'ivurde äirH btm Präsidium des Gemeinderaths eine größere Anzahl von Exem­plaren zur Vertheilung an die Herren Gemeinderäthe übergeben. Bezüglich der Eheschließung der Altkatholiken enthält diese Deokichrift folgende Stelle:

Die Ehen der Katholiken sind und bleiben ein Sacrament; es ist aber in der katholischen Kirche sogar ein Glaubenssatz, daß eine priesterliche Einsegnung zum Wesen des Sakramentes der Ehe gar nicht erforderlich sei. Der Staats­gewalt steht es nicht zu, über die Wirklichkeit oder Unwirklichkeit des Begriffs und Wesens eines Sakramentes ein kompetentes Urtheil zu fällen; sie muß daher die von den anti-infallibilistischen Katholiken geschlossenen Ehen als Sacrament gelten lassen, ja, sie kann nicht umhin, auch die bürgerlichen Rechtsfolgen damit zu verknüpfen, da diese eben bei den Katholiken an dem Begriffe des untrenn­baren Ehefclcramentes haften. Oder wenn die Staatsgewalt sich dazu entschlösse, als was wollte man denn die Ehen der Altkatholiken, z. B. die in der Salvator- kirche geschlossenen Ehen, ansehen? Als Concubinate? Glaubt man aber wohl, daß die nun ehelich Verbundenen sich ohne Weiteres einem solch unberechtigten Verfahren fügen würden? Man muß also die Ehen der ant.-infallibilistiichrn Katholiken für giltig ansehen, wenn man nicht auch hier zu dem unverantwort­lichen GewissenSzwange greifen wollte nach dem Grundsatz:Gewalt geht vor Recht." Ware in Oesterreich die obligatorische Civilehe eingeführt, dann wäre freilich die Frage schnell gelöst; wir haben aber nur die sogen. Nothcivilehe, die Gläubigen aber weigern sich in der Regel, von derselben Gebrauch zu'wachen; wie aber sollte die Staatsgewalt oder der Seelsorger zur Schließung einer Civilehe zwingen?"

Bezüglich des Kirchenvermögens kommt die Denkschrift zu dem Schluffe, daß die Infallibilisten durch Proclamirung einer neuen Lehre desselben verlustig ge­worden, und daß das gesammte Kirchengut den Gegnern des Unfehlbarkeitsbogma's, den anti-infallibilistischen Katholiken, ausgefolgt werden müsse.

Wien, 23. März. Beide Häuser des Reichsrathes genehmigten in dritter Lesung den Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung des Friedensstandes der Ca- vallerie. Die Regierung machte Mittheilung von der durch den Kaiser erfolgten Sanktion des Nothwahlgesetzes und kündigte an, daß der Reichsrath bis rum 7. Mai vertagt sei. 9

Prag, 22. März. In den Elbgcgenden wird von der Kanzel herab auf des Erzbischofs Geheiß so heftig gegen die Schulgesetze agitirt, daß in einer Ort- MW, dieBohemia" meldet, die Einwohner voll Entrüstung die Kirche verließen.

M.-Ostrau, 21. März. Der Arbeiterkrawall kann als geschloffen betrachtet werden; die Arbeit wurde wieder ausgenommen. Das Militär befindet sich noch hier und werden noch immer Verhaftungen vorgenommen. Die Zahl der Ver­wundeten ist nicht unbedeutend; zwei derselben dürften ihren Verletzungen erliegen. Der Statthalter und der Misteker Bezirkshauptmann waren hier anwesend. In­genieur Habeneker soll durch Cordula ersetzt sein. Der durch die Unruhen ver- ursachte Schad,n ist sehr beträchtlich. 22. März. Ein Theil des requirirten Militärs geht heute oder morgen nach Troppau zurück; der Rest dürfte hier blei­ben, da die Zustände noch ungeregelt sind. Bei der Untersuchung kam man aus viel czechisches Element, das hinter der Bewegung steckte.

Frankreich.

h 191 März. Der Erzbischof von Paris, Msgr. Guibert, ist bereits

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"geordnet. In einem Hirtenbrief, welchen er an die unter seiner Ob­hut stehenden Gläubigen gerichtet hat, fordert er sie nämlich auf, Gelder für den PeterSpfennig beizusteuern. Zugleich zieht er in seinem Hirtenbrief gegen die

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Versailles, 22. Marz. Als Bischof Dupanloup in der heutigen Sitzung der Nationalversammlung seine Absicht kundgibt, in der Sache der katholischen Petitionen das Wort zu ergreifen, sagt Thiers, er müsse eine Berathunz über die römische Frage gegenwärtig als unzeitig bezeichnen. Dieselbe würde weder den Interessen des päpstlichen Stuhles, noch denjenigen des Staates dienen. Er halte es für seine Pflicht, zu erklären, daß die Regierung, indem sie auf ihrer seitherigen Politik und ihren früheren Darlegungen in dieser Angelegenheit beharre, eine Be- rathung darüber zu vermeiden wünsche. Bischof Dupanloup gibt hierauf seine Zustimmung, in der Berathung der katholischen Petitionen eine neue Vertagung eintreten zu lassen.

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England.

London, 22. März. Von gut unterrichteter Seite verlautet, die Rückant­wort Lord Granville's auf die amerikanische Note halte die Zurückweisung des Anspruches auf Ersatz des indirekten Schavens aufrecht und schlage vor, die beider­seitigen weiteren Proceßschriften bei dem Schiedsgerichte in Genf einzureichen, ohne daß hierdurch die Stellung beider Theile in irgend einer Weise präjudicirt würde.

London, 22. März. Oberhaus. Granville erklärt: Er habe den am Mitt­woch gegebenen Erklärungen Gladstone's hinsichtlich der in der Alabamafrage be­folgten Politik der Regierung nichts hinzuzufügen. Beide Regierungen wünschen ein freundschaftliches Arrangement und wäre es zu bedauern, wenn durch übereilte Worte vielleicht die Hoffnung, den Vertrag von Washington aufrecht zu erhalten, verloren ginge. Die Regierung büße Ehre und Selbstachtung ein, wenn sie die mit voller Ueberlegenheit eingenommene Stellung auigäbe.

Rußland.

Petersburg, 22. März. Die hier anwesenden Deutschen feierten heute den Geburtstag des Deutschen Kaisers durch ein Festbankett, bei welchem etwa 250 Personen anwesend waren, darunter der Botschafter Prinz Reuß, der Militär- Attache General v. Werder und der deutsche Consul. Der erste Toast galt dem Kaiser Alexander, der zweite dem Kaiser Wilhelm, woran sich Toaste auf Fürst Bismarck und das deutsche Heer reihten.

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Paris, 25. März. Der am Freitag verschobene diplomatische Empfang bei dem Minister des Auswärtigen, Grafen Remusat, wird heute stattfinden. Die Gesandten der Mächte werden, wie dieAgence HavaS" meldet, die strikte Aus­führung der bestehenden Handelsverträge fordern.

Versailles, 21. März. Das Urtheil des sechsten Kriegsgerichts gegen die. 23 Mörder der 47 Geiseln in der Haxostraße wurde heute um fünf Uh- bekannt gemacht. Sieben wurden zum Tooe verurtheilt, nämlich-: Fraacais (GefängnH- Direktor der Roquette), de Saint Omer, DSrGüs, Brno! und drei ehemalige Soloaten. Die übrigen erhielten Deportation in eine Festung, einfache Depor­tation, lebenslängliche Galeerenstrafe. D-e geringste Strafe war 20 Iaäre Zucht- Haus. Dre Budgetcommission will auf Vie Btzeuerung der Handelsgeschäfte zuruckkommen und bei der Kammer dieselbe beantragen. Herr Thiers besteht nach wie vor auf der Besteuerung der Gewebestoffe. In der Commission sagte er; -/Diese Steuerfragen müssen vor Ostern erledigt werden. Der Credit Frankreichs leidet unter dieser Ungewißheit ver Finanzen. Eine sofortige Lösung ist unam- gänglich nothwendig, um das Vertrauen zu stärken. Ich muß 50 Millionen auf Die Webesioffe haben; die Baumwolle wird mir 25 Millionen geben; der Hanf, die.Wolle, die Seide das Uebrige." Der Lyoner Commission erwiderte TyierS, er müsse die 4 Proc. auf die Seide aufrecht erhalten; eine so reiche Industrie könne ein solches Opfer ertragen, ohne zu Grunde zu gehen. Von einer Steuer auf die Handelsgeschäfte wolle er nichts wissen, da sie seine Regierung zu un­populär machen werde. Herr Thiers erklärt sich auch gegen die hohen DrawbackS, weil er Betrügereien befürchtet.

italienische Politik der französischen Regierung zu Felde, bezeichnet die Regierua Victor Emanuel's als eine gottlose und despotische und verlangt die Wiederher stellung der weltlichen Herrschaft des Papstes. Wie es den Anschein hat, werde« also die Gelder, die man zum Werk der Befreiung der Kirche, d. h. zur Ver­nichtung Italiens und Deutschlands, auftreibeu will, als PeterSpfennige einae- sammelt werden.

Paris, 22. März. Der nächste Feldzug, in welchem die deutsche Armee die Kraft und Moltke feine Strategie bewähren soll, wird seinen Schauplatz in Spanien haben. Dem Pariser UniverS schreibt sein Madrider Correspondent ganz ernsthaft und ausführlich über dieses alberne Hirngespinnst, und die Redaction des UniverS selbst macht mit besonderer Betonung auf die Nachricht aufmerksam, welche sie in Verbindung bringt mit der Anwesenheit des Prinzen Friedrich Karl in Italien. Denn Italien soll den Deutschen im spanischen Kriege helfen. Da muß also der preußische Prinz den von den Franzosen ihm untergeschobenen An- sprüchen auf die spanische Krone entsagt haben; denn die Italiener werden schwerlich nach Spanten gehen, um ihren Landsmann Amadeo herauszuschmeißen.

Paris, 23. März. DerBien Public" sagt in Betreff der Gerüchte von Bündnissen auswärtiger Mächte: Nach verläßlichen Mittheilungen ist an diesen Gerüchten nichts Wahres. Alle Mächte beobachten eine große Zurückhaltung und wünschen sehnlich die Aufrechthaltung des Friedens. Bündnisse setzen Projekte voraus, es besteht aber kein anderes Projekt, als das Bestreben, neue Berwick- lungen zu vermeiden. Frankreich wird von Niemanden bedroht. Deutschland denkt nicht entfernt daran, sich in unsere inneren Angelegenheiten einzumischen. Eine einzige Thatsache ist richtig: nämlich die Gleichförmigkeit der politischen und religiösen Interessen Preußens und Italiens. Die angebliche Zurückforderung Nizzas und Savovens durch Italien wird von diesem laut dementirt.

Paris, 23. März. DieRepublique Francaise" theilt folgendes angeb- liches Actenstück mit:

11. Januar 1872. Seine Majestät der Kaiser und König hat mir die Eingabe zur Untersuchung und zum Bericht übergeben, welche Sie am 20. De- cember an Ihn direkt gerichtet haben und worin Sie die Rückzahlung der Geld­buße von 50,000 Francs fordern, welche der Stadt Mühlhausen am 1. October 1870 auferlegt wurde wegen einer feindlichen Demonstration gegen die Deutschen. Wae mich betrifft, so kann ich im Augenblicke, wo man zu Mühlhausen mit gro- feem Erfolge eine Geldsubscription ins Werk setzt, welche den Zweck hat, gehässige Gesinnungen gegen Deutschland kundzugeben, es nicht für angemessen finden, bei Seiner Majestät dem Kaiser Fürsprache einzulegen, um die Stadt die Rückzahlung der Geldstrafe erlangen zu lassen, welche derselben früher auferlegt worden ist. gez. : Der Reichskanzler Bismarck.