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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.

Mr. 301.

Montag dell 23. Dccemder

Amtlicher T h e i l.

LAIS.

Bekanntmachung.

In dem Landeszuchthaus Marienschloß wird für die Stelle einer Hülfsausseherin bei den weiblichen Gefangenen ein gebildetes, über 22 Jahre altes lediges Frauenzimmer, welches bis zum l. Februar 1873 eintreten kann, gesucht. Außer guten Leumundszeugnissen, Gesundheit und sittlich festem Charakter wird von den Bewerberinnen verlangt, daß sie in weiblichen Handarbeiten gewandt sind, alle Haushaltuugsgeschäfte verstehen und so viel Schulkenntnisse be­sitzen, daß sie die Bücher führen und sonst vorkommende schriftliche Arbeiten besorgen können.

Der Gehalt besteht aus 140 fl. baarem Gelde, freier Verköstigung zu 122 st. 48 kr. angeschlagen, 2 Stecken Buchenscheitholz und 10 st. Wohnungs­vergütung.

Die Bewerberinnen haben sich bis längstens den 10. Januar 1873 bei der Großherzoglichen Landeszuchthans-Direction in Marienschloß anzumelden und alle Anfragen um Auskunft dorthin zu richten.

Die Herren Geistlichen und Bürgermeister werden um Bekanntmachung dieses Ausschreibens in ihren Gemeinden ersucht.

Gießen, am 19. December 1872. Großherzogliche Provinzial-Direction Oberhesien.

v. Röder.

Politisch

Oesterreich.

Die rasch auf einander folgenden Krisen, welchen das Oesterreich diesseits der Leitha in den letzten Jahren ausgesetzt war und mehr als einmal den Fort­bestand des Staates in Frage stellte«, hatte« ihren Unsprung in der centrifugalen Tendenz der einzelnen Kronländer.

Vor dem Eintritt Oesterreichs in das Verfassungsleben bestand die Einheit der Monarchie nur in Person des Monarchen; eine österreichische Staotsidee hatte sich um so weniger entwickeln können, als die österreichische Regierungspolitik gar nicht darauf ausgegangen war, eine solche zu pflegen. Im Gegentheil stand die Maxime hoch in Ehren: Divide et irapera.

Die Einheit der Verfassung änderte darin nichts. Der Reichsrath, welcher die Einheit des StaatSintercffes pflegen sollte, gab nur die Bühne her, auf welcher die Nationalitäten sich in offener Rivalität bekämpften und die FrriheitSrechte wurden benutzt, um der föderativen Agitation Verbreitung und Nachdruck zu geben. In den Landtagen aber concentrüte sich der föderative Widerstand gegen die Reichseinhett, welcher in dem Reichsrath um so weniger eine Stütze finden konnte, weil derselbe sich aus den Landtagen concentrirte, also auf Grund seiner Zusammensetzung die nationale Rivalität in seinem eigenen Schooße nährte.

DaS Ministerium Auersperg hat die Axt an die Wurzel des Nebels gelegt, es hat durch das Roth-Wahlgesetz die Landtage von dem Terrorismus der Agitation befreit und ist jetzt mit einem Wahlreform Plan hervorgetreten, auf Grund dessen die Reichsraths-Abgeordneten nicht mehr durch die Landtage aus ihrer Mitte, sondern unmittelbar durch die Wahl-Berechtigten gewählt werden sollen.

Auch frühere verfassungstreue Ministerien haben die Rothwendigkeit einer solchen Reform erkannt; aber es hat ihnen der Muth der Ausführung gefehlt, oder sie find auf Schwierigkeiten gestoßen, die ihnen unüberwindlich waren. Das gegen wärtige Ministerium, welchem das Vertrauen von oben wie von unten entgenkommt und dessen fürstlicher Führer durch seine sociale Stellung befähigt ist, der Hof- Kabale zu begegnen und die Insinuation zu entkräften, kann es wagen, das Wichtige Reformwerk in Angriff zu rühmen.

Aber eben n-rr als ein Reformwerk, in Anknüpfung an das Gegebene und unter vorsichtiger Schonung der gegebenen Verhältnisse.

Daher bleibt die Wahl nach Curien wie Gruppen bestehen und die Ab- geordneten werden je nach den Lanvcsordnungen von dem Großgrundbesitz, resp den Höchstbesteurrten, von den Städten, Märkten und Jndustrieorten, und von den Landgemeinden gewählt. Die Zahl der Abgeordneten wird um 120 vermehrt, aber in der Gruppe des Großgrundbesitzes und der Landgemeinden findet eine Vermehrung der Vertreter um je 50 Procent statt; und wenn der Liberalismus schon jetzt sich gegen diese Bestimmung sehr laut erklärt, so ist ihm dagegen die überaus wichtige Eoncession gemacht worden, daß das passive Wahlrecht von den früheren Fesseln vollständig befreit worden ist.Wer in einem Lande wahlberechtigt ist und das 30. Lebensjahr erreicht hat, ist wählbar in allen im ReichSrathe Ver­tretenen Königreichen und Ländern."

Durch die Annahme dieser beiden Bestimmungen erhält der Reforwplan die Natur eines CompromifsiS. In der letzteren ist die Bürgschaft dafür enthalten, daß mit den föderalistischen Tendenzen definitiv gebrochen werde« soll; denn nichts kann die Staatsidee mehr befördern und an den Gedanken ter Stactseinheit mehr gewöhnen, als die Gelegenheit, unter den am meisten hervorragenden Männern des Staates zu wählen, während bei der bisherigen Beschränkung der Wähl­barkeit ganz naturnothwendig wenn nicht die Raceneifersucht, so doch die Kirchthurmspol,tik genährt wurde. Dagegen ist es wiederum sehr begreiflich, daß grade diese Bestimmung, ohne welche die Wahlreform ihren Effect znm großen Theil verloren hätte, grade in den am Hofe einflußreichsten Kreisen die stärksten Bedenken gefunden haben mag, insofern sich in diesem Punkte die föderalistischen Tendenzen mit konservativen Interessen begegneten.

Man konnte sich ja nicht verhehlen, daß die Ausdehnung der Wählbarkeit das Land in große Aufregung versitzen und den Demagogen einen weiteren Spiel-

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raum geben würde und die Berufung darauf, daß das passive Wahlrecht und diese Ausdehnung die Gewohnheit anderer Verfassungsstaaten sii, ohne daß die­selben darunter leiden, mag unstatthaft erschienen sein, weil eben in anderen Staaten die Einheitsidee sich geschichtlich begrüntet hatte und die resp. Wahlgesetze zur Voraussetzung diene« könnte.

Die Verstärkung der Vertretung in der Gruppe des Großgrundbesitzes und der Landgemeinden mag also der Acquivalent gewesen sein, welches die conscrvativen Bedenken in maßgebenden Kreisen beschwichtigte; während die nach der andern Seite gemachten Zugeständnisse wahrlich groß und entscheidend genug sind, um das Gesetz als einen wahrhaften Fortschritt in der politischen Entwickelung Cis- leitha.niens zu begrüßen.

Zwar für's Erste macht sich eine solche Anerkennung noch wenig bemerk­bar; aber wir, die wir eben ein großes Reformwerk nach schweren Kämpfen er­stehen sahen, dürfen uns, nach Maßgabe eigener Erfahrung darüber nicht allzu­sehr wundern.

Die Freunde des Fortschritts sehen in dem Angebot einer Reform'zunächst nur die Unvollständigkeit der Gewährung dessen, was sie zu fordern gedachten und Vie Gegner der Reform sehen in jedem Zvgeständniß nur eine Gefährdung der Zu­kunft durch Aufopferung bestehenden Rechts und schon die Parteitaktik zwingt auf beiden Seiten zu Akvßerungen der Unzufriedenheit, um den Kampspreis höher oder niedriger stellen zu lönnen.

Aber eine Verständigung dürfte schließlich doch nicht ausblcibcn, da die friedliche Entwickelung des politischen Lebens allen Parteien am Herzen liegen muß, welche überhaupt ein Herz für Oesterreich haben und die Verfassungstreuen wie die Liberalen werden doch nicht leugnen können, daß durch die Wahl­reform allein die Möglichkeit gegeben ist, der VcrsossungSeinheit im ReichSrathe selbst eine feste Stütze gegen die föderalistischen Tendenzen zu geben, welche bisher ebenso sehr die E nheit, wie die Wohlfahrt des Reiches zu erschüttern pflegten.

Deutschland.

Darmstadt, 18. Decbr. Vier ultramontane Wahlen in ganz Hessen I So­weit haben's die Kapläue trotz aller fanatischen Wühlerei, trotzdem sie den Leu­ten fast das Haus eingelaufen, gebracht! Und welche Wahlen! In Seligen­stadt hat's eine Stimme ausgemacht, im Landbezirk Offenbach hat ebenso eine Stimme den Ausschlag gegeben, in Bingen hing's an ein paar Stimmen! Das sind die Siege des Ultramontanismus in Hessen. Bet der gestrigen Wahl zur hiesigen Handelskammer stimmten 110 Berechtigte ab. Es wurden folgende 11 Herren gewählt: A. Blumenthal, O. Wolfskehl, Wendelfladt, H. Keller, W. Dicfenbcch, H. Hickler, F. Schäfer, W. Merck, C. Gaule, A. Bergsträßer, F. A. W^nck. (Muin-Ztg.)

Darmstadt, 20. Decbr. Earl Johann Hoffmann ist, vom Großherzsg zum Präsidenten, George zum Vicepräsidenten der Abgeordneten-Kammer ernannt wor- ven. Zu Sekretären wurden Heinzerling und Greim gewählt.

Thronrede bei Eröffnung tes 21. Landtags.

Darmstadt, 21. Decbr. Die Thronrede, mit welcher der 21. Landtag der Großherz-gthums heute durch Seine Königl. Hoheit den Großherzog eröffnet wurde, lautet:

Meine Herren Stände!

Ich habe Sie diesmal zur Eröffnung des Landtags um Mich versammelt, weil Ich Ihnen persönlich auszudrücken wünschte, welche hohe Wichtigkeit Ich oen Ausgaben beimeffe, die Sie in der bevorstehenden Session zu bewältigen haben werden.

Wenn auch ein ansehnlicher Tbeil der Staatsaufgaben an das Deutsche Reich übirgegangen ist, wie dies zur Behauptung der nationalen Stellung und zur Förderung der Wohlfahrt Deutschlands nothwendig war, so werden Sie doch aus