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Die so oft wiederkehrenden Streitigkeiten zwischen Kaminfeger und Hausbewohnern müßten fast ganz aufhören, wenn letztere das Anzeigeblatt, in welchem diese Vorschriften abgedruckt sind, aufbewahren und rocnn sie sich bie Tage, an welchen der Kaminfeger gefegt hat, aufschrelben würden.

Gießen, den 8. November 1872. Grotzyerzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gefundene Gegen ft ander

Ein Portemonnaie mit 1 fl. 3 Pfg. Geld, ferner in ein Papierchen gewickelt 47V« fr-, ein Halbguldenstück, ein Schleier (schwarz), ein Stauchen von blauem und weißem Garn, drei kleine Schlüsselchen in einem Ringe, ein Kindermäntelchen, ein ^>chürzchen, ein Messer zum Pflasterschmieren, ein Kinderstola, ein Regenschirm, ein kleiner Regenschirm^o^nt^mer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegebcn oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, den 9. November 1872. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

P o l t t ischer L h e L L.

Deutschland.

Darmstadt, 5. Novbr. Die erste Kammer arbeitete heute im Eilmarsch, ohne viel zu debattiren, fast sämmtliche vorhandene Materialien auf und erledigte nach meist mündlicher Berichterstattung nachstehende Gegenstände: Den Ges tz Entwurf über die Gehalte der Volksschullehrer; die Nachweisungen der definitiven Einnahmen und Ausgaben bei dem Bau und Betrieb der Siaatt-Eifenbahnen und Staats-Telegraphen, sowie bei der Eisenbahnschulcen Tilgungskaffe während der Jahre 1866 bis 1868; die Gesetze wegen Erbauung eines neuen Unioer- sitätS-Grbäuve« zu Gießen; Rückerstattung der von den Kreiskaffen in den nicht zum vormaligen Norddeutschen Bunde gehörigen Theilen des Großhcrzogthum« den bedürftigen Familien der zum Dienste einveruf»nen Reserve- und Landwehr- Mannschaften gewährten Unterstützungen aus Staatsmitteln; Uebernahme der Mehrkosten, welche durch die nothwendige Toxerhöhung bet der Parcellenver- meffung in den noch rückständigen Gemeinden verursacht werden, auf die Staats­kasse; ferner wegen Erhöhung der Miniwalgehalte der evangelischen und katholischen Pfarrstellen aus Staatsmitteln und Bewilligung der Kosten zur Abhaltung der außerordentlichen evangelischen Lmdes-Synove aus Staat-Mitteln; ferner den Gesetz - Entwurf über den Waffengebrauch des Militärs und die Mitwirkung desselben zur Aufrechthaltung der bürgerlichen Ordnung; die Gesetz-Entwürfe übe, die Todes-Erklärung von Ptlfonen, welche an dem Feldzuge der Jahre 1870 und 1871 Theil genommen haben und vermißt werden; über die Erweiterun-i der Sndt Mainz und die Erhebung einer außerordentlichen Eommunalsteuer die Stadt Mainz; die Uebernahme der Kosten zur Errichtung eines Denkmals auf dem SLlachtfelde bei Gravelotte für die im Feldzüge gegen Frankreich 1870/71 gefallenen Offiziere und Mannschaften auf Staatskosten; die Gewährung eint« Staalsvorschufsis an diejen'gen oberhessischen Gemeinden, welche für den Gelände- Erwerb zu den dortigen Bahnen Beiträge zu leisten haben, sowie die Uebernahme der bei den Verhandlungen hierüber erwachsenen Kesten auf die Staatskasse; end­lich der Gesetz Entwurf über die Gemeinte - Ausgaben und die Mitwiikung der Forensen bei der Festsetzung des Gemeinde - Voranschlags. Die Differenz-Punkte zwischen den Beschlüssen der zweiten Kammer sind, den letzterwähnten Ges-tz Entwurf ausgenommen, von feiner Bedeutung, bei diesem aber so schwer wiegend, daß das Zustandekommen des Gesetz s gefährdet erscheint.

Berlin, 6. November. DieProv.-Eorr." wirft einen Rückblick auf die Geschichte der KreisordnungSreforw, erk.ärt das Gelingen der Vereinbarung im Abgeordnetenhause für einen bedeutenden Erfolg einer zugleich echt freisinnigen und wahrhalt konservativen Politik und fährt dann fort:

Zum zweiten Male in drei Jahren ist die Reform, welche zugleich der Grundstein aller weiteren inneren Neugestaltungen werden loll, nach sorgfältiger, besonnener Vorbereitung schließlich an dem W.derstreben dc« Herrenhauses gescheitert. Diesem hattnackigen Widerstande gegenüber übt die R'g erung eine entschieden konservative Pflicht, indem sie die als nothwenoig erkannte Reform und die Frucht der gewonnenen grundlätzlichen Vereinbarung mit dem Abgeordnetenhause nicht preiSgeben will. Die Regierung täuscht sich nicht darüber, daß durch ein wirt­liches Scheitern der angebahnten Reform da- gesummte innere Pa.t.ilvesen un­aufhaltsam zu der früheren Leidenschaftlichkeit uno Heftigkeit znrückgesührt und eine radikale Strömung erzeugt würde, welche das Staatswohl auf das Schwerste gefährden könnte. Schon jetzt hat die schroffe Ablehnung Seitens des Herren Hauses die Pa^teileioenschasten zu einer B.Nerkeit gereizt, wie sie seit Jahren tm politischen Leben nicht vorhanden war, und die leidenschaftlichen Stimmungen würden sich unfehlbar immer mehr steigern, wenn die Regierung des Königs nicht mit starker Hand die drohenden Gefahren abzuwenden entschlosst» wäre. Es ist Aufgabe einer echt konservativen Politik, zunächst dafür zu sorgen, daß das Ansehen der Krone und die gesummte innere Entwicklung nicht durch das Scheitern einer als dringend erkannten Reform tiefen Schaden erleive. Bei der Errichtung des Herrenhauses ist Vorkehrung getroffen worden, daß Sr. Majestät dem Könige in Fällen von entscheidender Wichtigkeit die Macht nicht fehle, einen hartnäckigen Widerstand der augenblicklichen Mehrheit des Hauses zu brechen.

Wenn die Regierung des Königs von dieser Machtbefugntß im gegenwärtigen Falle Gebrauch macht, so wird ei zugleich mit der Absicht und Wirkung geschehen müssen, baß das Herrenhaus in Zukunft vor ähnlicher Verleugnung seiner Stellung und seines Berufs und damit zugleich vor der Nothwenbigkeit erneuter äußerer Einwirkung bewahrt bleibe.

lieber den Weg, welchen die Staatöregierung für die neue Session einschlagen will, schreibt das halbamtliche Blatt:

Die Staatsregierung ist inzwischen damit beschäftigt, den Entwurf der Kreisorbnung unter wesentlicher Aufrechterhaltung der ml dem Abgeordnetenhause vereinbarten Grundlagen, jedoch unter Abänderung einzelner Best mmungen, bet denen erhebliche praktische Bedenken obwalten, neu festzussillen. Der neue Entwurf wirb zunächst dem Abgeordnetenhause vorgelegt werden, und er ist alle Aussicht vorhanben, baß hier die wiederholte Annahme in kurzer Frist erfolgen wird. Bis dahin werden die Maßregeln getroffen sein, durch welche das Gelingen der Reform auch im H.rrenhause gesichert werden soll.

Endlich meldet bas Blatt: Unser Kaiser hat in der letzten Woche wieder- holte und längere Berathungen mit dem Minister des Innern und dem stellver­tretenden Vorsitzenden des Staats-MinisteriumS in Betreff der parlamentarischen Krisis gehabt. Se. Majestät widmet der Durchführung der als unerläßlich er­kannten Maßregeln die vollste Thetlnahme und Entschiedenheit und wirb vermuth-

lich nach ter am Mittwoch (6.) erfolgenden Rückkehr von einem zweitägigen Jagd- ausfluge nach Hannover in den nächsten Tagen den Ministerrath zu einem Eonseil unter des Königs Vorsitz berufen.

Berlin, 7. Novbr. Wie dieKrztg." hört, soll in Kurzem das Porto für Packeie und G^ldbriefe ermäßigt werben.

Berlin, 7. Novbr. Die Prinzen des kaiserlichen Hauses sind bekanntlich mit dem Einiritt ihrer M^jorennität geborene Mitglieder des Herrenhauses, haben sich ober bisher vollständig von diesem gesetzgebenden Körper zurückgehalten. Wie man uns wittheilt, schreibt dieGer. Ztg ", hat Der Kaiser diese Zurückhaltung wohl in Folge des Widerstandes der Majorität des Hauses gegen die Kreis­ordnung nicht gebilligt und den lebhaften Wunsch auSgedrückl, daß künftig­hin die Dem Herrenhaus angehörigen Prinzen auch ihre Sitze dort einnehmen und sich an den Arbeiten des Hauses betheiligen möchten.Wer so viel Rechte hat", soll Der Kaiser geäußert haben,muß auch Die damit verbundenen Pfllch- »en erfüllen."

Berlin, 8. Novbr. DerStaatsanzeiger" meldet die Theilnahme des Kronpnnzen an dem heutigen Ministerconfeil. DerSpen. Ztg." zufolge haben die B fchlüffe des Ministeriums über die Abänderungen der KreiSordnung bereits des Kaisers Genehmigung erhalten.

Berlin, 9. Novbr. Im gestrigen Ministerrath wurden unter Vorsitz des Königs definitive Beschlüsse über Den PairSjchub gefaßt. Derselbe erfolgt in Der Richtung einer principkllrn R form. Das Ministerium des Innern hat Die Aus­arbeitung einer Vorlage zur Reform des Herrenhauses angeorDnet. Bis jetzt sind zwei Sitzungen Der socialen Conferenz adgehalkcn unD eine VerftänDigung erzielt worDen. Heute finDeu Verhandlungen Der Regierung mit Abgeordneten zum Zweck: ter Erzielung eines neuen KrcisorDnungs-CompromiffeS statt.

Berlin, 9. Novbr. DieNordd. Allg. Ztg." erklärt: .Die Konferenzen über Die sociale Frage tragen einen vertraulichen Charakter. Die Bevollmächttg- ten haben über das Ergebniß demnächst ihren Regierungen zu berichten; die vor­herige Veröffentlichung des Inhaltes des Gedankenaustausches ist selbstverständlich unstatthaft.

Die Nachricht, daß der Gesetzentwurf über Die obligatorische Eivilehe grade im Justizministerium mit Hindern-ffen zu kämpfen habe, daß Dr. Leonhardt sich dieser wichtigen Reform gegenüber lau erweise, ist, wie DerMagdeb. Ztg." von hier geichrieben wird, wohl nur eine tendenziöse Ausschmückung des Umstandes, daß Die Einführung Der obligatorischen Eivilehe, namentlich in Den östlichen Pro­vinzen der Monarchie, bei dem Mangel an geeigneten Behörden, welche mit Der Führung Der Eivilstandsregister beauftragt wcrDen könnten, eine höchst verwickelte unD schwierige Ausgabe ist. Mit Denen freilich, Die meinen, genüge, einige Paragraphen DcS französisch.n Eivilgesetzbucheö zu copiren, um ein in Preußen autführbares Gesetz zu Stande z» bringen, läßt sich über diese Frage nicht strei­ten. D-r in Rrde stehende Gesetzentwurf ist bckanntlich in einer Commission aus­gearbeitet worden, in welcher Die Drei beteiligten Rrssorts, Cultus, Justiz und JnneriS, Durch besonders zu Dltfem Zwecke destgnirte Räthe vertreten waren. In dieser Eommtfston nun herrschte über das Princip des Gesetzes von Anfang an völliges Einvernehmen; die Schwierigkriten, welche sich erhoben, bezogen sich auS- fchiicßlich aus die Anwendung Dieses Princip» auf Die tatsächlich vorhandenen Verhältnisse. Daß es sich hierbei nicht um Schwierigkeiten handelte, welche ge­heime Gegner Des Gifltzes künstlich geschaffen ober übertrieben hätten, erzieht sich aus Der vollständig verbürgten Tyatsache, Daß Dasjenige MitglieD Der Commission, welches am entschiedensten Die Schwierigkeiten, mit Denen Der Gesetzgeber in dieser Materie zu lämpfen hat, im Schooße Der Commission betonte, Der Delegirte des Min sters des Innern, Geheimer RegierungSrath Wohlers war, ein Mann, der wegen seiner entschieden liberalen Gesinnung hinlänglich bekannt ist. Ja Der That hat sich denn auch Die Unmöglichkeit herausgestellt, in allgemeiner Weise unD für Den ganzen Umfang Der Monarchie von vornherein die Behörden zu bezeichnen, welche mit Der BevrlunDung des Personenstandes beauftragt werden sollen. Die Commission hat sich Dahin geeinigt, Der Regierung in Den einzelnen Fällen die Bezeichnung Der Behörden anheim zu stellen und nur Dadurch einen Fingerzeig ge­geben, daß sie eine Bestimmung in das Gesetz ausnahm, welche gewissen Beam­ten die Vetpflichtung auferlegt, das Amt des CivtlftandS-Beamten, wenn ihnen dasselbe durch die Regierung übertragen wird, anzunehmen. Gleichwohl ist es immer noch fraglich, ob Die Regierung nicht gezwungen sein wird, namentlich in den ländlichen Bezirken der östlichen Provinzen, besondere CivilstandS-Beamte zu ernennen. Das Zustandekommen der KreiSordnung würde allerdings die Aus- sühruna auch dieses Gesetzes wesentlich erleichtern.

Alls Ostpreußen einlaufente Berichte constatiren leider das weitere Urnstch. greifen der Ci-olkra. In Kölln, Kulmer Kreis, find zehn Personen an der Cholera erkrankt; vier davon find gestorben, zwei genesen und vier Personen sind krank Verblieben. Nachweislich fand ein lebhafter Verkehr mit dem ursprünglich iuficirten Hause und hierdurch eine Einschleppung Der Krankheit statt. Zur Abwehr Der Krankheit hat Die königliche Regierung zu Marienwerder ebenfalls Sine Verordnung zur Beaufsichtigung Der Weichselschiffe erlassen. Aus Johannisburg schreibt man cerK. H. Z.": Heute Nacht ist auch hier Der erste Cholerüfall vorgekommen. Ein Schwarzviehhändler, welcher gestern aus Polen hier ankam, ist an Der Cholera erkrankt unD nach wenigen StunDen gestarven. Auch Dieser Fall liefert den Beweis, daß Die Seuche lediglich eingefchleppt wird. Aus Dem Dorfe Sdorren ist Die Krankheit weiter nach Dem benachbarten Dorfe Blitzen geschleppt worDen, unD find daselbst einige Eikrankungsfälle vorgekommen. Nur eine vollständige