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wie folgt:

Abschnitt I.

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die Kreisstadt Friedberg,

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f. die Kreisstadt Alsfeld,

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6) aus dem Kanzler der Landesuniversität, oder bei Erledigung der Kanzlerstelle, so­wie bei Verhinderung des Kanzlers auf dessen Anzeige demjenigen Mitgliede des akademischen Senats der Landes - Universität, welches der Großherzog für die Dauer eines Landtags als Stellvertreter des Kanzlers bezeichnet;

7) aus denjenigen ausgezeichneten Staatsbürgern, welche der Großherzog auf Lebenszeit zu Mitgliedern beruft. Diese Ernennungen sollen nicht über die Zahl von zwei Mit­gliedern ausgedehnt werden, und es sollen hiervon:

a. mindestens zwei aus der Zahl derjenigen im Großhcrzogthum angesessenen adeligen Grundeigenthümer, welche wenigstens den einem Normalsteuerkapital von 12 Gulden für eigenthümliches oder nutznicßliches Vermögen entsprechenden Betrag an Grund­steuern jährlich entrichten,

b. mindestens zwei aus dem Stande der Handelsleute oder Fabrikanten ernannt werden. Art. 3. Die zweite Kammer wird gebildet:

1) aus drei Abgeordneten, welche die 40 vermöge eigenthümlichcn oder nutznießlichen Grundbesitzes yöchstbesteuerten Staatsbürger aus ihrer Mitte wählen;

2) aus drei Abgeordneten, welche die 40 höchstbesteuerten Staatsbürger mit Ausschluß der unter 1 bezeichneten aus dem Stande der Handelsleute oder Fabrikanten wählen;

3) aus zehn Abgeordneten derjenigen Städte, welchen ein besonderes Wahlrecht zusteht. Diese Städte sind:

a. die Haupt- und Residenzstadt Darmstadt,

b. die Provinzialhauptstadt Mainz,

von welchen jede zwei Abgeordn-te zu wählen hat,

c. die Provinzialhauptstavt Gießen,

d. die Kreisstadt Offenbach,

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Von der Zusammensetzung der Ständeversammlung.

Art. 1. Die Stände des Großherzogthums bilden zwei Kammern.

Art. 2. Die erste Kammer besteht:

1) aus den Prinzen des Großherzoglichcn Hauses;

2) aus den Häuptern der standesherrlichen Familien, welche sich im Besitze einer oder mehrerer Standeshcrrschaften befinden, nach Art. 15 des Gesetzes vom 18. Juni

1858, die Rechtsverhältnisse der Standesherren betr.;

aus dem Senior der Familie der Freiherren von Riedesel;

aus dem katholischen Landesbischof, oder, im Falle seiner Verhinderung, aus einem katholischen Geistlichen, welchen unter Zustimmung des Großherzogs der Bischof als seinen Stellvertreter für die Dauer des Landtags bezeichnet. Während der Erledigung des bischöflichen Stuhls ertheilt der Großherzog einem katholischen Geistlichen den Auftrag, an der Stelle des Bischofs bei dem Landtage zu erscheinen;

aus einem protestantischen Geistlichen, welchen der Großherzog dazu auf Lebenszeit mit der Würde eines Prälaten ernennt; bei Erledigung der Stelle eines Prälaten, sowie auf Anzeige des Prälaten bei Verhinderung desselben ertheilt der Großherzog einem anderen protestantischen Geistlichen auf die Dauer des Landtags den Auftrag, als Stellvertreter des Prälaten auf dem Landtage zu erscheinen;

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alle fünf erkrankt sind. Für die beiden älteren Prinzen, den rechtmäßigen Thron­folger Murad und dessen Bruder Abdul-Hamid, wird ein ähnliches Lokal her­gerichtet. Von einer Widersetzlichkeit gegen diese Maßregel kann natürlich keine Rede sein.

Die Pforte scheint wirklich drauf und dran zu sein, ihre Beziehungen zu Montenegro anderweitig zu regeln und nöthigenfalls auf eine ganz neue Basis zu stellen. Sie hat dem Vladika eröffnen lassen, daß sie entschlossen sei, der alten Praxis, mit welcher Montenegro auch die unbedeutendste Grenzrauferei zu einem Casus belli hinaufschraube, ein- für allemal ein Ende zu wachen, baß sie ihrerseits sich gern bereit erkläre, jede gegen türkische Unterthanen erhobene Beschwerde gründlich zu prüfen und eventuell zu ahnden, daß sie aber andererseits auch die vollständigste Gegenseitigkeit erwarte, und daß sie unter allen Umständen bewaffnete Banden, die, gleichviel unter welchem Vorwande, auf türkisches Gebiet übertreten sollten, nicht bloS über die Grenze zurückwerfen, sondern auch jenseits der Grenze aufsuchen und vernichten werde.

Holland.

Amsterdam, 8. September. Die von der Amsterdamer Sektion hierher eingeladenen Delegirten derInternationale" hielten um 1 Uhr Mittags ein Meeting ab. Das Publikum zeigte nur wenig Interesse. Etwa 150 Personen waren erschienen. George (Newyork), Marx, Longuet, Dupont, Lafargue, Duval, Becker und einige andere Mitglieder Der Internationalen sprachen über den Zweck der Organisation der Internationalen. Der Schluß des Meetings erfolgte

gewählt werden.

Art. 4. Die Ernennung der Abgeordneten der Städte und Wahlbezirke geschieht durch zwei Wahlen. Die erste Wahl bestimmt die Wahlmänner und von diesen werden die Abgeord­neten gewählt. ...

Abschnitt II.

Bon der Stimmberechtigung, der Wählbarkeit und den Bedingungen für den Eintritt in die Ständeversammlung.

Art. 5. Bei den Wahlen der Wahlmänner und der Abgeordneten sind nur Staatsbür- ger, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, stimmberechtigt.

Art. 6. Stimmberechtigt ^Urwähler) bei der Wahl der Wahlmänner sind diejenigen Staatsbürger, welche seit Anfang des Jahres, in welchem die Wahl vovgcnommen wird, Ein- komme"steuer entrichten, und zwar an dem Orte, an welchem sie wohnen. Wer in verschiede- dencn Orten Wohnungen besitzt, kann nur an Einem dieser Orte, und zwar nach seiner Wahl, die Stimmberechtigung ausüben.

Für Militärpersonen, welche sich bei der Fahne befinden, gilt der Standort als Wohnort.

Diejenigen activen Militärpersonen und diejenigen Invaliden, welche gesetzlich Einkom­mensteuer nicht zu zahlen haben, werden in Bezug auf ihre Stimmberechtigung so betrachtet, als entrichteten sie Einkommensteuer.

Art. 7. Tue Stimmberechtigung kann von Denjenigen nicht ausg.übt werden, welche

1) in der Ausübung des Staatsbürgerrechts gehindert sind, oder

2) in Folge strafrechtlicher gegen sie ergangenen Verurtheilungen von der Stimmberech­tigung oder der Wählbarkeit in öffentlichen Angelegenheiten ausgeschlossen sind, oder welche

3) zur Zeit der Wahl zu ihrem Lebensunterhalte eine nicht blos vorübergehende Armen- untcrstützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder in den letzten der Wahl vorhergegangenen zwölf Monaten bezogen haben.

Art. 8. Wählbar zum Wahlmann sind die stimmberechtigten Urwähler (Art. 5, 7), welche in der Wahlgemeindc (Art. 16} ihren Wohnsitz haben und seit Anfang des Jahres, in welchem die Wahl vorgenommen wird, an direkten Steuern mindestens den einem Normalsteuer­kapital von 40 Gulden entsprechenden Betrag jährlich entrichten.

Art. 9. Die gebornen Mitglieder der ersten Kammer können von ihrem Recht nur dann Gebrauch machen, wenn sie das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben. Die übrigen Mitglieder der ersten Kammer, sowie die Mitglieder der zweiten Kammer, müssen das 30. Lebensjahr am Tage der Eröffnung der Kammer und, wenn die Wahl eines Abgeordneten erfolgt, am Tage seiner Wahl zurückgelegt haben.

Art. 10. Mitglied der ersten oder der zweiten Kammer kann Derjenige nicht sein, welcher nicht die in den Artikeln 5, 7 bezeichneten Bedingungen der Stimmberechtigten in sich vereinigt.

Art. 11. Wählbar zu Abgeordneten der Städte und Wahlbezirke sind alle stimmberech-

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geben, damit eine um die leidende Menschheit so verdiente Klaffe, wie die deut­schen Aerzte, nicht unter den unverdienten Vorwürfen bleiben, die ihnen die Pa­riser College» wohl nur aus Nationalhaß gemacht haben.

Man schreibt derNazione" in Florenz aus Wien : Glaubwürdige Personen, die mit der hiesigen französischen Gesandtschaft verkehren, versichern, der heilige Vater habe vor einigen Wochen ganz förmlich in Versailles anfragen lassen, ob er, im Falle daß er in die Verbannung gehen müsse, auch auf Frankreich rechnen dürfe, worauf Herr Thiers geantwortet haben soll: Versichern Sie dem heiligen Vater, daß er mit allen ihm gebührenden Ehren und Rücksichten empfangen wer­den wird, daß aber auf französischem Boden das Papstthum aufhört.

Spanien.

Madrid, 9. September. Der Eisenbahripostzug, welcher zwischen Bareelona und Valencia fährt, ist zwischen Tarragona und Tortosa verunglückt. Es gab viele Todte.

Türkei.

Konstantinopel, 2. Sept. Die Prinzen Juffuf Jzzevin und Mahmud Dschemil-Eddin, Söhne des Sultans Abdul-Aziz, ersterer 15, letzterer 10 Jahre alt, haben sich nach Jsmiv begeben, um den Truppenmanövern beizuwohnen. Beide werden, wie derAllg. Ztg." geschrieben wird, saft täglich bei jeder nur denkbaren Gelegenheit dem Publikum vorgeführt, um die Nation auf diese Weise an den zukünftigen Beherrscher zu gewöhnen. Dagegen sind die fünf jüngeren Söhne des verstorbenen Sultans Abdul Medschid, nämlich Reschad, 28 Jahre

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Die Gesellschaft der Pariser Aerzte hat bekanntlich erklärt, daß die deutschen Aerzte während des letzten Krieges ihre Pflicht nicht gethan, die Genfer Conven- Hon verletzt und die französischen Verwundeten, die in ihre Hände gefallen seien, schlecht behandelt haben. Dagegen schreibt Der Dr. Antonio Bottoni demDiritto" aus Ferrara, daß er Den FelDzug als Arzt in Der von Garibaldi befehligten Dogesenarmee mitgemacht habe. Als sich Die GaribalDianer am 31. Januar Dijon vor Den Preußen zurückziehen mußten, ließen sie über 100 schwer vunDete KameraDen in Den Händen des Feindes zurück. Am 3. März kam

resp. Regierungen in Gemäßheit Der Stipulation Des Vertrages Das Resultat mitgethcilt werden." Einem Newyorker Telegramm DerDaily News" zufolge verlautet es in Washington gerüchtweise, Daß Das Genfer Tribunal Den Ver­einigten Staaten eine Pauschalsumme von ca. 15 Millionen Dollars zuerkannt hat, unD Daß Der Alabamaproceß tatsächlich erleDigt ist. DemStandarD" wirD hingegen von einem Pariser CorresponDenten unter Vorbehalt gemelDet, Daß die Schadloshaltungssumme, Die England an Die Vereinigten Staaten zu zahlen hat, einschließlich Der Zinsen für 9 Jahre zu 7 pCt. per annum 50 Millionen Dollars betrage.

g. die Kreisstadt Worms,

die Kreisstadt Bingen,

von welchen jede einen Abgeordneten wählt;

4) aus vier und dreißig Abgeordneten, welche von den nicht mit einem besonvercn Wahl­recht begabten Städten und den Landgemeinden in den hierzu gebildeten Wahlbezirken

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Bottoni nach Dijon zurück unD erfuhr von Den Verwundeten, daß sie sich Seiten Der preußischen Aerzte Der besten Pflege zu erfreuen gehabt hätten, Daß man Denen, welchen ihr Zustand mit Der Zeit gestattet hätte, Dijon zu lassen, um nach Chalon, Macon oder Lyon zu gehen, nach besten Kräften behilf­lich gewesen sei. Dr. Bottoni schließt mit dem Wunsche, daß auch Andere gegen Die Verleumdungen Der Pariser Gesellschaft auftreten und Der Wahrheit Die Ehre

gegen 3V2 Uhr.

Amsterdam, 9. September. In Der am Samstag stattgefunDenen geheimen, Sitzung DerInternationale" ist, wieReuter'S Bureau" mittheilt, Der Antrag Longuet's, Der Internationale einen politischen Charakter zu geben, mit kleiner Majorität angenommen worDen. Die Delegirten HollanDS, Belgiens, Der Schweiz, > Spaniens, Frankreichs unD Amerikas protcstirten und erklärten, ihren Austritt aus Dem Generalrath zu nehmen, wenn Dies Princip zur Durchführung käme.

Haag, 7. September. Heute schon fand Die letzte Sitzung DerInter­nationale" statt, Die Abends 9 Uhr geschloffen wurde. Es bestätigt sich, daß Der Sitz des Generalrathes von London nach Newyork verlegt ist. Karl Marx hat Die Meinung ausgesprochen, nicht wieder zum Mitglied des Generalrathes ernannt zu werden. Der nächste Congreß soll in Der Schweiz abgehalten werden. Morgen soll noch eine Volksversammlung in Amsterdam stattfinden.

Haag, 8. Sept. Außer Karl Marx ist auch Engels nicht mehr Mitglied Des Generalrathes DerInternationale." Bakunin und zwei Delegirte aus der Schweiz sollen wegen angeblich gegen DieInternationale" begangenen Verraths aus Derselben excludirt worden sein.

Frankreich.

Paris, 7. September, lieber Die Bezahlung Der halben Milliarde, welche gestern in Straßburg beendet wurde, vernimmt man Folgendes: Die Bezahlung Derselben begann am 3. September Morgens. An Diesem Tage wurden 43 Millionen übergeben; am 4. 52 Millionen unD am 5. 25 Millionen. Man verisicirte alsdann die Wechsel, und nachdem dies beendet, telegraphirte der Deutsche Delegirte nach Berlin, daß Alles in Ordnung sei. Am 6., 2 Uhr Nach­mittags, traf von dort Der Befehl ein, Quittung zu geben, und Der französische Armee-Zahlmeister, Der mit Der Uebergabe Der GelDer betraut war, gab, nachdem er Die Quittung erhalten, Der französischen Regierung Kenntniß, Daß Die GelDer abgeliefert worden seien. Nach Dem Versailler Vertrage muß Die Räumung Der Marne unD Haute-Marne nun am 22. September stattfinDen.

Der Soldat Louis Saralle war am 19. Juli 1872 wegen Desertion, Theilnahme am Aufstande und namentlich als Hauptanstifter des Brandes des Theaters der Porte St. Martin, kriegsgerichtlich zum Tode verurtheilt worden. Ein Formfehler stieß dies Erkenntniß um und Saralle erschien gestern aufs Neue vor feinen Richtern; er wurde wiederum in allen Anklagepunkten für schuldig er­kannt und zum Tode verurtheilt.

Italien.

Darmstadt, den 8. Sevt. Nachstehender Gesetzentwurf, die Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betr., ist Seitens der Großherzoglichen Ministerien des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, des Innern, der Justiz und der Finanzen durch Schreiben vom 28. August an die zweite Kammer der Stände gelangt:

Ludwig III. von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein re.

Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit,

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in zwei Zimmern untergebracht, wo sie in Folge Der Feuchtigkeit Der Wände I Ebenso wenig können die in Art. 3 Nr. 1 und 2 bezeichneten Wähler an den Wahlen

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