eyändelt.
§. 178. Anwendung der Vorschriften der §§. 176 und 177 auf disponibel gebliebene Militärpflichtige.
Militärpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Loosnummer nach disponibel geblieben, sind den im §. 176 enthaltenen Strafbestimmungen unterworfen; die Vorschriften des §. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in dem Aushebungsbezirk, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle oder zur Zeit der unterlassenen bezw. verspäteten Gestellung nach §. 20 gestellungspflichtig waren, bei dem Zurückgreifen auf die Disponiblen ihrer Altersklasse, ihrer Loosnummer nach in der vorgeschriebenen Reihenfolge ebenfalls zur Aushebung gekommen wären.
^MSobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der Vergünstigung verlustig, welche ihnen aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsen würde.
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baldthunlichst und spätestens in dem Musterungsternnne an die Kreis-Ersatz-Comnnssion gelangen zu laffi •
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erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gecßcn, den 27. März l87^ (x^j^Borsttzende der Kreis-Ersatz-Commisston des Kreises Gießen.
In Vertretung:
Kekul 6 , Kreis-Assessor.
Auszug aus der Militär-Ecsatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund.
§ 176 Strafe für unterlassene Meldung zur Berichtigung der Stammrolle, bezw. für unterlassene Gestellung zu den Musterungs- oder Aus-
bem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher tote unterlassene Anmeldung zuzn,chreiben ist, unter Verlust.
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leisten, verlieren:
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Bekanntmachung.
Rach einer seitens der Kaiserlich Deutschen Botschaft in Paris dem Großherzoglichen Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern zugegangenen Mittheilung ist Aussicht vorhanden, daß die den Großherzoglichen Staatsangehörigen, welche vor Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges in Paris als Straßenkehrer oder sonst in städtischen Diensten angestellt waren, von der städtischen Verwaltung in Abzug gebrachten und bei der dortigen Sparkasse deponirten Gelder denselben zurückerstattet werden.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur Kenntniß der Betheiligten, daß Diejenigen, welche deßfallsige Ansprüche erheben zu können glauben, sich baldthunlichst au einem Amtstage (Dienstag oder Mittwoch), soweit möglich, unter Uebergabe ihrer „Livrets“, bei uns anzumelden haben.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, dies in ihren Gemeinden ortsüblich zu publiciren.
Gießen, den 28. März 1872. Großherzozliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
Politisch
Deutschland.
Gießen, 3. April. Nach einer Nachricht der „Fr. Z." ist Der erst kürzlich als ordentlicher Professor in die hiesige medieinische Faculiät berufene Dr. Lang- Han- zu Marburg von dem RegierungSrath in Bern an die Stelle des nach Würzburg berufenen Professor Klebs zum Professor der pathologischen Anatomie und zum Direktor des pathologisch-anatomische.i Instituts gewählt worden, noch ehe er seine Stelle hier angetreten hat. Indessen hofft man hier sicher die M.ttel zu finden, ihn unserer Universität zu erhalten.
Darmstadt. Das Großh. Regierungsblatt Nr. 16 enthält.
1) Bekanntmachung der Großh. Ministerien des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, des Innern, der Justiz und der Finanzen, den Urlaub der Civildiener betreffend.
2) Veröffentlichung eines Auszug« aus der AdministrationSrechnung der Schulunterstützun^S-Stiftung des NegierungSratho May von 1870 betreffend.
3) Ueberficht der für das Jahr 1872 genehmigten Umlagen zur Be- streitung der Bedürfnisse der israelitischen Neligionsgemeinden des Kreises Bensheim.
4) Dienstentlassung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 7. März Den Schullehrer an der evangelischen Schule zu Hergelaufen, im Kreise Dieburg, Johann Schmitt, auf fein Nachsuchen au- Dem Schulamte zu entlassen.
5) Versetzung in Den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit Der Großherzog
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haben allergnädigst geruht: am 11. März den Revisionscontroleur bei dem Hauptzollamte Mainz Christian Opel, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste in Den Ruhestand zu versetzen.
6) Sterbefälle. Gestorben sind: am 20. Januar der Schullehrer Adam Schreiber zu Osthofen; am 23. Februar der evangelische Pfarrer Karl Hanstein zu Ruwpenheim; am 29. Februar Der pensionirte Ortseinnehmer Franz Budde zu Heppenheim; am 2. März Der pensionirte Oberförster Ludwig Heimburg zu Mainz; am 3. März Der Schullehrer Philipp Voß zu Bensheim; am 5. März Der pensionirte Hofgerichts-Seeretär Justizrgth Balfer zu Gießen.
Darmstadt. Die Abgeordneten Dumont und Oechsner haben bei der zweiten Kammer Den Antrag gestellt: die Großh. Regierung zu ersuchen, noch auf diesem Landtage Vorlage zur Errichtung einer höheren Handelsschule in Mainz zu machen, sowie einen weiteren Antrag gestellt: die Kammer wolle Großh. Ministerium ersuchen, 1) im Bundesrathe dahin zu wirken, daß eine Den jetzigen Verhältnissen entsprechende Regelung, resp. Erhöhung Der Entschädigung für Quartierlnstung und Verpflegung Der Truppen erfolge; 2) daß noch auf diesem Landtage eine Vorlage wegen Ausgleichung Der Kriegskosten vom Jahr 1870 auf 1871 in Hessen gemacht werde.
Darmstadt, 2. April, 12i/4 Uhr. Der Kronprinz des Deutschen Reichs ist soeben, auf feiner Reise nach Baden-Baden, hier zum Besuche am hiesigen Hofe eingetroffen.
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