Einzelbild herunterladen

AreiS vierteljährig 1 1- 12 fr. mit Bringerlohn. Durch bic Post bezogen' vierteljährig i fl. 27 fr.

Gießemr Anzeiger.

Erjchein: täglich, mti Auf*, nähme Montags.

Ervedition: Ganzletberg AL. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

277. Dienstag den 28. November 1&71.

Amtlicher T b e i l.

Nr. 45 des Reichs-Gesetzblattes des Deutschen Reiches, ausgegeben zu Berlin am 18. November 1871, enthält:

(Nr. 730.) Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungswohnsitz in Württemberg und

Baden. Vom 8. November 1871.

(Nr- 731.) Gesetz, betreffend die Einführung der Gewerbe-Ordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Württemberg und Baden. Vom 10. Nov. 1871.

(Nr. 732.) Gesetz, betreffend die Verwendung des Ueberschusses aus dem Bundeshaushalt vom Jahre 1870. Vom 10. November 1871.

(Nr. 733.) Allerhöchster Erlaß vom 12. November 1871, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 2,020,900 Thalern.

(Nr. 734.) Ernennung von Konsuln des Deutschen Reichs.

Gießen, den 24. Nov^nber 1871. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. N ö d e r.

Politischer T v e i l.

27. November.

mittel ist, sondern nur ein Bollwerk, dem andere folgen werden (lebhafter

* Wir geben in Nachstehendem einen Auszug au« der Rede des bayerischen Cultusministers v. Lutz, womit er den Antrag der Bundesregierung, betreffend Erweiterung der Strafgesetzgebung recte Stellung der Geistlichen unter das Gesetz, in der Reichstagssitzung vom 23. November motivirte. Er sagte u. A.:

Da die bayerische Negierung den Anstoß zu diesem Gesetze gegeben, so erlauben Sie mir, die Motive dafür etwas näher darzulegen. Wir stehen h>er nicht vor einer spccicll bayerischen Angelegenheit, obwohl in Bayern das Bedürfn'ß nach einem solchen Gesetze am dringendsten empfunden wird, was vielleicht schon für sich ein hervorragender Grund wäre, die Strafgesetzgebung in Thätigkcit zu setzen (oho!). Mit der Uebertragung der Strafgesetzgebung auf das Reich hat dieses auch die Pflicht übernommen, jedem Bedürsniß tn dieser Beziehung gerecht zu werden. Hier handelt es sich aber um eine gemeinsame Angelegenheit des Reiches, denn ich bin überzeugt, wenn die Gegner, gegen welche wir kämpfen, in Bayern gesiegt haben, so werden sie sich damit nicht begnügen, sondern noch weites fortschreiten (oho! im Centrum). Denken Sie nur an unsere neu erworbenen Provinzen Elsaß und Lothringen (hört, hort!). ES handelt lich__u«-^e $ro-w wer Herr im Staate sein soll, die Regierung oder die römische Kirche (Unruhe im Centrum); ich meine dabei nicht ein einzelnes Ministerium, sondern alles, was zum Organismus des Staatswesens gehört, vom Monarchen bis zum Volksver­treter. Wo zwei Regierungen im Staate bestehen, und vollends wo sie sich be­fragen, da wird die Grundlage aller staatlichen Ordnung erschüttert, namentlich tu denjenigen Staaten, deren Bevölkerung in ihrer Mehrheit dem Einflüsse der römischen Kirche prei-gegeben ist (oho!). Wer sich der Kirche nicht einfach unter­wirft, den nennt sie ihren Gegner, und nur wenn sich die weltliche Regierung dem Kirchenregiment unterwirft, ist in diesem Falle ein einheitliches Regiment denkbar. Es gibt keine Materie, welche nicht die Kirche für sich beansprucht, selbst de» Steuergesetzgebung möchte sie sich bemächtigen. Wollte sich der Staat solchen Forderungen unterwerfen, so müßte er auf seine Mission verzichten; er hat aber die Verpflichtung, nicht zu dulden, daß die Krrche einen dicken Strich durch seine Anordnungen wacht. Bisher verfolgte aber die Kirche ihre Zwecke ganz unbe­kümmert um den Staat, ein Zustand, der auf die Dauer nicht bestehen kann. Ich bin ein Gegner des placetum regium, einmal weil ich die Ohmacht des Staates auf diesem Gebiete kenne, und zum andern, weil ich das placetum regium mit den Principien des modernen Staates für unvereinbar halte; ich erkenne an, daß Die Kirche ihre Freiheiten haben muß, aber ich folgere daraus, daß auch der Staat feine Freiheiten haben muß, daß er sich nicht zum bloßen Vollzugsorgan der Kirche machen lassen darf. Der Staat muß gegen Die Uebergr ffögelüste der Kirche ein Bollwerk aufrichtcn, und das ist nach unserer Anschauung das vorge- schlagene Gesetz, welches durchaus keine neue Erfindung ist. In den meisten Strafgesetzbüchern, selbst in vielen römischen Staaten (oho!) finden Sie eine ahn- liche Bestimmung, weil die mit dem Clerus gemachten Erfahrungen höchst bedenk­licher Natur sind. In unsinnigen Reden von der Kanzel erfolgten Die heftigsten Angriffe auf Die weltliche Regierung, auf ihre ganze Haltung, auf Die ganze Gesetzgebung, welche die Interessen der Negierung und des Volkes auf'S Aeußerste gefährden; nicht mit Gründen sachlicher Politik wurde gekämpft, sondern immer nur mit dem Vorwurfe, daß die Negierungsacte mit den Geboten Gottes in Wider­spruch stehen und daß es Pflicht sei, den Gesetzen den Gehorsam zu verweigern (hört, hört!). Der CleruS sucht aber auch schon durch Schmeichelei eine Ver­bindung mit den Massen (oho!). Ich erinnere Sie nur an Die Reden einzelner Abgeordneten hier im Hause, in Denen sie sich als Abgesandte des Volk.S u. s. w. bezeichneten. Für die Art und Weise, den Königen gegenüber zu sprechen, dafür hat man keinen andern Namen als ByzantismuS. Man stellt jetzt eine Lehre je nach Bedarf als Dogma auf, und den Katholiken bleibt nichts anderes übrig, als den Gehorsam gegen seinen Glauben oder gegen den Staat aufzugeben. Man stellt Dogmen nach Bedarf auf und verlangt dann von Den Regierungen, daß sie diese Dogmen anerkennen, oder man denuncirt sie als irreligiös, wenn sie in weit- lichen Dingen nicht den kirchlichen Standpunkt einnehmen. Ich lege großen Werth darauf, bah der Gesetzentwurf demjenigen Theile Der Geistlichkeit, welcher Die Staatsautorität anerkennt, einen Schutz gewährt. Dieser Schutz wird es ihnen möglich machen, ihrem Herzenswünsche zu entsprechen: Frieden mit dem Staate zu halten (Beifall!). 3m Uebrigen gebe ich zu, daß der Gesetzentwurf kein Universal.

Beifall!).

f Das Gesetz gegen den Amtsmißbrauch der Geistlichkeit, welches die erste Lesung tm Reichstage pasflrte, ist mehrfach als erster Anfang einer Reihe weiterer Maßregeln gegen die in prtvilegirter Stellung befindlichen geistlichen Organe be­zeichnet worden, auf welche wir hoffentlich nicht lange zu warten haben werden, denn das Strafgesetzbuch genügt bei Weitem nicht, um Der klerikalen Partei Den Einfluß auf die Massen des Volkes zu entziehen. Hierzu bedarf es vor Allem moralischer Mittel, nicht blos polizeilicher Maßregeln, sondern vornehmlich solcher Gesetze, die sich in freiheitlicher Richtung bewegen und wie wir sie schon häufig angedeutet haben, als Civilehe, Trennung der Kirche von der Schule, Beseitigung des Kirchenzwangcs u. s. w. Freilich wtrd man auch hiermit nicht auskommen, wenn, was vielfach von den Führern der Clcrikalen behauptet wird, diese letzteren den Schwerpunkt ihrer Agitation auf das sociale Gebiet verlegen. Daß dies namentlich in Bayern geschehen wird, dafür liegen bereits deutliche Anzeichen vor; auch bekämpft Die dortige demokratische Partei das neue Gesetz als befon^r« wirtejus rmöffiTngmen törr.^fe '»US Büchern ziemlich

allgemein Die Befürchtung aus, daß bei einer etwaigen Austvzung des bayeriscven Landtags die sogenannte patriotische Partei die Mehrheit erhalten werde. Aber auch in den katholischen LandeStheilen Preußens wird die klerikale Partei mit verdoppeltem Eifer und mit verstärkten Mitteln auf die Massen des Volkes einzu- wirken suchen durch die drastischen Schilderungen der socialen Nothstände. Der Kampf gegen Die Clerikalcn wird also nicht so leicht sein und jedenfalls an Der Hand des Strafgesetzbuches allein nicht zum Austrag gebracht werden können; nur eine gesunde sociale und politische Entwicklung wird uns gegen die Gefahren der klerikalen Agitation sichcrstellen, die in Der nächsten Zeit unzweifelhaft vorzugs­weise auf Den Haß Der Armen gegen Die Reichen dastrt sein und ihre Haupt­nahrung aus derAusbeutung Der Arbeiter durch das Kapital" ziehen wird. Insofern hierdurch Der Staatsgewalt von neuem ein Impuls gegeben wird, Der Entwicklung unserer socialen Verhältnisse eine größere Aufmerksamkeit zuzuwenben, begrüßen wir das neue Gesetz auch nach dieser Richtung hin mit Freuden.

Neueren Gerüchten gegenüber, welche von Dem Rücktritte des Cultusministers sprachen, erfährt ein Berliner Correspondent derA. A. Z." von gut unterrichteter Seite, daß es kürzlich bei Erörterung Der das kirchliche und Unterrichtsgebiet be­rührenden Fragen zu einem äußcrst lebhaften Austausch der Meinungen zwischen dem Fürsten Bismarck und Herrn v. Mühler gekommen sei, Der jedoch das erwartete Entlassungsgesuch Des letzteren nicht zur Folge gehabt, aber auch ebenso wenig mit Dem Siege der von ihm vertheidigten Ansichten geendet habe.

Oesterreich hat uns abermals eine neue Ueberraschung geboten: Die viel­geschmähte deutsche VrrfassungSpartei ist wieder zu Ehren und Ansehen gekommen bei Hofe und der Kaiser hat Das Programm derselben Durch Die Ernennung DeS AuerSpcrg zum cisleithanischen Ministerpräsidenten im wesentlichen acceptirt. Dte Politik DeS Grafen Andrassy, an Dem Dualismus festzuhalten, Die nationale Un- adhängkeit Ungarns kräftigst zu schützen und den Deutsch Oesterreichern die größt­möglichsten Freiheiten zu gewähren, wird mithin zur Wahrheit und Wirklichkeit werden, und wenn dieselbe nicht aufs neue über Bord geworfen wird, so steht zu erwarten, daß Oesterreich, wenigstens so weit als möglich, Herr seiner inneren Schwierigkeiten wird und dadurch in eine neue, hoffnungsvolle Aera eintritt.

t Berlin, 23. November. Durch k. Cabinetsordre ist Den zur Okkupations­armee in Frankreich gehörigen Unteroffizieren ein Anspruch aus einen OOtügigen Urlaub in Die Hcimath, binnen Jahresfrist einmal, mit Grhalt zugestanden wor­den und haben Die Betreffenden sowohl für Die Hin- als für Die Rückreise freie Fahrt auf Den Eisenbahnen zu fordern.

-j- Berlin, 24. November. Deutscher Reichstag. 29. Sitzung. Vice-Prä- sident Fürst Hohenlohe Schillingsfürst eröffnet um lU/4 Uhr Die Sitzung mit Der Mittheilung, daß Präsident Dr. Simfon wegen Unwohlseins verhindert ist, das Z mmer zu verlassen.

Das Haus tritt sofort in die Tagesordnung ein:

1) Das Gesetz über die Ausmünzung von Reichsgoldmünzen wird in der Endabstimmung definitiv angenommen.