für den Herbst in Berlin in Aussicht um aber den gläubigen Schafen die
deutsch-national gesinnten Mannes, nicht verwendet worben.
Die Annahme, baß mit der Verleihung de- Eisernen Kreuzes eine Dotation nicht verbunden sei, ist nicht ganz zutreffend, vielmehr sind nach dem Wortlaute des Gesetzes vom 1. Mai 1851 die Inhaber des Eisernen Kreuzes und die zu ihrem Hausstände gehörigen Familienglieder von der Klaffensteuer befreit, soweil sie zur ersten Hauptklasse gehören. UebrigenS ist in dem Gesetze vom 19. Jul! 1870 die Regelung einer Ehrenzulage Vorbehalten.
München, 25. Juli. Der Staatsminister Graf Bray erhielt bei feiner Entlassung den Hubertusorden.
München, 26. Juli. Fürst Hohenlohe wurde nach Schloß Berg zum Köms berufen. — Minister Lutz besuchte den hier eingetroffenen preußischen Cultu-minister v. Mühler.
Kattowitz, 23. Juli. Die hiesigen Altkatholiken haben am 14. Juli etm abermalige Petition an bas königl. Staatsministerium gerichtet, ihnen provisorisch die Noihkirche der katholischen Gemeinde zu Kattowitz zur Benutzung zu überweisen und rem Weltpriester Kaminski zu gestatten, darin gottesdienstliche Handlungen vorzunehmen. Heute nun geht der „Schlesischen Zeitung" folgendes Telegramm zu: Durch Regierungsverfügung ist heute dem Priester Kaminski in Kattowitz die Rothkirche übergeben worden. Morgen findet in derselben der erste Gottes« bienst statt.
Wien, 26. Juli. Die osficiellen Blätter bringen einen Artikel, welcher die feinbselige Haltung einiger dem Ministerium Hohenwart geneigter Organe gegen Deutschland bedauert und gleichzeitig die Insinuation, als würden die anerkannten Regierungsorgane je das deutsche Element zum Gegenstand von Angriffen gemacht haben, mit Entrüstung zurückweist.
Paris, 22. Juli. Französische Politiker scheinen sich der Hoffnung hinzu- geben, als würde auch die Räumung des Seinedepartements, des der Seine et Marne, der Oise und der Seine et Oise nun sofort, und zwar noch vor der Zahlung der für jetzt ausstehenden zwei halben Milliarden erfolgen. Es liegt dieser Erwartung, wie es scheint, leider eine irrige Auffassung der Verhältnisse
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Frankfurt, 26. Juli. Unseren Hausfrauen steht in Kurzem eine höchst unliebsame Ueberraschung bevor, indem die hiesigen Metzger bei den theuren Einkaufspreisen der Ochsen einen Ausschlag eiutreten lassen wollen; letzterer soll, wie man erzählt, mehrere Kreuzer betragen. Brod, Fleisch, Butter, Eier, Mehl, Kartoffeln sind über alle Gebühr theuer, Kaffee ist auch aufgeschlagen, Steinkohlen und Holz zum Feuern wollen nicht billiger werden, die Wohnungen und Schlafstellen steigen mit jedem Tage im Preis — wo soll das hinaus? Eine Krise wird und muß eintreten.
Mainz, 24. Juli. Der deutsche Kaiser ist heute gegen Mittag mit Extra- zug von Ems in Castel angekommen, wo ihn der Gouverneur der Festung begrüßte. Der Kaiser fuhr in dessen Begleitung über die festlich geflaggte Rheinbrücke und Rheinstraße in den LudwigSbahnhof, um sich von da mittelst Extrazugs nach Jugenheim zum Besuch der russischen Kaiserfamilie und des Großherzogs zu begeben. Die Rückfahrt erfolgt von dort gegen 6 Uhr Abends. Obschon die Ankunft des Monarchen nur kurz vorher bekannt geworden, hatte sich doch neben der kleinen RepräsentatkonSabtheilung der Garnisonstruppen eine ansehnliche Menge in der Straße und namentlich am Bahnhof gesammelt, welche den siegreichen Fürsten mit Bluwenspenden und stürmischen Hochrufen empfing. — Heute haben die allerletzten Franzosen unsere Stadt verlassen, nämlich drei von schweren Krankheiten genesene ReconvaleScenten, welche nach Straßburg überführt werden. Gestorben sind während der ganzen Dauer der Kriegsgefangenschaft hier 974 Mann, also etwa 3 Proc. der durchschnittlichen Gesammtmasse. Die größte Sterblichkeit kommt auf die um Metz eingeschlossen gewesenen Truppen der Armee Bazaine'S.
Berlin, 24. Juli. Dem Bischof von Ermland, Dr. Krementz, ist seitens des Ministers der geistlichen rc. Angelegenheiten, Dr. v. Mühler, folgendes Schreiben zugegaugen:
f Der Untergang des osmanischen Reiches, der sich nach dem, durch die neuesten Vorgänge bewahrheiteten Ausspruche anerkannter Historiker nicht mehr aufhalten läßt, dürfte in nicht zu entfernter Zukunft eine vollendete Thatsache werden, da bereits die Türken selbst sich mit dem Gedanken vertraut machen, daß die O-manen aus Europa vertrieben und dann die Mission übernehmen werden, die Idee der islamitischen Einheit durchzufuhren, d. h. das alte Chalifat in Asien und Afrika wiederherzustellen. Die „Turquie", das einflußreichste Organ in der Türkei, verneint freilich auf's Entschiedenste die Frage: ob die Bildung der islamitischen Einheit die Verpflichtung involvire, daß die Türken Europa verlassen müssen, indem sie ausführt, die letzteren hätten vielmehr alle Veranlassung, ihren europäischen Besitz dermaßen zu befestigen, als wollen sie ihn für alle Ewigkeit behaupten, und zwar ausschließlich zu dem Zwecke, um damit ein Pfand in die Hände zu bekommen, das, wenn je eine Katastrophe über sie hereinbräche, die Türken nur gegen ein feierlich anerkanntes islamitisches Reich fahren lassen könnte. Indessen, schon diese geschraubte Argumentation beweist, daß die Pforte sich sehr wohl bewußt ist, auf wie schwachen Füßen ihre europäische Macht steht. England und Frankreich werden dem türkischen Reiche keine Hülfe mehr gewähren, falls es zum zweiten Male von ähnlichen Gefahren wie zur Zeit des Krimkrieges bedroht werden sollte; Oesterreich hat mit seinen inneren Schwierigkeiten genug zu thun und besitzt in Bezug auf die orientalische Frage keine Aktionsfähigkeit. Rußland aber ist der traditionelle Feind der Türkei, und wenn letztere sich jetzt Rußland genähert hat, so that sie dies vielmehr aus Furcht, einen Conflict entstehen zu lassen, als aus absolutem Vertrauen in die guten Gesinnungen der russischen Regierung; das deutsche Reich endlich ist nicht direkt engagirt in der orientalischen Frage und kann dieselbe immer nur zum Ausgangspunkte nehmen für Interessen, die auf einem andern Gebiete beruhen als im Orient. So bleibt also der Türkei nichts weiter übrig, als schlimmsten Falls ihren Besitz in Europa so gut als möglich zu verwerthen — d. h. an Rußland zu verkaufen.
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Der Magistrat von Berlin bringt die Bekanntmachung des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, von Iagow, bezüglich der Vertheilung der Beihilfen für Reservisten und Landwehrmänner des letzten Kriege- zur öffentlichen Kenntniß. Ganz gegen die Tendenz des Reichsgesetzes vom 22. Juni d. I., welche- ohne irgend welche Beschränkung die ohnehin schon knapp bemessene Summe von 4 Mil- lionen Thaler für den gedachten Zweck aussetzt, erklärt Herr von Iagow, daß Unterstützungen bi- 50 Thlr. in maximo nur ausnahmsweise bewilligt werden sollen, dagegen Darlehen die Regel bilden, welche in längstens 12 Jahren zurück- zuzahlen, mit 3 Proc. zu verzinsen und geeigneten Falles durch Beibringung eine- Bürgen sicher zu stellen sind. — Der Berliner Magistrat, überall groß, wo es sich darum handelt, dem öffentlichen Rechts- und Billigkeitsgefühl ein Schnippchen zu schlagen, schärft den Darlehenssuchern ein, den zu stellenden Bürgen ja recht genau zu bezeichnen, „va wir von der Stellung eines Bürgen nur ausnahm-weise absehen werden". Wie heißt? Dem Landwehrmann, welcher auf den Ruf des Vaterlandes freudig Weib und Kind, die ganze bürgerliche Existenz im Stiche ließ, dem gibt gegen angemessene Verzinsung und Beibringung genügender Bürgschaft auch jeder Wcchseljude das benöthigte Kapital zur Wiedereinrichtung seines Geschäfts, dazu bedurfte es wahrlich nicht erst des Erlasses eines Reichsgesetzes, das im Grunde doch nur widerstrebend eingebracht wurde, um den Reichsboten die Schenkung an „verdiente Generale und Staatsmänner" mundrecht zu machen. Wir hoffen zuversichtlich, daß der Reichstag in seiner nächsten Session gegen diesen Unfug energisch einschreiten und Remedur eintreten lassen wird. Freilich, während dessen werden viele Landwehrmänner, welche diese- Almosen der Regierung ver- schmähin, zu Grunde gegangen sein, und mit dem Eisernen Kreuze betteln gehen; aber was thut's, das „höhere Ehrgefühl" der Offiziere ist ausreichend dotirt worden, und weiter hatte cs ja keinen Zweck.
Wenn auch säwmtliche Bauten in Berlin in Folge des Maurerstrikes zum Stillstand gezwungen sind, wird am Reichstagsgebäude rüstig fortgearbeitet. Derjenige Thetl der Arbeiter, welcher dort trotz des ssuten Lohnes die Arbeit einge- stellt, ist bereits durch andere Arbeiter ersetzt worden, so daß gegenwärtig wiederum bei der Tagesarbeit an 170 Maurer, 60 Zimmerer und 130 Arbeitsleute be- schäftigt sind, während die Nachtarbeit, bei welcher zwei elektrische Lichter und Hunderte von Gasflammen Tageshelle verbreiten, von etwa 80 Maurern, 40 Zimmerern, 60 Arbeitsleuten geleistet wird. Wie man hört, sind Mannschaften der hiesigen Truppentheile beurlaubt worden, um bei den Arbeiten am Reichstags- , gebäude verwendet werden zu können.
Die evangelischen Unfehlbaren, welche das oberkirchenräthliche Consortiuw bilden, pflegen alljährlich ein kleines Concil abzuhalten, welchem der bescheidene I Name „Kirchentag" verliehen wird. 'T'** m r- * " 1
Die Gesichtspunkte, von welchen aus Ew. bischöfliche Hochwürden nach Inhalt des geehrten Schreibens vom 9. d. M. Verwahrung gegen die in meinem Schreiben vom 29. v. M. ausgesprochenen Grundsätze und deren Consequenzen einlegen, habe ich bereits vor meiner Entscheidung über die bei dem Gymnasium in Braunsberg entstandene Differenz sorgfältig erwogen. Es ist nicht meine Absicht, über die Berechtigung und die Angemessenheit jener Entscheidung in Erörterungen mit Ew. bischöfliche Hochwürden einzutreten, welche von vornherein keine Aussicht auf gegenseitige Verständigung darbieten. Den katholischen Bischöfen Deutschlands ist es nicht unbekannt gewesen und sie haben es vor den Beschlüssen des vatikanischen Concils wiederholt selbst bezeugt, daß diese Beschlüsse für Deutschland den Keim von Verwicklungen zwischen Staat und Kirche in sich tragen. Diese berechtigte Warnung ist an der entscheidenden Stelle unbeachtet geblieben. Nachdem die Beschlüsse gefaßt und verkündet sind, und auch diejenigen Bischöfe, welche deren Erfolg vorau-gesehen haben, die unbedingte Durchführung derselben sich zur Aufgabe gestellt haben, ist von dergleichen Verhandlungen ein Erfolg nicht wohl abzusehen. Daß die Staat-regierung bei ihren Schritten sich streng innerhalb der Grenzen des Rechts halten wird, versteht sich von selbst. Das ist auch bei der Entscheidung in Betreff des Dr. Wollmann geschehen. In seiner Eigenschaft als Staatsbeamter steht er ausschließlich unter der Disciplinargewalt des Staats. Sein Verhalten als Staatsbeamter ist völlig vorwurfsfrei. Die kirchlichen Strafen aber, welche Ew. bischöfliche Hochwürden über ihn zu verhängen für angemessen gefunden haben, enthalten keinen selbstständigen Grund für ein disciplinarisches Einschreiten des Staats. Wenn Ew. bischöfliche Hochwürden nach Empfang meines Erlasses vom 29 v. M. den rc. Wollmann mit der großen Excommunication belegt haben, so ergebenst darauf aufmerksam machen, daß die von Hochdenselben an diese » J Ff*9 geknüpfte Bemerkung, der rc. Wollmann fei nicht mehr ein Glied der ^ouschen Kirche, sich im Widerspruch befindet mit §. 55, 2. Tit., 11. A. L.-R., vnn h b^ßer abweichender Glaubensmeinungen kein Mitglied einer Kirche Fnnn Gemeinschaft mit rechtlicher Wirkung ausgeschlossen werben
ffrptifnHtnh/ L*” ®taat mithin der Dr. Möllmann nach der Excommunication f ‘ ^r derselben ein Mitglied der katholischen Kirche, und enthält nn h h ä"lletretene thatsächliche Moment keinen Anlaß, die Entscheidung vom und L ...^-bischöfliche Hochwürden Wunsch, daß die Gerechtigkeit ,
uL® ™ * ^"ligiosen Dingen, das Palladium der Stärke Preußens, nicht e iheile ich aufrichtigen Herzens. Aber die Gerechtigkeit, . welche ich Jedem tu gleicher Weise schulde, fordert, daß ich den Dr. Wollmann i
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Die nächste dieser Versammlungen, welche । genommen war, wird dieses Jahr ausfallen, : _ „ aus diesen Kirchentagen unzweifelhaft resul-
tirende geistige Nahrung nicht gänzlich vorzuenthalten, haben die Herren Dr. Hoff- mann, Dr. Dörner, Dr. Michern rc. für den 10. bis 12. October d. I. eine „freie Versammlung evangelischer Männer aus dem deutschen Reiche" anberaumk, zu deren Basis „das Wort Gottes und die reformatorischen Bekenntnisse" dienen werden. Zwar befindet sich unter den Einladenden ein Stratege von gewichtigem Klang, nämlich kein Geringerer als der Generalfeldmarschall Graf v. Moltke, doch ist zu bezweifeln, ob die Schaaren der oberkirchenräthlichen Reaktion in den „Radikalismus" des Protestantenvereins und in die „sociale Frage" mit irgend welchem Erfolge werden Bresche schießen können.
Das hiesige Bankhaus G. Müller u. Comp. hat die Ehre genossen, daß aus seine Firma der erste Wechsel, welcher zur Zahlung der Kriegskosten in Berlin 1 eintraf, ausgestellt war. Dieses kostbare Papier war vom Finanzminister Pouyer- Quertier selbst girirt und belief sich auf 1,200,000 Thlr. Die dieser Summe entsprechende Wechselstempelsteuer beträgt 630 Thaler und da unsere größten Wechselstempel' marken nur einen Steuerbetrag von lO THalern repräsentiren, so war der Wechsel mit 63 solcher Marken beklebt.
Im diplomatischen Dienst ist derselbe bisher'nicht schutzlos lasse, und den Frieden zu halten, liegt nicht in der Hand bei 'Staates allein. Berlin, den 21. Juli 1871. v. Mühler. An den Bischof von Ermland, Herrn Dr. Krementz, bischöfliche Hochwürden zu Frauenburg.
t Berlin, 25. Juli. Das Großherzogthum Hessen hat die letztinstanzliche Entscheidung in Streitsachen zwischen den Armenverbänden de- Großherzogthums dem Bundesamt für das Heimathswesen übertragen.
Die Kölnische Feuerversicherungsgesellschaft „Colonia" hat dem Rationaldank für Veteranen für das Jahr vom 1. Juli 1870/71 die Summe von 1000 Thlr. als Beitrag überwiesen.


