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Preis LiecieljLhrig 1 fl 12 fr. mit B^ngerlohn. Durch die Post ö^ogen vierteljährig

I fl. 27 kr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Montags.

Expedition : Lanz leib erg Stt. B. Nr. 1.

Sonntag dm 28. Mai

1871.

BeDellttN^eN <tUf den GieKeNee A'rrreMeV £f^Lnmärl0^5£L?"lb MberfSruebitton, gatyleiberg $. 1, aI8au<6 bei allen Post-Expeditionen und dm Land-Postboten entgegen genommen

Anzeige- und AnitM'att für den Kreis Kichen.

Nr. 123. " '

auf gänzliche Abschaffung aller

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Weiter 5) 6)

Polizeiliche Bekanntmachung.

Den mit Hunden getrieben werdenden Unfug betreffend.

Denen, HunL! ^spannt/Wage" ü, bab^i

schon N'chrmals Menschen schädigt Ltd« sind/; Tfe en sich^^ohn/Lficht" schwache Kre' a. /'di '^'age?" n/'anch ihr LL

SESry» WitfKÄ« G

Hundefuhrwerke anzutragen.

~~ " wird noch Folgendes in Erinnerung gebracht:

wer Hunde auf Menschen hetzt, verfallt nach §. 366 pos. 6 des Bundesstrafgesetzbnchcs in eine Strafe bis zu 20 Thaler -

wer Lunde zur Nachtszeit ohne Aussicht frei auf den Straßen herumlaufen läßt, verfällt nach Art. 256 des PolizebStrafaesehbuches in eine Ptrnf, bis zu 2 fl. - Außerdem haben die Hundebesitzer zu gewärtigen, dag die Nachts ohne Aufsicht auf den StraßenhLMfcndm den Wasenmeister emgefangen und getodtet werden; 1 J v VUTC?

wer bissige Hunde einerlei ob dieselben Menschen oder Thiere anfallen unverwahrt frei herumlaufeu läßt, wird nach 367 nos 11 Bundesstrafgesetzes mit einer Strafe bis zu 50 Thaler belegt; 1 VC9

wer läufige Hündinnen frei auf den Straßen Herumlaufen läßt, verfällt nach Art. 257 des Polizeistrafgesetzes in eine Strafe bi§ ui 2 fl - das Hetzen des Schlachtviehs durch Hunde, sowie überhaupt der Transport des Schlachtviehs mittelst Anwendung von Hunden M nach Avt 320 des Polizeistrafgesetzbuches bei einer Strafe bis zu 3 fl. untersagt. J ' 1 ?

Gießen, den 10. Mai 1871. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

________________ Nover.

aber thunM)"A'soll"mit Nachf°lgenTn°gescheN^ 8IcBen Rücksichtslosigkeiten überall mit Nachdruck begegnen zu können. Was

*' SUnbea Gespannten Fuhrwerke dürfen innerhalb der Stadt und in deren Nähe nur im Schritt fahren- Der Führer eines iolcken Fuhrwerks muß nebenher gehen und die Hunde in der Gewalt haben und durch Leitseile leiitcn T 9 W ,0,d,tn

) "setzb7chesmck LrÄbuffbEAso ThaL7estraf7-W W tokb 366 Pos' 2 " w des Bundesstraf.

3' P- 13 ä ÄÄÄ toilb ^'erguälerei denuncirt, die nach §. 360

4J -Nicht 3« verhindern sucht, wird nach Art. 366 pos. 10 des Bundesstrafgesetz.

Hätten oiqe Anordnungen den gewünschten Erfolg md)t, so wurden wir uns veranlaßt sehen, höchsten Ortes

27. Mai.

Ludwig Philipp nannte kurz vor der Julirevolution Paris einen Vulcan. Seitdem hat dieser gewaltige Feuerkessel In drei Explosionen, in der Juli-^ sodann in der Februarrevolution mit ihrem Gefolge, den Junitagen, und endlich im Staatsstreich vom 2. December, Frankreich und zum Thül Europa erschüttert. Jetzt scheint der Krater in den Zustand der Verkohlung übergehen zu wollen. Dem Zwist zwischen der Nationalversammlung und dec Commune sind die historischen Wahrzeichen der Stadt zum Opfer gefallen. Die Tuilerien sind, wie Thiers der Versammlung in Versailles meldet,, nur noch ein Aschenhausen; cs ist fraglich, ob der Louvre noch gerettet werden kann; jedoch sind die Galerien erhalten wor­den. Das Stadthaus sicht in Flammen, desgleichen das Palais Nepal; der Luxembourgpalast, der Sitz des Senates, ist in die Luft gesprengt. Nur vom Palais Bourbon, dem Sitz der früheren Deputirtenkammcr, liegen noch keine Nach, richten vor.

Die Sitze des Konigthums oder Kaiserthums, der Commune und der par- lamentarifchen Corporationen sind vom Brand geschwärzte Ruinen. Der Rauch der allgemeinen Feuersbrunst bedeckt Paris und aus der dichten Wolke fällt der Aschenregen nieder, in welchen die historischen Herrlichkeiten und Symbole der früheren Weltstadt ausgegangen sind.

Das Königthum sammt dem Kaiserthum, die Stadtgemeinde und das Par­lament haben ihre Sitze verloren. Ist dieses düstere Bild der Gegenwart zugleich das Vorbild t>cr Zukunft? Haben alle jene politischen Mächte in Paris und in Frankreich überhaupt keine Stätte mehr? Wird sich die Rettung nur noch im Säbel des militärischen Dictators finden lassen? Die nächsten Tage werden schon die Antwort bringen, die sich aus dem Chaos hervorringen muß.

Der commandirende General des 5. Armeecorps v. Kirchbach hat an da» Festcomite in Posen telegraphisch die Nachricht gesandt, daß diejenigen Truppen- theile seines Corps, welche künftig die Garnison der Stadt bilden, am 2. Juni daselbst einziehen werden.

der Einstellung der französischen Kriegsgefangenen, welche in ^satz und Deutsch.Lothringen heimathsberechtigt sind, in die diesseitige Armee, ist stimmt worden, daß den Gesuchen derselben thunlichst Vorschub zu leisten ist TrnX'r?8 mUÄ 3nhrlffe 8tfiQ,ltL Die Betteffenden muffen bet drL ib mebrjaönger DienüjeK auf ein Jahr zur Probe cipiluliren und können dann l genügender Qualifikation werter dienen.

Auswärtige Bläk,er melden:Auf ausdrücklichen Wunsch des Kaiser» wird den -LundeSrath-Entwurf über die Verwendung der KriegSevntribuiion auch die otation für den Fürsten BiSmarck im Betrage von einer Million Thaler auf. nommen. General Moltke lehnte eine Dotation gleichen Betrages mit dem Bc- .nen ab, daß er sich durch die Erhebung in den Grafenstand, besonders da der-

cQUJ letncn Neffen übertragen wird, reichlich genug belohnt finde und

' ^kdurfnisse seines Alters durch oie Pension hinreichend gedeckt sind."

Durch kaiserlichen Erlaß vom 12. Mai ist die bisherige BezeichnungBundes, izleramt" inReichskanzleramt" abgeändert worden.

t 0n der Vorlage über die Kriegskostenentschädigung findet sich gar keine lbeutung über die Rückzahlung der Anleihen, welche zu Kriegszwecken seit einem ihre gemacht worden sind. Es wäre in der That im höchsten Grade zu bc- gen, wenn das Land mit einer Vermehrung seiner Schulden von so und so viel illloncn Thaler jährlich belastet werden sollte. Wir könnten auf diese Weise hin gerathen, daß später anstatt einer Steuerverminderung eine Steuercrhöbuna träte. Hoffentlich wird der Reichstag in erster Linie darauf dringen, daß die yulden, die wegen des Krieges nothwendig gemacht werden mußten, so schnell ° rrgenv möglich getilgt werden. Es bleibt dann immer noch Geld genug übrig

Vie dringendsten Bedürfnisse des Reichs zu befriedigen. Zu diesen rechnen r nicht sowohl die Entschädigung der Rheder, die ihre Verluste enorm hoch be- bnet haben, als vielmehr die nothwendige Fürsorge für die Reservisten und ndwehrmanuer, die aus ihrem Berufe gerissen, nicht die erforderlichen Mittel -tz'n, um sich wieder eine selbstständige Lebensstellung zu sichern. Es ist die-