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tLrjcheint täglich, mit ÄuL- nahme Montags.
Expedition : Canz leib erq Sit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kielen.
0s,5V Nr. 74. Dienstag den 28. März 1871.
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Betreffend: Reduction der Reserve-La;arethe.
Nachdem schon früher t>ie Auflösung des städtischen Reserve-Lazarelhs zu Lick und neuerdings die des Reserve-Lazareths in dem akademischen Hospital zu Gießen angeordnet worden ist, hat das Großherzoglkche Kriegsministerium den Behörden, Vereinen und Privaten, welche sich bei der Dichtung und dem Betrieb dieser Lazarethe vielseitig verdient gemacht und die Zwecke der militärischen Krankenpflege opferwillig gefördert haben, seine dankbare Anerkennung ausgesprochen, wovon wir den Betheiligten auf diesem Wege Kenntniß zu geben nicht ermangeln.
Gießen, den 21. März 1871. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
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M. Mecklenburg und der Neichstag.
Die Wahlen in MeckUnburg-Lcrwerln, die sämmtüch in entschieden liberalem uno nationalem Geiste ausgefallen sind, liefern von Neuem den Beweis, daß po^ lizeilichcr Druck tfnü admin strative Willkür nicht vermög"N, den Ausdruck Oed, freien Volkewillens auf die Dauer zu verdmdern.
Trotz der rührigen Agitation der Beamten, Geistlichen und Junker in Meck-! lenburg, die noch heute eine große Abneigung g.gm die neue Ordnung der Dinge hegen und die veralteten Zustände, Vie in dem mecklenburgischen Grundgesetz aus der Milte fced .vorig!n Jahrhunderts, dem Erbveigleich von 1755,. ihre Sunction erhielten, fest zu halten suchen, hat die Bevölkerung von Mecklenburg ausscklißlick Mänrnrn ihre Stimme gegeben, die auf den Sturz des feudalen Systems in ihrer Herrath seit Jahrzehente i hingearbeitet haben und für Einführung ein r repräsen. iattDtn Verfassung in Mecklenburg einjepeten sind. Diese von ' W: ttsbll'-n Männer sind nun aber zugleich die Träger des nationalen Gedankens in Mecklenburg gewe en, zu einer Zeit, wo der Particularismus nvch viel üppiger als jktzt wucherte.
Ist jetzt auch die deutsche Einigung im Großen und Ganzen vollzogen, so blkibt doch noch für die Befestigung und den Ausbau derselben viel zu thun übrig, ono namentlich werden sich diejenigen Männer auch in Zukunft große Verdienste nrn den deutschen Einheitsgedanken erwerben, welche für die Erweiterung der BundeS- nnb Reichecompetenz im Reichstage unablässig thätig sind. Die mecklenburgischen Abgeordneten haben dazu einen ganz besonderen Beruf, denn in ihnen ist das Ekwußtsein lebendig, daß Mecklenburg aus eigener Initiative niemals eine reprä- Motive Verfassung erlangen wird, daß eme solche nur durch den deutscher^ Reicks tag für Mecklenburg decretirt werden kann.
Der Einfluß des Junkerthums in Mecklenburg ist ebenso groß, als die Hin rchung des GroßherzoriS zu einem constitutiomllen Regime eine ganz geringe gmannt werden muß. Ohne Zweifel wird der Beherrscher von Mecklenburg von dm Gedaüken getragen, baß er durch seine nationale Thätigkeit sowie durch feint virlörilichen Beziehungen zum deutschen Kaiser gegen dergleichen Anwandlungen Mn Seiten seiner „Untertanen“ hinlänglich geschützt ist und daher den Kund- gkbungen für Herstellung einer Verfassung keine Rechnung zu tragen brauche. Don dieser Sette her ist also nicht die geringste Besserung der Zustänce zu erwarten.
Ganz anders gestaltet sich aber die Sache, wenn im deutschen Reichstag! eint enlichiedene Majorität zu Gunsten der Beseitigung derartiger feudaler Jnsti- tiliOhen ausspricht und darauf bezügliche Beschli'.ffe faßt. Zustände, wie sie in Mckllnburg herrschen, compromitt^ren nicht nur die Mecklenburger allein, sondern die Deutschen überhaupt, eben weil Utztcre dulden, daß in einem deutschen Bun- diklande in so absoluter Weise regiert wird, wie dies kaum noch in Rußland der All ist- Wir dürfen daher wohl die Erwartung hegen, daß der deutsche Reichs- log diesmal nach dem Grundsätze: noblesse obligc! den mecklenburgischen Zu- lonDen ganz besondere Aufmerksamkeit widmet und unseren Bundesländern nun- disitns diejenigen politischen Rechte verschafft, welche alle übrigen Bundesstaaten liton feit einem Menschenalter besitzen. Dte Verstärkung der nationalen Partei im^eiebstage hat den Mecklenburgern den Anspruch erworben, daß in ihrem engeren Lüicrlande wenigstens einigermaßen m.nschcnwurdige Einrichtungen getroffen Mdln.
M. In Folge der letzten Vorgänge in Pans hat man, wie die „Sp. Z." 'csahrt, sich deutscherseits zu Vorsichtsmaßregeln veranlaßt gesehen, die zunächst in Wiederarmirung der beSarmirten Batterien, sowie in Truppenzusammenziehun- 3<h im Norden und Osten von PanS bestehen. Ferner wird man sich dadurch Mr einem möglichen Angriffe der Partu, welche jetzt die Stadt beherrscht, fidnrn, loh man jede von Paris her stattfindende Annäherung Unberufener an die deutschen Stellungen verhindert, und vielleicht entschließt man sich sogar, den Verkebr mit -thnemitteln zwilchen dort und der deutschen Seite ganz zu verbieten. Als selbst eiständlich dürfte zu betrachten sein, daß die teulschen Truppen jedes Vorgehen kr Pariser Gewalthaber, welches mit dem Präliminarfrieden oder anderen seit- -ei» getroffenen Uebereinfünften im Widerspruch stände, ohne Verzug mit Wieder- "r Öffnung der Feindseligkeiten gegen die Stadt beantworten würden.
Das Kriegsministerum bat, mit Rücksicht auf die jetzigen Zustände in Frankreich uno die daraus folgende Möglichkeit eines nochmaligen Ausbruches des Krieges sämmtlicke bereits nactiven Militärbeamten, forotit sie beritten gewesen sind, an- g wiesen, ihre P-er ? b>S auf Weiteres n-ckt zu verkaufen. In Städten, wo sich Miiitärmagazine befinden, können dieselben die Rationen in natura empfangen, in anderen jedoch sollen sie nach dem Fouragkreglement entschädigt werden,.
Mit der Demobilmachung des F ldob-rpostamtes hat der Feldpoftdtenft für Die noch in Frankreich b-findlichen Truppen ke-niswegs aufgehört, es kann daher der Feldpostverkehr der Heimath mit jen n Truppen bis auf Weiteres feinen regel- wäßigen Fortgang nehmen. Nach und aus den occupirten Gebietstheilen Frankreichs werden demzufolge ohne Portosatz befördert: 1) in Militärdtsnstangelegen- bi ten: gewöhnliche und recommanbirti Briefe, Zeitungen, Drucksachen und Geld- scchi. ungrn; 2) in PnvarwnssclcZenheiten der Mi! rärs u d MrNtäroeamten: gewöhnliche Briefe ois zum Gewichte von 4 Loth, Zk'tung.n und Geloöriefe bis zu 50 Thaler.
Nach einer Mittüeilung des auswärtigen Amtes ist die französische Gesandtschaft zu Brüssel zur Zeit nicht ermächtigt, deutschen BundeSangehörigen Visa zum Eintritte nach Frankreich zu crtaeilen, während gl'ichzeitig die ohne gesandtschaft- lich visirte Rüsipapiere nach Frankr-'ich reisenden Deutschen von den französischen Grenzbchörden allgemein zurückgewiesen werden. Der Minister des Innern bringt dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Rückkehr der Auögewie- ftnen, sowie die Reisen von Deutschen noch Frankreich überhaupt von den französischen Behörden anscheinend au« dem Grunde verhindert werden, weil dieseiben sich, bei der Stimmung de« französischen Publikums einstweilen noch nicht in der Lage befinden, den Deutschen wirksamen Schutz zu gewähren.
Die vorgelcgto V rfaffungöurkunde des Deutschen Reiches < at den Zweck, dem formell-n Mißstand abzuhelfen, daß die Grundlagen, auf welchen der neue politische Zustand Deutschlands beruht, in drei verschiedenen Urkunden zerstreut sind, und welcher dadurch noch fühlbarer wird, daß in dem Vertrage mit Bayern vom 23. November v. I. mehrere Bestimmungen der am 15. desselben Monats vereinbarten Verfassung nur ungenau wiedergigeb n werden konnten. Materielle Aenperungen des bestehenden VerfassungSiechts beabsichtigt die Vo läge nicht; sie enthält nur eine Bestimmung, welche in Den Verträgen mit den Sudstaaten nicht vorkommt, nämlich die Bestimmung im Art. 8, nach welcher der durch den Vertrag mit Bayern geschaff-ne Ausschuß des Bundesraths für die auswärtigen Angelegenheiten, außer a s den Bevollmächtigten von Bayern, Sachsen und Württemberg, aus zwei vom Bundesrathe alljährlich zu wählenden Bevollmächtigten anderer Bundesstaaten bestehen füll. Diese Bestimmung ist auf Wunsch mehrerer Bundesstaaten unter voll r Zust mmung der beiden Contrahenten des Beitrages vom 23. November v. I. getroffen worden. Die transitorischen Bestimmungen der Ve.- träge mit den Südstaaten enthält die Verfaffungsurkunve nicht; dieselben sind vielmehr in dem EinfuhrnngSgeiktze zur Verfassung niedergelegt
Die liberalen württemdergifchen und badischen Abgeordneten haben sich Der netionalliberalen Fraktion angefckloffen; die Bayern scheinen eine besonder'! süddeutsche Fraktion begründen zu wollen.
Heber Die neue Revolution in Pans schreibt die Prov.-Eoir. u. A.: „Der Keim Der neuen Verwirrung liegt in Der Zeit Der Belagerung, in Der damals gebildeten Nationalgarde, in welche zur Vertheidigung der Etadt die Männer aller Vvlkselaffen ausgenommen worden wann und in welcher einige Hunderttausend Arbeiter aus den ärmsten Stadtvierteln, unter Den n von jeher der Sitz aller revolutionären Bewegungen gewesen ist, mit guter Besoldung aus öffentlichen Caffen ein müßiges Soldatenspiel trieben, ohne bei Der Vertheidigung oder bei Ausfällen gegen den Fund irgend etwas zu leisten. Nach Dem Aufhören der Belagerung batte es das Erste für jede besonnene Regierung sein müssen, diese bedenklichen Machte zu entwaffnen, denn es war vorherzuschen, daß sie ungern zu ernstlicher Arbeit zurückkedren, ungern auf ihre augenblickliche Macht Der- zichien, dieselbe vielmehr sehr bald zur Gewaltherrschaft über Die Hauptstadt aus- beutrn würden. Die gegenwärtige Regierung hat aber Die hierzu erforderliche Kraft und Entschloffenheit nicht besessen; sie hat in unglaublicher Verblendung bis in Die letzten Tage gemeint, die rohen revolutionären Gewalten mit Schmeichel
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