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Gießener Anzeiger.
vrscheint täglich, mtt Aus» nähme Montags.
Expedition: Canzleiberz Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Sieben.
Nr. 170. Mittwoch dcn 26. Inti 1871.
BefteÜNKgen auf den Gießener Anzeiger
Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben für die Monate August und Sevtember zu 40 fr.
Amtlicher Theil.
Winter-A<kerbauschule des landw. Vereins für die Provinz Starkenburg zn Darmstadt betreffend.
Der Unterricht an der Winter-Äckcrbauschule zn ®arm(tabt beginnt für das nächste Winterhalbjahr in beiden Cnrsen am L November — Derselbe wird von 15 Lehrern ertheilt, erstreckt sich ans die Fvrtbildnngsfächer, di- verschiedenen Zweige der Naturknnde nnd die Landwirthschaftelchre. und wird durch Exkursionen nnd Demonstrationen unterstützt. — Anfnahmsfähig sind solche junge Männer, welche das 14. Lebensjahr überschritten haben nnd in der Lrnd- toirJl,'d,a<itt. Cr«ta faktisch thätig waren- - Neu Anfzunehmende treten, sofern sie nicht durch eine vorherige Prüfung oder durch Vorlage von Zeugnissen anderer Lehr-Anstalten, außer der Volkvschnle, dcn Besitz der Keiintiiisse Nachweisen, welche in der oberen Abtheilnnz verlangt werden, in den unteren Cinsns ein. ®tejcntgcn Schuler, welche diesen bereits mit Erfolg besuchten, rucken in dem zweiten Winterhalbjahre in den oberen Cursus auf. — Die Anstalt i» mit Lchr-Hnlfsmitteln reichlich ansgestattct. - Die Schüler nehmen Wohnung und Kost in Privathäusern zu Darmstadt. Das Verhalten in und außer der Lch.ilc wird strenge überwacht. - Das Schulgeld beträgt für den Besuch der Anstalt im ersten Winterhalbjahre 25 ft, im zweiten 15 ft, und ist beim Ein- tritte in die 2lnftalt an bte SBeremefafte zn entrichten. Anmeldungen zur Aufnahme nimmt das Büreau des landw. Vereins entgegen, durch welches auch
auf dessallsige Anfragen nähere Auskunft ertheilt wird. . ü a w 1 w
Darmstadt, am 1. Juli 1871. Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Starkenburg:
Dr. Goldman n.
Politischer Theil.
25. Juli.
Die neulich mitgetheilte, im deutschen Krieg-Ministerium behufs Bertheilung der Beihilfen an Reservisten rc. ausgestellte Ueberstcht der zu dem letzten Kriege] eingezogenkn Mannschaften au- dem Beurlaubtenüande, der Landwehr und der Ersatzreserve erster Klaffe weist die Z ffer von 698,000 Mann auf, wobei übrigens die in die sogenannten Garnisonbataillone eingestellten Mannschaften, welche sich zuweist aus alteren Jahrgängen rekrutirten, nicht mit eingerechnet sind. Zu den Landwehren stellten die im Jahre 1866 erworbenen preußischen Provinzen im Ganzen nur 65,000 Mann, wahrend auf die Provinz Sachsen allein 73,000 Mann kommen. Zu den 698,000 Mann Reserven kamen sodann ca. 242,000 Mann Linie, so daß im Ganzen ppt. 940,000 Mann preußische resp. norddeutsche Truppen im Felde standen. Im Verhältniß zu Norddeutschland waren die Leistungen SüddeutschlanbS auffallend gering: Bayern hat nicht viel mehr als 100,000 Mann gestellt, Württemberg etwa 30,000 Mann, Baden ungefähr ebenso viel Hessen ca. 18,000 Mann, zusammen kaum 200 000 Mann. Die Zahl der Soldaten, welche Preußen zur Zeit der Befreiungekiiege disponibel machte, belief sich auf 276,000 Mann bei einer Bevölkerung von kaum 5 Millionen Seelen; der Procentsatz war mithin damals noch ein viel bedeutenderer wie jetzt.
Der „Deutsche Reichsanzeiger" publicirt mehrere auf Elsaß.Lothringen bezügliche Gesetze. Darnach treten für das neue Reichsland an einem durch den Reichskanzler zu bestimmenden Tage in Kraft das VereinSzollgefetz vom 1. Juli 1869, das Gesetz über die Besteuerung des Zuckers vom 26. Juni 1869, das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe vom Salz vom 12. October 1867, der Zollvereinstarif vom 23. Mai 1870, das Zollkartel vom 11. Mai 1833, und dar Gesetz über den Waffengebrauch der Zollaufsichtsbeamten vom 28. Juni 1834, letzter s mit einigen bezüglichen Modifikationen in den §§. 8, 9 un? 10. Die in den Zollgefetzen der obersten Landesfinanzbehörde zugewusenen Befugn sse werden vom RetchSkanzler au-geübt. — Ferner wird publicirt das Gesetz beir.ffend die Abänderung der Gerichtsverfassung in Elsaß.Lothringen vom 14 Juli 1871, nach welchem an Stelle der AppeUationsgerichtshöfe ein Appellationsgericht, an Stelle der ordentlichen Ecllegialgerichte erster Instanz collegialisch eingerichtete Landgerichte treten, und die Bezirke der Handels- und Fliedensgerichte anderweitig abgegrenzi werden. Der Beginn der Wirksamkeit der neuen Gerichte, ihr Sitz, ihre Besetzung rc. wird durch spätere kaiserliche Verordnung besetzt. — Daran schließt sich die AussührungSverorknung für do.S vorangeführte Gesetz und das Etatgesetz für die Justizverwaltung in Elsaß-Lothringeri pro 1871 uno 1872.
Die Mannschaften der Reserve und Landwehr, welche die ihnen zum Marsch in die Heimath mitgegebenen Montirungsstucke noch nicht zurückgesandt haben, werden aufgefordert, solche sofort an bie betreffenden Landwehrbezirks-Eommandos einzusenden, widrigenfalls die Bestrafung wegen Ungehorsams erfolgt. Auf den Begleitscheinen zu den Packeten ist sowohl der Name o.S Absenders, als auch die Eompagnie, bei welcher der betrrssende gestanden, anzugcben.
Die Höhe der bewilligten Retablissementsgelder dürfte noch zu monnigfalti- gen Neclamationen Anlaß geben. So haben bereits die Landesoeputationen einzelner Provinzen erklärt, daß die ihnen behufs Unterstützung der durch ihre Einziehung zur Fahne in ihren Erwerbsverhältnissen besonders schwer geschädigten Offiziere, Aerzie und Mannschaften der Reserve und Landwehr überwiesenen Gelder wahrscheinlich nicht zureichen würden, alle Ansprüche zu befriedigen.
Aus München wurde jüngst gemeldet, daß der König der Einführung einer allgemeinen deutschen Bunbe-cocarde zugestimmt habe. Es steht zu erwarten, daß dieselbe die Farben schwarz-weiß-roth tragen wird. Ganz unbemelkt sind diese
bisherigen norddeutschen Bundesfarben als Bundesfarben auf Gefammtdeutfchland übertragen worben, zunächst in unmittelbarer faktischer Anwendung auf die gesummte deutsche Armee. Die jüngst erlassene Bestimmung über die Uniformirung und Abzeichen deS neuen 14. (badischen) ArmeccerpS weisen nämlich an, daß die Schärpen
Portepees der O fiziere in den deutschen Buntisfarben getragen werden sollen.
Wie nach 1866 mit den Zünbnabelgcwehren, so scheint Dcutschland nach dem letzten Feldzüge die Anregung zu einer allgemeinen Einführung der deutschen Hinterladungsgeschütze gegeben zu haben. In England, Italien und Belgien stillt man eifrige Versuche mit dieser Geschützgattung an, während Frankreich noch während des Krieges selbst das Hinterlabungsfystem acceptirt hat. In Rußland und der Türkei ist das preußisch-deutsche Geschützsystem schon seit mehreren Jahren eingesührt. Trotzdem ist das Urtheil über die Art, wie sich die HrnterladungS- Felbgeschütze auf deutscher Seite bewährt haben, noch keineswegs abgeschlossen. Es ergibt sich vielmehr aus einzelnen osficiellen Schlachtberichten, daß der Verschluß dieser Geschütze bei heftigem und anhaltendem Feuer vielfach schadhaft ge- worden ist.
In Bkzug auf die Münzfrage wird von mehreren Seiten gemeldet, daß die Denkschrift der freien Reichetagscommission Gegenstand eingehender Berathungen gewesen sei und daß man an entscheidender Stelle dahin neige, das Enquete-Ver- sahren, welches im norddeutschen Bunde angeordnet, durch den Krieg aber unterbrochen war, von Neuem einzuleiten. Der Reichstag wird sich mit dieser Angelegenheit erst im nächsten Jahre zu beschäftigen haben.
Der „Reichsanzeiger" bestätigt die Räumung der Departements Eur?, Seine Interieure und Somme durch die deutschen Truppen und baß demgemäß das Ge- neralcommundb des 1. Armeecorps unb bte 1. Division den Rückmarsch in die Heimath antreten wird.
Die Ehrenjunqfrauen, welche beim Einzug der siegreichen Truppen in Berlin den Kaiser am Brandenburger Thor empfingen, sollen auch diesmal aus allerhöchsten Händen Brocken als Erinnerungszeichen erhalten. Dieselben sind noch in der Anfertigung begriffen.
t Die nationale Frage in Nizza Hut neuerdings wieder größere Dimensionen angenommen. Die Nizzarten wollen durchaus keine Franzosen bleiben, und da gerade jetzt die Stimmung in Italien gegen Frankreich eine äußerst mißgünstige ist, weil man noch immer befürcht.!, baß die Franzosen einen Kreuzzug für die Wiederherstellung der weltlichen Gewalt des Papstes in Scene setzen werben, so wirb voraussichtlich die Frage wegen Nizza unb Savoyen über kurz oder lang, unb zumal wenn Frankreich seine Rachcgedanken gegen Deutschland verwirklichen wollte, zu einem ernstlichen Eonstict sich gestalten.
Die praciischen Begehren der Altkatholiken, welche dem Staate gegenüber erhoben werden, formulirt Profeffor v. Schulte, indem er vom Staate verlangt: „1) Die gesetzmäßige Erklärung: er erkenne die Dogmen des 18. Juli 1870 nicht als die jener katholischen Kirche an, die staatSgrnndgcsetzlich anerkannt ist. 2) Er räume denselben keinerlei Wirkung ein für das Gebiet des Staates, der Gemeinde, des bürgerlichen und politischen Rechtes. 3) Er werde jeden Versuch, die päpst- lachen Staatsrechtslehren ins practifche Leben einzuführen, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zurückweisen. 4) Er werde die Bedrückung der Katholiken durch bie bcr neuen Lehre zugewandten Bischöfe nicht bulben und denjenigen, welche sich dies anmaßen, eventualiter in Aussicht stellen: Sequestration der Einkünfte, welche aus der Staatskasse fließen, für irgend welche Institute und Personen. 5) Ein- führung von Eivilitandsregistern für Geburten, Trauungen, Sterb.fälle, mit obligatorischer Eivilehr; Abnahme eincs Reverses, rcsp. E.deS gegen die Unfehlbarkeit


