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genannten Paläste rc. sind von jeglicher Steuer frei und können wegen öffentlichen Nutzens nicht veräußert werden. Die Bibliotheken, Museum und sämmtliche Kunstgegenstände des Vatikans werden als nationales Eigenthum betrachtet. Art. 6. Wenn der heilige Stuhl vacant sein w-rd, werden weder gerichtliche noch politische Behörden die persönliche Freiheit der Cardinale vermindern können. Die Regierung wird Maßregeln treffen, damit die Versammlungen des Conclaves und des ökumenischen ConcilS nicht gestört werden. Art. 7. Die Behörden wer- den nicht in die Paläste, in welchen der Papst wohnt oder in denen das Conclave oder bas ökumenische Concil versammelt ist, eindringen können und dürfen ihr Amt nur dann auSüben, wenn sie vom Papst, vom Conclave oder vom Concil dazu berechtigt wurden. Art. 8. Die Beschlagnahme und die Untersuchungen der Papiere, Documente, Bücher und Register dec päpstlichen Bureaus und Ver­sammlungen, die rein geistlicher Beschaffenheit' sind, ist durchaus verboten. Art. 9. Der Papst hat die volle Freiheit, die sämmtlichen Functionen seines geistlichen Amtes zu erfüllen und an den Thüren der Basiliken und Kirchen Roms die Acten des genannten Amtes zu affichiren. Art. 10. Die Geistlichen, denen die Ausübung der Acte des geistlichen Ministeriums des Papstes obliegen, sind wegen dieser von Seite der Behörden keinen Untersuchungen und Nachforschungen unter- worfen und brauchen keine Rechenschaft darüber abzulegen. Jede fremde Person, die in Rom in ein geistliches Amt eingesetzt ist, genießt die persönlichen Garantien der italienischen Büger. Art. 11. Die Delegirten und Nunnen des heil. Vaters, sowie die Gesandten der auswärtigen Mächte, die bei dem heil. Stuhl accrebitirt sind, genießen im Lande das Vorrecht und die Immunität de^ diplomatischen Agenten dem internationalen Rechte gemäß. Art. 12. In der >L>tadt Rom wer­den die Seminarien, Akademien, Kollegien und katholischen Schulen, den^n die Erziehung der Geistlichen obliegt, fernerhin noch immer von dem heiligen Stuhle abhängen, ohne jegliche Einmischung Seitens der italienischen Regierung. Art. 13. Um dem Papst einen freien Verkehr mit der katholischen Welt zu sichern, wird ihm das Recht ertheilt, ein Post- und Telegraphenbureau zu errichten, das von Beamten seiner Wahl geleitet werden kann. Das päpstliche Postbureau kann den ausländischen Postverwaltungen seine Briefe in verschlossenem Packet zusammen ober diese dem italienischen Postbureau schicken. In beiden Fällen werden Briefe und Telegramme, die die päpstliche Marke tragen, im italienischen Trrrltorium zollfrei sein. Die vom heil. Vater ausgesandten Kuriere sind im ganzen Königreich den Kurieren der auswärtigen Mächte gleichgestellt. Das päpstliche Postbureau wird auf Kosten des Staates mit dem italienischen Telegraphenbureau verbunden werden. Die Telegramme, die mit einer rechtsgültigen päpstlichen Auszeichnung versehen sind, werden das Vorrecht der Staatstelegramme haben und zollfrei sein. Auch die Telegramme des heil. Vaters, sowie die, welche mit dem päpstlichen Stempel versehen sein werden, erhalten jenen Vorthcil. Die an den heil. Vater adressirten Depeschen brauchen nicht bezahlt zu werden.

KriegSnachrichten.

Dole, 19. Febr. General v. Manteuffel hat untern 14. v. M. folgenden Armeebefehl erlassen:

Soldaten der Südarmee! Ich habe die Freude, euch wohlverdiente Ruhe gewähren zu können. Se. Majestät unser Kaiser und König haben auch für die Südarmee Waffenstillstand abfchließen lassen; aber selbst bei diesem Abschlüsse springen die Folgen eures siegreichen Schlagens bei Belfort, eures unaufhaltsamen Marsches über den hohen Jura, durch den ihr in blutigen Kämpfen die letzte feindliche Armee über die schweizer Grenze warfet, in die Augen. Ihr räumt keine der eingenommenen Positionen, alle drei Departements bis Lons le Saunier hinunter bleiben von euch besetzt und die starke Festung Belfort hat ihre Schlüssel überliefern müssen. Soldaten der Südarmee! An euch ist es jetzt, nach euren großen Waffenthaten der Welt auch zu zeigen, daß die wahre Bildung in den germanischen Volksstämmen wohnt: Sitte, Milde, Schonung, Rücksichtnahme dem überwundenen Feinde gegenüber thun dies. v. Manteuffel.

DerKöln. Zrg." schreibt man aus Versailles: Der General Ducrot, wel­cher zu fürchten scheint, daß ein Einmarsch der deutschen Truppen in Paris ihn zum unfreiwilligen Gefangenen derselben machen müsse, hat sich jetzt freiwillig gestellt.

Der Berichterstatter desDaily Telegraph" in Paris telegraphirt vom 20.: Die Frage bezüglich der Abtretung von Metz ist nunmehr entschieden toor> den. Der von Deutschland zu annectirende Strich Lothringens wird Pont-u- Mousson umfassen. Sollte die Verlängerung des Waffenstillstandes bis zum 2. März, welche die französische Regierung anstrebt, gewährt werden, dann wird Graf Moltke auf dem Einzüge der Deutschen bestehen und wahrscheinlich wird er seinen Willen durchsetzen.

Der französische Präfect der Seealpen hat folgende Verordnung erlasse n: 1) Die freiwilligen Ganbalvianer, die vom Kriegsschauplätze zurückkommen, sind gehalten, im Bahnhofe von Antibes ihre Flinten und anderen Waffen aozugeben. 2) Der Aufenthalt in Nizza ist ihnen untersagt. Sie müssen sich darauf be­schränken, durch das Departement zu reisen uno sofort die Grenze zu passiren."

Der Verlust einer Fahne, tn dem bartnäckigen Gefecht vor Dijon am 23. Jan., der das 2. Bataillon 8. pommerschen Infanterieregiments Nr. 61 betroffen, wurde den factischen Verhältnissen entsprechend, durch die officielle Depesche zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Ein solches Ereigniß das erste in den beiden gewaltigen Kriegen der Neuzeit, welche Preußen geführt konnte nicht verfehlen, allgemeines Aufsehen zu erregen. Um so mehr beeilen wir uns, schreibt das Militärwochenblatt, aus Grund der osficiellen Relation, die näheren Umstände darzulegen und nachzu­weisen, in wie ehrenvoller Weise das Bataillon seine Fahne verloren hat. Das 2. Bataillon genannten Regiments, unter der interimistischen Führung des Haupt­manns Kumme, erhielt gegen 4 Uhr Nachmittags Befehl zur Unterstützung des rechten Flügels, des ersten Treffens 4. pommerschen Infanterieregiments Nr. 21, vorzurücken. Das Bataillon ging in Compagniecolonnen aufgelöst, auf der West­seite der Chaussee und später der Eisenbahn vor. Der Feind wurde unaufhalt­sam in eiliger Flucht zurückgeworfen und gelang es den 3 Compagnien, der 5., 6. und 7. Compagnie, welche sich nach dem äußerstrn rechten Flügel hinzogen, über die allgemeine Feuerlinie hinaus, bis in die Vorstadt von Dijon einzudrin­gen. Hier jedoch angekommen, erhielten sie von der Eisenbahn her, so wie aus den Häusern der Vorstadt ein so kräftiges Feuer, daß sie sich zum augenblicklichen Schutz gegen dasselbe in einen dem Feinde so eben mit Sturm abgenommenen Steinbruch warfen. Hauptsächlich kam bas Feuer aus einem sehr großen drei­stöckigen Fabrikgebäude, welches etwa 150 Schritt entfernt, in der rechten Flanke dieser Stellung lag. Die 5. Compagnie erhielt gegen 6 Uhr von dem Premier­lieutenant Luchs, als stellvertretendem Bataillonscommandeur, da auch schon der

Hauptmann Kumme, Führer des Bataillons, durch einen Schuß in den Hals ver­wundet war, den Befehl, die Fabrik zu nehmen. Die Compagnie, an deren Spitze sich der Fahnenträger, Sergeant Pionke gestellt, brach sofort aus der Stellung vor. Kaum aber 25 Schritt gegen die Fabrik vorgegangen, wurde der Fahnen- träger tobt, sowie die ihn begleitende ganze Sektion zu Boden gestreckt. Der Secondelieutenant Schultze erhob sofort die Fahne und eilte der Compagnie etwa 20 Schritt voran, fiel aber auch nach wenigen Augenblicken durch 2 Schüsse in den Kopf getroffen. Nun sprang der Secondelieutenant und Adjutant des Ba­taillons, v. Puttkammer I., schon an der Backe verwundet, vom Pferde, erhob die Fahne, wurde aber gleichfalls durch einen Schuß in den Kopf getödtet. Dasselbe Schicksal hatten 2 Musketiere, welche die Fahne nach ihm erhoben. Als nun auch der Compagnieführer, Premierlleutenant Weise, verwundet fiel, wich die bis auf einen Rest zusammengeschmolzene Compagnie in den Steindruch zurück, ohne bei Der Finsterniß und dem starken Pulverbampf zu bemerken, daß die Fahne zu- rückgeblicben. Sobald dies entdeckt wurde, brach sofort eine zweite Abtheilung wieder vor, um die Fahne zu suchen, aber diese kehrte nicht zurück'; ebenso erging es einer Patrouille, von der nur 1 Mann entkam, welchem der Feind auf dem Fuße folgte.

Die Grube, in der sich der Rest der Compagnie befand, wurde vom Gegner vollständig umzingelt und mußte sich die Compagnie, als der Befehl zum allge- meinen Abbruch des Gefechtes und Sammeln an der Chaussee eintraf, um den­selben aussühren zu können, durchschlagen, und auf dem Wege nach der Chaussee noch ein Gefecht mit einem starken feindlichen Truvp bestehen. Der Verlust der Fahne wurde daher erst festgestellt, als sich das Bataillon, welches das letzte war, um 8 Uhr Abends an cem befohlenen Platz, an der 2. Ferme nördlich von Dijon, bei der Brigade sammelte. Die beste Illustration schließlich für diesen immerhin für vis Bataillon beklagenswerthen Verlust der Fahne liefert aber die der Brigade Kettler am anderen Tage durch den General Ricciotti Garibaldi auf parlamentarischem Wege zugegangene Mittheilung, daß die Fahne unter einem Leichendügel, mit Blut getränkt, zerschossen und zerbrochen ausgefunden worden sei. Es kann daher wohl nur eine Stimme darüber sein, daß dieses Ehren­zeichen des Bataillons, welches den Truppen in dem schweren Momente beim Sturme durch brave Officiere und Soldaten vorangetragen wurde, auf die ehren­vollste Weise verloren gegangen ist.

Kiel, 22. Febr. Das von S. M. SchiffAugusta" vor der Gironde ge­nommene französische SchiffPierre et Adolphe" ist auf der Fahrt nach einem Nordseehafen an der norwegischen Küste gestrandet. Mannschaft bis auf einen Franzosen gerettet. (TN.)

Telegraphische Depeschen.

+ Bremen, 24. Febr. Die hier untergebrachten französischen Geißeln wur­den heute auf telegraphischen Befehl sämmtlich in Freiheit gesetzt.

A Versailles, 22. Febr. DerMoniteur" veröffentlicht einen Artikel de» Spenerschen Zeitung, wonach die Kriegsentschädigung von 2 Milliarden Thaler gerechtfertigt ist. Frankreich erhole sich bald wieder, wenn es sich in seinen kriegerischen Rüstungen einschränke.

+ Paris, 23. Febr. In Folge großer Mißbräuche belegte der Pariser Maire alle Steinkohlensendungen mit Beschlag und beaufsichtigt deren Verkauf selbst zu Jndustriezwecken Paris ist ruhig, die Preise fallen. Heute kostete in den Centralhallen Ochsenfleisch 1 bis 2, Hammelfleisch 1, Speck l^, 93utter iy2 bis 2 Fr. per halbes Kilo. Ein Ei 2 Sous, eine Taube 1, ein Huhn 4, ein Kaninchen 4, ein Decaliter Kartoffeln ii/2 Fr. Fische wohlfeil.

Bordeaux, 23. Febr. Die Börse ist matt. Rente 53.20. Trochu und Ducrot .sind hier eingetroffen. Chanzy und Ducrot wurden gestern Abend von dem Parlament zu Mitgliedern der Commission ernannt, welche zur Be­richterstattung über die militärische Lage Frankreichs zusammengetreten ist.

A Bordeaux, 23 Febr. DieLiberty" sagt: Der Papst hat telegra­phirt , daß er d»e Regierung anerkenne. Der Deputirte Turquet (gemäßigter Republikaner) präsivirt die Sitzung, welche nächstens in Betreff der Interpellation Über die Prüfung der Wahlen der Prinzen von Orleans stattfinven wird. DieGironde" demenkirte, daß Cremieux Beresowsky begnadigt habe.

A Bordeaux, 23. Febr. DieGironde" meldet: Segris ist in Bor­deaux angekommen. -- Louvet ist aus Spanien in Bayonne angekommen. Die fremden Gesandten werden bald nach Paris gehen. Der Bischof von Angers hat einen langen Brief an König Wilhelm geschrieben, dessen Hauptstelle lautet: Es ist Ihnen das höchste militärische Glück zu Theil geworden, Sie haben Frankreich besiegt. Besiegen Sie jetzt sich selbst, indem Sie einer Vergrößerung Ihres Landes entsagen.

A Bordeaux, 24 Febr. DerMoniteur" bestätigt, daß der Papst die Regierung anerkannt habe. Thiers hat Dufaure zum Präsidenten des Minister- raths ernannt. Simon erklärt imMoniteur" : Die Regierung hat Nachrichten erhalten, daß die Unterhandlungen in Versailles lebhaft fortgesetzt würden, aber über den Character der Unterhandlungen sind noch keine Ausschlüsse gegeben worden.

A Loudon, 23. Febr. DieDaily News" bringen ein Specialtelegramm aus Paris, wonach Thiers und seine Collegen heute nach Bordeaux abreiscn, um Morgen mit dem Parlament in Berathung zu treten. Dieselben beabsichtigen am Sonnabend wieder zurückzukehren.

A Loudon, 24. Febr. Alle Punkte des Friedensvertrages sind erledigt, mit Ausnahme der Geldfrage. Deutschland verlangt 2 Milliarden Thaler. Frankreich hat eine Milliarde geboten. Ein Compromiß ist sicher zu erwarten.

4- London, 24. Febr. DerDaily Telegraph" meldet: Eine Contribution von 300,000 Fr. ist Versailles auferlegt. Der Friede ist sicher und ganz abge­macht bis auf die Geldfrage. Deutschland verlangt 2 Milliarden Thaler, Frank­reich hat 1 geboten. Deutschland wird 750 Millionen nachlassen für die Requi­sitionen und Strafzahlungen. Der Antheil an der Staatsschuld von Elsaß und Deutschlotbringen wird auf 1 i/l Millionen angenommen.

+ Brüssel, 24. Febr. DieJnvependance beige" sagt in ihrem heutigen Bulletin, gestern habe man zu Versailles und zu Paris in gut unterrichteten Kreisen behauptet, es seien als Friedensbedingungen festgestellt und zugestanden worden: Elsaß mit Einschluß von Belfort wird an Deutschland abgetreten; Deutsch- lothringen mit Einschluß von Thionville und Saargemünd, aber ohne Metz, das französisch bleibt und geschleift werden soll; an Kriegsentschädigung werben drei Milliarden gezahlt, und zwar ein Theil baar vor dem 1. April; die Forts von Paris bleiben besetzt, bis diese Baarzadlung erfolgt ist, und bis die ganze Ent­schädigungssumme gezahlt ist, dauert überhaupt die Besetzung des Landes.

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