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SSrctö vlrctrijahrtg 1 fJ- 12 ft. mit Bringerlohn. Durch dir Post bezogen vierteljährig 1 kl. 27 K.
Erscheint täglich, mtt ÄuS> nähme MontagS.
EH-edition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kieszen.
Ne. 273.
Samstag den 25. November
1871.
Brodpreise vom 23. November bis 1. Detember 1871,
nach eigener Erklärung der Bäcker:
4 Pfund gemischte« Brod 22 ft. 2 Pfund gemischtes Brod II fr. 4 Pfund Roggenbrod 19 fr. 2 Pfund Roggenbrod 9>/z fr.
Amtlicher
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Gießen, am 16. November 1871.
Betreffend: Die Aufnahme der Viehstandstabellen für das Jahr 1871. _
Das Großhrrfügliche Krkisamt Gießrn
SN die Großherfoglichen Bürgenneistereien des Kreises.
Wir werden Ihnen durch die Post die Formnlarien für die Aufstellung der Viehstandstabellen znstellen und fordern Sie auf, die Uebersichten für das Jahr 1871, unseren Ausschreiben vom 19. November 1862 nnd 16. Siovcmber 1863 (Nr. 13 des Amtsblattes von 1862 und Nr. 10 des Amtsblattes von 1863) entsprechend, am 3. Dccember d. I. aufzustellen und bis zum 20. Dcccmbcr d. I. in doppelter Ausfertigung an uns einzusenden.
Soweit einzelnen Bürgermeistereien besondere Gemarkungen zngewiesen sind, sind für diese getrennte Ueberschriften aufzustellen.
In Verhinderung des Kreisraths :
Kekulö, Kreisassessor.
Gießen, am 9. November 1871. Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung. * t .
Das Kro»I)krr»g!ichc Krrisamt Gießen
an die Großherfoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf die Ihnen mitgetheilten ÄuSfchreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 28. December 1870, iu Nr M. d. I. 12080, und 17. Juli 1871, zu Nr. M. d. I. 7524, fordern wir Sie auf, die Liquidationen über die Leistungen der Gemeinden während des Kriegs (mit Ausnahme der Kriegsfuhren) in doppelter Ausfertigung und unter Anschluß der dazugehörigen Belege längstens bis zum 1. December l. I. an uns einzusenden.
In Verhinderung des Kreisraihs:
Kekuls, Krei^assessor.
Bekanntmachung.
Nachdem von dem Gemeinderathe der Gemeinde Garbentcich.bie Erbauung eines Dicinalwcgs von Garbcnteich nach Dorf-Gill beschlossen und gegen dieienigen Grnndeigenthümer der Gemarkung Garbenteich, welche die Abtretung des von ihnen in Anspruch genommenen Geländes im Wege freier Ucbcreinkunft abgclehnt haben die Anwendung des Gesetzes vom 27. Mai 1821, die Abtretung von Privateigenthnm für öffentliche Zwecke betreffend, beantragt worden ist, anch die Wegrichtnng festgestellt und die Abtretung des erforderlichen Geländes für nothwendig erklärt worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, daß der Plan nebst einem Verzeichniß der Grundeigenthümcr, deren Gelände in Anspruch genommen wird, und der abzutretenden Flächen acht Tage lang
von Montag den 27. November bis Dienstag den 5. December d. I.
während der gewöhnlichen Geschäftsstunden auf dem Bureau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Garbcnteich zur Einsicht der Betheiligten offen gelegt und daß die nach Art. 3 bezw. 4 des Gesetzes gebildete Commission, in welche berufen worden sind
der Großherzogliche Kreisassessor Keknlä von Gießen, als Vertreter des Kreisamts,
das Gemeinderaths-Mitglied Melchior Wahl von Garbenteich, als Vertreter des bei der Abtretnng selbst betheiligten Großherzog- lichen Bürgermeisters,
das Gemeinderaths-Mitglied Jacob Wallbott V. von Garbcnteich, das Gemeinderaths-Mitglied Conrad Hinterländer von da, und der Bezirksbauaufseher Körner von Gießen als Kunstverständiger, zur Entgegennahme der Einwendungen der Betheiligten und zur Verhandlung
Mittwoch den 6. December d. I., VornnttagS 10 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr, in dem Gcmeindehaufe zu Garbentcich
Die Grnndeigenthümer werden zugleich aufgefordert, ihre etwaigen Einwendungen, sowohl dagegen, daß der Zweck, für welchen die Abtretung verlangt wird ein wohlthätiger öffentlicher sei, als gegen die Abtretnng des in Anspruch genommenen Geländes, bei Meidung des Ansschluffes, innerhalb der anaeaebenen Zeit bei der Commission geltend zu machen und zur Verhandlung mit derselben über die zu gewährende Entschädigung eingeladen.
Sollte verlangt werden daß an Stelle eines der vorgenannten Ortsvorstandsmitglieder ein Mitglied des Ortsvorstandes einer benachbarten Gemeinde in die Commission eintrete, so ist dieses Verlangen bis zum 2. December d. I. spätestens bei dem unterzeichneten Kreisamte vorzubringen.
Gießen, am 21. November 1871. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. N ö d e r.
PoItt i s ch e r
r b e t I.
24. November.
In Spanien hat man es doch glücklich wieder zu einer Mmisterlnsis gebracht. Nachdem das gegenwärtige Ministerium in der Frage wegen der „Internationale" über die Zorillisten obgcsiegt hatte, ist es einer Coalition der Carlisten und Radikalen, der weiften und rothen Fahne, unterlegen, indem diese es durchsetzte, daft der carlistische Antrag auf „Wiederherstellung der religiösen Genossenschaften und Aufhebung der bezüglichen Dekrete Der constituirenden Cortes" nicht, wie die Regierung verlangt, vorher an die Abteilungen verwiesen wurde
DaS Cabiuet sah sich in die Minorität versetzt und reichte seine Demission ein, wie es der parlamentarische Brauch will. Ein anderes wird kommen und
binnen Kurzem dieselben Wege wandeln und so weiter, mit Grazie. Denn in diesem wunderbaren Lande Spanien scheint man wirklich zu dem Ergebnift gekommen zu sein, daft das Regieren Nebensache und die konstitutionellen Jnstltutionen nur d 'zu vorhanden seien, Ministerien zu erheben und zu stürzen, wobei denn auch manchmal eine Dynastie mit in die Brüche geht, ohne daft dadurch in den Zuständen de- Landes eine wirkliche Umwandlung eintritt.
Alle Verfassungsänderungen, alle Revolutionen in Spanien — und die iberische Halbinsel ist ja das gesegnete Land Der Revolutionen — haben nur dazu gedient, dussclbe an die — Anarchie zu gewöhnen, und man darf sich daher auch nicht darüber wundern, daft die ihrem Begriff nach sich principiell am meisten


