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Gitßmer Aiytiger.

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Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.

i Belgien und die neutralen Staaten.

Welchen Werlh heutzutage noch die neutralen Staaten haben bei den unge« teuren Umwälzungen, welchen die europäischen Machtverhältnisse in dem letzten Jahrzehnt unterworfen waren, ist schwer erfindlich, denn bei einem wirklich ernsten Conflicte können diese Staaten gar nicht einmal ihre Neutralität behaupten, weil alle ihre militärischen Anstrengungen, die sie zu diesem Zwecke machen, sofort ganz werthlos werden, sobald einer der großen Staaten ihre Neutralität nicht mehr respectiren will. Für die Sicherheit der großen geschlossenen Nationen sind diese Staaien nur ein Hemmschuh, wie sie für die freiheitliche Entwicklung, für dre Civilisation Europas ebenfalls feinen Hebel abgcben.

Beides gilt ganz vorzugsweise von Belgien. Belgien hat sich mit Recht in den Geruch des festesten Stützpunktes des Ultramontanismus gebracht; die belgischen Clerikalen haben von jeher den extremsten kirchlichen Ansichten gehuldigt, sie sind die eifrigsten Bertheidiger des jesuitischen Kirchenprincivs, und da zahlreiche kirch­liche Vereine ihnen gehorchen, so bilden sie in der That eine Macht im Staate. Die meist unwissende und abergläubische Bevölkerung Belgiens wird von ihnen in einer solchen Weise beherrscht, daß gar nicht abzusehen ist, wie die Massen von diesem Drucke je wieder befreit werden können. Die Freiheit und Unabhängigkeit Belgiens dient daher am wenigsten der Civilisation Europas. Was abe- die militärische Macht Belgiens anlangt, so würde diese für einen großen National­staat immerhin ein ganz erfreulicher Zuwachs sein; unter den heutigen Umständen ist sie aber für Deutschland positiv nachtheilig, indem sie nur dazu dient, das ger- manische Element in Belgien niederzuhalten.

Die Deutschen in Flandern und Brabant, die sogenannten Vlamen oder Vlamingen, bilden in Belgien die in jeder Beziehung zurückgesetzte Bevölkerungs- klaffe, trotzdem sie an Zahl die französisch redenden Einwohner Belgiens weit über- treffen. Das deutsche Element ist nicht nur total vernachlässigt, sondern es wird auch ohne irgend welche Beschönigung gewaltsam unterdrückt. Den Vlamändern ist die BildungSfähigkeit in ihrer Sprache, das Recht, in ihrer Sprache zu denken, zu forschen und fortzuschreiten, geraubt; die Besitze, denen die Vlamänder Gehor­sam schuldig sind, werden ausschließlich in französischer Sprache abgefaßt, slawische Bürger empfangen täglich in ihrem eigenen Lande durch französische Gerichte ihr Urtheil und werden mit Geld- und Gefängnißstrasen belegt, ohne von dem Er- kenntniß auch nur ein Wort zu verstehen. Kein Vlamänder kann in Staatsschulen ausgenommen werden, ohne zuvor die französische Sprache erlernt zu haben.

Die Beschwerden, die gegen diesen Sprachenraub vorgebracht sind, waren von jeher ganz fruchtlos, und die Vlamänder haben endlich einsehen gelernt, daß sie auf keinem andern Wege zu ihrem nationalen Rechte gelangen können, als daß sie von Belgien ganz losgelöst werden.

-f- Wie man hört, steht eine Uebereinkunft zwischen dem Zollverein und Oester­reich wegen Beseitigung der lästigen zollamtlichen Untersuchung des Passagier- Gepäcks an den Eisenbahn-Grenzstationen in Aussicht.

Trotz der vielfachen Bekanntmachungen über die Verwendung der Bundes- stempelmarken zu Wechseln und den dem Wechselstempel unterworfenen Papieren wird gegen die betreffenden Vorschriften noch häufig gefehlt und es sollen dieselben deshalb wiederum zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Nach Vorschrift ist es, daß die Marken nicht auf die Vorderseite der Urkunde, sondern auf deren Rückseite, und zwar, wenn letztere noch unbeschrieben ist, am obern Rande, andern- falls unmittelbar unter dem letzten Vermerk dergestalt aufzukleben sind, daß ober­halb der Marke kein zur Niederschreibung eines Indossaments re. hinreichender Raum übrig bleibt, oder wenn die Breite der Rückseite durch die aufgeklebten Marken nicht ausgefüllt wird, der zur Seite oder zu beiden Seiten der Marken bleibende leere Raum in der Höhe der Marken dergestalt zu durchkreuzen ist, daß zu einem Indossament oder sonstigem Vermerke neben den Marken kein Raum übrig bleibt, daß in jeder einzelnen der aufgeklebten Marken mindestens der An- fangsbuchstabe des Wohnorts und des Namens, beziehungsweise der Firma des­jenigen, der die Marke verwendet, und das Datum der Verwendung (in Ziffern) mittelst deutlicher Schriftzeichen, ohne jede Rasur, Durchstreichung oder Ueberschrist niedergeschrieben sein müssen. Ein Widerhandeln gegen diese Vorschriften hat eine Annullirung der Marken und eine Stempelstrafe im 50fachen Betrage des Stempels zur Folge.

DieProvinzialcorrespondenz" vom 19. d. Mts. widmet der Münchener Einzugsfeier ihren ersten Artikel.Bayern, schreibt sie, hat soeben in der Königs- stadt an der Isar fein Siegelst gefeiert; unser Kronprinz ist von England her- übergekommen, um der Aufforderung König Ludwig'S zur Theilnahme an der be­deutsamen patriotischen Feier zu folgen. Wohl haben unsere bayerischen Brüder Grund, das Sicgessest mit besonderer Genugthuung zu feiern und vor Allem ihrem Könige herzlichen Dank zu widmen für den hervorragenden Antheil, welchen Bayern an dem glücklichen Verlauf des Krieges, sowie an der schließlichen Vollendung der deutschen Einheit gehabt hat. Das deutsche Volk wird es stets in dankbarem Gedächtnisse bewahren, daß König Ludwig'S patriotische Entschlossenheit im Augen­blicke der gewaltigen Entscheidung keinen Zweifel über Bayerns Stellung zur Sache des deutschen Vaterlandes aufkommen ließ und damit die ränkevollen Plane

iFrankreichs von vornherein durchkreuzte, daß, Dank dem raschen, thatkrästigen Vorgehen seiner Regierung die bayerische Armee gleichen Schrittes mit dem nord­deutschen Heere an die bedrohten deutschen Grenzen eilte und gleich an den ersten herrlichen Siegen den glorreichsten Antheil hatte. Das deutsche Volk wird eS ebenso wenig vergessen, daß König Ludwig, nachdem er dem deutschen VerfassungS- bundniß beigetreten war, seinerseits die Anregung zur ausdrücklichen Wiederauf­richtung von Kaiser nnd Reich gegeben und dadurch dem Bewußtsein der Nation in Bezug auf die wieder errungene Einheit und Macht zum entsprechenden und volksthümlichen Ausdruck verholfen hat. Die echt deutsche Haltung des Königs von Bayern war um so bedeutungsvoller, als noch kurz zuvor ein anscheinend überwiegender Theil der bayerischen Bevölkerung in dem engen Anschlüsse an den norddeutschen Bund eine Gefährdung Bayerns in feiner geschichtlich begründeten Stellung finden zu müssen geglaubt hatte. Aber mit seinem Könige stand ganz Bayern in der entscheidenden Stunde mit freudigem Herzen und kräftiger That zur nationalen Sache, und auf den Schlachtfeldern ist die Gemeinschaft der Geister zwischen Nord und Süd vollends befestigt worden. Dieselben Bayern, welche in alter fester Treue ihrem königlichen Herrn ergeben sind, verehren mit ihm unseren Kaiser als das erhabene Haupt der deutschen Nation und bringen unserem Kron­prinzen, dem ruhmreichenFeldmarschall der Süddeutschen", begeisterte Huldigungen dar. König Ludwig hat den Sinn und Geist, in welchem sich die nationale Ein­heit unter den selbstständigen deutschen Staaten vollzogen hat und immer inniger vollziehen soll, aufs Neue bezeugt und verkündet, als er in der Festversammlung zu München bei dem Hinweise auf die Verwirklichung der deutschen Hoffnungen sich erhob und unter dem begeisterten Zurufe von Tausenden dem Kronprinzen des deutschen Reiches stehend die Hand gab. So ist die Siegesfeier in München nicht blos ein erhebender Abschluß der mannigfachen militärischen Festlichkeiten, sondern zugleich ein neues Zeugniß und Unterpfand der echten Gemeinschaft deut­scher Herzen geworden, auf welcher die Erfolge dcS letzten glorreichen Jahres und Deutschlands Hoffnungen auf eine herrliche Zukunft beruhen."

-D emJournal de St. Quprlin" zufolge ist daselbst am 11. Juli von Seiten der preußischen Eommandantur folgende Bekanntmachung erlassen wo.den:

1 ) Alle vom Major v. Hohenhorst getroffenen Anordnungen bleiben in Krast, die Patrouillen werden lediglich verstärkt.

2) In einem Hause befindliche Leute haben eine Patrouille insultirt, indem sie dieselbe mit leeren Flaschen bewarfen. Ich habe den Patrouillenführer bestraft, weil er so nachlässig gewesen ist, das Haus nicht auf bestimmteste Weise bezeichnen zu können.

3) Die Patrouillensührer rr. haben Befehl, im Falle der Wiederholung solcher Insulten das HauS zu kennzeichnen, indem sie sofort auf dasjenige Stock­werk Feuer geben, aus welchem die Beleidigung kam und falls die Patrouille nicht mit irgend einem Befehle beauftragt ist, welcher so schnell als möglich vollzogen sein soll, soll sie sofort zur Verhaftung einiger Bewohner des betreffenden Stock­werkes schreiten, falls der Urheber der Insulte nicht von den Bewohnern selbst festgenommen wird.

4) Ein Offizier des Regiments ist von einem Einwohner mit unerhörter Frechheit angegriffen worden. Zu meiner großen Genugthuung ist der betreffende Offizier glücklich genug gewesen, den Einwohner so zu verwunden, daß er unschäd­lich gemacht worden ist.

5) Von dem Augenblicke an, wo dergleichen Angriffe gegen die Offiziere Vorfällen, ist es sehr wahrscheinlich, daß einzelne Soldaten in gleicher Weife aus­gesetzt sind. Ich habe daher den Soldaten besohlen, daß sie, falls sie angegriffen werden, von ihren Säbeln den ernstesten und nachdrücklichsten Gebrauch machen sollen.

6) Ich bringe meine Befehle zur Kenntniß der Bevölkerung und rechne darauf, daß alle Familienväter, Hausherren, Lehrherren u. s. w. sich beeilen wer­den, sie ihren Angehörigen mitzutheilen.

Der Oberst und Commandeur des 3. ostpreußischen Grenadierr'gnnents Nr. 4 und Platzeommanvant. v. Dietzen.

In verschiedenen Blättern begegnen wir ter Nachricht, daß Bayern beab­sichtige , eine der sächsischen ähnliche Militäreonvention mit Preußen abzuschlttßen. Diese Mittheilung fordert berechtigte Zweifel heraus, denn cs ist nicht anzunehmen, daß der Sinn des jungen Königs Ludwig, dessen souveräner Stolz sich gegen die Militärcinheit Deutschlands so stark bäumte, daß nur durch Zugestandmß der weitgehendsten Concessionen das deutsche EinigungSwcrk gerettet werden konnte, sich so schnell und so plötzlich geändert haben soll. Ein nationaler Wunsch scheint hier den Anlaß zu der erwähnten Notiz gegeben zu haben.

t ES wird uns von mehreren Seiten versichert, daß die Publikation über die Dertheilung der 4 Millionen Dotationen unmittelbar bevorstehe. Wie eS heißt, sollen die Summen, welche an die einzelnen Heerführer zur Lerthcilung kommen, zwischen 500,000 Thalcr (weiche Summe d^m Kriegsminister v. Roon und dem Grasen Moltke bestimmt wären) und 150,000 Thaler schwanken.

DasSiecke" schreibt: Daö seit einem Jahr schon so schwer geprüfte Lo­thringen hat einen neuen und mit ihm haben die schönen Künste, die Geschichte und die AlterthumSwiffenschaft einen empfindlichsten Verlust erlitten. In der Nacht vom 16. zum 17. Juli hat eine heftige Feuersbrunst das altehrwürdige Schloß

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis chichen.

srr. IC». Dienstag den 25. Juli 1871«

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werden noch fortwährend sowohl bet der Expedition, Canzleiberg B-1, als auch BCftCUilitftCtt auf Veit v-tkHeNer bet allen Post-Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.