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<ntt Briugerlohn. Durch dir Dost bezogen vierteljährig 1 fl. 27 fr.

Gichkiitr Anzeiger.

Erscheint täglich, mit %uh nähme MontagS.

Expedition: Canzletbera Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kießen.

27S- Toimerftag den 23, Rodemder '

Amtlicher T b c t L

rnr beÖ Rutschen Reiches, ausgeqeben zu Berlin am 10. November 1871 enthält

(3?r 727 1 rLffenb-tltC Gotthard-Eisenbahn. Vom 2. November 1871. ' -

28. Ortober 1871. ^ »»«M« Deutschland, Italien und der Schweiz wegen Herstellung und Subventtonirung einer Eisenbahn über den St. Gotthard Vom

üb" dm Gotthar. Vom 15. Oetbr. E D , vch vivDcmoer iö/i. Großherzogllches Kreisamt Gießen.

________________ v. Röder.

Politischer Tbeil.

e,?.v." Ä"±", *' ,äT. 8"'s7£s:;; ii!

über den Milltäretat stattgefunden, die zu dem Resultat führten daü tie National Oer P, »7, 3fr,Ctl'n^.'' ub" 6lc Ernennung Anbraffy'« zum auswärtigen Mini, tiberaten die Ueberzeugung »°n ter Nothwendigkeit gewanmn dm ^ n ch LÄr -7. L 7 7 ^.r^ ^^r.e er, tast An0raffy° vielleicht

etat b.» zum 31. December 1874 zu prolongircm Der Reichskanzler bat «ck f»7,7nL( ei . ® ** 7« f^^UnC,'4t 9>ol,lif acct»,iren werde, gleichwohl wie wir Horen, in jenen Konferenzen dahin au-gesprochen 0oßall'rvinas eine "7 ^N'^wpathien für Frankreich.

Fr.edensstörung nicht wahrscheinlich sei, bei den schwankenden Zuständen in Eurova narf. Ä W.W" S-brachten Meldung, daß der Papst

Schroffheit wie diejenige Hohenwart'-. .......... 0 vtMl|U,tt4 <IP,Rll le ^rDr

n ?aUl aU^en unD dadurch von Neuem der Beweis erbracht weiden, daß dil iu Darmstadt öoflt enfaiicfliing des deutschen Elements in Oesterreich nur im engst - - -

Deutsch-Oesterreichs an das deutsche Reich zu ermöglichen ist.

,, Darmstadt, 16. November. Die Nr. 36 des Großherzoglichcn Regierung«, dlattes enthalt: °

1) Bekanntmachung des Großh. Ministerium« des Großherzoglichen Hause« und des Aeußern, die Bücher - Bestellzettel betreffend. Dieselbe bringt folgende Verordnung d. d. Berlin, den 14. October 1871 zur öffentlichen Kenntnis: .... ®rl,nt tcs § 57 de« Gesetzes über da« Postwesen vom 2. November 867 wtrCJ5ol0enbe« bestimmt: Der Absatz XI. de« §. 14 de« Reglement« vom 11. December 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen, welcher lautet: Den Correcturbogen können Aenterungen und Zusätze, welche die Correctur, die Aus­stattung und den Druck betreffen, hinzugefügt, auch kann denselben da- Manuskript beigelegt werden. Die bei den Correcturbogen erlaubten Zusätze können in Er­mangelung des Raumes auch auf besonderen, den Correcturbogen beigefügten Zetteln angebracht fein, erhält den Zusatz: In den Bücher-B.stellzetteln nach der von der Postverwaltung vorgeschriebenen Form kann die Bezeichnung der bestellten Bücher, Zeitschriften, Bilder und Musikalien handschriftlich erfolgen. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. 8

, ^klüglich der bisherigen Beschlüsse des Reichstags über das Münzgesetz ist im BundcSrathe Neigung vorhanden, sich dle Beseitigung des Groschen« anzu» ^nen und dafür 10.Pfennigstücke ausprägen zu lassen, welche dann im Verkehr ^"lchen" fuhren würben, dagegen die Beibehaltung des 30'Markstuckes durch die dritte Lesung anzustreben, vielleicht durch ein neues amenbement. E« heißt, daß an höchster Stelle auf die Aufrechterhaltung der Vorlage bezüglich de« 30-MarkstÜckes besonderer Werth gelegt werde.

,, g,"0" ba»rW* Antrag auf strafrechtliche Verfolgung der Geistlichen, welche thr Amt und besonder« die Kanzel zu politischen Agitationen mißbrauchen, wird, rn°* ln .C,iefcr Sesst.n de« Reichstage« zum Austrag kommen. Wie U ^urf'e ,6nr iffe'Se bayerische Cultus. und frühere Justizminister Herr am- 7' Vkrtheibtgung Oe« Anträge« übernehmen und also noch einmal, wie e« tn Mmichen bereits der Fall war, Abrechnung mit den Ultramontanen halten.

.Zeitung für Deutsch-Lothringen" enthält folgende« Mitgetheilt: Seit ^nigcr Zeit verbreiten sich im hiesigen Departement wieder mehrfache Gerüchte in Bezug auf die nahe bevorstehende Rekrutenaushebung in Elsaß.Lothringen und Ausbildung der Rekruten in Pommern; ferner soll darnach einr beträchtliche An- zahl deutscher Truppen an der diesseitigen Grenze aufgestellt werden, zu dem Zwecke, die alteren Jahrgänge der hiesigen waffenfähigen Bevölkerung zu Landwehrsoldaten auSzubtlden. Diese, aus französischen, auch in Deutsch.Lothringen verbreiteten Zeitungen stammenden Gerüchte, sind augenscheinlich darauf berechnet, die Bevöl­kerung zu beunruhigen und bedarf es zur Widerlegung solcher falschen und aus der Luft gegriffenen Behauptungen kaum des Hinweises auf die in verschie- denen elsaß-lothringischen Zeitungen enthaltenen, durchaus sachgemäßen Artikel über die Regelung der Militärverhältnisse in Elsaß-Lothringen.

t ^ie Versuche des Grafen Kellersperg, ein cisleitbanisches Ministerium zu bilden, sind nunmehr vollständig gescheitert, die Ausgleichspolitik ist von neuem ausgenommen; die Organe der Verfaffungspartei zeigen sich darüber sehr entrüstet, und es wird nicht allzu lange dauern, so weiden sie Anbraffy, der dem magyari- schen Element in Oesterreich eine hervorragende Rolle zu vindtciren scheint, mit gleicher Heftigkeit wie ehedem Hohenwart angreifen. In den Berliner ministeriellen Kreisen scheint man dieser Wendung eine große Wichtigkeit beizulegen, indem man »on der Voraussetzung ausgeht, daß Anbraffy nur darum mit der Verfaffungspartei nicht pactiren will, weil diese seine Plane nie unteistützen wird. Anbraffy hat von jeher kein Hehl daraus gemacht, daß er den Rassenhaß der Polen uno Ma- Klaren für die definitive Lösung der orientalischen Frage, die er steis mit Vorliebe behandelt, seiner Zeit zu verwerthen gedenkt; es ist deshalb eine ganz natüilichc Solge dieser seiner Politik, daß er alle Hindernisse, d>e sich derselben entgegen» stellen, aus dem Wege zu räumen sucht, und zu diesen Hindernissen zählte in e.ster Kellersperg mit der dasselbe stützenden V rfassungspartei.

T. 1 Politik des Grafen Andrasiv wird also tbatiächltch. wenn auch nicht mit rvJ

Au« Rom wird unterm 17. d. M. gemeldet: Da« Sardinalseollegium be- rn ? r n .e fotalcn Desorganisation: zwölf seiner Mitglieder kränkeln der Art, daß sie im Falle de« Ablebens des Papstes außer Stande wären, an einem Conclave Theil zu nehmen, und 24 Cardinalswürden sind unbesetzt. (Es ver- also 34 Card.näle, welche Zahl jedoch zu einem Conclave unzureichend ist) Die katholischen Mächte hatten es wiederholt versucht, den Papst zu ver­mögen, neue Cardinäle zu ernennen, jedoch umsonst. Jetzt ist indeß Pius IX. von lktnem bisherigen Vorsatz abgckommen, und wird binnen kurzer Zeit eine größere Anzahl Cardinäle ernannt werden. 8

naty Frankreich übersiedeln wolle und Thiers ihm für diesen Fall Pau in den Pyrenäen als Aufenthalt angeboten habe, bemerkt die officiöse italienische Presse fast einmuthig, daß sie erstens nicht glaube, der Papst werde in seinem Alter da« milde römische Klima und die Gemächlichkeit de- VaticanS mit den Pyrenäen vkrtauschen wollen, daß man aber zweitens als gewiß annehmen könne, daß die Politik Italien- selbst in diesem Falle sich der Kirche gegenüber nicht andern werde.

ÄÄ :WWWfd' sn Europa

jebo* fern Staatsmann Ote Verantwortlichkeit für die Ausrechthaltung de« Frieden« Xen'b« 1abtr ir9enD "wa« geeignet erscheine, die ®atan- finhe 17 ^juschwachen, so seien e« die Klagen oe« Reichstage« über zu bobe MtlttarlaRen, »eldje tm Auslände Jrrthümer veranlassen und auf eine Di«. Harmonie rw.schen Reglung und Volk in Deutschland schließen lassen könnten. In dret Jahren, wo Deutschland eine nahezu unangreifbare Position gewonnen rAb"k Consolidirung der europäischen Zustände erreicht fein weide, ?hU^trtiem Bedursntß der Friedensstärke de« deutschen Heere» weit besser beurthctlen. Diese Gründe waren für die Theilnehmer an denLerathun- gm durchschlagend. v

Eine Wiener Depesche de«Pesther Lloyd» berichtet: Au« Pari« wird von beachtenswerther Seite geschrieben: Thier« fei sehr beflissen, dem diplomatischen

(3 nrnh Iptn* 4it(rto8,Mk<>i> u. rc. ..... . .. .

k ) Bekanntmachung desselben Ministeriums, die Erweiterung der Drucksachen-

bkforderung mit der Post betreffend. Sie bringt nachstehende Verordnung d. d. Berlin, den 4. November 1871 zur öffentlichen Kenntniß:

S- 57 bcd Gesetzes über das Postwesen vom 2. November oJli,ol9fntf6 bestimmt: Von jetzt ab sollen auch Drucksachen über 15 , b bis 1 Pfund einschließlich zur Versendung unter Band mit der Briefpost zu- gelaffen werden. Dieselben unterliegen ohne Unterschied der Entfernung und des Gewichts einem einheitlichen, vom Absender vorauszubezahlenden Porto von 3 tzstlbcrgroschen bez. 11 Kreuzern. Im Uebrigen finden auf diese Sendungen die für Drucksachen allgemein geltenden Bestimmungen des §. 14 des Reglements vom 11. December 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen Anwendung.

o. «x , , x m ©er «e(4«fan|ter. In Vertretung: Delbrück. K-Jp Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die nachträgliche Einlösung der Grundrentenscheine betreffend. 8 **

4) Bekanntmachung Großh. Commission für Post-Angelegenheiten, die Er- richtung einer Postexpedition zu Lengfeld betreffend.

Grafen Andraffy"wirO also that.ächli», wenn auch^^t^t^^'gnädig^g^ 17a^m"15 haben aller-

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- -i»'» <*<-«£ ÄiÄÄ ' I)"r'tlor6 6,r Sabinetä-Clrcction zu übertragen; 3) am 13. Detober