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ihrer Dolkslehrer. 4) Schutz der barmherzigen Schwestern. 5) Wahrung de» konfessionellen Charakters der Volksschulen beiderlei Geschlecht». 6) Schutz der DolkSschullehrer gegen den Einfluß der Ultramontanen.

Die Vorarbeiten für die neue Befestigung Straßburg- sind jetzt beendet und soll dem Vernehmen nach sofort mit dem Bau eine» Hauptfort nördlich der Stadt zwischen Mundolsheim und Hausbergen ein Anfang gemacht werden. Daran wird sich bei Höhnheim ein zweites starkes Fort anreihen. Im Süden sollen die Be- festigungen bis Jllkirch vorgeschoben werden und wirb es als gewiß bezeichnet, daß Kehl und mehrere Rheininseln ober- und unterhalb der Stadt in den Befestigungs- kreis mit eingeschlosscn werden. In Metz ist der Ausbau der Festungswerke bereit- eifrig gefördert worden und verlautet ferner, daß die Vogesenpäffe durch detachirte Forts oder kleine Militärfestungen gesperrt werden sollen.

Sämmtliche deutsche Kanonenboote werden jetzt mit 15- und 17-Centimeter- Ringkanonen ausgerüstet, deren Geschosse bei den früher in Berlin stattgehabteu Versuchen eine 4y2- bis 5-zöllige Panzerung auf 1000 Schritt glatt durchschlagen haben, so daß sich diese Fahrzeuge für die Küstenvertheidigung fernerhin Panzer­schiffen mit einer mittleren Panzerung sehr gefährlich erweisen dürften.

Die Nachricht derFrance", der Papst wolle nach Frankreich au-wandern, beschäftigt noch immer die Pariser Blatter; klar aber ist die Sache noch keines- wegS. DieUnion" will wissen, die französische Regierung habe vor einigen Tagen Eröffnungen in Aussicht eines wichtigen Beschlusses erhalten, den der Papst fassen könnte, und der römische Correspondent dieses klerikalen Organs stellt Ereig­nisse als nahe bevorstehend in Aussicht, in welchen der Graf Harcourt eine ähn­liche Rolle spielen könnte, wie die, welche einem Mitgliede seiner Familie im Jahre 1848 zufiel, als es sich um die heimliche Abreise Pius' IX. nach Gaeta handelte. Näheres aber gibt dieUnion" nicht; dieGazette de France" will ähnliche Nachrichten erhalten haben. Leiber, fügt sie hinzu, scheint es uns so aut wie gewiß, baß diese Nachricht richtig ist. Die dem Papste in Rom gemachte Stellung werde unmöglich; daher soll Se. Heiligkeit den Beschluß gefaßt haben, die französische Regierung um ein Asyl zu bitten. Nähere- ist abzuwarten. Die Agence HavaS" bringt au- Rom vom 13. eine Depesche, wonach die Nachricht derFrance" grundlos wäre. Ob die Nachrichten derUnion" und derGazette be France" aber gleichfalls grundlos sind, darüber schweigt bas genannte tele- graphische Organ der Versailler Regierung. DasSrecle" widmet dieser Ange- legenheit einen Leitartikel, worin nachweist, baß die Situation des Papstes in Rom keineswegs eine unmögliche sei, daß aber die Gesellschaft Jesu beschlossen habe, sie brauche nothwenbig einen Märtyrer; sie wolle Besorgnisse in den Ge- wissen der Katholiken erwecken, eine neue Brandfackel in die schon so getheilten Herzen Frankreichs schleudern und die französische Regierung zu einer neuen Ein­mischung in die römische Frage zwingen; eher Alles als die Beseitigung der jetzi- gen Verhältnisse in Rom, bas sei augenscheinlich der geheime Gedanke dieser Fa- natiker, welche PiuS IX. dahin treiben, den Vatikan zu verlassen und in Frank- reich eine Zuflucht zu verlangen. DasSiecle" hofft, Thiers werde sich hüten, das Land in dieser ultramontanen Jntrigue zu engagiren, denn Frankreich habe noch andere Ruinen wieder aufzubauen, als jene der weltlichen Gewalt des Papstes unv andere Pläne auszuführen, als jene der Gesellschaft Jesu. DieFrance", welche zuerst die Verwickelung, welche von Seiten Roms sich zu erheben droht, zur Sprache brachte, wiederholt heute: Die Eventualität, den Papst Rom verlassen zu sehen, um >n Frankreich seinen Sitz zu nehmen, scheint unter die Möglichkeiten einer nahen Zukunft ausgenommen werben zu muffen.

Darmstadt, 17. November. Die letzthin in großartigem Maßstab in Scene gesetzten Milltärschlägereien sind Gegenstanb ber eingehendsten kriegsgerichtlichen Untersuchungen geworden, die zwar zur Zeit noch nicht abgeschlossen sind, allein jedenfalls mit Der Erkennung schwerer Strafen endigen werden, da es sich unter Anderem auch um Widersetzung gegen Vorgesetzte uno die zur Ruhestiftung herbei­geeilten Patrouillen handelt. (Darmst. Z.)

f Berlin, 18. November. Deutscher Reichstag. 24. Sitzung. Präsident Dr. Slmson eröffnet die Sitzung um 12j/4 Uhr. Am Tische des BundrSrathS: Fürst Bismarck, Minister Campdausen, Delbrück, v. Pretzschner, v. Lutz, Oberst Fries, Geh. Ober-Finanzrath Meinecke, Geh. Regierungsrath Dr. Michaelis u. A.

Das Haus tritt sofort in die Tagesordnung ein.

1) Fortsetzung ber zweiten Lesung de» Gesetze« über die Reichsgoldmünzen. §. 6 enthält die Bestimmung, baß bis zum Erlaß eines Gesetzes über bte Ein­ziehung ber groben Silbermünzen bie Ausprägung auf Kosten bes Reichs erfolgt. Der Reichskanzler bestimmt unter Zustimmung des Bundesraths die in Gold aus­zumünzenden Beträge. Dr. Mohl will in diesem §. die Ausprägung bis zum Erlaß eines defintiven Münzgesetzes dem Reiche vindtziren. Dr. Bamberger wünscht, baß bie Ausprägung stets von Reichswegen und auf Kosten des Reichs erfolgt, ebenso daß die Ueberwachung des umlaufenden MünzwertheS den Partikular­staaten abgenommen und auf das Reich übertragen werde, da ein gutes Münz-

klnkkskit« um verschiedenartige Auslegung der jetzigen Bestimmung >u vermeide«, anderseits um da« in Aussicht gestellte Gesetz wegen Einziehung der groben Silber« münzen nicht zu prajudiziren. Nachcem noch e. Bchr gegen die Amendement« gesprochen, wirb unter Ablehnung der Abänderungsanträge §. 6 nach der Regie­rungsvorlage genehmigt.

§- 7 wird unter Ablehnung eines Amendements Mohl in Fassung der Dor- läge angenommen.

§. 8 erhält auf Antrag des Dr. Bamberger folgende Fassung:Alle Zah. lungen, welche gesetzlich in Silbermünzen der Thalerwährung, der Süddeutsche« Währung, der Lübischen oder Hamburgischen Courantmaekwährung oder in Bre­mischen Golbthalern zu leisten sind ober geleistet werden dürfen, können in Reichs- goldmunzen geleistet werden, so daß gerechnet wird das Zehnmarkstück zum Wcrthe von 3>/z Thlr. oder 5 fl. 50 fr. Süddeutscher Währung, 6 Mark 5^ Schilling Lub,scher oder Hamburger Courantmarkwährung, 3 Thlr. 2/3i Grote Bremischer Rechnung; das Zwanzigmarkstück (folgt die bezügliche Umrechnung.)

Zu §. 9 hatte Dr. Bamberger mehre Abänderungsanträge gestellt, die er jetzt nach den früheren Beschlüssen des Hanfes zurückzieht; Lasker nimmt dieselben jedoch wieder auf und finden sie nach kurzer Debatte unv trotz des Widerspruches des Finanzmini'stcrs Camphausen die Zustimmung des Hauses. §. 9 lautet nun; Reichsgoldmünzen, deren Gewicht um nicht mehr als fünf Taufendtheile hinter vem Normalgewicht (§. 4) zurückbleibt (Passirgewicht) und welche nicht durch gewaltsame oder gesetzwidrige Beschäoigung im Gewicht verringert sind, sollen bei allen Zahlungen als vollwichtig gelten. Reichsgoldmünzen, welche das vorgedachte Passirgewicht nicht erreichen und an Zahlungestatt von den Reichs-, Staats-, Provinzial- ober Communalkaffen, sowie von Geld- und Creditanstalten und Banken angenommen worden sind, dürfen von den gedachten Kassen und Anstalten nicht wieder ausgegeben werben. Die Reichsgoldmünzen werden, wenn dieselben in Folge längerer Circulation und Abnutzung am Gewicht so viel eingebüßt haben, daß sie das Passirgewicht nicht mehr erreichen, für Rechnung des Reichs zum Einschmelzen eingezogen. Auch werden dergleichen abgenutzte Goldmünzen bei allen Kaffen de» Reichs unv der Bundesstaaten zu demjenigen Werthe, zu welchem sie ausgegebea sind, angenommen."

Unter Zustimmung des Ministers Delbrück wird §. 10 wie folgt abgeändert: Eine Ausprägung von anderen als den durch dieses Gesetz eingeführten Gold- münzen, sowie von groben Silbermünzen, mit Ausnahme von Denkmünzen, findet bis auf Weiteres nicht statt."

Auch §.11 wird einer Aenderung unterworfen, über deren Annahme der BunbeSrath sich eine Erklärung bis zur dritten Lesung vorbehält. Er lautet dem­nach:Die zur Zeit umlaufenden Goldmünzen ber deutschen Bundesstaaten sind von Reichswegen und auf Kosten des Reichs nach Maßgabe der Ausprägung ber neuen Goldmünzen (§. 6) einzuziehen. Der Reichskanzler wird ermächtigt, i« gleicher Weife die Einziehung Der bisherigen groben Silbermünzen Der deutschen Bundesstaaten anzuordnen und die zu diesem Behufe erforderlichen Mittel aus den bereitesten Beständen der Reichskasse zu entnehmen. Heber Die Ausführung der vorstehenDen Bestimmungen ist Dem Reichstage alljährlich in feiner ersten ordent- lichen Session Rechenschaft zu geben."

Die §§. 12 (Eichung von GewichtSsiärken für das Normal- und Passir­gewicht der Reichsgoldmünzen) und 13 (Unterteilung Des Pfennigs in zwei Halb­pfennige für Bayern) werden ohne Debatte angenommen, und schließlich stimmt das Haus folgenden Resolutionen zu:

1) Den Reichskanzler aufzufordern, dem Reichstage in der nächsten Session den Entwurf des definitiven Münzgesetzes vorzulegen, uno in Demselben Den Grund­satz zur Geltung zu bringen, baß den Münzstätten des Bundesgebiet», insofern sie nicht vom Reiche in Anspruch genommen sind, Die Verpflichtung obliegt, für Privat­rechnung Reichsgoldmünzen auszuprägen, mit Der Maßgabe jedoch, daß die Worte in Der nächsten Session" sich nicht auf die bevorstehende Frühjahrs-Session beziehen.

2) Den Reichskanzler aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß dem Reichs­tage baldthunlichst der Entwurf eines Gesetzes über das Bankwesen zur vrrfaffungS- mäßigen Beschlußnahme vorgelegt werde.

Schluß 4% UJr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. Tagesordnung: Inter­pellation Eckhard's über den Jagdunfug in Lippe-Detmold, sechs inzwischen neu eingebrachte Gesetze, Marineetat.

Bukarest, 16. November. Der deutsche Generalkonsul v. Radowitz ist nach Constantinopel abgereist, um daselbst als Geschäftsführer die deutsche Gesandtschaft bei Der Pforte zu versehen.

Berlin, 19. Nov. Wie dieGermania" berichtet, wurde den Mitgliedern einer großen Fraktion vertraulich mitgctheilt, daß der Präsivent Dr. Simson sich dahin geäußert hätte, er wolle das Präsidium des deutschen Reichstages nieder- legen, falls sich die Majorität des Haufe» gegen seine Auffassung des §. 43 der Geschäftsordnung (über Wortentziehung nach zweimaligem Orbnungsrus) aus­spräche.

wesen nur in fortgesetzter Obhut des Reiche» seinen Schutz finde. Die einheitliche Leitung sei vor Allem nothwendig. Die Bestimmung des §. 6, daß bis zum Er­laß eines Gesetze» über die Einziehung der groben Silbermünzen die Ausprägung auf Kosten De» Reich» erfolgt, wünscht Redner au» Viesen Gründen gestrichen, um damit für alle Zeiten anzuerkennen, daß Die Ausprägung immer aus Kosten des Reichs erfolgt.

Minister Camphausen. §. 6 der Vorlage gehört zu denen, über welche ein CompromIH zu Stande gekommen; es ist überhaupt nicht unbedenklich, die Aus­prägung fammtlicher Münzen von Seiten de» Reichs für alle Zukunft theoretisch festzustellen. Man muß Den Grundsatz festhalten, daß das Reich die Kosten der Einziehung der groben Silbermünzen übernimmt, weil dieselben sehr erheblich sein können; ob aber in Zukunft die Ausprägung den einzelnen Staaten überlassen bleiben darf, darüber ist heute noch keine bestimmte Entscheidung zu treffen, denn da» Reich hat ein nicht unerhebliche» Interesse daran, daß später die Zahl Der

Berlin, 20. Nov. Einer von hier datirten Depesche De»Schwäbischen Merkur" zufolge hat Der Bundesrath den Antrag Der bayerischen Bevollmächtigten auf Bestrafung des AmtSmißbrauch» Geistlicher angenommen.

Wiesbaden, 20. Nov. Gegen 1 Uhr traf Die Königin von Preußen hier ein unD trurDe vom kronprinzlichen Paar am Bahnhof empfangen.

Coblcnz, 18. November. Heute Vormittag 9 Uhr hat in dem Militär- Laboratorium rechts der Andernacher Chaussee nach Neuendorf eine Explosion statt- gesunden. Von den in dem Laboratorium beschäftigten Mannschaften wurde eine Anzahl verwundet und 2 oder 3 getöDtet. Das in Der Nähe befindliche Pulver­magazin ist bei Der Explosion verschont geblieben.

Bern, 18. November. Auf telegraphischen Hülferuf fuhr die hiesige Feuer­wehr nach Freiburg ab, wo 4 Häuser neben Dem Hotel des Marier» in Feuer stehen. Der Brand entstand in einem Drogueriegeschäst, wo viel Petroleum an­gehäuft war.

Münzstätten nicht zu groß ist. Die Bestimmung hat also nur einen transitorischen Charakter; sie wird aber auch Das Gute im Gefolge haben, daß alle jetzigen Münz­stätten wetteifern werden, die besten Münzen zu schlagen.

Die für wohlthätige Zwecke von Fräulein Margaretha Weppner, große Gallusgasse Nr. 3 in Frankfurt arrangirte Ausstellung hat für das gebildete Publikum manches Interesse. Besonders hervorzuheben sind für Damen : die orientali chen Seiden­stoffe und prachtvollen Stickereien, welche Letztere wohl selten in solcher Auswahl in Europa zu sehen sind. Auch die kunstvoll eingelegten Mosaic-Arbeiten von Bombav, sowie die elegant gearbeiteten Holz- und Sämitzwaaren aus Japan und China, sowie die besonders schönen Naturalien, Seegewächse, Pflanzen lohnen einen Besuch: die

Sonnemann gegen den Antrag Mohl, dessen Consequenz die Doppelwährung sei. Die arbeitenden Klaffen hätten an dem Uebergang von Der Silber- zur Gold- Währung (ein besonderes Interesse, wohl aber an der Vermeidung der Papiergeld- Währung, und dies Ziel könne nur durch Einführung der alleinigen Goldwährung , , ________,,,, _____9W Mlt

erreicht werden. Allerdings würde es von großem Vortheil sein, dem Reiche allein-ponze Ausstellung ist eine bewundernswerthe Reunion von Kunst und Naturerzeugnissen die Ausprägung zu üb,duffen , aber man müsse au» den Privaten diese« Recht ^'Ln A!ep"pne'r viel B^hrmbekLs^MenS Herren' schöne Sammlung der zugestehen. Dr. Mohl empfiehlt die Annahme seine« Abänderungsvorschläge«, ihren Zöglingen bie Gelegenheit eines Besuches ju bieten.'"" versäumen,