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Prei- ctecteljähntz 1 fl. IS h. mit Bringerlohn. Durch die Post öezogen viorteljäs,rig 1 fl. 27 fic.
Gießmer
Ärschctnr täglich, mu Ämt' «ahme Montags.
(S^rioition : Canzleiderg Lit. B. Rr. 1
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kießen.
Nr. LL7. Sonntag dm 21. Mai ~~ 1871.
SRefteiliiitdCil (Süf Asm (UlS^CltCt? 8tttt£UXCI? uoch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch bei allm Poft-Expedittonen und den Land-Poftboten entgegen genommen.
' ■ - Amtlicher T h e i L.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Den mit Hunden getrieben werdenden Unfug betreffend.
Die Klagen über den mit Hunden getrieben werdenden Unfug mehren sich von Tag zu Tag. Ganz besonders rücksichtslos handeln die meisten von Denen, welche kleine, mit Hunden bespannte Wagen führen. Ohne die Hunde in ihrer Gewalt zu haben, jagen sie zur Stadt hinaus und herein, (wobei schon mehrmals Menschen beschädigt worden sind); sie setzen sich, ohne Rücksicht auf die schwache» Thiere, auf die Wagen, um auch ihre Person, sogar bergauf, zu fahren, — sie reizen dabei die Hunde zu anhaltendem Gebelle an; — Viele lassen ihre Hunde zur Belästigung Anderer Nachts auf den Straßen herumlaufcn; nicht selten nehmen Huudebesitzer ihre Hunde mit in die Wirthschaften und in die Eoncerte, wo sie Störungen verursachen und den Damen die Kleider verunreinigen.
Leider reichen die bei uns bestehenden Gesetze nicht aus, um dergleichen groben Rücksichtslosigkeiten überall mit Nachdruck begegnen zu können. Was aber thunlich ist, soll mit Nachfolgendem geschehen:
1) die mit Hunden bespannten Fuhrwerke dürfen innerhalb der Stadt und in deren Nähe nur im Schritt fahren. Der Führer eines solchen Fuhrwerks muß nebenher gehen und die Hunde in der Gewalt haben und durch Lcitseile lenken; .
2) wer mit einem solchen Fuhrwerk innerhalb der Stadt oder in deren Nähe schnell fährt (jagt), wird nach §. 366 pos. 2 u. 10 des Bundcsstraf- gesetzbuches mit einer Geldbuße bis zu 20 Thaler bestraft;
3) wer sich auf ein schon belastetes Hundefuhrwerk — besonders beim Fahren zu Berg — setzt, wird wegen Thierquälerei denuncirt, die nach §.360 pos. 13 des Bundesstrafgesetzbuches bei einer Strafe bis zu 50 Thaler verboten ist;
4) wer die Hunde zum Bellen auffordcrt oder reizt, oder wer das Bellen nicht zu verhindern sucht, wird nach Art. 366 pos. 10 des Bundesstrafgesetzbuches wegen Ruhestörung mit einer Geldbuße bis zu 20 Thaler belegt.
Hätten diese Anordnungen den gewünschten Erfolg nicht, jo würden wir uns veranlaßt sehen, höchsten Ortes auf gänzliche Abschaffung aller H u n d e f u h r w e r k e anzutragen.
Weiter wird noch Folgendes in Erinnerung gebracht:
5) wer Hnude auf Menschen hetzt, verfällt nach §. 366 pos. 6 des Bnndesstrafgesetzbuchcs in eine Strafe bis zu 20 Thaler;
6) wer Hunde zur Nachtszeit ohne Aufsicht frei auf den Straßen herumlaufen läßt, verfällt nach Art. 256 des Polizei-Strafgesetzbuches in eine Strafe bis zu 2 fl. — Außerdem haben die Hundebesitzer zu gewärtigen /daß die Nachts ohne Aussicht auf den Straßen herumlaufenden Hunde durch den Wasenmeister eingefangen und getödtet werden;
7) wer bissige Hunde — einerlei ob dieselben Menschen oder Thiere anfallen — unverwahrt frei herumlanfen läßt, wird nach §. 367 pos. 11 des Vundesstrafgesetzes mit einer Strafe bis zu 50 Thaler belegt;
8) wer läufige Hündinnen frei auf den Straßen herumlaufen läßt, verfällt nach Art. 257 des Polizeistrafgesetzes in eine Strafe bis zu 2 fl. — ;
9) das Hetzen des Schlachtviehs durch Hunde, sowie überhaupt der Transport des Schlachtviehs mittelst Anwendung von Hunden, ist nach Art. 320 des Polizeistrafgesetzbuches bei einer Strafe bis zu 3 fl. untersagt.
Gießen, den 10. Mai 1871. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
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«EU -Expedition, h Main, m 1. Stock. , 50; rasse, 46;
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ier Markt, 11; . Königshaus; Strasse, 1 B; «k'li ibcnstrasse, u, Molard, 2.
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Politischer T heil.
Der Kampf zwischen Paris und Versailles währt nun schon acht Wachen, uno wenn man Die militärischen Leistungen der beiden kriegführenden Parteien allein ins Auge zu fassen hätte, so würde das Interesse an denselben schon längst sich erschöpft haben; sie bieten nichts dar, als ein trosilofts Bild der Schwäche unb Unfähigkeit.
Immer aber, wenn auch mit Ekel und Grauen, wendet sich der Blick noch Paris selbst, um dort den Kampf der wilden anti-socialen Elemente zu studiren, welchen die volle Freiheit gegeben ist, ihre zerstörende Kraft zu erproben, und die dabei in e ner Weise verfahren, daß das Groteske der Erscheinung wegen seiner verderblichen Wirkung fast einen noch tieferen Eindruck des Entfttz-ns hervorbringt, als die nackte Grcueltbat erzeugen würde.
Au politischer Vernunft stehen ja diese Leute, welche von Paris aus die rothe Fahne ihre Tour um die Welt machen lassen wollten, wie sie einst die 2rt- colore gemacht Hot, nicht höher als „Die politischen Zinngicßer", wenn man sich di'ser atten drastischen Posse noch erinnert — aber diesen armseligen Menschen ist die Gelegenheit gegeben worden, mit Gut und Blut von Hunderttausenden zu spielen und das L<ben einer ganzen Nation ins Stocken zu bringen und diese politischen Zinngießcr, welche, als erfundene Figuren der Posse mit ihren Anschlägen nur ein unendliche- Lachen erregen würden, waten bereits in einer Blut- lache und zwischen Tiümmern, ohne daß ein Ende der Verwüstung abzusehen wäre.
Gewiß ein für Frankreich zunächst ebenso demüthigendes wie entsetzliches Bild, ober wir haben doch nicht das Recht, um mit verächtlichem oder mitleidigem Ack ftlzuckrn bei Se te zu stehen, sondern es ist unsere deingende Pfl-cht, un- vor der provicentiellkn Fügung zu beugen, welche, indem sie Frankreich für die Schuld feiner Verirrungen büßen läßt, die ganze Welt von dieser harten Buße Nutzen zu ziehen mahnt.
Die politischen -Zinngießer, welche sich der Metropole der Civilisation bemächtigt haben und uns wie eine Bande Wahnwitziger erscheinen, sind ja doch' die Apostel oder Scndlinge jener Seelen, welche überall in Europa den Samen ihrer Lthren ausstreut und ganze Schichten der Bevölkerung damit erfüllt habend Zwar hat die politische und sociale Wissenschaft niemals und nirgends gezaudert, den Kampf mit den focialistifchen Irrlehren aufzunehmen; aber diese Irrlehren schmeichOten viel zu sehr den Vorurthetlen der Massen, als daß sie durch Ver- nunstgründe jemals auszurotten gewesen wären.
In allen Jahrhunderten sind falsche Propheten aufgestanden und haben durch wahnwitzige Verheißungen allgemeiner Dolksbeglückung Unruhen erzeugt und Opfer gefordert, und sie haben nicht immer lediglich auf den Stumpfsinn der Massen zu rechnen gebraucht; wie denn auch das Treiben Der Friedens- und Frei- heitsligue selbst für hervorragende Größen eine kaum begreiflich! Anziehungskraft geübt hat.
Kurzum, die Lehre vom Dolksstaat, welche zugleich die ganze Gesellschaft nach ganz neuen, und zwar communistischcn Grundsätzen umgestalten sollte, war zu einer Influenza geworden, welche schon dadurch für den Staat und Die öffentliche Wohlfahrt verderblich geworDen war, weil alle Welt sich mit Dem Gedanken an einen, einer nahen oder fernen Zukunft vorbehaltenen furchtbaren Klassenkampft erfüllt hatte!
Dieser Klaffenkampf ist gekommen; er hat sich aller seiner Starrheit und feiner Entsetzlichkeit enthüllen können; aber er hat — isolirt werden können, wie eine Feuersbrunst, welche man in sich selbst austoben läßt.
Durch tiefe Jsolirung des communistischcn Volksstaates ist er dazu gebracht worden, in feiner eigenen Thorheit zu ersticken und Tenvenzen lediglich zu compromittiren, welche bisher als blutige Drohung am politischen Horizont Europas standen.
Zweimal in Zeit eines Jahres erlebt Paris das Schicksal dieser Jsolirung. Als Die Revolution vom 4. September das Kaiserthum stürzte und Frankreich dadurch um Die Möglichkeit betrog, einen vcrhältnißmäßig billigen Frieden zu gewinnen; baute Die Revolution, welche schon damals von denselben Elementen genährt ward, welche jctzt in Evidenz getreten sind, damals aber noch jene Männer, Die ihr jetzt als erbitterte Feinde gegenüber stehen, als Figuranten vor- fchob, auf die Unbezwinglichkeit von Paris und die Nachahmungsgewohnheit Der Provinzen; sie täuschte sich in Der ersten Beziehung und in Der Wirkung der zweiten.
Die Revolution vom 18. März sprculirte zum zweiten Male auf Die Unwiderstehlichkeit von Paris gegenüber einer durch den Krieg zur Ohnmacht erschöpften Regierung und auf die Nachahmungsgewohnheit der Provinzen; und sie verrechnete sich zum zweiten Male.
Auch diese Selbsttäuschungen Der Revolution sind von providentieller Bedeutung mindlsteus für Frankreich, weil Frankreich zu einer objectiven Würdigung des Unheils genöthigt worden ist, welches ihm aus dem bisherigen Verhältniß zu Paris in alten Zeiten erwachsen muß.


