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-'del'chreiner (sM ioiort bei gmc mzwg bei ' rh- Bruch
16 Vmßlti-eiidt in L2mstadt, Ls (787
PrrtS Ltecteljährtg 1 ff. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post oezogen vierteljährig 1 ff. 27 fr.
Gießtmr
Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Montag«.
Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Gießen.
Nr. Ä2. Freitag den 21. April 1871.
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BefteLungere auf den Gicsteuer Anzeiger ttU*
Abonnenten, welche den Anzeiger bet der Erpedition abbolen lassen, erhalten denselben für 1 fl. pr. Quartal.
Amtlicher T h e L!.
Bekanntmachung.
Wegen eingetretener Saatzeit sind dre Tauben von heute ab bis zum 11. Mai bei Vermeidung der im Art. 79 des Feldstrafgesetzes angedrohten Strafe AMhalteu.
Gießen, den 20. s2lprfTt871. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gesunde ne Gegen st an de:
23 fl. 30 fr. in verschiedenen Papierscheinen, ein Taschenmesser, ein lederner Kindergürtel mit runder Messingschnalle, ein schottisch-carirtes seidenes Halstüchelchen, ein großer Hauptschlüssel, ein Bambus Röhrchen und ein neues Kinderschuhchen von silbergrauem Zeug.
Die (Ligenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 20. April 1871. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
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20. April.
Feldpostpackktin an die noch in Frankreich behndlichen Truppen in kürzester Zett Prosessors Dr. v. Döllingtr „Tausende iw CUruS denken wie ich (Dollinger) und
ballen den neuen Glaubensartikel für unannehmbar. Bis heute hat noch kein
ist indessen «oh! noch nicht zu glauben.
Die in Anlaß des Krieges cingezogenen Seezeichen sind mit wenigen Aus- nahmen nunmehr wieder ausgelegt. Ebenso sind fast sammtliche Leuchtfeuer in Stand gesetzt worden und werden ihr Licht wieder zeigen.
An hervorragender Stelle bringt das „Frankfurter Jntelligenzblatt" folgende
meine Freunde und Bekannten bestätigen mir, daß sie die gleiche Erfahrung wachen. „Kein Einziger glaubt daran", höre ich Tag für Tag aus jedem Munde. Diese Behauptung nöthige bte katholischen Pfarrer der Haupt-und Residenzstadt München zu der Gegenerklärung: „Wir hatten weder Anlaß noch irgend eine Verpflichtung, Herrn v. Döllinger über unsere Stellung zu den Beschlüssen des vatikanischen
München. 9 an der Zahl, an lhre Pfarrangehörigen über die Döllinger'sche An'
Dem Generalpostamt ist die Ordre zugegangen, die Wiederabsentung von gelegenheit ist soeben erschienen. Sie richtet sich zuerst gegen die Behauptung des
zu ermöglichen. '-alten den neuen Glaubensartikel für unannehmbar. Dis heute hat noch kein
Es geht das Gerücht, daß der Erzbischof von München-Freising beabsichtige,! Einziger, selbst von denen, welche eine UnterwersungSerklärung ausgestellt haben, sein Hohrs Kirchenamt niederzulegen. An einen so eklatanten Triumph Döllingcr'sl mir gesagt, daß er wirklich von der Wahrheit dieser Sätze überzeugt sei. Alle
offiziöse Mittheilung: „In gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist die Nachricht verbreitet, daß mehrere der neu erworbenen Provinzen, namentlich Elsaß und Lo- thringen, Statthalter erhalten würden. Auch für die Provinz Hessen-Nassau be» zeichnet man einen solchen. Wie weiter verlautet, würde derselbe eventuell feine Residenz in Cassel oder Frankfurt nehmen und einen eigenen Hofstaat rm sich versammeln." Ob sich die Sache wirklich realifirt, bleibt abzuwarten.
M. Den Kriegsgefangenen, die wegen Excesse, deren Urheber nicht ermittelt werden konnten, zu Festung-strafen verurtheilt norden waren, ist auf kaiserliche Ordre Pa.don gegeben wordcn. Auch mehrere wegen Desertionsvcrsucken in Festungen internirte französische Offiziere find pardvnnirt worden rnd haben He Erlaubniß erhalten, nach Frankreich zurückzukehren.
Dem Militärpensionegesetz des deutschen Reiches find eine Reihe ton Anlagen beigesügt, welche Vergleichungen enthalten zwischen den PensionSsä'tzin nach dem neuen Entwürfe und nach dem Reglement von 1852. Es ergibt sich darnach in dem neuen Entwurf eine Totalerhöhung von 17 Prccent im Vergleiche zu den bisherigen Sätzen und wenn man aunimmt, daß die Zahl der im Feldzuge von 1870/71 gegen Frankreich gebliebenen und verwundeten Unteroffiziere und Soldaten für das gesammte deutsche Heer etwa 120,0(0 Mann beträgt, so würde unter Zugrundelegung der Erfahrungen des Feldzuges von 1866 der JahreSbctrog an Pensionen und Unterstützungen für die Unterklassen nach den bisherigen Sätzen auf 8,261,000 Thaler, nach den neu aufgestellten Sätzen aber auf 9.666,000 Thaler zu veranschlagen fein.
Feldmarschall Herwarth v. Bittenseld ist bereits zum Gouverneur von Berlin designirt.
Die „Post" schreibt: Es besteht, wie wir hören, die Abficht, die katholischen Mitglieder beider Geweindecollegien Münchens zum Beitritt zu der am Ostermontag von der Katholikenversammlung im Museumssaale hier beschlossenen Eingabe an das Eultusministerium zu veranlassen. — In Augsburg hat sich ein Comite von etwa 60 katholischen Männern gebildet, das den Beschluß faßte, be- züglich des Unfehlbarkeitsdogmas im Sinn der Münchener Katholikenversammlung eine Adresse an Se. Maj. den König und ein Anerkennungsschreiben an Heim v. Döllinger gelengen zu lassen. — Die vom „Nürnberger Conespondenien" gebrachte Nachricht, daß einflußreiche Staatsbeamte sich bemühen, Döllinger zum freiwilligen Rücktritt von feinen Functionen zu bewegen, bevor das Ordinariat strenge Maßregeln gegen ihn ergreife, wird von der „Augsburger Abendzeitung" als unwahr, refp. als ein Manöver bezeichnet, um der gegen das Uufehlbarkeits- dogma gerichteten Bewegung einen Dämpfer aufzufetzen. Wahr fei nur, daß in den Kreisen der erzbischöflichen Curie ein freiwilliger Rücktritt Döllingcr's sehr gewünscht werde, ebenso wahr aber, daß Döllinger nicht daran denke, diesem Wunsch zu entsprechen. — Die Erklärung der sämmtlichen katholischen Pfarrer der Stadt
Concils eine Mutheilung zu machen- Da jedoch derselbe eine für den CleruS so beleidigende Beschuldigung auSsprickt, so protestiren wir im Angesicht: unserer Pfarrangehörigen gegen die Annahme, als ob wir zu den Taufenden gehörten, welche die neuen Glaubensartikel für unannehmbar halten — oder auf welche die Behauptung paffe: Jein Einziger glaubt daran". — Es folgen nun die Gründe des gläubigen Festhaltens an den bisherigen Beschlüssen des vaticanischen Concils. Richt irgend ein Gelehrter sei in Sachen des Glauvens und der Sitten Autorität — alleinige und höchste Autorität fei die Kirche — der göttlich eingesetzte Lehrkörper. Wo der Papst und die Bischöfe sind — da sei die Kirche. Das vatikanische Eoncil trage alle Merkmale der Rechtmäßigkeit an sich. Die vom Papste sanctionirten Beschlüsse eines regelmäßigen Concils anzuzweifeln, fei eine Neuerung in ter katholi'chen Kirche und schlechthin verwerflich. „Wir katholische Pfarrer — heißt es in der Erklärung — sind demnach verpflichtet, unsere Psarrangehöri- gcn vor dieser Neuerung und allen Versuchen, derselben Eingang zu verschaffen, nachdrücklichst zu warnen." Bezüglich des geleisteten Eides, cuf den sich Döllinger beruft, wird bemerkt, daß es in derselben Eidesformel auch heiße: „ich gelobe und Ichwöre dem t öauschen Bischöfe, dem Nachfolger des heiligen Apostelsürüen Petrus und Stellvertreter Jesu Christi wahren Gehorsam" und daß man dem ganzen Schwure treu bleiben müsse. Die Gefahren, womit durch den Glauben an die unfehlbare päpstliche Lehrgewalt die staatlichen und socialen Verhältnisse bedroht sein sollen, bestünden nicht und seien erfundene Schreckbilder. Sie (die unterzeichneten Geistlichen) müßten gläubig festhalten an den bisherigen Beschlüssen des vaticanische.t Concils als katholische Christen, all katholische Priester und als Staatsbürger. Zum Schluffe tirt> der Wunsch ausgesprochen, daß diese Krisis nicht zum Verderben Dölliuger's und nicht zum Falle vieler Anderer ausschlagen möge und an das Urtheil des Clerus von München, von Bayern, ja von ganz Deutschland appellirt, ob die Verfasser der Erklärung in seinem Sinne gehandelt haben!
Aus Anlaß des Verbotes der deutschen Siegesfeier in Salzburg hatte der Salzburger Gemeinderath eine Vorstellung an das Gcsammtministerium gerichtet, in welcher um Aushebung jenes Verbotes petitionin wurde. Diese Eingabe des Gemeindcraths wurde jedoch vom Ministerprästdenten zurückgewiesen, weil eine Be- rufung gegen die Entscheidung eines Ressortministers an das Gesammtministenum nicht zulässig sei und die Eingabe in Form und Inhalt eine Ueberschreitung der Befugnisse des Gemeinderaths enthalte. In der Sitzung vom 3. ds. beschloß der Gemeinderath über den Antrag seiner RechtSsectiow eine Resolution, dahingehend, daß er den vom Minister des Innern gemachten Vorwurf einer Ueberschreitung seiner Befugnisse nicht als gerechtfertigt anzuerkennen vermöge; der Inhalt der Vorstellung wurde dem Protocolle beigeschlossen.
Die kalvinistischen Pastoren de Pressense und Monod in Frankreich haben gegen die


