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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Montags.
Expedition : Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Hießen.
Nr. IS. Samstag den 21. Januar 1871.
Brodprcife vorn 21. bis 27. Januar 1871, nach eigener Erklärung der Bäcker:
4 Pfund qcmiscktes Brod 21 kr. 2 Pfund gemischte« Brod 10’/5 kr. 4 Pfund Roqgenbrod 18 fr. 2 Pfund Roggenbrov 9 fr.
AmtlichcrTheil.
L e f a ii n t in a ch u n g.
Bezüglich der Ausführung des Bundesgesetzes vom 11. Juni 1870, betreffend:
Das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen,
hat das Bundeskanzler-Amt folgende Instruction erlassen: - "
1. Nach 8- 58 Absatz und 5 des Gesetzes vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken rc. (Bundesgesetzblatt Seite 339), dürfen die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen, bisher rechtmäßig angefertiaten Vorrichtungen, wie formen, Platten, Steine, Stereotypabgüsse rc. auch fernerhin zur Anfertigung ron Exemplaren benutzt werden, selbst wcz^n ihre Herstellung nach dem Gesetze vom 11. Juni 1870 untersagt ist; die Vorrichtungen müssen aber amtlich mit einem Stempel versehen werden. 4 z
Wer sich daher im Besitze derartiger Vorrichtungen befindet und dieselben noch ferner zur Herstellung von Exemplaren benutzen will, hat die Vorrichiungen biS zum 81. Mar; 1871 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes vorzulcgen.
2. Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichmß der ihr vorgelegten Vorrichtungen nach dem anliegenden Formular A. auf und bedruckt die Vorrichtungen demnächst mit ihrem.Aienststempel.
Cb die Herstellung der Vorrichtungen nach der bisherigen Gesetzgebung erlaubt war, hat die Polizeibehörde nicht zu prüfen; dagegen hat dieselbe die Stempelung zu rerweigern, wenn sie ermittelt, daß die Vorrichtungen erst nach dem I. Januar 1871 hergestellt worden sind.
$. 3. Das Verzeichnis (§. 2) wird bis zum 30. April 1871 von der Polizeibehörde un die zuständige (Zentralbehörde des betreffenden Bundesstaats im Geschästswege kingercicht und von der Letzteren aufbewahrt. Einer Anzeige, daß bei der Polizeibehörde Vorrichtungen lur Abstempelung überhaupt nicht oorgelegt worden seien, bedarf es nicht.
$. 4. Nach §. 58, Absatz 2 und 5 des Gesetzes vom 11. Juni 1870, dürfen die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Exemplare, deren Her/tcUuni nach der bisherigen Gesetzgebung gestattet war, auch fernerhin verbreitet werden, selbst wenn ihre Herstellung nach dem gegenwärtigen Gesetze untersagt ist, die betreffenden Exemplare von Schriftwerken müssen aber mit einem amtlichen Stempel versehen werden.
Wer sich daher im Besitze derartiger Exemplare von Schriftwerken befindet, hat dieselben biS zum 31. Marz 1871 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes vorzulcgen.
$. 5. Tie Polizeibehörde stellt ein genaues Vcrzeichniß der ihr vorgelegtcn Exemplare nach dem anliegenden Formulare B. auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel.
Die Bestimmungen im § 2, Absatz 2, und im $• 3 dieser Instruction finden auch auf die Abstempelung der Exemplare von Schriftwerken Anwendung.
Eine Abstempelung der Exemplare von Abbildungen und musikalischen Kompositionen finden nicht statt
6. Für die Jnventarisirung und Abstempelung der Vorrichtungen und Exemplare werden Kosten nicht erhoben. —
Die im Kreise Gießen ansässigen Geschäftsleute werden aufgefordert, ihre bisher rechtmäßig angefcrtigten Vorrichtungen (Formen, Platten, Steine, Stereotypad- güsfe :c.), sofern sie solche fernerhin zur Anfertigung von Exemplaren benutzen wollen, längstens bis zum 31. März d. I der Grobherzoglichen Polizei-Verwaltung dahier Behufs der Abstempelung derselben vorzulegen.
In derselben Frist müssen auch die in 4 obiger Instruction erwähnten Exemplar.' von Schriftwerken der Großhcrzoglichcn Polizei-Verwaltung, zur Abstempelung vorgclegt werden.
Gießen, den 11. Januar 1871. Grobherzogliches Krcisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths:
Kekule, Kreisassessor.
Politischer
T h e i l.
20. Januar.
Ueber die Lage in Frankreich bemerkt die Wochenschrift „Im neuen Reich":i „Man hat wiederholt gesagt, und die Franzosen selbst sind davon überzeugt, daß die Truppen der Republik sich bester schlagen, als die alten regulären des Kaiser- reichs. Das ist, so allgemein behauptet, ein Unsinn. Aber die Verwendung der Menschenkrast duich die französischen Organisakeure ist mit der steigenden Roth härter, schonungsloser, barbarischer geworden, und in dem Volk selbst hat die Angstloge Frankreichs das Gefühl weit verbreitet, daß der Mann sich seinem Lande schuldig sei. Die Mehrzahl der zusammengerafften Haufen schlägt sich unsicher, wie bei jungen taktisch unfertigen Truppen natürlich. Aber in den neuen Heeren der Republik kämpft auch ein neues Element, die begeisterte Jugend Frankreichs; neben vielem Gesindel und gepreßten Landleutcn steht die Dlülhe des fron-- zösischen Volkes, fast unseren Einjahrig-Freiwilligen vergleichbar. Dieses Neue giebt den französischen Angriffen zuweilen eine Kraft, Energie und Zähigkeit, welche sehr achtungewerth sind. Es werden für riesen Krieg unnütze Opfer — denn sie vermögen das Endresultat nicht ändern — kaum auszuhaltcn fein. Aber sie legen uns, wenn wir an die Zukunft denken, Zweieilei nahe. Zuerst ist un- läugbar, daß die zahlreichen Söhne gebildeter und einflußreicher Familien, welche unter dem Banner der Republik fechten, sich auch als Republikaner fühlen lernen, im Gegensatz zum' früheren Heer und zum Kaiserreich. Deshalb vermindert die längere Dauer des Krieges die Aussichten der Rapolecnircu oder einer ankeren Familie auf Restauration. Die Republik mag unsägliches Elend über Frankreich dringen, sic hat einen gewissen Vortheil vor monarchisch,m Regiment: sie wird nicht in gleicher Weise unpopulär, wie eine geschlagene Dynastie. Ihre Führer wögen sich schnell abnutzen, Gambetta mag als ein verlogener Schwadroneur all- gemeinem Hasse verfallen — was uns übrigens bei dem Charakter der Franzosen unwahrscheinlich dünkt —, die Republik findet schnell neue Togeehelden, und sie giebt der Jugend bei allen Leiden die behagliche Empfindung, daß jeder Einzelne ein solcher Held werden kann. Deshalb ist wahrscheinlich, daß es längerer Unordnung im Frieden und gesteigerter Consuston in Verwaltung und Finanz bc* dürfen wird, um die Franzosen zu einer Restauration der Monarchie zu bringen Wie bedeutsam das für unsere künftige Stellung zu Frankreich sein muß, bedarf keiner Ausführung. Ferner aber ist durch diesen Kriegsdienst der gebildeten Jugend den Franzosen die Möglichkeit gegeben, von dem bisherigen Söldnerheer zu allgemeiner Dienstpflicht berauszustcigen. Diese Einrichtung würde — wenn cs gelänge, sie festzuhalten, was allerdings zweifelhaft ist — ganz leise und unmcrk- lich das Heer, den Idealismus der Ration, die Politik uniformen. Menschenblut wird werthvollcr, die Familiengesühle werden in ganz neuer Weise zu einer Eon- trcle der Staatspolitik herang^zogen, die gebilketen und besitzenden Classen Höpen
.plötzlich auf, als Zuschauer in der Arena zu sitzen und ihre Gladiatoren für den frivolen Ruhm Frankreichs zu verwenden; nicht mehr die Journalisten, Advocaten und Priester Frankreichs werden über Krieg und Frieden erkennen, sondern die Väter, welche ihre Söhne beim Heere haben. Jedes Heer aus allgemeiner Dienstpflicht macht das Volk zugleich kriegölüchtig und friedlich, und die Politiker vorsichtig und mäßig. Diese segensreichen Wirkungen nürden auch in Frankreich ein- lrcten, trotz der krankhaften Eitelkeit, trotz der Unfreiheit des Individuums gegenüber den Tagesstimmungen, trotz allem Haß und Schmerz über verlorenes Landgebiet. Und deshalb setzen wir mit einer Theilnahme, in welcher sich nicht allein feindselige Empfindungen regen, auf eie neuen Heere an der Loire und Rhone. Möglich, daß gerade aus ihnen die Garantie für einen dauerhaften Frieden der beiden großen Rationen heraufwächst."
Der durch die D'Smarck'sche Rote angeregte Austausch freundschaftlicher Gesinnungen zwischen dem deutschen und dem österreichischen Cabinet hat sowohl die russische Diplomatie wie die ru'sische TageSprcffc ganz verstimmt und zugleich ihr Vertrauen zu der bcvorstehendiN Londoner Cenferenz erschüttert. Ein Petersburger Blatt, das zu den russischen diplomatischen Kreisen in vertraulichen Beziehungen steht, gibt dieser Verstimmung Ausdruck, indem es sich in Bezug auf die Londoner Eonferenz also äußert: „Wir haben unsere Meinung bereits dahin ausgesprochen, daß Rußland auf der Confcrenz mehr Feinde als Freunde finden wird, und aus diesem Grunde hegen wir st.nke Zweifel an der glücklichen Erledigung drr PontuS-Angelegenheitrn, besonders seitdem Preußen sich so entschieden für die Annähtrung an Oesterreich ausgesprochen hat. Aber die Ccnfc- rrnz wird wenigstens zergen, welche politischtN Eombinationen sich nach beendigtem deutsch - französischem Kriege i.ntcr den europäischen Staaten bilden werden. Richt ohne Besürchtung sehen wir der Conserenz entgegen."
„Le Drapcau" bringt eine Reihe von Berichtigungen gegen französische und schweizerische ZkitungScorrespondenzen über Wilhelmshöhe. Ohne auf das Geschwätz dieser B'richterstatter weiter einzugeden, wollen wir wenigstens dicjeni- gen Punkte ausheben, die sich auf Persönlichkeiten beziehen. Nach dem ,.Dra- pcau" geht der Kaiser nicht Arm in Ann mit Conneau und mit General Douay spazieren, ersterer hält sich seit Monaten in England auf, letzterer ist in Bonn und „war in Kassel" «den so wenig wie General Ladmirault jemals in Kassel war. Die Mar,chälle Le Boeuf und Eanrvbert kamen nur einiMl*dahin. Die Briese drr Kaiserin von England treffen mit der Post ein und General Froffard, der in Köln ist und jungst nur 24 Stunden in Wilhelmshöhe war, wurde niemals mit diesen Eorresponkenzen beauftragt. Rvuber war niemals in Kassel und hat noch weniger eine Unterredung mit Herrn v. ThUc daselbst gehabt. Pietri, der frühere Pvlizeipiäsect, ist alleidings auf Wilhelmshöhe gewesen, aber wer er Herr Hubaine


