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E- sind also Vorkehrungen getroffen, welche die Hoffnungen des Kaisers Alexander, daß die innige Freundschaft, welche Rußland und Deutschland verbindet, auch in der künftigen Generation fortdauere", nicht zu Schanden werden laffen.

-j- In Oesterreich haben die Wahlen zum Reichstag das Ergebniß geliefert, daß in den Landgemeinden fast überall die klerikale Partei siegte, während in den Städten die Verfaffungspartei die Oberhand behielt. Im Großen und Ganzen hat sich kein Umschwung in der öffentlichen Meinung der deutsch-österreichischen Bevölkerung durch den neuesten Minister- und Systemwechsel documentirt, woraus zu schließen, daß, wenn es gelegentlich einmal der Hospartei genehm erscheinen sollte, die Verfassung ganz bei Sette zu schieben, dies durchaus auf keine nennens- werthen Schwierigkeiten stoßen würde. Dem deutfch'österreichischen Volke fehlt zum größten Theile noch das Verständniß für den Werth einer Verfassung.

Ueder die schon gemeldete Suspension zweier katholischer Geglichen im Jura gibt ein Correspondent derBasler Nachrichten" folgenden Aufschluß:

Das Verhältniß der katholischen Clerisei zu den bürgerlichen Ordnungen drängt auch hier einer neuen Regulirung entgegen. Zwei Geistliche im Jura, Crelier in Rebeuvelier und Studer in Courgenay, haben feit längerer Zeit unab­lässig Kanzel, Beichtstuhl und Seelsorge zu politischen Wühlereien mißbraucht. Da wurde letztes Jahr anläßlich der Ersatzwahl in den Nationalrath an Stelle des verstorbenen Herrn Carlin von der Kanzel herab behauptet, Herr Carlin sei beerdigt worden, wie man ein Vieh verscharre, außer daß dabei einige kirchen­feindliche, freigeistische Reden gehalten worden; da wurde auf der Kanzel gegen denCercle liberal" gepredigt; da wurden Die, welche an den Wahlen liberal stimmen würden, der Verdammniß überantwortet; da wurden die Liberalen über­haupt mit dem Fluche belegt; da wurde u. A. von einem dieser Hochwürden eirzem 18jährigen Mädchen die Beichte verweigert, weil es denProgres" gelesen; da machte einer dieser Hirten seinen Schafen (oder Schafsköpfen) weiß, wer den Progres" oder denFrondeur" gelesen, der könne nicht absolvirt werden ohne eine ganz besondere Einwilligung des heil. Vaters; da wurde gegen die Wahl des Herrn Maistre in den Großen Rath und gegen dessen Person in unwürdigster Weise auf der Kanzel polemisirt; da wurden Die, welche im amtlichen Verhör über diese Hochwürvigen nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt, etnzuschüchtern und zu terrorisiren gesucht; kurz, eS wurde jedes Mittel angewendet, das einem fanatischen Priester zu Gebote steht, um gegen die bestehende bürgerliche Ordnung zu agiren. Wie sehr dadurch Zwietracht in die Familien und in die Gemeinde geworfen wurde, ist klar. Der RegierungSrath hat nun beschlossen, beim Appella­tion-- und CassationShofe auf Abberufung dieser Geistlichen anzutragen und sie unterdessen in ihren Verrichtungen, sowie im Genuß ihrer weltlichen Benefizien einzustcllen und zugleich den Bischof zu ersuchen, sofort für gehörige Stellvertretung zu sorgen. ___________________

Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 39 enthält:

1) Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, die vom 1. Januar 1872 an im öffentlichen Verkehre unzulässigen und zulässigen älteren Gewichte betreffend. Dieselbe lautet:

Mit Bezug auf die Bekanntmachung der Normal-EichungS-Commisston des Norddeutschen Bundes vom 23. Februar 1870, betreffend die vom 1. Januar 1872 ab innerhalb des Norddeutschen Bundes unzulässigen älteren Gewichte, Beilage zu Nr. 29 des Bundesgesetzblattes für 1870 (publicirt in Nr. 63 des Großh. Regierungsblattes, Anlage 4, S. 42) wird hiermit Nachfolgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

1. Von den im Großberzogthum nach den bisher geltenden Bestimmungen eingeführten Gewichtsstücken können vom 1. Januar 1872 an im öffentlichen Ver­kehre nicht mehr zugelaffen werden:

a. Gewichtsstücke von */4 Centner,

, 3 Pfund und J/4 Pfund,

8, 6, 4, 3, 2 und 1 Loth,

2 und 1 Ouent,

2 und 1 Richtpfennig,

0,3, 0,05 und 0,03 Pfund (Deciwalgewicht für Brücken­

waagen);

b. alle Ernfatzgewichte, sowohl im Ganzen als in einzelnen Theilen.

2. Dagegen verbleibin auch nach dem 1. Januar 1872 im öffentlichen Ver­kehre zulässig, sofern sie bezüglich der Richtigkeit den Vorschriften der neuen Eich- ordnung entsprechen:

a. die Gewichtsstücke von 1 und */2 Centner,

20, 10, 5, 2, 1 und 1/2 Pfund,

0,5, 0,2, 0,1, 0,05, 0,02 lind 0,01 Pfund (De-

cimalgewichte für Brückenwaagen),

mit der nach den früheren B stimmungen vorgeschriebenen Bezeichnung, da- fcrn die Gewichtseinheit, auf welche sich das Gewichtsstück bezieht, Centner oder Pfund, auf denselben angegeben ist;

b. die Gewichtsstücke von 16 Loth, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die alte Bezeichnung entfernt und durch die Bezeichnung % Pfd. ersetzt

dolph Frhrn. Gedult von Jungenfeld in Mainz, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner M-jestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen verliehenen rothen Adler-OrdenS 4. Classe zu ertheilen.

7) Drenstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 10. Nov. dem 2. evang. Pfarrer zu Alzey, im Dekanate Alzey, Peter Bennighof, die evang. Pfarrstelle zu Hangen-Wetsheim, im Dekanate Osthofen , an demselben Tage dem Schulamts - Aspiranten Anton Rabenau aus Grebenhain, im Kreise Lauterbach, die 2. evang. Schulftelle zu B uern, im Kreise Gießen, zu übertragen; am 14. November den Oberförster der Oberförsterei Rim» dach, Frhrn. Friedrich Schenck zu Schweinsberg in gleicher Dicnsteigenschaft in Die Oberförsterei Wald-Michelbach, und den Oberförster der Oberförsterei Beer­felden, Carl Heß, in gleicher Diensteigenschaft in die Oberförsterei Rimbach, zu versetzen; an demselben Tage dem Schullehrer an der 12. Stadlschulstelle zu Worms, Johann Adam Schäfer, die 11. Stadtschulstelle daselbst zu übertragen; am 15. Nov. den Probator 1. Classe bei der ersten Abdeckung der Ober-Rech- nungS-Justificatur, Ludwig Wagner, zum Revisor bei dieser Justlficatur-Abthetlung zu ernennen.

Darmstadt, 17. December. Die erste Kammer der Stände wird am Mon- tag den 18. December 1871, Vormittags 11 Uhr, zu einer Sitzung zusammen­treten. Auf der Tagesordnung steht Die Berathung und Abstimmung über: die Vorlage Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, den Gesetzesentwurf, die Erhebung der Staatsauflagen für die drei ersten Monate des Jahres 1872 be­treffend.

Darmstadt, 18. December. Ein gemeinsamer Beschluß der beiden Stände- kammern dehnt das Finanzgesetz von 1869 aus die ersten drei Monate des Jahres 1872 aus.

Mainz, 18. December. Die Generalversammlung der Hessischen Ludwigs- bahn genehmigte einstimmig sämmtliche Anrräge des VerwaltungSrathes, nachdem ihr von den Entschließungen des königl. Handelsministeriums, welche der Ver- waltungSrath seinerfeits acceptirt hat, Kenntniß gegeben worden war.

t Berlin, 16. December. Die Berathungen des Bundesraths sind für das laufende Jahr beendet und sollen erst einige Wochen nach Neujahr wieder ausgenommen werden.

Fürst Bismarck ist soweit wieder hergestellt, daß er gestern Nachmittag mit feiner Gemahlin eine längere Wagenpromenade im Thiergarten machen konnte. Mit dem morgigen Tage gedenkt der Reichskanzler seine Geschäfte im vollen Um­fange wieder aufzunehmen.

Zum Oberbefehlshaber des nach dem atlantischen Ocean bestimmten Evolu­tionsgeschwaders ist der Vice-Admiral Iachmann ernannt.

Der Antheil des PräsiDenten des ReichskanzlerawtS, Minister Delbrück, an der Vier-M-llionen-Dotation soll sich auf 100,000 Thlr. beziffern.

f Berlin, 16. December. Mehrere Blätter brachten vor einigen Tagen die Nachricht, die österreichische Neg'erug beabsichtige, das deutsche Strafgesetzbuch in Oesterreich einzufübren. Dem gegenüber wird unS von unterrichteter Seite versichert, daß Der österreichischen Regierung eine solche Absicht ebenso fern liegt, als feststeht, daß Der Kaiser Franz Josef über das an ihn gerichtete Ansinnen, das vom deutschen Reichstage angenommene Gesetz gegen die katholischen r st- lieben auch auf Oesterreich auSzudehnen, sein unverhohlenes Erstaunen undv >ß- billigunq ausgedrückr hat.

Straßburg, 18. December. DieStraßburger Zeitung" meldet, die Grün« Dung einer Hochichule in Straßburg und Die Erweiterung Der StaDt feien von Der Regierung genehmigt.

Bern, 16. December. Der Nationalrath beschloß, daß Mitglieder des Jesuitenordens in der Schweiz nicht ausgenommen werden sollen, und verbot die Lehr- und kirchliche Thätigkeit derselben. Der Nationalrath untersagt ferner die Errichtung neuer, sowie die Wiederherstellung alter Klöster.

Wien, 17. December. Bei der heute stattgefundenen Bürgermeisterwahl wurde der bisherige Bürgermeister Dr. Felder mit 76 gegen 42 Stimmen wieder- gewählt.

London, 17. December. Nach einem Bulletin von 5 Uhr Abends hat der Prinz von Wales Den heutigen Tag ruhig verbracht und ist seit Morgen- keine Aenderung in Dem Befinden desselben eingetreten. Das nächste Bulletin erscheint morgen früh.

London, 18. December, Morgens. Der Prinz von Wales verbrachte die letzte Nacht ruhig. Die B ss^rung im Befinden des Prinzen Dauert fort und ist dasselbe vollkommen befriedigend.

Dublin, 17. December. Durch Maueranschlag werden die für nächsten Montag in Londonderry beabsichtigten orangistsschen Kundgebungen untersagt, weil man einen Zusammenstoß mit den Katholiken befürchtet.

Constantinopel, 17. December. Im ganzen Beamtenstatus stehen große Veränderungen bevor.

Bukarest, 17. December. Gegen Die Convention mir Bleichröder wird U Lande agiurt. Die Frage ist in der Kammer noch schwebend.

worven ist.

2) Bekanntmachung Großh. Ober-Medicinal-Direction, Die Einführung Des Grammengewichtes als Medicinalgewicht im Gioßherzogthum bitreffend.

3) Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, Abänderungen und Zusätze zur Arzneimittellaxe für das Jahr 1872 betreffend.

4) Bekanntmachung Großh. Ministeriums Der Finanzen, Die Ausfertigung der Meßbriefe betreffend.

5) OrDenSverleihung.

6) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit Der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 3 Nov. der Frau Christine Rother, 'geb. Geromont, zu Bingen Die Erlaubniß zur An­nahme und zum Tragen des ihr von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen verliehenen Verdienstkreuzes für Frauen und Jungfrauen, am 24. Nov. Dem Medicinalrath Dr. von Hesse die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen Des ihm von Seiner Majestät Dem König von Bayern verliehenen Ritterkreuzes erster Classe Des König!. Bayerischen Milttärverdienstordens und dem Hofzahnarzt Julius Budde das Ritterkreuz 2. Cl. dieses Ordens, am 26.1 Nov. Der Frau Des KreisratyS des Kreisamts Friedberg, RegierungSrath Trapp,' Emilie Trapp, Die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihr von Seiner Majestät Dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen verliehenen Verdienst- kreuzes für Frauen und Jungfrauen, am 1. Dec. Dem Ober-Poft-Commiffar Ru-

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