Ausgabe 
20.10.1871
 
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Preis viecreljährig 1 fl. 12 fr. mit Brtngerlohn. Durch bie Post bezogen vierteljährig 1 st. 27 fr.

Gießener Anzeiger.

Erlchklnt täglieh, mit Db. nähme Montags.

Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt fük den Kreis Kielen.

Nr. 2ia. grcitng 6cn 20.Oktober 1871.

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Adomienten, welche den Anzeiger bei der Expedition nbholen lassen, erhalten denselben für das IV. Quartal 1871 zu 1 fl.

i Die altkatholische Bewegung in Bayern.

In der Sitzung des bayerischen Abgeordnetenhauses vom 7. Oktober d. I. war das Ministerium von dem Abgeordneten Herz und 45 Genoffen interpellirt worden über die Haltung, welche es den Gegnern der Uafehlbarkeitslehre gegen- über einzunehmen gewillt sei; hieran schloß sich sodann die weitere Frage, ob die Staatsregierung überhaupt gewillt sei, die Trennung von Staat und Kirche zu verwirklichen, indem sie zu neuen Gesetzen die Hand bietet, welche unter Wahrung der unveräußerlichen Rechte des Staates die das religiöse Leben der Bürger be­drückenden Bestimmungen des Concordats, der Verordnung vom 8. April 1852 und andere beseitigen, und die in der Verfassung gewährleistete Forderung der Glaubens- und Gewiffensfreiheit endlich vollständig erfüllen.

In der Sitzung vom 14. Oktober ist nun von Seiten des Ministers v. Lutz im Namen des Gesammtministlriums die mit großer Spannung erwartete Antwort auf die Interpellation erfolgt, in einer Mise, welche die Interpellanten ohne Zweifel zufriedenstellen wird. Der Minister wahrt in seiner einleitenden Rede dem Staate das Recht, das Staatskirchenrecht zu verändern, sobald die Kirche selbst die Grundlagen verrückt, auf denen das bisherige Verhältniß zwischen Staat und Kirche beruhte. Durch das Dogma der Unfehlbarkeit sei der Lehrbegriff der katholischen Kirche geändert, und die Beschlüsse des vatikanischen ConcilS seien staatsgefährlich. Das königliche Placetum, über welches die Bischöfe sich hinweg- setzten, bestehe in jeder Beziehung zu Kraft und zu Recht. Nach dem kurzen tele­graphischen Auszug zu schließen, geht die einleitende Rede gründlich und erschöpfend auf die bekannten Streitfragen ein, so daß man Ursache hat, den ausführlicheren Mittheilungen mit Interesse entgegenzusehen.

In Beantwortung ter gestellten Fragen erklärt der Minister, daß die Staats- regierung gewillt sei, allen katholischen Staatsangehörigen, welche die Lehre von ter Unfehlbarkeit nicht anerkennen, den in den Gesetzen begründeten Schutz gegen den Mißbrauch geistlicher Gewalt zu gewähren; das religiöse Erziehungsrecht der Eltern gegenüber den Lehren von der Unfehlbarkeit zu wahren; altkatholische Ge­weinten als katholische anzuerkennen; die Hand zu bieten zur Erlassung von Ge- setzen^ durch welche die volle Unabhängigkeit sowohl des Staates als auch der Kirche begrüntet wirt. Der durch den Telegraphen bereits mitgetheilte Wortlaut dieser Erklärung ist bestimmt und unzweideutig, Punkt für Punkt die Fragen der Interpellation im bejahenden Sinne beantwortend.

Der Minister v. Lutz ist also dem in seinem bekannten Reskript entwickelten Standpunkt vollkommen treu geblieben, und das Ministerium erklärt sich bereit, alle praktischen Conscquenzen desselben zu ziehen. Von der größten Tragweite ist für den Augenblick die Zusicherung, daß die Regierung die sich bildenden altkatho- lischen Gemeinden als katholische anerkennen und ihnen wie ihren Geistlichen die Rechte einräumen werde, welche sie gehabt haben würden, wenn die Bildung der Gemeinden vor dem 18. Juli 1870 vor sich gegangen wäre. Die in Aussicht gestellte grundsätzliche Lösung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat auf dem Wege der Gesetzgebung mag principiell von noch größerer Bedeutung sein, als jene Zusicherung; aber sie läßt sich nicht improvisiren; sie muß, wenn die Rechte des Staates in vollem Umfange gewahrt werden sollen, mit der äußersten Vorsicht und Umsicht eingeleitet weiden; sie kann also wohl glücklich und weise durchgesührt, künftigen Eonflicten vorbeugen; aber den gegenwärtig entbrannten Streit muß der Staat zunächst auf dem Boden des bestehenden Staats- und Kirchenrechts durch- zufechten suchen; die Gegenwart fordert ein rasches und entschiedenes Handeln; und der Gegenwart muß vor Allem und zuerst ihr Recht zu Theil werden.

Nicht ohne Grund hat man den aus Bildung altkatholischer Gemeinden ge­richteten Beschluß der Münchener Versammlung als die eigentliche That dieser Ver­sammlung anzusehen. Um wirksam zu werden, bedurfte dieser Beschluß aber der ausdrücklichen Erklärung der Staatsregicrung, daß sie diese Gemeinden als katho­lische anerkennen und in ihren Rechten schützen werde. Diese Anerkennung ist jetzt »folgt, und damit ist der altkatholischen Bewegung freier Raum und Lust ge­schaffen, und es ist jetzt ihre Sache, ihre Lebenskraft in schöpferischer Thätigkeit zu bewähren. Dem Staate können die Führer der Altkatholiken keine Schuld bet' wessen, wenn die Bewegung sich im Sande verläuft. Mögen sie frischen MutheS die Anregung benutzen, die die Verhandlungen der Münchener Versammlung ohne Zweifel in weiten Kreisen gegeben haben, um ihre Gegner auf dem Boden zu be­kämpfen, den diese bis jetzt als ihre Domäne betrachten; dann wird ihnen der Erfolg nicht fehlen.

Es ist aber auch eine ernste Pflicht der Altkatholiken, mit größtem Eifer das Ministerium in dem schweren Kampfe zu unterstützen, den dieses auf sich ge­nommen hat, um nicht nur die Rechte des Staates, sondern auch die Gewiffens­freiheit der Staatsangehörigen zu schützen. Die parlamentarische Lage des Mini­steriums ist schwierig. Die Abgeordnetenkammer für seine Anschauung zu gewinnen, darauf kann das Ministerium unter keinen Umständen rechnen. Mögen in der illtramontanen Majorität Spaltungen bestehen, in der Opposition gegen ein Mini­sterium, welches die Gegner der Unfehlbarkeit wider die Unterdrückung durch die Dlschöfe zu schützen unternimmt, sind alle Fraktionen derselben einig. Für sie handelt es sich um einen Entscheidungskampf auf Tod und Leben, zu denen die

wüthinben Angriffe der ultramontanen Schmutzblätter das Vorspiel und die Ein- lettung vtldeu.

r undenkbar, daß selbst nur ein neutrales Vcrhältniß zwischen

diesem Ministerium und dieser Kammer sich sollte Herstellen lassen, und eine Kam- merauflosung ist daher eine unvermeidliche Consequenz der Stellung der Parteien iUr^b<r' ? e "Ödende Maßregel laßt sich vielleicht noch aufWochen hin- ausschieben; ob es im Interesse des Ministeriums liegt, die Entscheidung zu be- schleunigen oder zu verzögern und bedächtig vorzubereiten, das läßt sich ohne eine genaue Kenntmß der örtlichen Verhältnisse nicht mit Sicherheit beurteilen. Im Allgemeinen aber machen die Verhältnisse auf den Beobachter den Eindruck, daß eme entschlossene Politik die beste Politik ist.

m: ober auch sein mag, spätestens unmittelbar nach dem Schluß der

^eicvstagösesston wird die Berufung an die Wähler unvermeidlich erfolgen müssen. Mögen die Nationalgefinnten und die Altkatholiken sich schon jetzt in gemeinsamer, einiger Thätigkeit zum Wahlkampfe rüsten. Den Ultramontanen gegenüber darf es in diesem Augenblicke keine Parteiunterschiede in Bayern geben. Halten alle Oegner der ultramontanen zusammen, dann aber auch nur dann werden fte mit Vertrauen dem endlichen AuSgang des großen bedeutungsvollen Kampfes entgegen sehen können.

r t Der Güterverkehr auf den Eisenbahnen ist zur Zeit ein so lebhafter, wie er selbst vor Ausbruch des Kriegs noch nie gewesen ist, und stellt deshalb sowohl an das Betriebspersonal wie das der Bahnverwaltung zu Gebote stehende Material die allergrößten Ansprüche. Sollten übrigens nicht bald umfassende Vorkehrungen getroffen werden, so dürften wir in bevorstehendem Winter abermals einer Cala- mität entgegen gehen, die man im vergangenen Jahre auf Rechnung der KriegS- n.irren zu letzen pflegte. Schon jetzt kommen aus den westfälischen Distrikten wiederholt Klagen über eine bevorstehende Kohlennoth, die nicht darin besteht, daß es an Material fehlt, sondern darin, daß den Eisenbahnen nicht die erforderlichen Wagenmofftn zu Gebote stehen, um die lagernden Quantitäten an ihre Bestim­mungsorte zu befördern. Angesichts des herannahenden Winters dürfte es sich daher empfehlen, diesem Wagenmangel mit allen Kräften abzuhelfen, wenn man Nicht will, daß wir wieder einem Nothstande entgegen geben, der unseren großen industriellen Etablissements wie nicht weniger dem kleinen bürgerlichen Hausstande überaus fühlbar wird.

qQE. _^ic Sritbtnübräfen^ärfr der deutschen Armee beträgt im Jahre 1872 nicht 585,7<0 Mann, wie bisher angenommen wurde, sondern unter Hinzurechnung der ContingcntSquote für Elsaß-Lothringcn 401,659 Mann. Elsaß und Lothringen wird demnach einen Beitrag zu den militärischen Ausgaben in Höhe von 3,575,025 Tha'er leisten, so daß die GesammtauSgaben die Summe von 89,996,393 Thaler betragen. Ter Militäretat liegt jetzt dem Bundesrathe vor. Durch ihn wird die Vermuthung einiger Blätter, als ob die Erhöhung des Militäretats dadurch ver- mieden werden, doß die aus den Kriegscontributionen zu zahlenden Beträge der Militarpensionen für extraordinäre Ausgaben des Militärttats verwendet würden, icrro r / Etat beiliegende Denkschrift erklärt ausdrücklich, für das Jahr

872 (et es noch möglich, mit dem bishcr-gen Paufchfatze von 225 Thaler pro Kopf des oben angegebenen Friedenseffectivs von 401.659 Mann auszukommen ""d ^ch^die Mittel zu den einmaligen extraordinären Bedürfnissen zu erübrigen, mit Rücksicht auf das Unterbleiben der Uebungcn der Mannschaften des Beur- lauvtenstandeS, auf die spätere Einstellung der Rekruten in Elsaß-Lothringen, auf ten Verbleib der 50,000 Mann OccupationStruppen in Frankreich und aus das Retablissement der Armee. Trotzdem die Fixirung dieser Summe von ca. 90 Mill. Thaler nur eine Vermehrung analog der Vergrößerung des Reiches in sich zu schließen scheint, fo birgt dieselbe, wenn man das spätere Einrücken der Elsaß- doihringer in den Etat, die noch nicht definitiv festgesetzten Bestimmungen für die neuen (Kontingente rc. in Anrechnung bringt, thatsächlkch eine Erhöhung des Mili­täraufwandes im Ganzen von 1015 Procent in sich, eine Erhöhung, welche in den nächsten Jahren überall auch ziffcrmäßig herantreten wird. In den Special­ziffern tritt schon jetzt die Erhöhung deutlich hervor. Die sächsischen und die meck­lenburgischen Contingente sind durch die Neubildungen nicht berührt. Gleichwohl erhöht sich'gegen 1871 der Specialetat für Sachsen um 5 Procent, für Mecklen­burg um 10 Procent. Wenn man die Ziffern des letzten norddeutschen Etats überall entsprechend der größeren Bevölkerung des gesammten deutschen Reiches erhöht, zeigt der neue Etat ungefähr folgende Aenderungen gegen die bisherigen Finanzverhältnisse: Mehrausgabin: 1) Marine 881,000 Thaler, 2) Civilver- maltung 265,833 Thaler, 3) Deficit der Telkgraphenverwaltung 403,468 Thaler, 4) Schuldenverwaltung 100,000 Thaler, Summe der Mehrausgaben 1,642,100 Jbakr; dagegen Mehreinnahmen: l)Post 420,690 Thaler, 2) Wcchfelstcmpel 364,000 Thaler, 3) Zölle und Verbrauchssteuern 4,656,932 Thaler, Summe 5,441,892 Thaler; davon die Mehrausgaben abgezogen, bleibt ein Ueberfchuß von 3,799,791 Thaler. IV B