Ausgabe 
20.6.1871
 
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IßrdS vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.

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Erscheint täglich, mit Aus­nahme Montags.

Expedition: Lanzletberz Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kichen.

Nr. l&o. Dienstag den 20. Juni 1871«

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Amtlicher T h e i l.

Nr. 22 des Reichs-Gesetzblattes des Deutschen Reiches, ansgegeben zu Berlin am 2. Juni 1871, enthält:

(Nr. 642.) Gesetz, betreffend die Kriegsdenkmünze für die bewaffnete Macht des Reichs. Vom 24. Mai 1871.

(Nr. 613.) Allerhöchster Erlast vom 1. April 1871, betreffend das Nangverhältnih der Posträthe und Ober Posträthe.

(Nr. 644.) Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich, Frankreich, Groß-Britannien, Italien, Rußland und der Türkei. Vom 13. März 1871.

Nr. 23 des Reichö-GesetzblatteS des Deutschen Reiches, ausgeqeben zu Berlin am 8. Juni 1871, enthält:

(Nr. 645) Allerhöchster Erlaß vom 20. Mai 1871, betreffend die Stiftung einer Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870 und 1871.

(Nr. 646) Allerhöchster Erlaß vom 22. Mai 1871, betreffend die Verleihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze tür Nichtcombattanten an die nach dem Statut nicht berechtigten Offiziere, Aerzte, Beamten und Mannschaften der deutschen Armeen und der Marine.

(Nr. 647.) Allerhöchster Erlaß vom 22 Mai 1871, betreffend die Verleihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze für Nichtcombattanten an Hof- und Cioil- Staatsbeamte, an Angestellte der Privat-Elsenbahngesellfchaften, an die Johanniter- und Malthescr - Ritter rc.

(Nr. 648.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1871. Vom 31. Mai 1871.

(Nr. 649 ) Bekanntmachung, betreffend allgemeine polizeiliche Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln. Vom 29. Mai 1871.

(Wr. 650.) Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkaffe. Vom 1. Juni 1871.

Brsmidrre Beilage zu Nr. 23 enthält:

Anweisung, die Medicinalgewichte betreffend. Vom 6. Mai 1871.

Nachträge zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 und zur Eichgebührentaxe vom 12. December 1869. Vom 6. Mai 1871.

Gießen, den 15. Juni 1871. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Starck.

Gefundene Gegen st an de:

Eine Ackerwaage (in der Wieseck gefunden), eine schwarze Brache ohne Nadel, ein leeres Portemonnaie, ein kleines Schlüsselchen, ein Ueberrourf zu einem Kleide (von silbergrauem Zeuge mit grünem Besatz), ein Portemonnaie mit 2 Kreuzer und 1 Heller und ein seidener Herrnschlupp.

Die Eigenthumer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Zugelaufen: Ein Hühnerhund mit weiß und grauem Kopfe und zwei Flecken in der Seite.

Gießen, den 19. Juni 1871. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Politisch

Der Aufruf an die deutschen Katholiken, welcher, von Dollinger verfaßt, auf Beschluß einer vor Pfingsten in München zu- sawmkngetretcnln Versammlung veröffentlicht ist, widerlegt die in din bekannten bischöflichen Erlassen ausgesprochenen Ansichten und bestreikt die Berechtigung der Bischöfe zu den auf Grund dieser Ansichten über die Gegner der ConcilSbeschlüsse verhängten kirchlichen Eensuren und Strafen. Die Bischöfe hatten die unbedingt bindende Kraft der ConcilSbeschlüsse tehauptet, zugleich aber durch eine künstliche Interpretation dieselben als möglichst harmlos und ungefährlich darzustellcn sich bemüht. Sie bestreiten, daß das Unfehlbarkeitsdogma die Allgewalt und die per- sönliche Unfehlbarkeit des Papstes ausgesprochen habe. Die Gewalt de- Papstes sei schon durch die Lehre der Kirche beschränkt, daß neben der kirchlichen auch eine bürgerliche Ordnung, neben der geistlichen auch eine weltliche Ordnung bestände, die ihren Ursprung von Gott hat, da man in allen sittlich erlaubten Dingen dieser Ordnung auj's Gewissenhafteste gehorchen müsse, die jedoch nicht über den Glauben ihrer Unterthanen zu entscheiden habe. Sie protestiren dagegen, die Entscheidungen des Concils als Attentat gegen die Verfassungen der deutschen Staaten darzu- flellen. Die Katholicität ihres Standpunktes wahren sie durch die nachdrückliche Erklärung, daß es nur eine katholische Kirche gebe, und daß, wo der Papst fei, auch die Kirche sei.

ES ist einleuchtend, dcß alle Versuche der Bischöfe, die Bedeutung de« Un- sehlbarkeitsbeschlusscs abzufchwachen und dadurch ihre Anerkennung desselben zu beschönigen, den Widerspruch zu verdecken, in dem ihr gegenwärtige« Verfahren mit ihrer Haltung während des Concils steht, vergeblich sind. Wenn das Un- sehlbarkeitödogma wirklich so unverfänglich ist und nur eine längst anerkannte will­kürliche Lehre ausspricht, warum haben sich denn die deutschen Bischöfe so lebhaft der Annahme desselben widersitzt und warum hat die das Concil beherrschende jesuitische Partei ein so großes Gewicht darauf gelegt, gegen den Widerspruch deS Episcopats fast aller großen Culturstaaten und gegen den aller hervorragenden Vertreter der katholischen Theologie die Lehre feierlich zum kirchlichen Dogma er­heben zu lassen? Man weiß doch sonst in kirchlichen Kreisen sehr wohl das Wesent- liche vom Unwesentlichen zu unterscheiden und liebt es durchaus nicht, um eines Nichts willen die öffentliche Meinung in Aufregung zu setzen, es fei denn, daß man sie von einem andern Punkte ablcnken will, was aber hier durchaus nicht der Fall war. Man wollte mit der Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas etwa« Großes und Neues erreichen, und wenn es gelänge, au« dem Dogma die gewünschten practischen Consequenzen zu ziehen, so würde man es in der That erreicht haben. Wenn die Bischöfe in der gleichfalls geheiligten weltlichen Ord­nung eine Schranke der Unfehlbarkeit zu sehen behaupten, so vergess, n sie ganz und gar, daß mit der Lehre von der Unfehlbarkeit zugleich der SyllabuS togma- tische Kraft erlangt hat, der ein eminent politisches Aktenstück ist, und recht eigent­lich die Tendenz verfolgt, die Schranke zwischen der kirchlichen und weltlichen Macht zum Nachtheil der letzteren niederzuwersen und die Kirche, daß heißt also jetzt ausschließlich den Papst, zum höchsten und unfehlbaren Schiedsrichter auch in weltlichen Dingen, in den Angelegenheiten der Staaten zu machen.

er T h e i l.

Kurz, die Stellung de- Cpi-copats ist principiell durchaus unhaltbar; seine Lage ist höchst peinlich, und man möchte sie bedauernSwerth nennen, wenn er die­selbe nicht selbst verschuldet, wenn er nicht der Besorgniß vor einer Kirchenspaltung seine religiösen und kirchlichen Ucberzevgungen zum Opfer gebracht hätte. Die« Opfer ober durste er unter keinen Umständen bringen: das wahre Interesse ter Kirche selbst, deren Einheit er durch seine Fügsamkeit aufrecht erhalten will, verbot ihm dies Opfer. Der Augenblick war feierlich genug, um die Gewissen zu schärfen und sie zu zwingen, jede andere, auch die an sich berechtigste Rücksicht vor den Forderungen der Wahrheit zurücktreten zu lassen. Hier galt eS ein festes: Ich kann nicht anders" auszusprechen; das haben die Bischöfe nicht gethan; sie haben es Döllinger und feinen Gesinnungsgenossen überlasten und befinden sich jetzt in der Lage, die Männer aus der Kirche auSschlußen zu müssen, die so sprechen, wie sie, die Bischöfe, selbst sprechen müßten, wenn sie ihren Ueberzeugungen treu geblieben wären.

Den bischöflichen Erlassen gegenüber beharren denn auch Döllinger und seine Mitstreiter lediglich aus dem von Anfang an mit klarem Bewußtsein und flster Ueberzeugung eingenommenen Standpunkte. Sie verwerfen die vaticanischen Dogmen und sprechen ihre festbegründete Ueberzeugung aus, daß dieselben, trotz aller Ab­leugnung seitens der Bischöfe, dem Papste persönliche Unfehlbarkeit, absolute Ge­walt in der Kirche cinräumen, und daß die vatikanischen Dekrete eine ernste Ge­fahr für den Staat und die Gesellschaft bilden und also mit den Gesetzen und Einrichtungen der gegenwärtigen Staaten unvereinbar sind. Sie weisen nach, daß die Bischöfe die Neuheit der Decrete sehr wohl kennen und sich derselben schämen; und sie beklagen, daß die Bischöfe den Schmerzensschrei ihrer Diöccsanen mit Schmähungen auf Vernunft uud Wissenschaft beantwortet haben. Die Maßregeln der Bischöfe werden als Gewaltmaßregeln bezeichnet, denen weder für die Priester noch für die Gläubigen eine verbindliche Kraft beiwohnen. Schließlich sprechen sie die Hoffnung aus, daß aus diesen Wirren eine echt kirchliche Regeneration her- vorgehcn werde, wo jedes katholische Culturrolk entsprechend seiner eigenen Art ein freies Glied im Körper der allgemeinen Kirche bildet und CleruS und Laien einträchtig in der Gestaltung de« kirchlichen Lebens zusammenwirken. Aus dem Wege einer solchen Regeneration wurden wir uns auch dem höchsten Ziele ter christlichen Entwickelung, der Wiedervereinigung der christlichen Consessionen, an* nähern können.

Lassen wir diesen Schlußwunsch, der in dem Aufruf selbst vorsichtig sormulirt ist, und die Wiedervereinigung der Cons.ssionen eben nur als ideales Ziel der kirchlichen Entwickelung hinstellt, unberückstchtigt und fassen nur das ins Auge, was als nächste Aufgabe der Altkatholiken angegrben wird, so ist es einleuchtend, daß die Derfaffer des Ausrufs vor Allem die Bildung von Nationalkirchen an» streben. Zwar verwerfen sie keineswegs den Primat, ober er gilt ihnen offenbar nur als ein die Einheit der Kirche repräsentirendeS, in seinen Befugnissen ober wesentlich durch den kirchlichen Organismus zu beschränkendes Institut. Die eigent- liche Leitung der Ktrchcn scheinen sie dagegen in die Landeskirchen verlegen zu