Erscheint täglich, mit Ausnahme Montags.
Expedition: Canzletberg Ltt. B. Nr. 1.
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Nr. 91. Donncrstllfl kn 20. April isti.
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Amtlicher Th ei l.
Mrttwo6) bcn 26. d.M. -Nachmittags l/2 Uhr, wirb m dem Gasthof zur Traube in Darmstadt zu Ehren des Herrn Ur. Kramer, welcher ganz m der Kurze Darmstadt verlassen wird, ein Festessen stattfinden. Diejenigen Mitglieder des landwrrthschaftlichen Gießen, welche an dem Essen theilnehmen wollen, werden ersucht, dies dem Unterzeichneten spätestens bis zum 21. d. M. mitzutbeilen-
Gießen, den iS. April 1871. In Erledigung der Stellen des 1. und 2. Directors des Bezirks-Vereins Gießen.
Haberkorn,
Mitglied des Ausschusses.
Oeconomierath Bezirks-Vereins
Politischer
Theiß.
M. Der Gesetzentwurf, betriffend die Pensionirung und Versorgung Der Mi- litärpersonen des Ruchsheeres und Der Marine, sowie die Unterstützung der Hinterbliebenen solcher Personen, muß als ein entschiedener Fortschritt begrüßt werden. Der Grundsatz, daß alle Diejenigen, welche dem Staate langjährige Dunste geleistet oder in diesem Dienste Durch Verwundungen oder Beschädigungen erwerbs- unsähig geworden, Anspruch auf Unterstützung von Seiten des Staats haben, ist in Bezug auf alle MUitärpersonen und Militä'rbeamte des deutschen Heeres vollständig durchgeführt. Offiziere und ihre Angehörigen werden in diesem Falle vom Staate ausreichend versorgt, Wittwen von gefallenen oder im Felde erkrankten und in Folge dieser Erkrankung binnen Jahresfrist nach dem Tage ocr Demobilmach-ung verstorbenen Offiziere erhalten neben der Pension aus der M'litärwitrwencasse als Beihilfe aus Reichsmitteln 500 bis 300 Thaler abwärts, und jedes Kind jährlich 50 Thaler. Was nun die Versorgung der Militärpersoncn der Unterklassen, sowie deren Hinterbliebenen anlangt, so zerfallen Die Pensionen in 5 Klassen für jede Rangstufe, und zwar betragen sie: 1) für die Feldwebel der 1. Klaffe 14 Thlr., 2 Klasse 11 Thlr., 3. Klasse 9 Thlr., 4. Klaffe 7 Thlr., 5. Klasse 5 Thlr., — für Sergeanten: 12, 9, 7, 5 und 4 Thlr., — für Unteroffiziere: 11, 8, 6, 4 und 3 Thlr., — für Gemeine: 10, 7, 5, 3 und 2 Thlr. Was endlich dieWitt- wen und Waisen der Unterbeamten, welche im Kriege gebl'eben, oder an den erlittenen Verwundungen verstorben sind, angeht, so erhalten aus Reichsmitteln die Wittwe vom Feldwebel 9 Thlr. monatlich, von Sergeanten und Unteroffizieren monatlich 7 Thlr., die der Gemeinen monatlich 5 Thlr. Für jedes Kind wird bis zum vollendeten 15. Lebensjahre eine Erziehungsbeihilfe von 3V2 Thlr. mo^ natlich gewährt.
Man sieht, daß die Pensionen diefir Unterbeamten und deren Hinterbliebenen dürftig bemessen sind und der Privatwvhlthätigkeit noch ein weites Feld gegeben ist. Indessen ist doch immerhin den Anforderungen der Gerechtigkeit und Humanität von Seiten des Staats, wenn auch in mäßiger Weise, Genüge geleistet. Rur einen Vorwurf haben wir dem Gesetzentwurf zu machen, den nämlich, daß ferne rückwirkende Kraft sich auf die Tbetlnebmer an dem deutsch-französischen Kriege beschränkt. Es scheint uns eine Pflicht des Reichstage^ zu sein, mit Energie darauf hinzuarbciten, daß auch die Tbeilnchmer an dem d.utsch-österreichischen Kriege von 1866 dcr Wohlthateu di.ses Gesetzes tbrilhasiig werden, sind doch die Erfolge des letzten Krieges nur die Consequcnz des mit so großen Opfern uno Anstrengungen geführten Krieges von 1866; auch reichen die Mittel, welche die franzc- fische Kriegsentschädigung gewährt, um dic in dieser Beziehung durch Gerechtigkeit und Humanität gebotenen Anforderungen zu erfüllen.
Die „Wormser Zeitung" erfährt aus Darmstadt vom 15. April, daß der Oberst und Brigadecommandeur von Lynker und Obcrkriegerath Niepoth sich dieser Tage nach Berlin begeben werden, um in Gemeinschaft mit dem hessischen Gesandten LegationSrath Hofmann Verhandlungen mit den Bundeöbehorden wegen Neusormat'on des hessischen ContingentS zu pflegen."
Es ist bestimmt worden, daß den während des letzten Krieges in französische Kriegsgefangenschaft geralhenen Offizieren und Beamten das vor ter Gefangen- nähme zuständig gewesene Gehalt auch für die Zrit der Gefangenschaft, event. über den Etat gewährt werden soll, sofern das Benehmen der Betreffenden als vorwurfsfrei zu erachten ist. Ebenso soll denjenigen Mannschaften, wUche nach ter Bescheinigung ihrer Vorgesetzten unverschuldet, wie in Folge von Verwund: ng oder Krankheit, in Kr'cgSgesarginschaft geriethen, für die Zeit der letzteren ihre chargenmäßige Löhnung bewilligt werden.
Die Einwohner der Stadt Wimpffen haben eine Eingabe an den Reichskanzler Fürsten Bismarck gerichtet, worin dieselben Abschrift einer Vorstellung an tas hessische Ministerium des Innern, um Ueberlassung an Württemberg oder Baden, am liebsten an ersteres, mit der Bitte um Unterstützung ihres Gesuchs der der hessischen Regierung mittheilen.
In militärischen Kreisen beschäftigt mqn sich lebhaft mit der Zukunft Der Militaretablissemen s in den neuerworbenen ehemals französischen Landestheilen. Es scheint, daß deren Aufgabe beschlossen ist, da die Uebersührung ihres bisherigen Inhalts nach den rückwärtigen deutschen Festungen sich in voller Ausführung be
findet. Die Mittheilungen über die in den Arsenalen von Straßburg und Metz gefundenen Waffenbestände übertreffen jede Vorstellung. In Straßburg allein sind mehrere hunderttausend Säbel, Kürassier- und Dragonrrpallasche, Faschinenmesser und 10» bis 12,000 vollständige Brust- und Rückcnkürasse, wie 150,000 Gewehre, Earabincr, Pistolen und außerdem viele hundert Geschütze, Mörser rc. gefunden worden. Bedeutender noch stellt sich die Siegesbeute von Metz. Die Militär- werk'iätten hier wie dort sollen fast Den doppelten Umfang ter großen preußischen Artilleriewerkstätten in Spandau besitzen.
Die Truppenconcentration vor Versailles nimmt einen stetigen Fortgang und aus dem Verlauf Der seitherigen Operationen, sowie den neuesten MelDungen zu Fol -.? läßt sich mit Sicherheit darauf schlirßen, daß Die französische Regierung erst .«lle ihre Kräfte sammeln will, um dann unter Mac Mahon einen entscheidenden Hauptfchlag gegen die Jnfurrection zu führen. Inzwischen dauert der Kamps vor Paris in unveränderter Weise fort; beide Parteien schreiben sich Siege zu, ohne jedoch thatsächliche Erfolge constatiren zu können; die Versicherungen der Commune, daß alle Angriffe der Versailler Soldateska mit bestem Erfolge abgeschlagen sind und daß diese überhaupt ihre Positionen nur schwach verteidigen, finden — nach einer Der „InDep." zugegangenen Privaicorrcspondenz — in Paris selbst wenig Glauben, weil man Dort Die Flunkerei des Generalstabs der Commune genügend kennen gelernt hat. Von Versailles ars werden diese Nachrichten für mehr als übertrieben geschildert und nicht nur Die angeblichen Siege, fonDern auch die von dcr Commune' gemeldeten Kumpfe kategorisch als reine Erfindung bezeichnet. Jedenfalls ist die völlige Niederlage des Aufstandes nur noch eine Frage Der Zeit; Durd) die leicht gewordene Unterdrückung der Erhebungsversuche in den Provinzen M* der Commune jede Hoffnung auf SuccurS benommen, und sie wird voraussichtlich nur noch einige konvulsivische Anstrengungen machen, um die Tage ihrer Macht zu verlängern. Doch die Aussichten auf Erfolg schwinden immer mehr; Denn täglich treffen zur Verstärkung Mac Mahon's tausende von Gefangenen aus deutschen Festungen in Frankreich ein; alle technischen Truppen stellen sich dem Par- lamente zur Verfügung; Die Armee kann nöthigenfalls und in kürzester Zeit auf 200,000 Mann gebracht werden. Diesen Streitkräften stehen die demoralisirten Nationalgarden gegenüber, die inmitten einer Bevölkerung leben, die sich nach Ruhe fchnt und bei Der sich durch die Abschneidung aller Verbindungen bald empfindlicher Mangel an Lebensmitteln einstellen dürste. Der schließliche Ausgang der Pariser Revolution kann unter diesen Umständen wohl nicht zweifelhaft sein.
Trotz der Zerrüttung Der französischen Zustände beschäftigen sich die franzö- fischen Finanzmänner und speciellen Publicisten schon jetzt eifrig mit Den bevor- stchendcn hohen Dcficits in Dem französischen BuDgct und Den Mitteln der Deckung. Ein Artikel von Victor Bonnet in Dem Hefte Der „Revue Des Deux Mondes" vom 1. April widerräth die Ernmifston Dauernder Renten, womit das Kaiserreich so freigebig gewesen sei. Nach dem Beispiele Am.rckaS, das Schatzbons emittirt habe, Die je nach Dcm Stande der Finanzen in fünf oder zwanzig Jahren eingelöst werDen konnten, räth Der Verfasser zu einer ähnlichen Anleihe von zehn zu fünfundzwanzig oder D.eißig Jahren, Die also entweder in zehn Jahren oder in fünfundzwanzig bis dreißig zu tilgen fet In dieser Weife solle vor Allem die erste Milliarde an Preußen bezahlt werden. Dann werde sich der Credit Frankreichs wieder gehoben haben und Frankreich werde durch eine neue Anleihe zu 5 pCt. feine eigenen Kriegskosten, sowie Das Deficit Des laufenden Budgets Decken können. Nach dieser dreifachen Operation werd'- man c'ödann der Aufgabe, die weiteren vier Milliarden an Preußen zu zahlen, näher treten und dieselbe lösen können.
Das schon telegraphisch gemeldete Dccret Der Commune, welches Die Zerstörung Der Vendomesäulc anbcfiehlt, lautet wörtlich:
„In Erwägung, daß die kaiserliche Säule der Placc-Vendome ein Monument der Barbarei, ein Symbol brutaler Gewalt und falschen Ruhmes, eine Bekräftigung des Militarismus, eine Verneinung des internationalen Rechtes, eine permanente Insulte für Die Besiegten seitens Des Siegers, ein beständiger Angriff gegen eines Der großen Principien der französischen Republik, Die Brüderlichkeit, lft, — decretirt: Einziger Artikel. Die Säule Der Place Dendomc wird zerstört. Paris, 12. April 1871. Die Commune von Paris."


