Preis vierteljährig 1 ft 12 fr. init Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Montags.
Expedition: Eanzletberg Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kießen.
Nr. <»7. Sonntag bin 19. März 1871.
BefteUunf srr a$$f VeN Gieftcr.rr Anzeiger bet allen Post-Expeditionen un^ den Land-^Postboten entgegen genommen.^ °U*
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A mitt ch e t T h e i l.
Nr. II des Bundes-Gesetzblattes des Deutschen Bundes, ausqegeben zu Berlin am 11. März 1871, enthält
(Nr 619) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 4,247,500 Thalern. Vom 28. Januar 1871.
Die besondere Beilage zu Nr. 11 enthält: Bekanntmachung der Vorschriften über die Eichung und Stempelung von Maßen und Meßwerkzeugen für Brennmaterialien sowie für Kalk und andere Mir.eralproducte. Vom 15. Februar 1871. ,, „ .
Gießen, den 17. März 1871. Großherzogltches Kreisamt Gteßen.
d. Starck.
B e k a n u t m a ch u n g.
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 15. December v. I. bringen wir hiermit weiter zur Kenntniß der Betheiligten, daß die nächsten Prüfungen in folgender W- 'se vorgenommen werden:
Montag der- 20 März d. I.
für dieieniaen s Großherzogtbums, welche im Jahre 1831 geboren sind.
Dienste-g den 21. März d. I.
für diejenigen Angehörigen des Großberzogthums, welche im Jahre 1832 geboren sind.
Donnerstag den 23. März d. I.
für diejenigen Angehörigen des Großherzogthums, welche in den Jahren 1833 und 183'1 geboren, sowie für die Angehörigen eines anderen Staates, welche nach §. 20 der Militär-Ersatz-Jnstruction im Großherzogthum gestellungspflichtig sind.
Die Prüfungen beginnen an jedem Tage Morgens um 8 Uhr in dem „großen Saale des Nathhaufes" dahier.
Darmstadt, den 7. Februar 1871. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Pabst. Strecker.
Potitiseber Theil.
i 18. März.
Die „N. A. Z." bringt folgendes Kommunique; „Bei einem Tbeile ter Presse hcrt die Zuthnlung einiger nickt bedeutender Striche elsässischen Landes an Bayern einen Widerstand gefunden, der sich nicht rechtfertigt. Zunächst ist bas Object, wie gesagt, weder räumlich noch sonst von besonderer Wichtigkeit. Dann scheint man außer Acht zu lassen, daß die gedachten Gebictscomplexe, ob sie nun der bayerischen Krone zugesprochen wirden, oder anderweit darüber Bestimmung getroffen wird, immer und unter allen Umständen deutsch, Theile des deutschen Reiches bleiben. Schließlich aber, wenn es doch ein Opfer sein soll, würde das- selbe gerechtfertigt sein, wenn mit ihm, wie zu hoffen, die in manchen Kreisen Bayerns noch immer herrschende mißtrauische und gegen den Norden erregte Stimmung in ihr Gegentheil verwandelt ober doch gebessert und gemildert würbe." — Wenn Preußen bis jetzt daraus verzichtet hat, Landabtretungen für sich zu fordern, so hätte Bayern diesem Beispiel wohl folgen können. Auch würde die öffentliche Meinung in Bayern sich nicht darüber beunruhigt haben, da diese doch nicht von den sogenannten Patrioten allein gemacht wird, die nationalen Kreise Bayerns aber jeden Territorialgewinn im Voraus perhorreScirt haben.
Unter den Arbeiten der ersten Session des Reichstages wirb bie Orvnung ter Verhältnisse von Elsaß und Deutsch-Lothringen einen an Wichtigkeit unv Dringlichkeit hervorragenden Platz einnehmen. Der Gedanke des BundcSkanzlerS, aus diesen dem „Deutschen Reiche" zurückgcwonnenen Landschaften em nur unter „Kaiser und Reich" stehendes „reichsunmrttelbares Gebiet" zu machen, beseitigt manche Schwierigkeiten und bürste in so fern wohl auch im Reichstage überwiegenden Beifall finden. Eine Zerstückelung und Vertheilung derselben an verschiedene deutsche Staaten ist gewiß von vorn herein abzuweisen; die Verbindung mit einem einzelnen deutschen Staate stößt auf andere kaum viel geringere Bedenken. Am meisten empfiehlt es sich, Die neuen Landschaften dem Reiche als rin ungethciltes und selbstständiges, mit eigener reich-verfassungsmäßiger Autonomie und Selbstverwaltung ausgerüstetes Gebiet einzufügen. Aber auch eine neue Dynastie soll nicht geschaffen werben, vielmehr soll nach den gegenwärtigen Plänen die Landesregierung geübt werden durch einen vom „Reiche" ober Namens des- felben auch bloß vom „Kaiser" zu ernennenden „kaiserlichen Statthalter". Darüber aber werden sich wohl noch Meinungsverschiedenheiten erheben, ob dem Statthalter bie Eentralbehörven in Straßburg unmittelbar zur Seite stehen sollen, oder ob derselbe in Straßburg nur die Mittelbehörten unmittelbar zur Seite hätte, während die Centralbehörde im Bundeskanzler-Amte zu Berlin, oder — wie andere Stimmen wollen — in Den preußischen Ministerien zu constituiren wäre. Sollten die preußischen Ministerien zugleich als bie Ministerien für Elsaß- Lothringen zu fungiren haben, so würde dadurch nicht nur dem anzustrebenden selbstständigeren Ausbau der Reichsverw ttung ein neues Hinderniß in den Weg gelegt, sondern auch Dem neuen Einzelstaate Elsaß-Lothringen selber ein fremd- artiger Dorn ins Fleich gestoßen. Soll oder kann Der kaiserliche Statthalter nicht sofort sein eigenes elsaß-lothringisches Ministerium neben sich haben, dann wird für ihn dassilbe unmittelbar vom Reiche, neben ober im Bundeskanzler- Amte zu organisiren fein. Wir sehen, daß in Bezug auf die Regelung der Verhältnisse von Elsaß-Lothringen dem Reichsrathe noch manche Streitfrage übrig bleibt. Die hauptsächlichste Analogie für die Lage des retchsunmittelbaren Landes
I findet sich übrigens in denjenigen der amerikanischen Territorien, die unter der jOber-Hoheit des Congrcsses stehen
Die leipziger Handelskammer hat sich in der ihr vom Bunbeskanzler-Amte vorgelegten Angelegenheit der künftigen Münzwährung wie folgt entschieden: An der Srlberwährung lediglich festzuhalten, kann durchaus nicht empfohlen werben. Der unmittelbare Uebergnng zur Golbwährung verdient den Vorzug. Die Doppelwährung empfiehlt sich weder als letztes Ziel, noch bildet sie, wenn man die reine Goldwährung als solche anstrebt, einen geeigneten Weg zu diesem Ziele. Als Münzfuß empfiehlt sich der GulDen zu 29 Silbergroschen — 2% Fr. mit Eintheilung in 100 Kreuzer auf der Grundlage der reinen Goldwährung.
Dem Vernehmen nach hat der Kaiser sämmtliche Fürstlichkeiten, welche den deutsch-französischen Krieg actio mitgemacht haben, eingeladen, zu der Zeit, wo die Truppen von dem Kriegsschauplätze zurückkehren, nach Berlin zu kommen, um an seiner Seite den feierlichen Einzug mitzumachen. Voraussichtlich werden sich neben Dem König von Sachsen auch Die Könige von Bayern und Württemberg an Dem Einzüge betheiligen.
Was die Entschädigungsansprüche der deutschen Rheder und der aus Frankreich ausgewiesenen Deutschen anbetrifft, so werden diese bei den FriedenSverhanb- lungen in Brüssel nicht zur Erörterung gelangen, vielmehr von deutscher Seite geregelt werden. Es ist Denn auch von Seiten des Reichskanzlers an das Bundeskanzleramt eine Mittheilung gelangt, daß aus Den fünf Milliarden die Rheder für die gekaperten Schiffe und die ausgewiesenen Deutschen für die ihnen erwachsenen Verluste entschädigt werden sollen.
An Die Mittheilung einiger dänischen Journale, daß Graf Bismarck Dänemark die Abtretung von Nordschleswig angeboten habe, falls es Dem deutschen Zollverein beitrete, knüpft Der anti-germanische „Standard" solgenDe Betrachtungen : „Dänemark aufforbern, in Den deutschen Zollverein zu treten, heißt ee auffordern, seine Unabhängigkeit für ein Gericht Suppe zu verkaufen. Der Ein- tritt Dänemarks in Den Zollverein, die praktische Uebergabe seiner Unabhängigkeit und Autonomie in allen Handels- und Finanzfragen, würde seine völlige Absor- birung in das deutsche Kaiserreich zu jeder Zeit, wenn Der Kaiser und feine Minister es wollen, erleichtern. Wenn Graf Bismarck wirklich einen solchen Vorschlag gemacht hat, behandelt er Dänemark als die Schlange, welche ihre Beute begeifert, um sie desto leich.er zu verschlingen."
Es ist mehrfach in Der Presse der Neutralen und namentlich England'- Die Höhe Der von Frankreich zu zahlenden Kriegsentschädigung von 5 Milliarden als eine übermäßige bezeichnet worden, während diese Summe, wie von einer Reihe heimischer Blätter, so der Schlesischen, Magdeburgischen und Weserzeitung hervorgehoben und noch kürzlich von der Eorrespondance De Berlin fast rechnungsmäßig nachgewiescn worden, gerade zur Deckung der Kriegskosten, Der Erneuerung von Waffen und Munition, der Vervollständigung der Festungs-, Der Kriegsschiff- unD Hafenbauten, sowie zur Ausscheibung eines Kapitals, von Dessen Zinsen die Invaliden dieses Krieges zu unterstützen sind, hinreichen. Die „Provinzialcorre- spondenz" kommt auf Den gedachten Gegenstand zurück, weist darauf hin, daß die wenn auch an sich große Kriegsentschädigung nicht entfernt Den vollen Erlatz für Die Durch Den Krieg herbeigeführten Opfer unD Verluste namentlich in gewerblicher Beziehung gewähren könne unD führt zugleich aus, wie die Knegsentschädt-


