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Gießener Anzeiger.
Erscheint trtßlid), mit Ausnahme MontagS.
Expedition : Canzleiberg Lit. B. Nr. I.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Hießen.
Nr. 1<». Donnerstag den 19. Jmniar 1S71.
18. Januar.
Der „Staatsanzeiger" ist in den Stand gesetzt, die folgende Depesche des Bundeskanzlers Grasen v. Bismarck vom 9. d. M. zu veröffentlichen:
Bersai.Hes, den 9. Januar 1871.
Tw.......werden gleich mir in den Zeitungen ein von dem Grasen
Chaudordy unterzeichncleS Schriftstück bemerkt haben, welches mit Anklagen gegen die deutschen Heerführer und Truppen ungefüllt ist und den neutralen Machten im Namen der Regierung der Nationalvertheitigung mitgetheilt sein soll, üb dies wirklich geschehen ist, weiß ich nicht und möchte es säst bezweifln, so sichtlich ist das Schriftstück aus ein französisches Publikum und aus das Bedürfnis des uns feindlich gesinnten Theiles der Presse anderer Lander berechnet. Es ist kaum zu glauben, daß der Graf Ehaukordy und die Personen, die ihn beaus. tragt hab n, bei einer Regierung dieselbe Unblkanntschast mit auswärtigen Dingen vorausgesetzt Huben sollten, auf die sie in Frankreich ihre Berechnungen gründen können. In and'ren Ländern aber ist man gewöhnt, auch die Culturzustäntc fremder Dö.kcr zum Gegenstände des Studiums und der Biobachtung zu machen. Die Welt kennt ^das UnterrichtSwestn und seine Früchte in Deutschland und ui Frankreich, die allgemeine Wehrpflicht bei uns und die Conscription nut Lostaus bei unseren Gegnern; sie wiiß, welche Elemente in din deutschen Heeren den! Ersatzmännern, den Tureoö und den Strafbataillonen gcgenüberst'hen, sic erinnert| sich aus der Geschickte siühcrer Kriege und in vielen Gegenden aus eigener Er- sahrung, wie französische Truppen in Feindesland zu verfahren pflegen. Bereitwillig bei uns zugllaffene Wriret.r der europäischen und amerikanischen Presse haben beobachtet und bezeugen, wie der deutsche Soldat Tapferkeit mit Menschlichkeit zu paaren weiß und wie zögernd die strengen, aber nach Völkerrecht und Kriegsgebrauch berechtigten Maßregeln zur Ausführung kommen, welche anzuordnen die keutsche Heeresleitung durch das völkerrechtswidrige Bcrhalten der Franzosen und zum Schutze der eigenen Truppen gegen Meuchelmord gezwungen worden ist. Auch der größten und ausdauerndsten Wahrheitsentstellung wird es nicht gelingen, die Thatsache zu verdunkeln, daß die Franzosen es sind, welche diesem Kriege den Eharakier gegeben haben, den ein jeder Tag tiefer und breiter auspräg,n muß. Schon vor mehreren Monaten, nachdem wiederholte Fälle uns die Ueberzeugung verschafft hatten, daß die französischen Truppen das allgemeine Völkerrecht, sowie die besonderen Abmachungen, an denen Frankreich Theil genommen hatte, grundsätzlich mißachteten, nachdem wiederholt, man darf säst sagen, regelmäßig auf unsere Parlaminläre geschossen, sowie gegen Aerzte und Ambulanten vertragswidrige und rohe Feindseligkeiten verübt worden wären, habe ich Ew......
ersucht, dieserhalb bei der dortigen Regierung Protest zu erheben. In der seitdem verflossenen Zeit haben wir nicht nur die damals vorbehaltenen Beweis-
|id) mich nicht enthalten, gleich hier ausführlicher mitzutheilen, das des schweizer ^Arztes Dr. Burkhard, datirt aus Puifeaux vom 18. December:
„Die Genfer Eonvention ist in den Gefechten in den Wäldern von Ürleans vielfach verletzt worden. Ich fah den 30. November einen französischen Militärarzt, von dem nicht nur französiiche Gefangene behaupten, sondern der es selbst offen eingestand, daß er mit seinem Revolver viele preußische Gesungene erschossen.
Viele Franctireurs, so erzählen uns zahlreiche Verwundete, zogen bei rückgängigen Bewegungen Genfer Binden ans der Tasche. Das Echiißen auf Ver- wuntete kam öfters vor." *
Einer so konsequenten Mißachtung der Genfer Abmachung gegenüber wer- den die verbündeten deutschen Regierungen zu der Erwägung genöthigt werden, ob oder in welchen Grenzen sie sich Frankreich gegenüber ferner an dieselbe ge- bunten erachten können. Außer den in meinem Eircular vom 27. September v- 3 erwähnten, sind von französischer Seite auch Zuwiderhandlungen anderer Art gegen^ Vertrag, Völkerrecht und Krieg-gebrauch civilisirter Völker vvrgekommen. In der Schlacht bei Wörth wurde bemerkt, daß Flintenkugeln in die Erde ein- schlugen und dann mit einem sehr vernehmlichen Explosionsknall das Erdreich auf- warfen. Unm ttelbar nach dieser Wahrnehmung wurde der Überst v. Beckedoiff durch eine explosive Flintrnkugel schwer venrundet. Ein eben solches Geschoß hat in d,m Gefecht bei Toms am 20. December v. I den Lieutenant vom 2. Pommerschen Ulanen - Regiment v. üertzen getroffen. Bei angcstellten Ruch- forschungen, die noch nicht abgeschlossen sind, haben sich unter der in Straßburg er> tuteten Munition Sprenggeschosse für das sogenannte fuSil \\ Inhaliere vor- gesuntin. Ich behalte mir vor, über diese Verletzung der Petersburger Eonven- tion an die Unterzeichner derselben eine b,sondere Mittheilung zu richten. Schon jetzt aber verdient cs in die Erinnerung zurückgerufen zu werden, daß ein französischer Befehlshaber die badischen Truppen, bei denen so wenig wie in den übrigen deutschen Heeien Sprenggeschosse für Hand - Feuerwaffen vorhanlen sind, der Benutzung von conventionswidrigcn Explosivgeschossen beschuldigt und die badische Bevölkerung deswegen amtlich mit dem Schicksal der Psälzer unter LouiS XIV. bedroht hat, „mchue les femrncs“.
Eine nahe Verwandtschaft mit dieser Kampswrise hat es, daß in den Taschen gefangener Franzosen eine Patrone gesunden worden ist, deren Geschoß au- einer in 16 oder mehrkantige Stücke zerschnittenen, lose wieder zusammengelegten Bleikugel besteht. Eins der vielen eingelieferten Exemplare dieses Geschosse-, welches in seinen Wiikungen dem gehackten Blei gleichkommt, ist dem auswärtigen Amte in Berlin übersandt und daselbst den Herren Vertretern der fremden Machte vor- gelegt worden. (Schluß folgt.)
Figaro.
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stücke sammeln können, sondern auch eine lange Reihe neuer Fälle zu constatiren gehabt.
Unter Umständen, welche die Annahme eines Zufalles oder Jrrthums auf Seiten der französischen Truppen völlig ausschließen, ist auf Parlamentäre, welche eine weiße Fahne und einen blasindcn Trompeter mit sich hatten, bei den in der Anlage A. oufgesührten 21 Gelegenheiten geschossin worden, theilS mit Klein- gew.hrseuer, theils mit Granaten, zuweilen von einzelnen Schützen, zuweilen in Salven. Einige Trompeter sind dabei getodtet, Fahnenträger verwundet worden. Die gerichtlichen Protokolle, durch welche diese Fälle constatirt sind, liegen mir vor und werden gedruckt werden.
Nach der Schlacht von Weißenburg stellte es sich heraus, wie Ew.....
aus meinem Erlaß vom 27. September v. I. erinnerlich fein wird, daß nicht nur die in unfere Gefangenschaft gerathenen Verwundeten, sondern auch höhere französische Militärärzte von der Genfer Eonvention gar nichts nußten, und daß einige der letzteren, nachdem sie von diesseitigen Delegirten belehrt worden waren, sch das vorgeschriebene Abzeichen nothdürstig und unkenntlich selbst herstellten. Freilich kann uns das wenig Wunder nehmen, seit wir aus den durch die Pariser Machthaber veröffentlichten amtlichen Depeschen aus dem Juli und August v. I. erfahren haben, wie unrollkommen vorbereitet für diesen so lange beabsichtigten und so frevelhaft herbeigesührten Krieg Frankreich gewesen ist. Allmälig hat man ßch auf französischer Seite mit der Genfer Eonvention so wohl vertraut gemacht, daß man die Vortheile derselben in vollem Maße in Anspruch zu nehmen weiß; um die Erfüllung der entsprechenden Pflichten aber ist es nicht besser geworden, nährend wir auch die unzweckmäßigen Bestimmungen der Eonvention um den Vlkis großer Unb.quemlichkerten und militärischer Nochtheile durchzuführen uns angelegen fein lassen, während mehr als hundert französische Militärs hier am Sitze des Hauptquartiers als Aerzte und Krankenwärter sich mit der größten Frei- $eit bewegen, während französische Delegirte in Gefangendepvts in Deutschland zugelassen worden sind, obwohl zu vermuthen war und sich zu bestätigen scheint, taß ein solcher Verkehr verratherische Anzettelungen zur Folge haben würde, so Haden von französischer Seite die Angriffe auf Verbandplätze und Ambulanten, die Mißhandlungen und Beraubungen von Aerzten und Delegirten, Lazareth- gkhilfen und Krankenträgern, die Ermordung von Verwundeten, bis auf die neueste Zeit fortgedauert, und wo Aerzte in die Gewalt des Feindes gefallen sind, sind sie nicht selten neißhandelt und eingekerkert, im günstigsten Falle ihrer Effecten beraubt und auf beschwerlichen Wegen nach der schweizer oder it. lienischen Grenze geschafft worden. Bei den häl sigen Bewegungen der Truppen und Sanitäts tvlonren ist es noch nicht mögl'ch gewesen, alle zur Sprache gekommenen Fälle gir!chklich zu eonstatiren; aus dem vorhandenen reichhaltigen Material mögen die in der Anlage B. kurz ausgesührten Beispiele genügen. Nur ein Zeugniß kann
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Die Antwort des Grasen Bismarck auf das Rundschreiben Ehaudony's, welches die keutschen Negierung.n wegen der völk.rrcchtswidrigen Kriegführung in Anklaqezustand versetzte, wird gerade in dem rechten Moment veröffentlicht, um den Protest der französischen Regierung gegen den Beginn des Bombardements von Paris ohne vorherige Notifikation in das rechte Licht zu stellen. Angesichts der zahlreichin und absichtlichen Verl»tznngen der Genfer Eonvmtion und der völkerrechtlichen Bestimmungen über Parlamentäre u. f. w. ist es nur überraschend, daß die deutsche Knegfühiung darauf verzichtet, Repressalien zu ergreifen. Daß das preußische Hauptquartier verpflichtet gewesen wäre, die Pariser Regierung von dem beabsichtigten Beginn des Bombardements in Kcnntniß zu setzen, ist denn doch nur eine willkürliche Fiktion. In der Regel wird allerdings das Bombardement eines befestigten Platzes notificirl; aber nicht um der Notifikation selbst willen, sondern nach erfolgter Einschließung des Platzes wird an den Evmman- dantcn die Aufforderung zur Uebergabe unter Androhung des Bombardements gerichtet. Daß eine solche Aufforderung im vorliegenden Falle nutzlos gewesen sein würde, werden auch die französischen Machthaber nicht in Abrede stellen können, und da die Eernirung der Stadt bereits 3V3 Monate gedauert hatte, so konnte man sich in Paris nur darüber wundern, daß die Beschießung nicht früher begann. Wenn die deutschen Regierungen sich ihrerfeitS trotz der zahlreichen Derlitzungen des Völkenechts von französischer Seite von den rechtlichen Vorsckristen nicht lo»sagen, so bleibt doch zu erwägen, ob es nicht, im Falle der Krieg sich noch langer hinziehen sollte, angemessen sei, in einigen Beziehungen weniger rücksichtsvoll zu verfahren. Die Nachricht, der norddeutsche Gesandte in Kopenhagen habe osfinell erklärt, vom 10. Februar ab werde die BundeSniarine französische Kauffahrteischiffe, auch wenn dieselben keine Evntrebande an Bord hätten, nicht mehr passiren laffen, bedais freilich noch der Bestätigung; der Praxis der französischen Flotte gegenüber wäre indessen ein solches Verfahren durchaus angemessen. — Die Notiz der Kreuzzeitung, mehrere neutrale Mächte beabsichtigten aus der Londoner Eonserenz neue FriedenSvermiltlungen ins Werk zu setzen, ist insofern auffallend, als derartige Versuche nur unter der Voraussetzung vorbereitet werden können, daß die französische Regierung sich noch in der letzten Stunde entschließt, an der Eonserenz Theil zu nehmen. Die in einer Depesche aus Bordeaux enthaltene Angabe, I. Favre habe bis zum 10. ds. keine osficielle Einladung erhalten, soll offenbar den Schein Hervorrufen, als sei die französische Regierung ihrerseits bereit, an den Verhandlungen Theil zu nehmen. Die Voraussetzung ist aber immer die, daß Graf Bismarck der in Paria eingeschloffenen Regierung den freien diplomatischen Verkehr nach außen gestalte; eine Zvmuthung, welche der thatsachlichen Kriegslage vor Pans durchaus nicht entspricht. (F P.)
Die Eapitulat vn von Paris wird für sehr nahe bevorstehend gehalten, -


