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II. Bekanntmachung Großherzoglicher Provinztal-Direction Oberhessen, die Wahl der Geschworenen in der Provinz Oberheffen für das Jahr (872 betreffend.

III. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Offenbach, den Steuer- ausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1871 betreffend.

IV. Ueberficht der für das Jahr 1871 genehmigten Umlagen zur Be­streitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Mainz.

V. Ueberficht der für das Jahr 1871 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach.

VI. Desgleichen in den Gemeinden des Kreises Gießen.

VII. Desgleichen in den Gemeinden des Kreises Grünbrrg.

VIII. Ueberficht der für das Jahr 1871 genehmigten Umlagen zur Be­streitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Neustadt.

IX. Dienstnachrichten.

Darmstadt, 16. Mat. Von der geringen Zahl der zur Feldgendarmerie commandirten Großh. Hessischen Landgendarmen haben nunmehr drei Mann, der Oberwachlmeister Müller und die Odergendarmen Neuroth und Nahrgang das eiserne Kreuz II. Classe erhalten.

v Mainz, 13. Mai. In Folge von Befehlen, die heute Nachmittag eiutrafen, hat sofort der Rücktransport der französischen Kriegsgefangenen in Zügen von 1500 Mann begonnen. Der erste ging heute Abend ab. Der Transport wird in Abtheilungen von je 10,000 Mann bewerkstelligt und müssen von hier bis morgen früh 70008000 Mann abgegangen, in drei bis vier Tagen also das hiesige Lager geräumt fein. Heute Nacht kommt das Magdeburger Depot durch.

t Brrlitt, 15. Mai. Deutscher Reichstag. Präsident Dr. Simsen eröffnet um W/a Uhr die heutige 35. Plenarsitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung erhebt sich eine längere Debatte über die Zusammensetzung der Commission für die Vorarbeiten zum Bau eines Parlqmentshauses und zur Verbesserung des jetzt- gen Provisoriums. Graf Münster (Hannover) wünscht die Commission so zusam­menzusetzen, daß alle Parteien in derselben vertreten sind. v. Hennig: Die Her­stellung des Parlamentshauses ist keine Parteisache, e« kommt nur auf sachverständige Mitglieder an und deshalb schlage ich vor, die Wahl im Plenum vorzunchmen, aber die Stellvertreter fortfallen zu lassen, weil sonst nur die in Berlin domici- lirenden Mitglieder in Anspruch genommen werden. v. Hoverbeck: Die Wahl in den Abtheilungen ist der einfachste Apparat und der Wahl im Plenum vorzu- ziehen. Braun (Hersfeld) wünscht die Wahl von drei Stellvertretern. von Mallinckrodt spricht für die Wahl in den Abtheilungen, weil dieselbe dem Plenum zu viel Zeit raube. Der Beschluß des Hauses geht dahin, außer dem Präsi­denten noch 7 Commissarien, ohne Stellvertreter, und zwar in den Abtheilungen vor dem Plenum des Mittwoch zu wählen. Auf der Tagesordnung stehen:

1) Dritte Lesung des Gesetzes über die Cautionspflicht periodischer Druck­schriften und über die Entziehung der Befugniß zum Betriebe eines P-cßgewerbes. Der ursprüngliche WiggerS'sche Antrag erhielt in der zweiten Lesung folgende Fassung:Einziger Artikel. Die Vorschriften der LandeSgcsctze, welche 1) die Her­ausgabe von Zeitungen oder Zeitschriften zur Stellung einer Caution verpflichten, 2) die Entziehung der Befugniß zum selbstständigen Betriebe eines Gewerbes im Falle einer durch die Presse begangenen Zuwiderhandlung vorschreiben oder zu­lassen, werden ausgehoben." Schmidt (Württemberg) empfiehlt die Annahme des Gesetzes; unter den heutigen Zuständen existire die Presse in Württemberg nur noch durch die Gnade der Ultramontauen. v. Kusserow decouvrirt sich als ent» schiedenstkr Freund der Preßfreiheit; in seinen Ausführungen kommt cr weitläufig auf den Bamberger'schen Antrag wegen Errichtung einer officiösen Kammer­korrespondenz zu sprechen, bis er vom Präsidenten darin unterbrochen wird. Dr. Probst wendet sich gegen die Beschwerden Schmidt'« über die Beeinflussung der Presse durch dle Klerikalen; es sei nicht schicklich, die schmutzige Wäsche der Einzelstaaten vor dem Reichstage zu waschen, zumal da die Preßgesetzgebung in Württemberg nicht schlechter sei als anderswo, denn dort habe das öffentliche Ministerium noch nie einen Preßproceß angestrengt. Römer (Württemberg): So ganz richtig seien die Behauptungen des Vorredners doch nicht, denn that- säch'uch werde die nationale und die ultramontane Presse mit durchaus ungleichem Maß gemessen; der Unterschied sei nur der, daß in Preußen die mangelhaften Institutionen öffentlich besprochen und dadurch der Verbesserung zugeführt, in Süd- deutschlanv aber vertuscht werden. Professor Ewald bespricht unter' anhaltender Heiterkeit des Hauses die Politik desFremden" in Hannover, bleibt jedoch auf der Tribüne im Zusammenhänge ganz unverständlich. Bei der Abstimmung wird Vas Gesetz in oben mitgetheilter Fassung mit großer Mehrheit definitiv genehmigt. /

2) Zweite Lesung über den Nachtrag zum Bundesbaushaltsetat pro 1871. In dem Nachtrage zum Etat des Bundeskanzleramts Titel 8, Abfindungen in Folge Aufhebung der Elbzölle, werden nach kurzer Debatte zwischen dem Minister Delbrück, den Abgeord. v. Benda und v. Unruh, die für Lauenburg in Ansatz gebrachten 8016 Thaler gestrichen, die übrigen Positionen des NachtragSetats ge- nehmigt. Bezüglich des Bundesamtes für das Heimathswesen, für welches vom 1. Juli ab 2350 Thaler an Besoldungen gefordert werden, schlägt die Commission vor, zu erklären:Die als Nebenamt zu verwaltenden Stellen im Bundesamte für das Heimathwesen dürfen nur an solche Beamte übertragen werden, die nicht ohne ihren Willen versetzbar sind." v. Karvorff beantragt dagegen, folgender­maßen zu resolviren:Die Bewilligung der Etatspositionen... erfolgt in der Er­wartung, daß bei der Besetzung der Stellen des Bundesamtes für das Heimaths­wesen den Vorschriften der §§. 42 und 43 des Gesetzes über den UnterstützungS- Wohnsitz vom 6. Juni 1870 genügt und zu diesem Behuse bei Vorlage des Etats pro 1872 die erforderliche Mehrbewilligung in Ansatz gebracht werde." Beide Resolutionen werden nach längerer Debatte verworfen. Die übrigen Titel des NachtragSetats geben zu keinen Erinnerungen Anlaß.

1 3) Zweite Lesung des Gesetzes über die Prämienanleihen. Abgeord. Martin beantragt, dem Gesetze folgende zwei Paragraphen vorauszuschicken:§. 1. Die lm Umfange des deutschen Reiches noch bestehenden regelmäßigen Lotterien werden spätestens bis 1873 aufgehoben werden. §. 2. Die Bewilligung zu gelegcutlichen Lotterien, bei denen Geldpreise oder Preise in Liegenschaften ausgespielt werden, welche den Gesammtwerth ron 10,00() Tlraler überschreiten, steht nur dem Bundes- rathe zu." Dr. Lamey (Mannheim) findet es unerklärlich, wie man die Prä- mienloose, bei denen der Einsatz ganz uni gar nicht verloren geht, zu dem wirth- schaftlich und sittlich allerdings schädlichen Spiel im Allgemeinen rechnen wolle. Die Prämienloose reizen im Geg nthe.l zum Sparen an. Zweifellos sind die regel- mäßigen Lotterien viel unsittlicher, der Staat darf doch nicht selber etwas thun,

was er im andern Falle mit Strafe bedroht. Das habe auch die alte bayerische Ständekammer erkannt, als sie fich zu der hohen sittlichen That der Aufhebung des Lotto emporraffte, das dem Staate jährlich mehrere Millionen einbrachte. Wolle der Reichstag trotz alledem dem Gesetze zustimmen, so bitte er auch um Annahme des Antrags Martin, um den Schein aller Parteilichkeit auszuschlicßen. G-umbrecht bittet über den Antrag Martin zur Tagesordnung überzugehen. Die Abschaffung des Lotto durch die bayerische Ständekammer sei gewiß ein hohes Werk, man solle aber dazu die Initiative dem preußischen Abgeordnetenhause über­lassen, die es wahrscheinlich schon in der nächsten Session ergreifen wird. Man könne doch nicht hier einem Einzelstaate eine ganz bedeutende Einnahmequelle so ohne Weiteres verstopfen. v. Goppelt (Heilbronn) bittet dringend um Annahme des Antrages Martin. v. Blankenburg beantragt Ablehnung des Antrages. Es komme hier gar nicht darauf an, dem kleinen Manne das Spielen zu verleiden, sondern darauf, der Börse die Möglichkeit zu nehmen, vermittels der Prämienloose das ganze Land auszubeuten. Um welche Summen es sich dabei handelt, sehen wir beispielsweise an der braunschweiger Prämienlotterie. v. Hennig: Die Prämienantheilscheine zu kleineren Beträgen wirken viel schlimmer, als die preußische Lotterie, ja, als das bayerische Lotto; bet letzteren kommt doch der Verdienst wenigstens noch dem Staate, der Allgemeinheit zu Gute. Lassen Sie der preußi­schen Landesvertretung ihr GesetzgebungSrecht, überlassen Sie ihr die Abschaffung der Lotterie. Der Martin'sche Antrag soll nur das vorliegende Gesetz unmöglich machen. Bei den Prämienloosen haben nur die Bankiers den Gewinn, weil sie allein wissen, wie hoch sich dieselben verzinsen. Finanzminister Camphausen: Von meinem persönlichen Standpunkte aus darf ich nicht verhehlen, daß die An­nahme des Amendements Martin das Zustandekommen des Gesetzes erheblich erschweren würde. Die Antragsteller gehen von der Argumentation aus, daß der Gesetzentwurf die Prämienanleihen absolut ausschließt; das ist aber durchaus nicht der Fall. Was die Stellung der preußischen Regierung zu der Frage der Auf­hebung der Lotterie anlange, so ist richtig, daß der Haushalt jetzt mit einem Plus abschließt und es wird nun vielleicht die Zeit herankominen, wo wir auf einzelne Einnahmequellen verzichten können. Nachdem noch der Referent v. Benda gegen den Antrag Martin gesprochen, wird die motivirte Tagesordnung mit großer Majorität angenommen.

Die Debatte wendet sich nun dem §. 1 der Commissionsvorlage 'zu:Auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen, in welchen allen Gläubigern oder 'einem Theile derselben außer der Zahlung der verschriebenen Geldsumme eine Prämie dergestalt zugestchert wird, daß durch AuSloosung oder durch eine andere, auf den Zufall gestellte Art der Ermittlung die zu prämiirenden Schuldverschreibungen und die Höhe der ihnen zufallenden Prämie bestimmt werden sollen (Jnhaberpapiere mit Prämien), dürfen innerhalb des deutschen Reich?« nur auf Grund eines Reichs­gesetzes und nur zum Zwecke der Anleihe eine« Bundesstaats oder des Reiches ausgegeben werden." Sonnemann erklärt sich als ein entschiedener Gegner der Börse, namentlich der Prämienloose; der Gesetzentwurf geht ihm lange nicht weit genug, er verlangt das absolute Verbot der Prämienanleihen. Das beste Mittel gegen diese Papiere liege allerdings nicht in Polizeimaßregeln, sondern in der fortwährenden Aufklärung des Publikums über den wahren Zinsfuß derselben. Eventuell beantragt Redner die Aufstellung von Normativbestimmungen. Dr. Hänel begründet unter großer Unaufmerksamkeit des Hauses ein Amendement, welches den Schluß der Comnussionsoorlage dahin abändern soll:...dürfen innerhalb de« deutschen Reiche« weder ausgegeben, noch in Umlauf gefetzt werden." Schluß 4 Uhr, nächste Sitzung morgen 11 Uhr.

Bremen, 14. Mai. Heute Nacht brannten fünf an verschiedene Firmen vermicthete, in der Neustadt bei der Eisenbahnbrücke gelegene Konitzky'schen Pack- bäuser ab, von welchen ein« 1500 Ballen Baumwolle enthielt, drei ganz und ein« thülweise mit Tabaksvorräthen angefüllt waren. Die Gebäude waren zu je 20,000 Thlr., die Waaren ganz versichert. Der Gesammtschaden wird auf mehr als eine halbe Million Thaler geschätzt.

Versailles, 13. Mai. DerSoir" meint, daß nur ein europäischer Con- grcß, der sich in nicht zu ferner Zeit versammeln würde, den abgeschlossenen Frieden, der gegenwärtig bloö als ein Waffenstillstand betrachtet werben könnte, zu einem soliden und dauerhaften zu machen vermöge. Dasselbe Blatt sagt: Es ist nicht allein nothwendig, sondern durchaus unvermeidlich, daß eine souveraine Versamm­lung berufen werde, um Europa das, was es in feinen Revolutionen und Ver­wickelungen verloren habe, wieoerzugeben, daß heißt die Gesetze, welche Sitten (moeurs) und Principien und in Folge dessen geschwundene Rechte wieder be­festigen und Herstellen. Kurz, Europa bedarf einer gemeinschaftlichen Regelung feiner öffentlichen Ordnung. Wie man vernimmt, soll das Regiment der Guiden wiederhergestellt werben. Die Offiziere desselben find nach ihrem Depot in Nizza einberufen worden.

Versailles, 14. Mai. Nach demSoir" sollen zwischen England, Italien und Spanien Pourparlers wegen einer zwischen den 3 Mächten zu errichtenden Allianz stattgefunden haben. Die Initiative dazu sei von England ausgegangen und als Ort weiterer Verhandlungen Florenz gewählt. Aus Madrid werde be­richtet, daß Herr v. Montemart als Vertreter Spaniens ermächtigt sei, auf dieser vorbereitenden Conferenz zu erklären, Spanien könne seinen künftigen Alliirten Nur eine moralische Beihilfe leisten, indem seine militärische Lage ihm zur Pflicht mache, fich bei einem auswärtigen Confl-cte einer thatsächlichen Intervention zu enthalten.

Telegraphische Depeschen.

4- Paris, 15. Mai, Mittags. Die Versailler Truppen stehen vor den Wällen von Paris von der Porte de la Muette an bis zur Porte d'Jffy, und wechseln mit den auf den Wällen befindlichen Insurgenten Schüsse. Die Föderirten haben die zwischen Vanvres und Jssy befindlichen Schanzen geräumt. Im Tuilerien- garten wurde eine Batterie errichtet, um nötigenfalls ein Flankenseuer gegen die Champs Elysees unterhalten zu können. Der Palast und der Garten des Luxem­bourg sind geschlossen und von vier Bataillonen besetzt. Die Commune scheint einen Aufstand zu befürchten. Allgemein herrscht die Uederzeugung, daß eine weit­verzweigte Verschwörung gegen die Commune bestehe.

4- Paris, 15. Mai. Der Oberst Masson, Stabschef dt« Kriegsministeriums, ist arretirt worden. Das 144 Bataillon der sedentären Nationalgarde wurde heute nach Jvry beordert, verweigerte aber den Marsch. Grousset ruft in einer Proklamation noch heute Die Hilfe Der großen Städte an und sagt: Paris wird bis zum Ende hinter den Barrikaden von Haus zu Hau« kämpfen. Das Der-

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