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Gitßcntr Anzeiger.
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Expedition : Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis chießen.
Nr. Vk* " Dienstag den 17. Januar____________________________1871.
16. Januar.
Der officiöscn „Karlr. Ztq." wird geschrieben: Die seit fast 5 Monaten vorbereitete Reorganisation res Reichslandes Elsaß-Lothringen scheint lediglich noch der definitiven Feststellung in Versailles zu unterliegen und zugleich mit dem Friedensschlüsse den ewig denkwürdigen JnaugurationSact bilden zu sollen, turc-j ten ter deutsche Kaiser als „Mehrer des Reichs" die neue Acra tcS deutschen StaatSlebcnS zu eröffnen berufen ist. Kraft der für ganz Deutschland jetzt ausschließlich der kaiserlichen Gewalt zukommcndcn völkerrechtlichen Souvcränetät wird der Kaiser-König Wilhelm der Siegreiche, um die eroberten Rheinprovinzen nicht länger in Ungewißheit über ihr künftiges Schicksal zu lassen, doffcntlich in Bälde den gordischen Knoten durch Niedersetzung einer kaiserlichen Reichsvcrwaltung lösen, welche in seinem Namen alle Hoh^tsreHte über Elsaß-Lothringcn ausübt und ihre personificirte Verkörperung im kaisc^vett Statthalter findet.
Auf diesen Repräsentanten des Kaisers würden die — lediglich durch die Rcichsgesetzgebung und die kaiserlichen Reservate beschränkten — Machtbefugnisse übergehen, welche das seit August bestehende „Generalgouvernement im Elsaß" wahrgenommen hat. Zur Dotation der kaiserlichen Statthalterci im Elsaß werden aber (außer der neu zu beschaffenden Einrichtung der kaiserlichen Schlösse in Straßburg und Zabern, außer verschiedenen Staatsgütern, Jagden und Parken ) jährlich einige hunderttausend Thüler aus den beträchtlichen Überschüssen der StaatS-(General-)Kasse des Reichslandes leicht verfügbar zu machen fein, nachdem die fämmtlichcn Staatseinnahmen des ReichSlandeS Elsaß-Lothringcn bisher Über 60 Millionen Franken, die für Elsaß-Lothringcn nothwcndigen StaatSauS- gaben (ohne Einrechnung des Militäraufwandes) aber kaum die Hälfte hiervon per Jahr betrugen. ,
Die kaiserliche Statthalterei bedarf, abgesehen von den der Repräsentation wegen bedeutenden Kosten der Hofhaltung — schon deshalb einer ergiebigen Dotation, weil ihr die Neubegründung der (Provinzial-) Bibliothek, des Theaters, der Museen, überhaupt all jener allgemeinen Kunstsammlungen zur Last fällt, welche in anderen Residenzstädten aus den Fonds der Eivilliste unterhalten zu werden pflegen.
Zur Erledigung der bureaumäßigcn Geschäfte der Centralvcrwaltung btdars der Statthalter eines kaiserlichen Stattbaltereirathes; derselbe würde etwa bestehen au- einer Abtheilung für Milrtärsachcn (welcher die Gendarmeriebrigade und die FestungSgouvernemkntS Belfort, Bitsch, Diedenhofen, Longwy, Metz, Pfalzburg, Schlettstavt, Straßburg unterstellt sind), aus einer Finanzdirection für Forsten, Domänen, Einregistrirung, dirccte und indirecte Steuern), aus einem Provinzial- Schulkollegium und aus einer Abtheilung für Angelegenheiten der inneren Verwaltung — einschließlich des Handels und Kultus. — Eines eigenen Justiz- refforts scheint dagegen die Provinz Elsaß-Lothringcn auf die Dauer nicht zu bedürfen, da sie, als zum Bezirke des BundeS-Oberhandelsgericht zu Leipzig und des künftigen obersten Reichsgerichts für Straf- und Civilsachen in Berlin gehörend, keinen besonderen ZuriSdictionSsprengel bildet; überdies zählt die Provinz — außer den Handelsgerichten in Straßburg, Mühlhausen und Metz re. — ledig- lich 60 bis 70 Friedensgerichte, 5 bis 7 Tribunale (den LandcSgerichtcn der Rheinprovinz gleichstchend,) — etwa in Straßburg, Mühlhausen, Colmar, Metz und Saargemünd —, und nur einen gemeinsamen Appellhof (bisher in Colmar), so daß der kaiserliche Oberstaatsanwalt (Generalprokuratur) vom Appellhose die gesammte Justizverwaltung des ReichSlandeS überwachen und den Geschäftsverkehr mit der Reicks-Justizbehörde am Bundesrathe selbst vermitteln kann.
Für die Verwaltung der Zölle und der indirekten Reichsstcuern, sodann für das Post- und Telegraphenwefen bestehen ohnehin bereits eigene Bundcsoberbehörden in Elsaß-Lothringen, — wie die Oberpostdirectionen in Straßburg und Metz, und eine eigene deutsche Telegraphendirection für Elsaß-Lothringcn. Für das Eisenbahnwesen ist gleichfalls bereits eine eigene Ccntralbehörde in Straßburg errichtet.
Bis jetzt findet sich die Eintheilung in Departements („Ober-Elsaß" mit der Hauptstadt Colmar, „Nieder-Elsaß" mit der Hauptstadt Straßburg, und „Deutsch-Lothringen" mit der Hauptstadt Metz) nur noch für die Erhebung der direkten Steuern und für die innere Verwaltung beibchalten; dieser Ausnahmezustand kann jedoch freilich mit dem Schluffe des Jahres 1871 , für welches die — übrigens systemlose — Ausscheidung der Staats- und der Departementalfonds Wohl noch beibehalten werden soll, aufgehoben werden, da die gesammte Steucr- verwaltung füglich in einer Stelle sich zusammenfaffen läßt und da die bereits verfügte Neubildung der an Stelle der Unterpräkectur und thcilweise auch der Präsectur selbst tretenden „Kreisdircctionen" die bewährte Einrichtung der Kreisoder LandratbS-Aemter auch auf das neue Reichsland überträgt, also bedeutende GeschästSvereinfachungen ermöglicht; mehr als 7 KreiSdirektionen werden kaum auf ein Departement kommen, fo daß die ganze Provinz nur 24 Kreise zahlen wird, welche bei Eintritt geordneter Verhältnisse recht wohl von einer einzigen Provinzialregierung geleitet werden können.
Die Herbeiführung geordneter Verhältnisse, die Reorganisation der ganzen inneren Verwaltung, der Vollzug der zu erwartenden Noth-Gemeindc- und der KreiSorl nung, die Ausscheidung der Zuständigkeit zwischen Gemeindebehörde, Krcis- dtrektton und der Regierungsabhteilung des Innern (Provinzialregierung") erfordert für das Jahr 1871 allerdings absolut noch die Beibehaltung der De- partementalregierung, indem die Mitwirkung der Präfekten bei der Reorganisation des Landes um fo weniger noch entbehrt werden kann, als gesetzlich gerade in der Präsecturalgewalt der Schwerpunkt der ganzen Verwaltung ruht. Ist aber einmal die innere Verwaltung organistrt, so kann eine einzige Provinzialregierung
die Zuständigkeit der Präsectur für din ganzen Umfang der Provinz übernehmen; diese Provinzialregierung würde eine Abtheilung des Stattbalterci-RatheS bilden, die Geschälte poliiischen und polizeilichen Charakters bureaukratisch erledigen, die administrativ-contcntiösen Recktsstreitigkciten aber (wie der französische Conseil d’etat, dessen Functionen sie übernimmt) kollegial bescheiden. Die Gcneral'äthe der Departements, welche die Interessen der Steuerpflichtigen gegenüber der Prä- scctur vertreten, werden schwerlich je wieder berufen werden, da an ihre Stelle nach durchgesührter Pacification des Landes cin Provinzial-Landtag treten dürfte, worin die größeren unmittelbaren Städte (Straßburg, Dietz rc.), die Landkreise, die Landesuniversität Straßburg, sodann die Landwirthschasts- und die Gewerbe- kammern vertreten sind.
In die Zuständigkeit dieser Prcvinzialvertretung werden alle jene Angelegenheiten fallen, welche in den deutschen MMelstaaten zur Kompetenz der Landtage gehören, wie die Verhältnisse der Land Sanstallen, der Universität, Dcp.rtemental- Kranken-, Waisen- und Irrenhäuser, der Strombauten, der Kanäle, des Straßen- und des Schulwesens, die Schuldenaufnahme zum Baue von Dizinal-E-fenbahnen, zur Ausgleichung der mindestens 60 Millionen Franken betragenden Belagerungsschäden von Straßburg, Diedenhofen und Neubreifach, endlich die Verwaltung der Provinzialsonds, die innere Gesetzgebung und die Einführung neuer Landes- stcuern. Während dcS Provisoriums der Diktatur-Regierung kann von der Wahl und der Mitwirkung des Provinzial-LandtagS allerdings ferne Rede fein; sobald jedoch Elsoß-Lothringen als gleichberechtigtes Reichsland in den deutschen Bundesstaat ausgenommen ist, wird fein Grund mehr bestehen, dem Lande die innere Gesetzgebung und die Rechte einer konstitutionkven VolkSvcrtrctung vorzuentbalten.
Die Abkürzung der Ucbergangöperiode hängt zunächst von dem loyalen Verhalten und der fortschreitenden Versöhnung der Bevölkerung ab; denn einer gegen die neue Ordnung des Staatslebens sich feindlich ziigenden Majorität kann iter Sieger keine politischen Rechte cinräumen. -Dock rechtfertigt sich bei dem passiven Verhalten einzelner Städte und der deutschen Gesinnung der um die höhere Politik unbekümmerten Mehrzahl der Landbevölkerung die Annahme, daß schon längstens in 2 Jahren die politischen Wahlen eine deutsche Majorität ergeben werden.
Die deutschfeindlichen Elemente machen sich jetzt bereits mit dem Gedanken i tet Auswanderung ins Innere Frankreichs betraut; von Tag zu Tag verlassen Ehemals französische Beamte, chauvinistische Agitatoren und sonstige Feinde des Deulschthums über Straßbuig und Naney den Elsaß, welcher hierdurch vom Wclsckthum pnrifizirt wird. Die Lücken werden rasch durck einwandcrnde Deutsche auSgcfüllt, welche im neuen ReichSlande sich schon heimisch zu fühlen beginnen. — Einer dcr Eigentümlichkeiten des Landes schonenden und dessen Bedürfnissen Rechnung tragenden Regierungsorganisation kann es nicht schwer fallen, das ohnehin von der Natur gefegnete und durchschnittlich sehr wohlhabende Reichsland Elsaß-Lolhringen trotz der erlittenen Kricgsschäden schon in wenigen Jahren zu einer der herrlichsten und glücklichsten Provinzen des neuen deutschen Reiches zu erheben.
„Daily Telegraph" bringt über die Gestaltung der Dinge nach dem Sturze von Paris folgende Nachrichten: Der König, heißt es in dem Blatte, wird an dem Einzüge in Paris nicht tbeilnehmcn, sondern sich sofort heimbegeben, indem er tue Armee unter den Oberbefehl der beiden Prinzen Marschälle stellt. Die Stadt Paris wird mit feiner Einquartierung belegt werden, sondern die Nationalgarde, welche zu diesem Zwecke ihre Waffen behält, wird den Sicherheitedienst übernehmen, während das reguläre Militär und die Mobilgarden in die Gefangenschaft geführt werden. Die Forts dagegen erhalten deutsche Besatzung. Der Haupttheil der BclagerungSarmee, sowie die andern deutschen HeercSkörper ziehen sich in die Champagne zurück, welche Provinz sie als Pfand für die Kriegsfoflen u. f. w. besetzen. Elsaß und Deutsch-Lothringen betrachtet Deutschland als sein Eigenthum, jetzt und für immer. Im Besitz der Pariser Forts und der Champagne werden die Deutschen in FrtedcnsunterHandlungen treten, und cs Frankreich völlig freistellen, feine Regierung zu rcconstituircn und den Krieg nach Belieben fortzusetzen oder nicht. Der Correspondcnt glaubt, die Genauigkeit dieses Programms verbürgen zu können.
Nack dem „Journal officiell" hat Jule- Favres eine Depesche an die Vertreter Frankreichs im Auslande erlassen, worin er gegen das Bombardement protestirt.
Wie der Neusatzcr „Sebski Naiod" erfährt, hat die serbische Regentschaft eine Note an die Pforte gerichtet wegen Abtretung der serbischen Provinzen der Türkei an Serbien. Verschiedene Anzeichen lassen befürchten, daß Serbien den Augenblick für günstig erachte, um feine großserbischen Absichten (ein lüdslavi- sches Balkanreich) praktisch zu machen. Die osfikiösen Organe ter fertigen Negierung „Vidovdan" und Jcdinftwo" ermüden nicht in Leitartikeln über diese- Thema.
K r i e g S n a cd r i ch t e n.
Berlin, 1L Jan. Bezüglich dcr Kriegsereigniffe schreibt die „Provinzial. Corrcspondenz", daß aus den Corps Werder, Zastrow und anderen bcdcutenden Truppcnabtheilungen eine große Ostarmee gebildet und unter «in einiges Oberkommando gestellt worden sei, dessen Operationen man mit größtem Vertrauen entgegen sehen dürfe. Für das Commando der Ostarmec wird General Manteuffel genannt. Göbcn soll das Commando dcr ersten Armee erhalten. Da- Schickfal von Paris werde wohl in nicht langer Zeit zur Entscheidung gelangen.


