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von Briefen und politischen Zeitungen gegen Bezahlung durch expresse Boten oder Fuhren ist gestattet. Doch darf ein solcher Erpresser nur von Einem Absender abgeschickt sein und dem Postzwange unterliegende Gegenstände von Anderen weder mitnehmen, noch für Andere zurückoringen." Fischer (Augsburg) beantragt eine Fassung des Paragraphen, welche die Beförderung von Briefen und politischen Zeitungen zwischen Orten, welche nicht mehr als zwei Meilen von einander ent­fernt sind, der Privatindustrie überläßt. Hausmann (Lippe) beantragt, den zweiten Satz des Paragraphen zu streichen. Nach kurzer Debatte wird dieser Antrag abgelehnt, die Abstimmung über den Antrag Fischer erfordert namentliche Abstimmung. Vor derselben ergreift das Wort

Reichskanzler Fürst Bismarck: Ich bitte das hohe Haus um Entschuldigung, daß ich die Discusston jetzt durch einen heterogenen Gegenstand unterbreche, ander- weite Berufsgeschäfte rufen mich hinweg. Ich wies kürzlich darauf hin, daß die Friedensunterhandlungen in Brüssel sich länger hinziehen, als wir erwarteten, daß sie die in Aussicht genommene Frist von 46 Wochen weit überragen. Die Ur­sache war, wie Sie wissen, daß die französische Regierung mit der Bewältigung einer mächtigen Insurrektion zu kämpfen hatte. Wir mußten uns fragen, ob die französische Regierung noch die Kraft besaß, den Anforderungen der Friedensprä­liminarien zu genügen. In Bezug auf die Territorialabtretung war ja das streitige Object in unseren Händen, bezüglich der Kriegsentschädigung lag jedoch diese Be fürchtung näher, so daß ich die B sorgniß hatte, wir wären der Eventualität der Wiederaufnahme der kriegerischen Action sehr nahe gerückt. Ich fühlte das Be- dürfniß, mit Mitgliedern der französischen Regierung direct darüber zu verhandeln, und diese Besprechung, die in Frankfurt stattfand, hat uns den glücklichen Abschluß des definitiven Friedens gebracht. Was die Zahlung der Kriegscontribution an- langt, so sind die Zahlungsfristen verkürzt und schärfer definirt, die Garantien verschärft. Darnach ist die-Zahlung der ersten halben Milliarde innerhalb der ersten 30 Tage nach der Unterwerfung von Paris zu leisten; wir werden diesen Zeitpunkt durch verstärkte Zurücksendung der Gefangenen zu beschleunigen suchn Es ist außerdem die Verabredung getroffen worden, daß die Zahlung entweder in Metallgeld oder in Noten von sicheren Banken, wie der englischen, holländischen, niederländischen oder belgischen Bank, oder endlich in Wechseln erster Claffe, dis so gut wie Geld sind, zu leisten ist. Die zweite Rate von 1000 Millionen Fr. ist dann bis zum 1. December v. I. abzutragen, und sind wir erst nach Zahlung dieser zweiten Rate zur Räumung der Befestigungen von Paris verpflichtet. (Bravo!) Es war diese Bestimmung eine nothwendige Vorsicht, geboten durch die schwanken- den politischen Zustände in Frankreich. Die vierte halbe Milliarde ist bis zum 1. Mai nächsten Jahres, der Rest bis zum 1. Januar 1874 abzuzahlen, wie dies schon in den Präliminarbedingungen festgesetzt war. Eine andere schwierige Frage war die der Wiederanknüpfung der Handelsbeziehungen; die französische Regierung scheint nämlich die Handelsverträge lösen zu wollen, um aus den Zöllen eine größere Einnahme zu erzielen. Ich habe mich darauf beschränkt, zu fordern, daß wir nach dem Principe der meistbegünstigten Nationen behandelt werden und dies Princip ist von der französischen Negierung auch adoptirt worden. Diese meist­begünstigten Nationen sind zur Zeit noch England, Oesterreich, Rußland, die Schweiz, Belgien und die N ederlande. Was die Ausscheidung Belforts aus dem Elsaß betrifft, so ist die Entscheidung dahin getroffen, daß das Rayon der Festung, welches bei Frankreich verbleibt, auf 4 bis 5 Kilometer begrenzt ist. Meine Be­mühungen gingen ferner dahin, einige Grenzdistricte bei Thionville, in denen fast ausschließlich deutsch gesprochen wird, für uns zu erwerben. (Bravo!) Allein die französischen Unterhändler glaubten dies nicht zusagen zu dürfen; mein Vorschlag, dafür ein Gebiet bei Belfort abzutreten, liegt gegenwärtig in der ratifictrenden Versammlung in Versailles vor. Die französische Ostbahn haben wir für eine bestimmte Summe erworben, weil wir nicht dulden konnten, daß dieselbe zu einem Dritttheil in den Händen eines französischen Consortiums verblieb. Für die Ra­tification der Friedens seitens des Kaisers und der Versailler Nationalversammlung ist eine Frist von 10 Tagen Vorbehalten, die mit dem 20. d. M. abläuft; weitere Ausführungen werden Ihnen demnächst in einer amtlichen Mittheilung zugehen. Vielleicht befriedigen diese Abmachungen nicht die Wünsche jedes Einzelnen, aber bei so großen Abrechnungen sind eben nicht die Wünsche jedes Einzelnen zu be­friedigen; allein ich glaube, wir haben unsere Grenzen, sowie die Zahlung der Kriegscontribution gesichert, und ich habe das Vertrauen zu der französischen Re- gierung, daß sie den jetzigen Abmachungen vollständig und so schnell wie möglich nachkommen wird. Ich schließe mit der Hoffnung, daß der Friede dauerhaft und segensreich sein werde, und daß die jetzt fest begründete neue Grenze einen erneuten Angriff von jener Seite unmöglich macht. (Lebhafter Beifall von allen Seiten des Hauses.)

Unter höchst erregter Privatunterhaltung der Abgeordneten bringt der Prä- sivent zur Kenntniß, daß ihm soeben ein amtliches Schreiben zugegangen sei, Jn- balts dessen der Bundesrath in seiner heutigen Sitzung auf Veranlassung einer Resolution des Hauses beschlossen hat, eine Commission von Mitgliedern des Bundesraths, des Reichstags und von Sachverständigen mit der Ermittlung eines geeigneten Platzes für das Parlamentsgebäude und mit der Ausschreibung ein-r Concurrenz für den Bau zu betrauen, eine andere Commission von Mitgliedern beider Körperschaften mit Erhebungen zur Beseitigung der Mängel des Provisoriums zu beauftragen.

Die Abstimmung über den §. 2 des Postgesetzes ergibt die Annahme des Antrages Fischer (Augsburg) mit 145 gegen 105 Stimmen in nachstehender Fassung:Das Verbot in §. 1, Absatz 1 erstreckt sich nicht auf die Beförderung von politischen Zeitungen zwischen Orten, welche nicht mehr als zwei Meilen von anander entfernt sind, und auf die Beförderung von politischen Zeitungen gegen Bezahlung durch expresse Boten oder Fuhren. Doch darf bei einer Entfernung vonmehr als zwei Meilen ein solcher Expresse nur von Einem Absender abge- schlckt sein und dem Postzwange unterliegende Gegenstände weder von Anderen uutnehmen, noch für andere zurückbringen.

4i iit. die Sitzung um 3y2 Uhr geschloffen. Nächste Sitzung morgen

Tagesordnung : Dritte Lesung der Declaration des Genossenschaftsgesetzes, erste pefung des Militärpensionsgesetzes, Nest der heutigen Tagesordnung und

Telegraphische Depeschen.

/^Versailles, 13. Mai. Nach der Ankunft Pouyer Quertier's wurde das 10. Surasstrrrrgiment nach seine«. Bestimmungsort Rouen abgesandt, von wo die deutsche Garnison "sich bald entferne.

A Versailles, 13. Mai. General Chavgarnier refusirte das Kreuz der Ehrenlegion.

A Versailles, 13. Mat, Abends. Jules Favre gab heute in einem kleinen Kreise von Freunden seinen bestimmten Entschluß kund, nach der Ratificirung des Friedensvertragcs zurückzutreten.

+ Versailles, 13. Mai. National-Versammlung. Ducrot zieht seine Inter­pellation wegen der Gemeinvewahlen von Nievre zurück, weil man am Vorabende einer Schlacht stehe, die hoffentlich entscheidend sein werde. Jules Favre, von Frankfurt zurückgekehrt, legt den dort abgeschlossenen FriedenSvertrag vor, bean­tragt, denselben den Bureaux zur Prüfung zu überweisen, und äußert sich dann weiter:Die unselige Einwirkung des Pariser Ausstandes vom 8. März hatte Alles wieder in Frage gestellt und Zweifel erregt, ob wir auch im Stande sein würden, unsere Angelegenheiten selber zu besorgen und die Herrschaft des Gesetzes wieder herzustellen. Der endgültige Friedensabschluß war wieder zweifelhaft ge­worden. Wir haben es aber jetzt erreicht, das Mißtrauen Bismarck's zu beseitigen und ihn zu überzeugen, daß Frankreich den einmal unterzeichneten Vertrag in allen Punkten zu erfüllen Willens ist. Die Bevollmächtigten sahen es ein, daß der Friede im Interesse beider Länder geschlossen werden müsse. Leider hatten wir die schwere Kette, welche die Empörung von Paris uns aufgelastet hat, noch nicht abwerfen können. Die Aufständischen sind für die Erschwerung der Lage des Vaterlandes verantwortlich; sie haben Deutschland genöthigt, die Besetzung unse­res Gebietes zu verlängern. Wir werden jetzt schleunig die Ordnung wieder Her­stellen und vor keiner Nothwendigsseit zurückweichen. Die anderen Clauseln des Friedensvertrages sind dieselben wie in den Präliminarien. Der zweite Theil der Zahlung hat in drei Jahren zu erfolgen. Der Ankauf der Eisenbahnen ist auf 325 Millionen berechnet; dieselben werden von den beiden ersten Milliarden, die wir zahlen müssen, in Abzug gebracht. Um Belfort haben wir einen Rayon von acht Kilometer erlangt." Favre verliest darauf den Wortlaut des Vertrages und fügt dann hinzu:Die erste Milliarde wird gezahlt werden, nachdem von deut- scher Seite die Wiederherstellung der Ordnung in Paris anerkannt sein wird. Die Zahlung von anderen zwei Milliarden erfolgt am 1. Mai 1872, der zwei letzten bis zum Jahre 1874. Von den nicht gezahlten Summen laufen Zinsen zu fünf Procent vom 2. März d. I. an. Die Departements der Somme', der Seine Jnferieure und der Eure werden sofort geräumt; die der Oise, Seine et Olse, Seine et Marne, Seine, wenn Deutschland die Ordnung für hergestellt er­achten wird, aber erst nach Zahlung der dritten Milliarde. Die deutschen Truppen werden keine Requisitionen machen, ausgenommen im Falle einer Verzögerung in der Zahlung der Unterhaltskosten. Die Verringerung dieser Kosten wird beginnen, wenn die deutschen Truppen weniger als 500,000 sein werden. Die aus Frank­reich vertriebenen Deutschen werden in den Besitz ihres Eigentums und ihrer Domicilrechte in Frankreich wieder eintreten. Die Gefangenen werden zurückkehren, die einen in ihre 'Heimath, die anderen zur Armee, aber nur 80,000 Mann sollen vor Paris stehen. Die Garnisonen in den Provinzen können occupirt werden; 20,000 Mann werden nach Lyon dirigirt, um nach Algier zu gehen. Der Rest der Armee wird jenseit der Loire bleiben." Favre schließt mit der Mittheilung, drß die Unterhändler in Mainz und Coblenz die Gefangenen besucht hätten, die sie voller Vertrauen und bereit fanden, ihre Pflicht zu erfüllen in der Verthcidi- gung der Ordnung des Vaterlandes und der National-Versammlung. Die 20,000 für Lyon bestimmten sind schon abgereist, die anderen folgen ohne Säumen. Der Dringlichkeits-Antrag Favre's wird angenommen.

Die Verlesung des Friedensvertrages ruft in der Versammlung und bei den Zuhörern lebhafte Bewegung hervor wegen der Härte der preußischen Forde­rungen.

A Paris, 12. Mat. Rossel ist bis jetzt noch nicht aufgefunden. Man vermuthet, daß er sich in Paris versteckt hält. Die Befürchtung wird vielfach rege, daß in Folge der vielen bei Paris auf den Feldern liegenden Lachen an­steckende Krankheiten entstehen werden.

A Paris, 12. Mai. Die Communisten haben Fort Danvres wieder be- sctzt. General Brunel hat das Commando des Forts übernommen. Die Der- sailler haben den Malakoff-Thurm, 300 Meter von dem Thor Vaurigard ent­fernt, besetzt.

+ PariS, 13. Mai, Abends. Die Abtragung des Hauses Thiers' hat be­gonnen. Das Central-Comite ordnet Nachforschungen nach Waffen und Dienst- pflichtigen an. Groussct protefiirt gegen die Erklärung Thiers', die Commune sei der Genfer Convention nicht beigetreten, die Negierung in Versailles sei daher nicht verpflichtet, die Bestimmungen der Convention zu beobachten. Die Commune habe keinen Conventions-Artikel verletzt, sie trete der Convention bei. Einer Mit- theilung der Commune zufolge ist der Versuch der Versailler, eine Brücke bei St. Quen zu schlagen, zurückgewiesen. Die Föderirten räumten den Ort Jffy gänzlich. Die Versailler gewannen in der Richtung der Porte Maillot einiges Terrain. Die Operationen gegen Montrouge sollen begonnen haben. Das Fort Vanvres ist noch in der Gewalt der Föderirten.

A Paris, 13. Mai. Deleöcluce, der neue Delegirte für den Krieg, welcher Rosse! ersetzt, hat bei Antritt seiner Funktionen eine Proklamation erlassen, in der er sagt, daß die Revolution des 18. März dahin strebe, die sociale Gleichheit Aller herzustellen, sowie Frankreich und Europa zu befreien.

A Paris, 13. Mai. Der Plan, in Bordeaux einen Congreß zusammen zu berufen, ist vollständig gescheitert.

A Paris, 13. Mai. Gestern wüthcte zwischen Neuilly und der Porte Maillot und der, Porte des TerneS ein schrecklicher Kampf, der damit endigte, daß die Artillerie der Pariser zum Schweigen gebracht wurde.

A Pans, 13. Mai. Nach demAvenir national" verlangte die Commune gestern die Zahlung von 10 Millionen Francs von der Bank.

4- Paris, 14. Mai, Morgens. Die Versailler Regierung hat eine Waffen- ruhe bewilligt, damit die Einwohner von Vanvres, Jffy, Montrouge ihre Woh- nungen verlassen können. Die Waffenruhe dürfte heute Morgen eintreten. Jerre wurde an Stelle Cournet's zum Polizei-Präfecten ernannt. In jedem Arrondisse­ment wurde ein Polizei-Central-Commissariat errichtet. Brunel zeigt der Com­mune an, daß die in Jssy stationirten Föderirten die Positionen im Auftrage des KriegS-Delegirten gestern während seiner Abwesenheit verlassen hätten und nach Paris zurückgekehrt seien. Brunel verlangt sofortige Untersuchung. Die Be- schießung von VanvreS wird fortgesetzt. Gestern versuchten die Versailler Bicetre zu nehmen, wurden jedoch zum Rückzüge genöthigt. Die Versailler halten das Thal von Bievre besetzt.

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