Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kielen
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Nr. 134
Dienstag den 13. Juni
1871
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Mit der Verlegung der Hauptstadt des Königreichs Italien nach Nom wird rs nun doch Ernst und die Florentiner Regierung hält darauf, ihre dem Parlamente gegenüber eingegangene Verpflichtung einzulösen und den Umzug bis Anfangs Juli durchzuführen. Schon im Laufe dieser Woche wird mit der Verlegung des Regierungssitzes begonnen werden, und zwar wird das Marineministerium mit dem Umzüge beginnen, welchem dann in wenigen Tagen die Ministerien des öffentlichen Unterrichts, des Handels, der öffentlichen Arbeiten, der Finanzen und des Innern folgen werden, so daß diese fünf Ministerien Ende Juni schon in Rom
Darmstadt, 9. Juni. Seine Königl'che Hoheit der Großherzog haben durch Allerhöchste Entschlirßung vom heutigen Taae zu verleihen geruht: das Ritterkreuz l^ Elaffe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen dem Professor I)r. Gustav Schilling in Gießen, das Eomthurkreuz II. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen dem Präsidenten des Hofgerichts der Provinz Oberheffen Dr. Adolph Georg Martin Buff, das Ritterkreuz I. Classe des Ludwigsordens dem
Dlrector des Hofgerichts der Provinz Oberhcffen Geheimerath Friedrich Weber, das Ritterkreuz I. Claffe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen dem Hofgerichtsrath bei dem Hofgericht der Provinz Oberhcffen Dr. Friedrich Zimmer, mann.
Die Botschafter, Gesandten, Geschäftsträger und Generalconsuln der verschiedenen Mächte, welche der Regierung nach Versailles gefolgt waren, nehmen fast alle schon ihre Posten in Paris ein. Die Gesandten Englands und Oesterreichs und der Minster der auswärtigen Angelegenheiten der argentinischen Re- publik sind schon zurückgekehrt. Man sagt, der neue Gesandte der Legation des Deutschen Reiches werbe im Laufe dieses Monats in Paris ankommen. Er wird im preußischen Gesandtschaftshotel wohnen.
Fast alle bisher noch fehlenden Stücke der Vendomesäule sind herbeigeschafft worden, und man glaubt, sie ganz genau wiederherstellen zu können. Mit Bezug auf das Stadthaus ist der merkwürdige Vorschlag gewacht worden und findet viele Bertheidiger, baß man es als ewiges Memento in seiner Ruinenhastigkeit erhalten soll.
870. H-fr.
Erscheint täglich, mit AuS- nähme Montags.
Expedition: Canzlriderg 8it B. Nr. 1.
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Antrag«, len.
12. Juni.
Einem ziemlich bestimmten, wenn auch noch nicht ganz verbürgten Gerüchte zufolge, werden sämmtliche schließlich in Frankreich verbleibenden OccupationS> truppen unter den Oberbefehl des Generals v. Manteuffel gestellt werden, während das Generalgouvernement in den Händen des Generals v. Fabrice verbleibt.
Das in Leipzig erscheinende (Liebknecht-Bebel'sche) Organ der Socialdervo- traten, der „Volksstaat", schreibt: Wir sind und wir erklären uns solidarisch mit der Commune und sind bereit, jederzeit und gegen Jedermann die Handlungen der Commune zu vertreten.
Von dem französischen Anlehen 2*/, Milliarden Francs werden
1% Milliarden zur Zahlung der KriegScontributioa verwandt werden. Eine Milliarde hat Frankreich nöthig, um sich einigermaßen zu rehabilitiren. Es sind Hunderte von Brücken zu bauen, Eisenbahnen fahrbar zu machen, sämmtliche Tele- graphenvrähte im ganzen nordöstlichen Theile des Landes bis Paris und nach Le Man- hin neu zu ziehen, Chausseen und Vicinalvege von Grund aus zu renoviren und Taufende von Familien zu entschädigen. Dies Alles ist ebenso dringend wie der Wiederaufbau der Staatsgebäude in Paris. Mit der einen Milliarde, die Pouyer-Quertier für Frankreich reservirt, kann nur das Allernoth- wendigste wiederhcrgestellt werden. Spätestens im October bringt er deshalb eine mindestens gleich hohe Anleihe an den Markt. Es wird für wahrscheinlich angesehen, daß Vie zweite Finanzoperation, von denselben Consortien vermittelt, welche die erste unterzubringcn haben, den Betrag von 21/2 Milliarden um circa 11/, Milliarden übersteigen wird, wenn anders im Herbst der Geldmarkt ebenso willig ist, wie er in diesem Augenblick für die Aufnahme de- französischen Anlehens zu sein scheint. Frankreich hat für dies Jahr und darüber hinaus kein größeres politisches Interesse, als mit Deutschland so rasch wie möglich sich auseinander zu scyen, und darum wird es je nachdem die Zahlungen an Deutschland noch mehr beschleunigen, al- nach den bisherigen vorläufigen Zusagen mit Sicherheit angenommen werden kann.
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Der „R. Pr. Ztg." wird über die Todesverachtung der Pariser Insurgenten geschrieben: Tausende haben allerdings im letzten Augenblicke Furcht gehabt, und gesucht, sich zu retten. Aber die große Mehrzahl derjenigen, welche sich mit Muth geschlagen haben und mit den Waffen in der Hand ergriffen wurden, wußten sehr gut, welches Schicksal sie erwarte. Es schien, als ob eine unerbittliche Logik sie forltceibe. Sie hatten getövtet, um eine Partie zu gewinnen. Die Partie war verloren, sie fühlten, daß die Reihe, getödtet zu werden, an ihnen sei. Die Meisten gingen dem Tove entgegen, wie die Araber nach den Gefechten, mit Gleichgiltigkeit, mit Verachtung, ohne Haß, ohne Zorn, ohne. Injurien gegen ihre Richter. Alle Militärs, welche an den Erschießungen Theil nahmen und nehmen mußten, bezeugen diese Thatsache. Einer sagte mir: „Wir haben in Paffy etwa vierzig dieser Canaillen erschossen, aber gestorben sind sie wie Soldaten." Die Einen kreuzten die Arme und hielten den Kopf hoch; die Andern öffneten ihre Röcke und lüsen uns zu: „Schießt, wir fürchten den Tod nicht!" Ein Osfizier von dem Corps des Generals Clinchant erzählte mir, daß seine Compagnie 84 Gefangene j !uf die Wälle geführt habe. „Sie haben sich in Reih' und Glied gestellt, al- ob ft zum Exerciren gingen. Richt Einer zeigte Unruhe oder Aufregung. Einer '"bat uns ganz ruhig: „Zielt nach der Brust und schont den Kopf!" So fast allenthalben. Mit Ausnahme einiger der »politischen" Matadore der Rebellion, die im Augenblicke ihrer Verhaftung jammerten oder schimpften, haben, so viel man bis jetzt erfahren hat, sämmtliche Erschossene eine ruhige Todesverachtung zur Echan getragen. In Paris dauern die Haussuchungen nach Waffen fort. B»s Ützt ist kaum ein Drittel von den Gewehren, die an die Nationalgarden vertheilt Worben waren, gefunden worden.
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etablcrt fein werden. Anfangs Juli folgen bann das Justiz, und Kriegsministerium und den Schluß macht das Ministerium des Aeußern, welches Anfangs Juli seinen Umzug beginnt, so daß bis längstens Mitte Juli sämmtliche Ministerien in Rom etablirt sein werden.
Die italienische Regierung hatte die befreundeten Mächte in vertraulicher Weise wissen lassen, daß es ihr sehr angenehm sein würde, wenn die Vertreter dieser Mächte in Italien gleich nach erfolgter Verlegung der Hauptstadt nach Rom ihre Anwesenheit in Rom constatiren und wenigstens formell oder theilweise nach Rom übersiedeln möchten, um den Insinuationen der Clericalcn, daß die fremden Mächte durch die Abwesenheit ihrer diplomatischen Vertreter gleichsam gegen die Besitznahme Roms protestiren, entgegrnzutreten. Wie man aus Wien versichert, wird die österreichische Regierung diesem Wunsche nachkommen und ein Theil der österreichischen Gesandtschaft schon im Laufe des nächsten Monats nach Rom übersiedeln. Da Deutschland, Rußland und England ebenfalls bereits ihre Bereit- Willigkeit in dieser Richtung au-gedrückt haben, werden die meisten und angesehen- sten Mächte gleich nach Verlegung der Hauptstadt In Rom repräsentirt sein.
Einem von der Petersburger „Börscnzeitung" mitgetheilten Gerücht zufolge sollen die Vorbereitungen zur bewaffneten Expedition gegen Cbiwa russischerseit- plötzlich eingestellt sein, weil der Emir von Buchara sich zum Angriff gegen Ruß- land rüste und die russische Regierung deshalb befürchte, daß der Krieg zu große Dimensionen annrhmen möchte. Ob und wie weit dies Gerücht begründet ist, wird die nächste Zukunft lehren.
Darmstadt, 11. Juni. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Louise von Großbritannien und Irland mit ihrem Gemahl, dem Marquis of Lorne, ist am 6. d. M. auf der Rückreise nach England bei ihrer Schwester, der Frau Prinzessin Ludwig, König!. Hoheit, zu einem 2tägigen Besuche abgestiegen.
Berlin, 8. Juni. Der Kaiser hat das von der Stadt anzubietende Festmahl avgelehnt, weil er im Juni keinen Tag verfügbar habe, dagegen die Anwesenheit einer städtischen Deputation bei der Enthüllungsfeier des Königs-Denkmal« bestimmt. Die desfallstgen Berathungen werden in einer heutigen Stadtverordnetensitzung erledigt.
Berlin, 9. Juni. Wie man heute in Abgeordnetenkreisen versicherte, stehen noch zwei Vorlagen für den Reichstag in Aussicht, und zwar soll die eine der- selben einen entsprechenden Betrag (man sprach von zwei Millionen Thaler) zur Ueberweisung an die Bundesregierungen behufs Vertheilung an bedürftige Reser- visten und Landwehrmänner, im Sinne des v. Bunsen'schen Antrags, die andere die Ueberwei)ung von vier Millionen Thaler an den Kaiser behufs Dotation für die Heerführer des letzten Krieges fordern.
Der Kultusministcr hat aus Anlaß eines Specialfalls entschieden, daß die Anfertigung künstlichen Holzes nicht zu denjenigen Kunstgegenständcn gehört, welche durch das Gesetz vom 11. Juni 1837 gegen unbefugte Nachbildung geschützt und zu diesem Behufe bei dem Ministerium der geistlichen rc. Angelegenheiten anzu- melden sind.
Auch die Privatpäckereien für das 2. Armeccorps, mit Ausnahme der 4. Infanterie-Division, sind bis auf Weiteres von der Postbeförderung ausgeschlossen.
t Berlin, 9. Juni. Deutscher Reichstag. Die heutige 52. Plenarsitzung wurde um 11 Uhr 15 Minuten mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Lesung des Gesetzentwurfes, betreffend den Ersatz von Kriegöschäden und Kriegsleistungen. In Art. 1 erhält Nr. 4 nach dem Anträge Dr. Bähr - Bcnda unter Zustimmung des Ministers Delbrück und nach kurzer Debatte zwischen den Antragstellern, den Abgg. Dr. Bähr und v. Berenth folgende Fassung: „Entschädigung für Immobilien wird ohne Rücksicht auf^die Staatsangehörigkeit des Beschädigten gewährt; jedoch kann nach Um- ständen Sicherheitsleistung wegen Verwendung der Entschädigungsgelder zur Wieder
herstellung des Grundstücks gefordert werden. Entschädigung für Mobilien wird solchen Beschädigten, welche zur Zeit der Verkündung dieses Gesetzes in Deutschland ihren Wohnsitz haben und insofern sie nicht deutsche Angehörige sind, nur dann gewährt, wenn die Regierung ihrcö HeimathslandcS für den gleichen Fall die Gkg'nseitigkeit znsagt.
Zu §. 2 erhebt sich keine Debatte. §. 3 (Entscheidung der Vergütigungen durch Commissionen) erhält einen von v. Benda beantragten Zusatz: Die Com-
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