Versteh
Ein Photograph in Bremerhaven verlangt, den zu Kriegsdiensten ein
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richt, vaß die Meinungsverschiedenheiten zwischen Thiers und der Commission, x welche die Aufhebung der Exilgesetze- zu prüfen hat, auf dem Wege deS Aus- *
wohl auch geschehen! , u , v m ,, t
Berlin, 7. Juni. Nach der „Provinzialcorrespondenz" wird der Reichstag voraussichtlich am 15. d. M. geschlosst werden. Die Mitglieder des Reichstag- Verden noch den EinzugSfeirrlichkeiten beiwohnen.
Versailles, 6. Juni. Ju der Nationalversammlung legte Pouyer-Quertier einen Gesetzentwurf vor, durch welchen der Finanzmirrister ermächtigt wird, Anleihen bis zu 21/2 Milliarden abzuschließen, um die ersten Raten der Kriegsentschädigung zahlen und die muthmaßlichen Deficit- decken zu können. Der Entwurf wird der Budgetckmmission überwiesen. — E- ist Befehl ertherlt, alle Civilbeamte
ver Commune zu verhaften.
Versailles 7. Juni. Das „Journal osficiel" veröffentlicht die Ernennung Picard's zum Gouverneur der Bank von Frankreich, sowie Rouland's zum Ge- nerslprocurator de-Rechnungshofes. In parlamentarischen Kreisen wird die Nach»
aleich- wären, bestätigt. Man versichert, die Prinzen de-Hause-Orleans würden nach der Giltigkeit-erklärung ihrer Wahl und nach Aushebung de» Exilgesetze- ihr Mandat niederlegen. Die Linke und da- Centrum werden die Verlängerung der Vollmacht Thiers' für die Dauer der gegenwärtigen Nationalversammlung beantragen. Lallier wurde am Montag verhaftet. Da- Gerücht von in Lyon und anderen Pcovinzialstädten stattgehabten Unruhen wird dementirt.
gung zugesteht.
Der zweite Theil der Vorlage handelt von Personen der Unterklassen, sowie deren Hmtervliebenen. Die §§. 57-63, allgemeine Bestimmungen, §§. 64-69, Normirung der Pension, geben zu kem'r
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70—73 setzen die Pensionszulage fest. § 70 lautet: Unterossizicre und Soldaten, welche durch Verwundung vor dem Feinde ganz invalid- geworden sind, erhalten eine Verwundungszulag- von 2 Thlr. neben der Pension. - Boni» beantragt, statt „durch Verwundung vor dem Feinde zu setzen. „nachweiSlicy durch den Krieg", und statt „Verwundungszulage" zu setzen „Prn>ionszulage . BundeScommiffar Hauptmann v. Plötz erklärt sich gegen das Arnenvement. In den Verhältnissen liege der Unterschied zwischen der Offiziers, und Solvaten- Pension begründet, denn wenn man die authentischen Verlustlisten ansehe, werde man zu dem Schluffe kommen, „daß das Ehrgefühl der Offiziere in viel höherem Grade wach ist, wie bei den Soldaten." (Große Entrüstung.) Er sei eine unbestrittene Thatsache, daß während beim Ausrücken ins Feld auf je 50 Mann ein Offizier kommt, schon auf ca. 20 Mann ein verwun- v.ter oder todter Offizier zählt. Ebenso habe man notorisch in den Lazarethen stets eine unverhältnißmäßig große Anzahl' verwundeter und eine unverhälzgißmäßig kleine Anzahl kranker Offiziere gegenüber den Mannschaften gefunden. (Murren.) — Dr. Wehrenpsennig: Der Herr Bundescommiffar habe wohl seinen Ausspruch nicht gehörig bedacht, sonst hätte er gewiß den größten Theil unsere« Heere«, von dessen Großthaten Aller Herzen erfüllt sind, nicht so schwer verunglimpft. Wenn sich mehr kranke Soldaten wie Offiziere in den Lazarethen befanden, so sei das ganz natürlich; der Offizier habe eben viel mehr Gelegenheit, seine Kräfte zu erhalten und zu restauriren. — Kriegsminifler v. Roon: Ich brdaure den kurzen
Ausdruck de« Herrn v. Plötz, muß aber doch darauf Hinweisen, daß disivpn ihm behauptete Thatsache nicht bestritten werden kann (Bewegung). Wir M leider noch nicht so weit, daß wir auch de« letzten Mann ,um Offizier befördern können, Heils wegen der geringeren Intelligenz, theil« wegen anderer fehlender E-gen. schäften- — v. Mallinckrodt wünscht nicht, daß zwischen Kriegs- und Frieden«, invaliden -in Unterschied gemacht werde. Scheinen die angegebenen P-nflon-satze >u niedrig, nun gut, so solle man sie erhöhen. — Miquel bedauert lebhaft die vom Bundescommiffar angestellte Untersuchung, bei welcher (Klaffe der Armee da« Edraefühl am lebhaftesten ist, aber darüber dürfe ma« nicht b,e vorliegende Sache veraeffen. Die Volksvertretung habe die heilige Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Jsvaliven de- Kriege- mit hinreichendem Auskommen ausgestattet werden, daß man nicht mehr die Schmach erlebe, die Invaliden mit der Drehorgel betteln gehen zu sehen. Und da müsse er sage», die im Gesetze vorge chlagenen Satz« sind viel zu niedrig; die reich-Krieg«entschädigung gebe die Mittel, die Pensionen . u erhöhen, andernfalls würde der Reich«tag mit Freuden einen Sttueriuschlag , bCB>iaifltn. — Nachdem noch La«ker darauf hingewiesen, daß der verhaltnißmaßtg , „obere Verlust von Offizieren aus deren Eigenschaft al« Berufssoldaten resultire, wird da« Amendement v. Bonin mit großer Majorität avg-«ommtn
& 71 setz, -ine Verstümmelungtzulage von 6 Thlr. monatlich für den Verlust eine« Gliedes au«; er gelaugt mit einem redactionellen Amendement zur An- nähme, «ährend ein- vom Grafen Kl-ist beantragte Resolution, welche den Re ch«, kaniler auffordert, den Militärpersonen der Unteikiaffen, sowie deren Hinterblic- benen im Falle der Bedürftigkeit die Pension--,böhunzcn der Offiz'-re zu bewilligen, aba-lebnt wirb. — SS 72^76 komme« ohne Debatte zur Annapme, zu S- 7‘ (Einstellung ganz Invalider -n Jnvalidenhäuser rc.) b-schlteßt da« Hau«, baß dies nur mit deren Bewilligung geschehen kann. — Die §§■ 78—92 geben zu fe(ner Discusflon Anlaß und werden mit unwesentlichen redactionell-n Acnderuugrn
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gcnetj”!0 g3_g7 f e(n $lt Bewilligungen für die Hinterbliebenen. 93 ge- währt den Wittwen von im Krieg- oder in Folg- desselben verstorbenen Soldaten oder in Folge von klimatischen Einflüssen »erstorbenen Matrosen besondere Unter- stützunzen, so lange sie im Wittweustande verbleiben. Das Haus setzt hinzu: unb im Falle ber Wi-derverh-irathung noch auf 1 Jahr.
£ 94 normirt diese Unterstützungen für die Wittwen der Feldwebel und Unterärzte auf 9 Thlr., der Sergeanten unb Unteroffiziere auf 7 Thlr., der Gemeinen aus 5 Thlr., der unteren Militärbeam.en und de« Schiffspersonal-: bn . einem Einkommen von 215 Thlr. und darüber auf 9 Thlr., bei 140-215 Thlr.
i aus 7 Thlr., bet 140 Thlr. auf 5 Thlr. monatlich.
i 95 setzt jedem der hinterlassenen Kmder bi- zum vollendeten 15. Lebens-
. jahre ein Erziehungsgelb von 3*/2 Thlr. monatlich aus. Inmitten der Debatte wird die Berathung abgebrochen und auf morgen Vormlttag 11 Uhr vertagt. Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen Berathung, erste: und'Zweite ^sung der Gestellung des Bunde-oberhaudel-gericht- als oberster Genchtsbof für Ei;aß- Lothrinaen, dritte Lesung der Entschädigungsgesetze. Schluß 3y2 Uhr.
+ Berlin 6. Juni. Da- zehnte Verzeichniß der beim Reichstage emge- ganaencn Petitionen weist abermals 45 Nummern auf. Außer den stereotypen Bittschriften um Wiedereinsetzung des heiligen Vaters in seine entschwundene weltliche Herrschaft und um Wiedereinführung der Wanderbucher sur Handwerksgesellen v..v. stoßen wir aus eine ziemlich beträd>Ht^e Petitionen, welche t>uv^ frühere
europäische Gc- Beschlüsse des Reichstag« bereits ihre Erledigung gefunden daben. E« gehöre»
, avzuieynen. Ost. und dahin die Wünsche ans höhere Entschädigung für geleistete Kriegs Uhren, um Ent.
-uropä-schen G-wäff-rn" schädigunq der aus Frankreich ausgewiesenen Deutschen, um Erstattung de« vollen
i Fr-eden : Di- geogra- Betrages ter durch Unterstützung der Familien einberufener Wehrmanner u. ft w-
zweiten Lesung de« Militärpensiontg-setz-S. §§• 39-44 handelt »en den Bewil- ! ligungen für Hinterbliebene. — Auf Antrag des Abgeord.Her, erhalt §. 39 nach- I stehende et»«* veränderte Fassung: „Hinterläßt ein pen(tonntet Dfjijtet oder rm Offiziersrang- st-h-nd-r Militärarzt eine Wittwe oder eheliche Desc-nvenz, o wird ti^Pension^nock für den auf den Sterbemonat folgenden Monat gezahlt. Die Zahlung für den auf den Sterdemonat folgenden Monat kann mit Genehmigung der obersten Militäroerw-ltungsb-hörbe de« Eontmgents auch bann statchnde«, wenn der Verstorbene Eltern, Großeltern, Geschwister, Geschwisterkinber oder Pflege- kinber, deren Ernährer er gewesen ist, in Bedürftigkeit hinterlaßt, »der wenn ber Nachlaß nicht autreicht, um die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung ru decken. Der über den Sterbemonat hinaus gewährte etnmonatllche Betrag der Pension kann nicht Gegenstand der Beschlagnatzme sein." — §-40 Swangt unver- ändert zur Annahme, §. 41 lautet in der Regi-rungSvorlage: „Die Wittwen von denjenigen Offizieren und iw Osfiziersrange strheaben Militärärzte» der Feld- Xe Se .) im Kriege geblieben oder an den erlittenen Verwundungen wah- renb de« Krieges oder später gestorben sind; b) im Laufe de« Krieges erkrankt oder beschädigt unb in Folge dessen vor Ablauf eines Jahre« nach dem Friedens- schlub verstorben sind, werden besondere.Beihilfen, so lange sie im W4twenstande bleiben, gewährt, und zwar den Wittwen der Generale 500 Th al er, den WUtwen der Stabsoffiziere 400 Thlr., den Wittwen der Hauptleute und Subalternosfiziere I 300 Thlr. jährlich. Dieselben Beträge empfangen die Wittwen der Aerzte nach i Maßgabe d.« Militärrange« derselben. Die mittels Charactererhohung eewc^bene Charge wird hierbei der mit einem Patent verliehenen Charge gleich erachtet. — Freiherr v. Ketteler (Paderborn) beantragt, dem letzten Satz- »orznsetz-n: „Die gleichen Beträge erhalten die Sll-rn, deren Ernährer die ®be"9eno»nttn Offiziere oder im Offiziersrange stehenden Militärärzte waren , v. Bonm. hinter im^Wittwenstande bleiben" einzuschalten: „und im Falle der Wled-rverh->rathsng noch für -in Jahr". - Nach längerer Debatte wird die Beschlußfaffung über den Antrag ». Ketteler bis zu der über §. 94 ausgesetzt, welcher »oti bet UHter- stutzung der Hinierbliebrnen der Soloaien handelt und darauf der §. 41 mit dem Amendement v. Bonin angenommen. — §. 42 sichert den Osfizierskindern bi« zu vollendeten 17 Lebensjahre ein ErziehungSgelv von 50 Thlr. und wird mit einem Amendement v. Bonin, welche« den auch mutterlostn Kindern 7a Thlr. anweist,^ angenommen. — Himer §. 42 wird auf Antrag v. Bomn ein neuer §. einge- fefcJtet: „Die Zahlung der in den §§. 41 und 42 bezeichneten Beihilfen erfolgt monatlich im Vorau«. Die Beihilfen werden vom Ersten desjenigen Monat« an gewährt, welcher auf den Anspruch begründenden Todestag folgt. — §■ Gleichstellung der Angehörigen nach einem Feldzuge Vermißter mit Gefallenen, wird unverändert angenommen. — In § 44, welcher der obersten Militärverwaltungsbebörre de« Kontingente di- Entscheidung darüber znlegt, ob ein Dienstunfähiger al« K-i-gs- oder Friedensinvasid- zu b-sand-In ist, wird auf Antrag v. Bonin di- Zulassung d-s Rechtsweges eing'fuhrt. — §§ 45 und 4b kommen mit einem Antrag v. Bonin zur Annahme.
K&.47—54 handeln von der kaiserlichen Manne. Im allgemetnen sind die Offiziere der Marine denen de« Landheere« gleichgestellt. § 49 bestimmt, bei ostasiatischen Eppeditionen die Dienstzeit vom Tage de« Abgang« au« dem Au«- rüstungshasen bi« zum Tage der Rückkehr in die Nordsee, ebenso bei Jabienst- stellungen, bei welchen mindesten« 13 Monate außerhalb der Ost- und No tft uaebracht werben, diese Dienstz-it bet P-nfionirung doppelt angerechmt wnd. - v. Bonin beantragt, statt „Ost- und Nordsee" zu sagen: ,/»rava,,cke Ge- tou^r". — Kriegsminister v. Roon bittet, den Antrag abzuletznen Nordsee sind bestimmt abgegrenzt; Gebiete, bei den
anzurechnen, da in vielem Falle gar kein Unterschieb von dem viel beschwrrllcheren KrieqSvim t existirt. Da- Amendement v. Bonin wird abgelehnt. §• ol sichert den durch außerordentliche klimatische Einflüsse invalide gewordenen Seeosfizuren die Pensionserhöhvng, den Hinterbliebenen ver au- vresem Anlasse Gestorbenen die gesetzlichen Beihilfen. Ein Amendement will auch den Folgen nner muttarischen Schon diese Beneficien sichern; es wirb genehmigt, ebenso ein andere- oeS Abgeorv. van Freeden, welche- den Schiffbruch mit hineinzrch^. -- § 53, Berechnung der pension-berechtigten Dienstzeit, erhält auf Antrag van Freeven s emen Zusatz, nach welchem denjenigen Osfizieren, welche früher in der Handelrmarme diente«, ihre frühere Fahrzeit vom 18. Lebensjahre an ungerechnet wird.
«« 55 unv 56 enth.üt.n die Schlußbchimmungen des ersten Th.lls mit einem Qqfjh der die Lootsen, Commanveure und Oberlootsen, welche nur wahrend des Krieges in der kaiserlichen Marine beschäftigt werden, ebenfalls PensionSberechti-
fad bittet, feine Commune für Cie in ben Jahren 1806—13 für bte sranzofis. - Aimee in Höhe von 263,515 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. g-mucht-n Ausgaben «uS ver jetzt von Frankreich zu zablenven Kriegseontribution angemessen zu entschavigen. Eine Petition au, Köln bittet, 1) b-n Bunv-Srath zur Erklärung varuber zu veranlassen, ob e« mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen war, vaß Vie ältesten Jahrgänge ber Lanvwehr in F-inb-s Laub geführt wurden, unb 2) zu veranlassen, daß diesen Mannschaften au« den französischen Krtegskofte« -in- angemeffene Entschädigung gewährt werde. Auch mehre Gesuch- um Entschädigung für die Entwerthung unb Beschädigung der Grundstücke ,n Festung«- städten während des letzten Kriege« liegeu vor. — Damit dem bittern Ernst auch ver Scherz nicht fehle, protestirt Hr. Leonhard Benecke, früher Zuckerbäcker in Berlin, der aber schon lang- müde geworden, für die leckeren BourzeoiSmäuler ZuDrbretzeln zu backen, und sich deshalb Nattonal-Oieonom nennt, besagter Hr. Ben-cke protestirt gegen den ihm gewordenen Bescheid, daß eine von ihm dnge= ter Versorgung der Militär- brachte Petition zur Erörterung im Plenum nicht nütze fei, legt dieselbe nochmals ■ ~ “ vor und beantragt, dieselbe ihrem Sinne nach zu behandeln. Da« werd denn


