vention einseleitet werden. Diese Uebereinkuuft dürste gewisse Schwierigkeiten dar- bieten, da in Frankreich die Postoerwaltung als eine „melkende Kuh" aufgefaßt wird, während in Deutschland die B^iefbefördcrung lediglich als Mittel zur Hebung; und Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs gilt. Diese beiden sich entgegen- stehenden Principien wenigstens einigermaßen zu versöhnen, dürste keine leichte Auf- gäbe sein.
Die Londoner „Times" findet die Gründung des deutschen Kriegsschatzes gar nicht erbaulich, sie sagt darüber: „Die deutsche Regierung führt als Grund für die beabsichtigte Einsperrung von 6,000,000 Pfv. Ster!, in eine Kriegskasse den Umstand an, daß bei einer Kriegserklärung Werthpapiere nur zu schweren Verlusten versilbert werden könnten. Aber selbst unter den allergünst'gsten Umständen würden diese Verluste kaum über 15 pCt. hinausgehen und bei 6 Mill, betrüge dies 900,000 Pfd. Sterl. Der Verlust an Interessen andererseits würde schon binnen der ersten 3 Jahre mehr als diese Summe repräsentiren. Es erhellt sich in Folge dessen die Frage: „Rechnet die deutsche Regierung mit Gewißheit auf einen neuen Krieg vor Ablauf dieses Zeitraums?"
Der Reichskanzler: Ich betrachte es nicht als meine Aufgabe, mich in eine Diskussion von Argumenten einzulassen, welche meines Erachtens einem politischen Standpunkt entspringen, dessen Bestrebungen mit denen, die uns zur Aufgabe gestellt sind, überhaupt nicht zusammenfallen, ein m politischen Standpunkte, von dem ich nid.it glauben kann, daß er sich gleich uklS die Aufgabe stellt, das Reich zu consolidiren und zu sichern. Ich wende mich gegen einige Argumente des Abgeord. v. Hoverbeck, welche er gegen die Vorlage geltend gemacht hat, und übergehe, was wir sonst gehört haben, mit Stillschweigen, lieber die Nützlichkeit eines Staatsschatzes überhaupt zu sprechen, betrachte ich nicht als meine Aufgabe, nachdem die Ereignisse dieses und des vorigen Jahres meines Erachtens so laut dafür gesprochen haben; ich will bloß die Thatsachen hervorheben, baß, wenn wir den Staatsschatz nicht gehabt hätten — schon mein College, der Herr Finanzminister, deutete dies in den letzten Sitzungen an — wir positiv nicht im Stande gewesen fein würden, die Truppen, welche hinreichend gewesen fein wären, das linke Rheinufcr vor französischer Invasion zu schützen, mobil zu machen. Ich wende mich gegen einige, wie ich meine irrthümliche, Auffassungen des Abgeord. v. Hoverbeck. Er hat die Frage gestellt, was denn nun die Folge sei, wenn der Reichstag seine
Darmstadt, 4. Nov. Ein heute den Mitgliedern unserer Bühne zugegangenes großh. Rescript verfügt, baß die Auszahlungen der Gagen ungeschmälert fortdauern sollen. Ueber etwaige Abzüge am Spielhonorar behält man sich die diesfällige Entschließung vor. Urlaubsbewilligungen sollen die Dauer von acht Tagen nicht überschreiten. Durch letztere Bestimmung beabsichtigt man unzweifelhaft die bereit- mehrfach projcctirten Gastspiele auf Engagement zu Hintertreiben, und e- den gegenwärtig sehr thätigen Theateragenten unmöglich zu machen, die Calamität, in welcher sich unsere Bühne befindet, für ihre Zwecke auSzubeuten. Bei dem Brande unserer Bühne wurden nicht allein viele Theaterrequifiten, sondern auch dem Milrtärärar gehörige Gegenstände aus dem Zeughause entwendet. — Gestern und vorgestern kam es in der großen Ochsengaffe zu Militärschlägereien; auch vor dem auf dem Exercierpiatze aufgeschlagenen Circus Myers wurde von einem Soldaten ein Act der Brutalität verübt, der seines Gleichen sucht. Derselbe versuchte, wie man hört, sich mit seinem Säbel einen Weg in das Zelt zu öffnen, und wurde bei seinem Unternehmen von einem Mitgliede der Gesellschaft überrascht. Die ruhige Zurechtweisung desselben soll der Soldat mit einem Säbelhieb auf den Kopf erw'.vert haben, worauf er die Flucht ergriff. (F. I.)
Marburg, 3. Nov. Heute feierte hier der lZngjährige Direktor der medi- cinischen Klinik, Geh. Medicinalrath Dr. Heusinger, welcher am 3. Novbr. 1821 zum außerordentlichen Professor der Medicln an der Universität Jena ernannt wurde und schon über 30 Jahre der hiesigen Universität angehört, sein 50jährigeS Professoren-Jabiläum, zu welchem er von sämwtlichen Professoren, wie auch vom hiesigen Oberbürgermeister und einer Deputation des StadtratheS und Ausschusses beglückwünscht wurde. Von dem Decan der mrdicinischen Fakultät wurde ihm eine Denkschrift überreicht und vom CultuSminister v. Mühler erhielt er ein Gratulationsschreiben nebst dem ihm vom König verliehenen Kronenorden zweiter Klaffe. Abends brachten dem Jubilar die Studenten einen Fackelzug.
f Berlin, 4. November. Deutscher Reichstag. 14. Sitzung. Präsident Dr. Simson eröffnet die Sitzung um 1271 Uhr. Am Tische des BunDeSraths: Fürst Bismarck, Delbrück, Camphausen, v. Psretzschner, v. Mittnacht, Geh. Rath Dr. Michaelis u. A.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist die Interpellation des Abgeord. Jacobi und Genoffen, in welcher Lage sich die Vorbereitungen für eine Reichs- gesetzgebung über das Versicherungswesen befinden. Nach kurzer Begründung durch den Interpellanten beantwortet Staatsminister Delbrück dieselbe dahin, daß das sehr umfangreiche Material zur Bearbeitung eines Gesetzentwurfs bereits feit An- fang des Jahres 1870 zusammengestellt sei. Die Vorarbeiten zu dem Gesetzentwurf seien durch die KriegSkreignisse unterbrochen worben. Jetzt, wo nun auch das Material aus den süddeutschen Staaten eingegangen sei, werbe Der BundeSrath die Arbeiten nach Möglichkeit fördern.
Es folgt sodann die zweite Beratyung über den Gesetzentwurf, b,treffend Die Bildung eines Reichskriegsschatzes, auf Grund des Berichts der Bubgetcommisston. Der §. 1 ist von der Commission dahin abgeändert worden, daß die Bildung des Reichsschatzes an die Bedingung der Aufhebung des preußisch n Staatsschatzes geknüpft wird. Abgeord. v. Hoverbeck beantragt, den Entwurf, welcher Die Verfügung über den Schatz an Die „vorgängig oder nachträglich" einzuholende Zu- stimmung des Reichstags binvrt, dahin zu modificiren, baß die Worte: „ober nachträglich" ganz wegfallen, event. durch Die Worte ersetzt werben: „oder im Falle eines Angriffs auf bas Bundesgebiet oder dessen Küsten auch nachträglich". Abgeord. v. Hoverbeck motivirt seinen Antrag damit, baß die Worte: „oder nachträglich" Den ganzen Sinn des §. 1 illusorisch machen. Man habe ihm vorge- worfen, daß bie Streichung dieser Worte ein Eingriff in die Rechte des Kaisers sei; daraus aber würbe folgen, daß der Reichstag überhaupt auch in Der finanziellen Frage bei der Kriegserklärung nicht witzufprechen habe. Das Gclobewilli- gungsrecht des Reichstages werde durch die Vorlage im höchsten Grade gefährdet. Es sei ein großer Unterschied zwischen dem VertheidigungS- und dem Angriffskriege; in Bezug auf letzteren sollte sich der Reichstag ein Beispiel nehmen an dem Bundesrathe, welcher sich die Zustimmung zu einer Kriegserklärung Vorbehalten habe, und der Reichstag müsse gewiß auf ebenso viel Recht Anspruch machen (sehr richtig). Der Reichstag müsse Diesmal ebenso stark in Der Vertheibigung seiner Rechte sein, wie es der BundeSrath in Der Vertheidigung der (einigen gewesen sei.
Abgeord. Lugscheiber (Pfarrer in Bayern): Er könne sich mit der Vorlage im Ganzen nicht befreunden, da dieselbe Dem Volkswohle widerstrebe und er sie deshalb nicht billigen könne. Da er aber das Wohl und Wehe Der Nation zu vertreten habe, Die ihm zu Diesem Behufe ein Mandat anvertraut habe... (Redner wird hier vom Präsidenten unterbrochen, Der ihm bemerkt, daß, obwohl er nicht untersuchen wolle, inwieweit die gesummte Nation ihr Wohl und Wehe in seine Hände allein gelegt habe, er aber, indem er ein solches Mandat für sich in Anspruch nehme, die übrigen Mitglieder des Hauses, die nicht seiner Meinung seien, beleidige). Für die Vorlage kann er unmöglich stimmen. Oesterreich h^be im Jahre 1866 ganz ohne Kriegsschatz mobilisirt, warum sollen wir 40 Millionen unproductiv niederlegkn? (Heiterkeit.) Für Deutschland könne niemals eine Gelb- Verlegenheit entstehen. Wer für bie Vorlage stimmt, brr vergißt, wie viel Thränen und Schweißtropfen an jedem Thaler hängen.
Oehmichen erklärt sich vom volkswirthschaftlichen Standpunkte aus gegen die Vorlage.
Zustimmung zur Verwendung des Kriegsschatzes nachträglich versage. Ich halte diese Frage für nicht praktisch; ich glaube nicht, daß ein Krieg erklärt und geführt werben konnte, bei welchem zur bloßen Mobilmachung Der Staatsschatz verwendet worden ist und wir nachher Diejenigen Kriegsmittel, welche bas Reich bewilligen muß, vom Reichstag nicht bewilligt erhalten. Derselbe Reichstag aber, Der die nachträgliche Genehmigung verweigert, würde auch die Annahme der übrigen Gelder nicht bewilligen, und ich habe in diesem Saale noch niemals einen Ausdruck der Regierung gehört, durch welchen die Befürchtung des Abgeord. von Hoverbeck sich rechtfertigen ließe, daß die verbündeten Regierungen sich befugt glaubten, das Reich durch eine Anleihe zu überlasten ohne Genehmigung des Reichstages. Ich halte also diese Fragc nicht für praktisch, es sei Denn, baß es sich um reine Mobilmachungsdemonstrationen handelte, Dann konnte vielleicht der Reichsschatz dazu hinreichen; ich glaube aber, daß die MobilmachungSbemonstrationen sich in langen Jahrzehenten abgenutzt haben. Man macht nicht mehr mobil, wenn man nicht weiß, daß man schlagen muß. Der Abgeord. v. Hoverbeck hat ferner sich darüber beschwert, daß der Reichstag nicht gleichberechtigt fei mit dem Bundes- ratb in Betreff der Kriegserklärung. Ich habe eigentlich nicht geglaubt, daß die starke Bürgschaft, die darin liegt, daß Der Kaiser Dem Recht Der Kriegserklärung, ohne Jemand zu fragen, entsagte, daß vielmehr Die Zustimmung des BundesratbS dazu erforderlich ist, jemals als ein Argument gegen uns gewandt werben konnte. Aber Vie Berechtigung des Bundesraths steht noch lange nicht auf gleicher Linie mit Dem Rechte, welches Der Abgeord. v. Hoverbeck für Den Reichstag verlangt. Der BundeSrath kann Die Mobilmachung nicht hindern, nur die Kriegserklärung. Die Vorbereitung für Den Krieg, die Der Kaiser für nothwendig erachtet har, kann der BundeSrath nicht hindern, sondern nur den Fall Der wirklichen Kriegserklärung. Es wurde deshalb für Den Reichstag ein viel weiter gehendes Recht in Anspruch genommen werden, wenn er Die Mobikvachung hindern könnte. Dabei ist Der erhebliche Unterschied noch in Betracht zu ziehen, daß diese hohe Versammlung öffentlich verhandelt, D-jg dagegen im BundeSratb Die Nothwendigkeit einer Kriegserklärung nicht disculirt werben kann, ohne daß nicht eine Wahrscheinlichkeit vorhanden ist, daß die Verhandlungen nicht das Berathungszimmer überschreiten. Oer BundeSrath ist in dieser Beziehung ein geheimes Cabinet. Der Herr Abgeord. v. Hoverbeck hat Dann ferner Die Theorie eines Angriffs zum Behufe der Vertheidigung rn Zweifel gezogen. Ich glaube, baß eine solche Vertheidigung durch Vorstoß doch eine sehr häufige und wirksame Maßregel ist für ein Land von sehr centraler Lage, das Drei bis vier Grenzen hat, von denen her es angegriffen werden kann. Ich brauche wohl nicht an bas Beispiel Friedrichs des Großen zu erinnern, der mit raschem Vorstoß bie Kette seiner Feinde zerriß; ich glaube, daß diejenigen eine ungeschickte unD schwere Politik führen, Die Da glauben, daß es beffer fei, einen Angriff auf bas Reich, vielleicht von einer übermüthigen Coalition aus, ruhig abzuwarten, anstatt sofort loszuschlagen. In solchen Fällen ist es Pflicht Der Regierung, daß, wenn ein Krieg wilklich nicht vermieden werden kann, dann jenen Zeitpunkt zu wählen, ihn zu führen, wo er mit Den geringsten Opfern geführt werden kann (sehr wahr). Ich könnte Ihnen auch neue Beispiele anführen, wo es für Den preußischen Staat rathsam gewesen wäre, die vollständige Rüstung seiner Gegner abzuwarten, und in rein defensiver Stellung zu bleiben. Wenn ich nun schließlich in meiner amtlichen Stellung eine andere Frage des Abgeord. von Hoverbeck zu beantworten habe, so wird es Die sein, was die Regierung von dem Gesetze denkt, falls ein solches Amendement, wie es vom Abgeorv. v. Hoverbeck eingebracht worden ist, angenommen würde, so glaube kaum erklären zu brauchen, daß in diesem Fall das Gesetz für die verbündeten Regierungen unannehmbar fein würde, und daß Die preußische Regierung Dann in Der bedauerlichen Luge sein würde, ihrerseits Den vorhandenen Bestand eines Kriegsschatzes festzuhalten, bis von Seiten des Reichs ein Ersatz gefunden sein wird.
Schelz erklärt sich für das Amendement Hoverbeck.
Freiherr v. Hoverbeck findet in Den Erklärungen Des Reichskanzlers keine genügenve Antwort auf feine Frage, was Die Folge fein würde, wenn Der Reichstag einmal Die Verwendung des Kriegsschatzes nachträglich verweigerte. Es gebe auch Mobilmachungen ohne Krieg, und gegen die Verwendung zu diesem Zwecke richte sich sein Amendement. Ueber die GrundbeDingungen des Krieges gegen Frankreich seien die Ansichten getheilt; aus Der Rede Des Reichskanzlers ersehe man, daß Der Absolutismus eine bequemere Regierungsform sei, als Der ConstitutionalismuS.
Der Reichskanzler erwidert, daß sämmtliche Bundesregierungen vor und noch Dem Krie e an Den konstitutionellen Bedingungen festgehalten hätten.
Nachdem noch Reichensperger (Olpe) und der Referent Miquel Die Commis- sionSvorschläge angenommen, wirb §. 1 unter Ablehnung Des Amendements von Hoverbeck nach dem Anträge der Commission angenommen.
§- 2, Dessen Streichung die Commission empfiehlt, wird nach langer Debatte nach dem Anträge v. Bodelschwingh in folgender Fassung angenommen: „Bei eingetretener Verminderung des Bestandes von 40 Millionen Thalern ist, bis zur Wiederherstellung desselben, Der Reichskriegsschütz durch Zuführung: 1) Den au- andern als Den im ReichshauShaltSetat aufgeführten Bezugsquellen fließenden Einnahmen Des Reichs und 2) im klebrigen nach Den Darüber .durch Den Reichshaus- ihaltöetat zu tuffenDen Bestimmungen zu ergänzen."
§. 3 wirb nach Der Regierungsvorlage angenommen, womit das Gesetz erledigt ist.
Schluß 4y2 Uhr. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr. Tagesordnung: dritte Lesung Des Reichskriegsschatzgesetzes; Wahlprüsungen; Petitionen.
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