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69 Grabgarten daselbst,

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Vergebung von Straßenbauarbeiten.

4209) Die zur Erbauung eines Thcils der Wilhclmstraße auf dein Seltersbcrg erforderlichen Arbeiten und Lieferungen, als:

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Den 30. September. Franz Georg Theodor Emil Konrad Noll, Bürger und Seilermeister dahier, alt 53 I. 10 M. 29 T-, gestorben den 28. September.

Den 2. Oct ob er. Eleonore Louise Schlegel, geb- Steuerwald, Ehefrau des Bürgers zu Pntzsch, preußische Provinz Sachsen, und Schlossers auf der Eöln-Gießener Bahn dahier, Karl Ludwig Schlegel, alt 30 I. 5 M. 16 T-, gestorben den 30. September.

Denselben. Christian Daniel Demuth, Weißbinder, des verstorbenen Bürgers und Weißbindermeisters, Heinrich Demuth, ehelich lediger Sohn, alt 29 I. 25 T, gestorben den 1 October.

Den 5. Octo b er. Ernst Karl Ludwig Schad, des Bürgers zu Nauheim, Kreis Groß-Gerau, und Lademeisters auf der Main-Weser-Bahn dahier, Johannes Schad,

Verfteigc r n n g.

4263) Dienstag den 10. October,

Montag den 9. October l. I., Vormittags 8 Uhr, auf dem Nathhause durch öffentliche Ver­steigerung in Accord gegeben.

Gießen, den 5. October 1871.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen- V o fl t

dem Reichensand verschiedenes Hausgeräthe, besonders ein Schreibpult, eine Copirpresse, eine eiserne und zwei hölzerne Pumpen, ein Schleifstein, grünere und kleinere Fässer, eine Waschbütte rc. meistbiet.nd versteigert werden. Gießen, den 2. October 1871.

In Auftrag: Semmler, Ortsgerichtsmann.

Erd- und Planirarbeit, einschl. des Erdtransports, veranschl. zu..........

Steinbrecherlohn, veranschl. zu Steinfuhrlohn,

Kieslie-erung,

Chaussir- und Handarbeit, ver­anschlagt zu......

Pflasterarbeit, veranschlagt zu Aufbruch von alter Chausfirung und Pflasterung, einschl. des Materialtransports, veran­schlagt zu.......

werden

nach Beendigung der von der Königl. Etappen - Jnspection anberanmten Ver- . fitriyvuuiß, lassen wir noch folgende ^Gegenstände in der Küche der bisherigen '' Militär-Speisehalle gegen gleich baare ! Zahlung versteigern:

1061

146

478

122

2 große Bretterverschläge, gutes Bett- werk, Küchen - Handtücher, Schürzen, 8 Teppiche, eine Parthie blecherne Eimer und Schüsseln, Löffel, Bütten, Züber und sonstiges Kücheugeräthe; eine neue Decimalwaage mit Gewichten, Lampen u. s. w.

Z i n st e r & Katz.

Versteigerungen.

Bekanntmachung.

4177) Am Dienstag, den 10. October Vormittags von 10 Uhr ab,

Gr.ißherzoglichen Bürgermeistereien werden ergebenst ersucht, dies auf geeignete Weise in den Gemeinden bekannt zu machen, da sich obige Gegenstände für ländliche Wnth- schaiten besonders eignen.

Gießen, den 4. October 1871.

Königliche Etappen - Jnspection. _____________v. Randow.

Jahren.

Denselben gegen Johannes Schweitzer von Nieder-MooS, wegen schweren Diebstahls, auf Gefängniß von 6 Monaten und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer eines JahreS.

Am 3. October gegen Christen Hartmetz ans Danbr ngen , wegen fahrlässiger 'Tödtung (wie bereits in Nr. 232 dies. Bl. erwähnt) auf Geiängnißst'afe von 2/2 Jahien.

Am 4. Oclober gegen Marie, Karl Nothch Ehefrau von Nieder-Florstadt, wegen Urkunden­fälschung, auf Gekängniß von 4 Wochen.

Denselben gegen Friedrich Wiegand von Bönstadt, wegen Urkundenfälschung auf Gefängniß von 8 Tagen.

Den 5. October gegen Heinrich Schwarz von Ruttershausen, wegen Verbrechen gegen die Sittlichke't, auf Zuchthausstrafe von 2 Jahren.

Dense den gegen Georg Konrad von Schotten, w-'gen Meineids, auf Zuchthausstrafe von 1 Jabr und 3 Monaten, an welcher jedoch die von dem 5. Juli bis zum heutigen Tage erlittene Untersuchungshaft in Abzug zu bringen ist; weiter wurde er der bürgeilichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren für verlustig und für unfähig erklärt, fernerhin als Zeuge oder Sachver- ständiger eidlich vernommen zu werden.

Conrad halte nämlich am 5. Juli d. I. vor dem Schwurgerichtshof dieser Provinz in der Anklaqesache gegen Adam Rockemer von Schotten wegen Körperverletzung, die damals mit Frei- svrechung endete, wider besseres Wissen falsches Zeugniß abgelegt und dieses mittelst GideSablcistung als wahr bekräftigt.

Am 6. October gegen Heinrich Altenburg III. von Hainchen, wegen Meineids, auf Zucht­hausstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, sowie Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren. Außerdem wurde derselbe für unfähig erklärt, fernerhin als Zeuge oder Sach­verständiger eidlich vernommen zu werden.

Bezüglich des der Verleitung zum Meineid angeklaqten Adolf Crispens von Lindheim, wurde, nachdem das Verdict der Geschwornen aufNichtschulvig" ging, Freisprechung erkannt.

Den Schlug der gegenwärtigen Quartals-Sitzung bildet die Verhandlung bezw. Abur- theilung folgender Anklagen:

Den 9. October, Vormitt. 9 Uhr, gegen Georg Jacob von Geilshausen, wegen Verbrechen gegen die Sittlichkeit; Vertheid.: Gr. Hofg. Ädv. Lauer.

Denseib n. Nachmitt. 2 Uhr, gegen Ludwig Weimar und Heinrich Weimar von Gießen, wegen Dervorthe lunq der Gläubiaer und Wechselfälschunq; (Contumacialsache).

Den 10. October , Vorm tt. 8 11 br, gegen Johannes Stiehl von Merzhausen, Königl. Preuß. Amtsgericht Z egenhain, wegen Meineids; Vertheid.: Gr. Hokg.-Adv. Dr. Dittmar'.

Auszug aus den Kirchenbücher» der Stadt Gießen.

Evangelische Gemeinde.

ätopulirte.

Den 3 0. September. Ludwig Auflust Philipp Trapp, Werkmeister an der Oberhessischen Bahn dahier, des Großh.^Justizraths, Karl Moritz Emanuel Trapp dahier, ehelicher Sohn; und Marie Wilhelmine Bücking, des verstorbenen Großh. Landrichters zu Butzbach, Karl Bücking, eheliche Tochter.

Getaufte.

Local-Notizen.

Gießen, den 7. Oktober. In der abgelaufenen Woche hat der Schwurgerichtshof der Provinz Oberheffen vom IV. Quartal l I. folgende E.kenntniffe erlassen und zwar:

Am 2. October gegen Heinrich Kimpck von Liederbach, wegen schweren Diebstahls, auf Zuchthausstrafe von 2>/z Jahren und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2

Versailles, 5. Oct. Pouycr-Quertier ist gestern Abend nach Berlin ab- gereist. ___________________________________________________________

14205) R-u-rM.S

sollen auf dem hiesigen Bahnhofe, in bisherigen Militär-Speisehalle ca. 100 höl­zerne Tische, 160 hölzerne Bänke, 110 höl­zerne Fleischbretter, 900 Speisenäpfe von Blech, 15 Hängelampen und 40 Blecheimer öffentlich meistbietend gegen sofortige ba re Zahlung versteigert werden, wozu Kauf­lustige hiermit eingeladen werden. Die

«öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden, und kann dieselbe durch Vermitt­lung des Wilh. Schmoll in der Neu­stadt jederzeit eingesehen werden.

Gießen, den 29. September 1871. Grobherzogliches Ortsgericht Gießen.

Jughardt.

sollen wohnungsveränderungshalber dem Hause des Herrn Carl Schreiber auf

4182) Dienstag den 10. October d. I., Nachmittags 2 Uhr,

4111) Montag den 9. October, Nachmittags 3 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhause die zu dem Nachlasse der Heinrich Schäfer Eheleute ge- - - hörige Hofraithe in der Stockhausgasse, alsi'fteiaenum Flur Nr. UlKlftr. a - -

57 Hofraithe in der Stockhaus gasse,

weit |U Recht bestehen, als Vereine und Genossenschaften die Staat-- und Rechtsordnung achten und sich derselben unterordnen

spricht der deutsche Prot^ntenverein seine Ueberzeugung auS: Die Sicherheit drr Rechtsordnung und der Autorität der Gesetze und der Staatsgewalt, die Wohl- fahrt der bürgerlichen Gesellschaft, die Wahrung des confesstonellen Friedens und der Schutz der Geistegsreiheit und Geistcscultur erfordern das staatliche Verbot des Jesuitenordens in Deutschland; und betrachten es als eine ernste Pflicht der deutschen Protestanten und der ganzen deutschen Nation: mit aller Kraft dah,n zu wirken, daß jede Wirksamkeit in Schule und Klrche den Angehörigen und Asst- Hirten des Jesuitenordens verschlossen werde.

Die Begründung dieser Thesen unternahm der zum Referenten vom Aus- schuß bestellte Greimerath Dr. Bluntschli von Heidelberg. Er erblickt in der Verkündigung des Dogmas der Unfehlbarkeit ein Wiederausnehmen des allen Strebens der Päpste nach der Weltherrschaft, dieseSmal hervorgerufen durch die Machinationen des Jesuitenordens, der, vermittelst des von ihm abhängigen Papstes, die Welt zu beherrschen beabsichtige. Er unterwirft die Wirksamkeit dieses Ordens einer längeren Kritck, als deren R sultat sich ihm die Notwendigkeit eines Ver­botes desselben ergievt. Am Schlüsse seines zweistündigen Vortrags berührt Redner den Einwand, die Jesuiten stünden als religiöse Genossenschaft unter dem Schutz.- des DreinSgesetzeS. Er erwidere hierauf, daß jedes Recht, das der Einzelne, sich in Anspruch nehme, durch die allgemeine Rechtsordnung bedingt sei; so könne sich der Sklavenhändler nie auf seine persönliche Freiheit berufen, die ihm ver­kümmert werde, wenn man ihm den Betrieb seines Gewerbes untersage. Er halte es daher für gerechtfertigt, wenn man an die Reichsregierung das Verlangen eines Verbots des Jesuitenordens stelle, wozu dieser ein seit dem Eintritt der süddeut­schen Staaten in das Reich in die Reichsverfassung aufgevommcner §. , welche- die DeretnSgesetzgebung unter die Gewalt des Reichs stelle, die Macht an die

WmweMeigerung.

4089) Donnerstag den 12. October, Nachmittags 3 Uhr,

werden in Auftrag des Herrn W- F. Jä­ger und der Frau K. Birkenstock Wtw, geb. Stein, in Frankfurt a. M-, von Letzterer weczen Geschäftsaufgabe, nachverzeichnete, bestens gehaltene ,

Rhein- u. Pfälzer-Weine, als

vtrWei

4211) Seit ftcrauir hauptsächlich Morgens, Wdjleiinung, ich ba Uitbene ärztliche Mtei -Hebens. Nach dem ) Flaschen des $. A.

NW M j bin ich nun von dieser öift befreit und empfel tichen Fällen gnnj an Wbe sofort hilft.

Hornburg a. Har- & ss- Tu'tho

W aütm ächt bei

ör. Biel in

vom Ausschuß vorgeschlagenen Resolutionen.

Darmstadt, 6. Oct. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller, gnädigst geruht:^ am 11. September dem Odermedicinalrath Wüst aus Anlaß dessen am 6. d. M. stattsindenden 50-jährigen Diensijubiläums das R tterkreuz 1. Klasse des LudewigS-OrdenS zu verleihen; am 6. October dem Landgerichte- actuar bei dem Landgerichte Schotten Earl Friedrich Ludwig Alexander S.llhnm in Anerkennung seiner fünfzigjährigen, mit Eifer und Treue geleisteten Dienste, das Ritterkreuz 2. Klaffe des LudewigS-OrdenS zu verleihen geruht. Seine Kö­nigliche Hoheit der Großherzog haben heu*e Vormittag 11 Uhr dem bisher am hiesigen Hofe beglaubigten Königlich Bayerischen außerordentlichen Gesandten unD, bevollmächtigten Minister Freiherrn von Thüngen, bebufs U-bergabe seines <MUU11U|IU1, uu vU)

berufungSschreibens und unmittelbar darauf den zu seinem Nachfolger ernannten ^lich^So^n^ait^l^^^M^lO^T.?^^n^^^^O^ber.' Freiherrn von Gaffer in besonderer Audienz zu empfangen geruht. I

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Hand gebe.

Im Sinne Blunlschlr'S sprechen sich Stadtpfarrcr Schcllenberg von Mann­heim und Professor Dr. Schenkel von Heidelberg aus, welcher letztere darzuthun sucht, daß die Jesuiten kein religiöser Orden, sondern eine Gesell,chaft mit poli- tischen Zwecken fe*, welcher die Religion nur als Maske diene.

Professor Holsten aus Bern, Delegirter der Union des freien Christenthums, weist auf das Beispiel der Schweiz hin, in welcher dieses Verbot bestehe; sollte es vielleicht nicht allzu consequent sein, so gestehe er, daß es Fälle gebe, wo man den Muth der Jnconsequenz haben müsse. Die Professoren Lange aus Zürich und Nippolv aus Heidelberg, sowie Dr. Schröder aus Worms sprachen sich gleich­falls für die vorgeschlagene Resolution aus. Nur in dem preußischen Landtags- abgeordneten Professor Richter aus Berlin sand sie einen entschiedenen Gegner, der in dem Verbot de- Jesuitenordens eine Verkümmerung des VereiuörechtS er­blickte, welche möglicherweise zu weiteren Beeinträchtigungen die Bahn breche. Er glaube im Sinne der überwiegenden Mehrheit der lib«raten Partet Norddeutsch­lands zu reden, wenn er sich gegen eine solche Maßregel auSfpreche. Man habe in letzter Zeit eine Gesellschaft kennen gelernt, die Internationale, welche ganz ähnliche verderbliche Zvecke verfolge wie die Jesuiten, sei darum irgendwo in der liberalen Partei der Wunsch rege geworden, das CoalitionSrecht der Ai beiter zu beschränkend Man sei bei uns die Freiheit noch nicht gewöhnt, diese fände von selbst das CorrigenS gegen Nachtheile, welche aus ihr folgten. Wer könne dafür flehen, ob man eine derartige Beschränkung des Vereinsrechts, wenn man einmal den Grundsatz anerkannt habe, dem Protestantenverein nicht etwa selbst gegenüber| zur Anwendung bringe. Er könne daher für diese These nicht stimmen, würde er sich mit einer Ausschließung der Jesuiten aus der Schule einverstanden^ erklären. Die DiScussion endete nach halb 4 Uhr und ergab die Annahme der!

4064) Montag den 9. October, - Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dabiesigem Rathhause das dein. Bäcker Carl Vogt, früher zu der Schrei- vogel'schen Concursmasse gehörende Grund­stück, öffentlich an den Meistbietenden ver­steigert werden, als: Flur Nr. Q^Iftr-

26/172 3155/10 Garten auf der Sternmark

oder am alten Schlag.

Gießen, den 26. September 1871. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

Jughardt._________

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L ,on;Vi hr in dem Kc |b,§\U i erSerlkii ß^uiib w __

Feilgebot

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Den 30. September. Dem Bürger und Bergingenieur, Wilhelm Briel, ein Sohn, Wilhelm Robert Heinrich Hermann Rudolf Richard, geboren den 6. August.

Den 1. October. Dem Bürger zu Garbenteich und Taglöhner dahier, Jo­hannes Btcker, eine Tochter, Anna Marie, geboren den 16. September.

M v i Denselben. Dem Bürger zu Hardt in der baierischen Pfalz und Schuhmacher dagegen dahier, August Lang, ein Sohn, Albert August, geboren den 8. Sevtember.

Denselben. Dem dahier heimathsberechtigten Heizer auf oer Main-Weser- Bahn dahier, Friedrich Noll, eine Tochter, Elisabeth Georgine, geboren den 30. August. Den 5. October. Dem Bürger zu Pretzsch, preußische Provinz Sachsen, und Schlosser auf der Eöln-Gießener Bahn dahier, Karl Ludwig Schlegel, eine Tochter, Bertha Karoline Emilie Regine Johanne, geboren den 22. September

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