Ausgabe 
8.9.1871
 
Einzelbild herunterladen

,201 »«'n, J'?* ' Hutu.

V"*< $,«6- lta=

* h»t ß» fflai

Ma dürfte, tlnt R-q [unbung m !«Htn Htiii **«; abn un9 über tit w keinerlei nn bleiben!

6 h4 sowohl dttlirtheiltrn

'til über fünf Iben vindes

Isgmch! seine d Kalaiz ter ftn Magüjia lctzteren 4 d ter beiten jtla, namenN trilleÄrirgs« Gommuni^B ron Ronlin u CfigraDjt orrS vertun, jieres viirke Zugänge nach IftfTl.

tu Inflage* sllttklltM iäe falt ju d unk etlfy gen nniitn rang in tn torung ton l M, an ; 6) Mit-

malt werde iot mdmte 1 tbtoaligtn ebhnsken ®f- 'gtn tei 8n* lenciotn, so die fafrtit' steten Macht

leCtn, der ihre W

M M

tu (Ml* jtijti

,W irlU*»*

jljAtf jiH 'i»i *11

.*4« ®,6t ,e((l8 niettr' > t f«*1'1; .Dtrfil !->

,(gii

iliffri -'M

, ... DM»-

- oOfll bei

fc/fnT0d)<,b *nlae»Jj ^"5- ;%<»»

Die Lebensversicherungen haben zwar in den neueren Jahren erheblich zugenommen ; demungeachtet ist deren Anzahl in unseren Gegenden im Verhältniß zur Bevölkerung nock immer eine geringe; insbesondere sind dieselben noch am wenigsten in denjenigen Theilen des Volkes verbreitet, für welche sie am meisten räthlich, ja geboten erscheinen, in jenen nämlich , in welchen die Arbeitskraft, mithin auch das Leben des Familien­hauptes die einzige, oder beinahe einzige Erwerbs- und Nahrungsquelle ist.

Landleute, Handwerker und sonstige Arbeiter, sie versichern ihre Häuser, wohl auch ihre Mobilien, der Landwirth insbesondere Vieh und Früchte, aber ihr werth­vollstes und häufig einträglichstes Besitzthum, ihr Leben, lassen sie in der Regel un­versichert.

Und doch würde ein alsbald nach dem Tode des Familienvaters greifbares Capital, selbst nur ein geringes, in vielen, ja vielleicht in den meisten Fällen, die zurückgelassene Familie nicht nur vor augenblicklicher Noth schützen, sondern auch in Stand setzen, ein verpfändetes Haus oder Gütchen schuldenfrei zu machen, der Familie zu erhalten oder ein nährendes Geschäft zu beginnen, überhaupt einigen Ersatz für die Arbeitskraft des Verstorbenen zu gewähren. Der wenig bemittelte Bauer und Handwerker liebt es, Aecker und anderes Grundeigenthum zu kaufen, in der Hoffnung, den Kaufschilling allmählig durch Ersparung abzutragen; allein, daß er täglicb von dieser Erde abberufen werden könne, daß seine Wittwe und kleinen Kinder alsdann nichts mehr zu ersparen vermögen, sondern das verschuldete Grundeigenthum in der Reycl mit Verlust wieder veräußern müssen. dies Alles bedenkt er nicht und er unterläßt die Versicherung seiner Arbeits­kraft, seines Lebens.

Grund dieser Unterlassung kann nicht schnöde Selbstsucht sein, welche nur an das eigene Ich denkt; vielmehr bildet das Bestreben, seinen Angehörigen einiges Ver­mögen zu hinterlassen, überhaupt die Sorge für die Familie einen schönen Zug des deutschen Characters. Der Grund jener Unterlassung mag daher, abgesehen von gänz­licher Mittellosigkeit, hauptsächlich im Mangel an Kenntniß und Verständniß der Lebens-Versicherungen und deren Bedingungen und Wirkungen zu suchen sein.

Der sorgsame und fleißige Mann strengt alle seine Kräfte an, um bei seinem Tode Frau und Kindern einiges Vermögen zu hinterlassen : allein oft ist sein Verdienst nur sehr gering, und es müßte ihm ein langes arbeitsfähiges Leben beschieden sein, um durch Ersparungen ein nennenswerthes Capital zu sammeln ; er würde ohne Zweifel gern einen Theil seiner kleinen Ersparnisse einer Lebensversicherungsanstalt bringen, wenn er wüßte, daß Letztere dagegen alsbald nach seinem Tode, möge derselbe auch noch so frühzeitig erfolgen, seiner Frau oder seinen Kindern ein Capial von einigen hundert Gulden herauszahlen werde.

Nach dem Tarife der Renten- und Lebensversicherungs-Anstalt zu Darmstadt braucht z. B- ein junger Mann von 25 Jahren nur vierteljährig 1 fl. 45 fr. (täglich nicht einmal ganz 5 Heller) an diese Anstalt zu entrichten, damit alsbald nach seinem Tode seiner Wittwe oder seinen Kindern 400 fl. baar und voll ausbezahlt werden;! will er, statt der jährlichen Beiträge, lieber auf einmal 130 fl-, vielleicht aus dem Ein­bringen seiner Frau, an jene Anstalt entrichten, so genügt diese einmalige Zahlung, um bei seinem Ableben seinen Hinterbliebenen das Capital von 400 fl. zu verschaffen.

Für den 4. Theil oder die Hälfte jener jährlichen Beiträge oder einmaligen Kaufsumme werden den Erben der Versicherten 100 fl. oder 200 fl. ausbezahlt. In ganz gleichem Verhältniß sind durch höhere Jahresbeiträge oder Kaufsummen höhere Versicherungssummen zu erlangen. Auch erhöhen oder vermindern sich natürlich Bei­träge oder Kaufsummen, je nachdem derjenige, welcher sein Leben versichern will, zur! Zeit der Versicherung älter oder jünger und sein Ableben sonach früher oder später। zu erwarten ist. Ebenso kann man durch Zahlung geringer jährlicher, halb- oder viertel-!

jahnger Beiträge, oder einer einmaligen geringeren Summe an jene Anstalt einen voll­ständig sicheren Anspruch darauf erlangen, daß zu einer vorher bestimmten Zeit, etwa zur Ausstattung einer Tochter oder zur Einrichtung eines Geschäftes für einen Sohn, oder zu trgepb anderen Zwecken eine bestimmte größere Summe oder auch lebenslang bestimmte jährliche Renten ausbezahlt werden, und man kann hierbei sogar die Rück­erstattung der gezahlten Beiträge oder Kaufsumme für den Fall sich vorbehalten, wenn die oder der Versicherte die voraus bestimmte Zeit nicht erleben sollte.

Die Staatsregierung erachtet die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr für so sehr volkswirthschaftlich geboten, daß sie die Besitzer zu dieser Versicherung zwangsweise anhält; die Verwaltungsbehörden empfehlen uno begünstigen die Ver­sicherung der Ernte gegen Hagelschlag, sowie die Versicherung des zum Landbau er­forderlichen Viehes gegen Krankheiten

Eben so sollten auch der Staat beziehungsweise seine Behörden sich bestreben, die Lebensversicherung der Menschen, insbesondere der Familienvorsteher zu empfehlen und ihr wenigstens durch geeignete Belehrung in immer weiteren Kreisen Eingang zu verschaffen. Ein Gleiches sollte von der Presse und namentlich in den von den unteren Schichten der Bevölkerung am meisten gelesenen Localblättern, sowie von den Arbeiter- bildungsvereinen, Genossenschaften u. s. w. geschehen.

Je geringer der Besitz eines Menschen, je mehr seine Arbeitskraft sein alleiniges Vermögen, die einzige Nahrungsquelle für die Familie ist, um so wichtiger und noth- wendiger erscheint es, für den Fall des Todes, soweit irgend möglich, einen Ersatz für die uniergegangene Arbeitskraft zu verschaffen, und hierzu bietet dte einfache Lebens­versicherung ein sehr geeignetes, fast allgemein zugängliches Mittel dar. Arbeitervereine und sonstige Genossenschaften können überdies durch gemeinschaftlichen Eintritt in eine Lebensversicherungs-Anstalt noch besondere Begünstigungen erzielen, wie solche z. B- den Vereinen der Ludwigs- und der Mainweserbahn-Beamten, sowie verschiedenen anderen Vereinen von der Darmstädter Anstalt eingeräumt worden sind.

Bei der Wahl der Versicherungs-Anstalt möge man vor Allem und haupt­sächlich auf die Sicherheit sehen und sich nur einer solchen zuwenden, deren Verhältnisse genau zu prüfen und zu beobachten man Gelegenheit hat und von welcher man über­zeugt sein darf, daß sie die übernommenen Verbindlichkeiten pünktlich werde erfüllen wollen und können.

Die Beiträge oder Kaufsummen, welche die verschiedenen deutschen Versicherungs- Gesellschaften verlangen, beruhen meist auf gleichen Berechnungen und sind nicht wesentlich von einander verschieden. Einige sind gegenseitige, welche die erzielten Ge­schäftsgewinne nach einer Reihe von Jahren unter die Versicherten wieder vertheilen und durch Abrechnung auf die jährlichen Beiträge oder Baarzahlung vergüten; allein diese Gesellschaften fordern dagegen auch beträchtlich höhere Beiträge und die Ver­sicherten laufen Gefahr, bei etwa eintretender außergewöhnlich großer Sterblichkeit oder erheblichen Vermögensverlusten nicht nur keine Gewinnve^gütung zu erhalten, sondern auch noch Zuschüsse zu den gewöhnlichen Beiträgen zahlen zu müssen.

Die Darmstädter Renten- und Lebensversicherungs-Anstalt gehört zu denjenigen, welche die meiste Sicherheit bieten, die geringsten Verwaltungskosten haben und die billigsten Beiträge verlangen; bei derselben kommen die übrigens sehr mäßigen Ge­winne des Lebensversicherung ögeschäfts den Renteneinlegern zu gut; dagegen haben diese die Gefahr etwaiger Vermögenseinbußen, großer Sterblichkeit u. s. w. allein zu tragen; auch steht es jedem Lebensversicherten frei, durch Renteneinlagen für sich oder die ©einigen Mitglied der Anstalt zu werden und dadurch an jenen Gewinnen im Verhältniß solcher Einlagen Theil zu nehmen. --n.

Allgemeiner Anzeiger

Besondere Bekanntmachungen.

3760) Da mit Beginn des Jahres 1872 die Gültigkeit der seitherigen Maaße, Gewichte und Waagen im öffentlichen Verkehr aufhört und von diesem Zeitpunkte an hierbei nur Maaße, Gewichte und Waagen, welche nach Maß­gabe der Eichordnung vom 16. Juli 1869 geeicht sind, zur Anwendung kommen dürfen, so möchte es räthlich erscheinen, die verschiedenen neu oder umzueichenden Maaße, Gewichte und Waagen baldmöglichst zur Eichung zu bringen, da sonst in den letzten Tagen vor Jahresschluß durch Arbeitsüberhäufung des Eichmeisters lästige Verzögerungen entstehen dürften.

Ich bringe hiermit zugleich zur Kenntniß der Interessenten, daß die Eichung gewöhnlicher Längen-, sowie der Hohl- und Flüssigkeitsmaaße (mit Ausnahme >cr Fässer) und der gewöhnlichen Waagen und Gewichte dem Uhrmacher Friedrich Baumann dahier, die Eichung der sog. Präcisions-Maaße, Ge­wichte und Waagen dagegen dem Mechanikus F. W. v. Gehren dahier übertragen ist und sich die resp. Eichlocale bis auf Weiteres in deren Woh­nungen befinden.

Gießen, den 4. September 1871.

Der Vorstand des Eichamts Gießen.

Wieß ell, Bauaccessist.

Bekanntmachung.

3710) Nachdem der Bäcker Christian Jughard NI. von hier seine Zahlungs­unfähigkeit bei Gericht angezeigt hat, haben ttroaige Schuldner desselben bei Strafe doppelter Leistung nicht an diesen, sondern an den provisorischen Massecurator Max Pilger dahier zu zahlen und Diejenigen, welche Grundstücke an ihn verpachtet haben, werden angewiesen, sich zur Wah­rung ihrer Vorzugsrechte auf die Erndte baldigst bei Großherzoglichem Ortsgericht Gießen zu melden.

Gießen, den 30. August 1871.

Grobherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Becker, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Versteigerungen.

Versteigerung des Grummetgrases bei der Stadt Gießen.

13ij59) Montag den 11. und Dienstag den 12. September d. I.,

I jedesmal von Vormittags 9 Uhr an, feil das Grummetgras von den städtischen wirsen versteigert werden, und zwar;

Montag den 11. September 1871 |»ni den Wiesen vor der Neustadt, am IJlmeniueger Thor, am Fürstenbrunnen, im Liesecklhal und Hegstrauch;

Dienstag den 12. September 1871 |"n den Ochsenwiesen, den Wiesen im vor- IV'vm und Hinteren Stolzenmorgen, der »koPfeneck, im Altentisch und Fernewald.

Die Zusammenkunft findet am ersten Tage bei dem Neustädter Thor und am zweiten Tage in den Ochsenwiesen, auf dem Nöd- gcr Vicinalwege, Statt.

Die Grobherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 31. August 1871.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

3753) Dienstag den 12. September l. I. soll auf dem Rathhause die zur Errichtung von Barrieren an zwei Eisenbahn - Ueber- gängen (Schiffenberger Weg und auf der weißen Erde) der Oberhessischen Bahnen erforderliche

Zimmerarbeit, veranschl. zu 121 fl. 11% fr.

Schlosserarbeit, 23 24

versteigert werden.

Gießen, den 6. September 1871.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

3770) Freitag den 15. September d. I. lasse ich das Grummetgras von lllKlftr.

995 Wiese an der Oberlach, beim Kessel, das Theil nach Gießen zu,

995 Wiese daselbst, das Theil nach Rödgen zu, >

975 Wiese am Morgenweg, an Ernst Wallenfels und Daniel Müller, sogleich nach Beendigung der fiskalischen Grummetgras - Versteigerung im Dorfeld'- schcn Garten zu Wieseck, meistbietend »er steigern. G g. Ehr. Spruck.

Feilgebotenes.

i I..LH. Ucttrr empfiehlt:

Kragen mit und ohne Manschetten, Kragen und Aermcl, glatte Mulls, Jaconets rc., gestickte Streifen und Einsätze in Leinen, Batist und Mull, Leinen, Halbleinen und Hemdenshirtings, Borhangstoffe, in neuen Sendungen bestens.

Corsetten, Kattun- und Shirtingröcke find stets in großer Auswahl vorräthig.

Die Material- und Farbwaaren-Handlung

von

Ernst Hermes empfiehlt:

3615) Insektenpulver, pr. Paquet 3, 6, 9 und 18 fr.,

Putzpulver, pr. Paquet 3 fr.,

Leim, weiß und flüssig, pr. Glas 12 fr.,

Fliegenpapier, pr. Logen l*/2 fr.,

Asiiegenieim, pr. Topf 3, 6, 9 und 12 fr.,

Putzsteine für Messer, Gabeln, Blech, Silber ic., pr.

Stuck 12, 6 und 4 fr.,

Stearinlichter, pr. Paquet 24 biö 28 fr.,

Chaisenlichter, , , 26 fr.,

Wanzentinetur, pr. Pfund 24 fr.,

Kvnigs-Reiöstärke, , ,20 ,

Kugelblau,

Mainzerblan rc.,

Waschpulver, pr. Paquet 3 fr.,

Thee in allen Sorten,

Chocolade, ;

Cacoigna, ! eigener Fabrication, für deren Reinheit

entölten Cacao,l garantirt wird, Cacaornasse, 1 \

Flaschenlack in Roth, Gelb, Grün, Blau rc.

Eimnachesstge.

3293) I/estrag-ou, n la rnvigotte, feinste Wein­essige empfehlen

I. A. Busch Söhne.

3777) Eichen-,

Diel- und Stammholz - Laster in allen Dimensionen. Lager-Verzeichnisse werden auf Wunsch franco eingesandt.

I Christ A? Coinp.«

Mainz, kl. Emmeransgasse 8.