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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit ÄuS» nähme Montags.
Expedition: Canzleib erg Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
Nr. 1S1. Dienstag den 8. August 1871«
BefteNmrrgen arrf den Giestener Mnzeiger bei allm Post-Expeditionen un^ bett Lanb-Nostboten entgegen genommen.
Monnentm, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben für die Monate August und September zu 40 fr.
T b e i L
Bekanntmach u n g.
Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kennlniß, daß der Großherzogliche Finanzaccessist Roth von heute an bis auf Weiteres ermächtigt ist, für die Großherzogliche Rentamtskasse Gelder zu empfangen, Auszahlungen zu leisten und gültig für ihn während seines Urlaubs zu quittiren.
Gießen, den 6. August 1871 L Y n ck e r ,
Großherzoglicher Rentamtmann.
PoLitiseher Theil.
7. August.
Den Verhältnissen in Belgien hat man in gouvernementalen Kreisen gcgen- wärtig eine ganz besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Nicht nur, Voß die Internationale dort, zumal in Brüssel, eine außerordentliche Thätigkeit entwickelt, auch für die Ultramontanen bildet Belgien einen Hauptherd, und endlich ist in ganz neuester Zeit dort eine Agitation für den Anschluß an Frankreich eingeleitct, welche vorzugsweise von französischen Arbeitern ausgeht. So wenig nun Deutschland auch gegenwärtig Anlaß hat, sich über solche Bestrebungen in unserem Nachbar- lande zu beunruhigen, so wird man sich doch in Belgien nicht wundern können, wenn vielleicht in Deutschland der Gedanke Wurzel faßt, daß Belgien je nach seiner Nationalität geschieden werde und der wallonische Theil an Frankreich, der vlamänvische dagegen an Deutschland zurücksiele. Auch in Belgien selbst ist Vieser Gedanke jüngst zum Ausdruck gekommen und hat in den vlamändischen Kreisen den lautesten Beifall gefunden; was wäre denn auch natürlicher, als daß die reichen Kräfte Belgiens für wirklich große Nationalzwecke verwerthet werden, anstatt daß sie sich, wie bisher, in kleinlichen Parteikämpfen ausreiben. Hoffen wir, daß die deutsche Presse die vlamändischen Bestrebungen, die in ihren letzten Consequenzen auf Lostrennung der nördlichen Provinzen von Belgien ausgeht, entschieden unter- stützt und damit dem Zwitterzustande ein Ende wacht, der für die Freiheit nicht weniger als für die Unabhängigkeit und Sicherheit zweier Nationen eine stete Gefahr bilden muß.
Wie wir schon kürzlich bemerkten, wird es noch eine Weile dauern, bis die Ministerkrisis in Bayern beendigt sein wird, denn diese Zögerung hat nicht in bloßen Zufälligkeiten, sondern in der ganz eigenthümlichen Stellung ihren Grund, welche der bayerische Staat sowohl den Ultramontanen wie der deutschen Reichs- gewalt gegenüber einnimmt. Boyern fürchtet sich vor den ersteren nicht minder wie vor der letzteren, wiewohl cS wiederum in beiden eine Stütze für seine Selbstständigkeit sucht, indem es die Ultramontanen gegen die Nationalen und umgekehrt verwenden möchte. Dieses Schaukelsystem muß es schließlich mit beiden Parteien verderben; das allein Richtige ist der rückhaltlose Anschluß an die nationale und freiheitliche Idee, und zur Aussührung dieses Gedankens scheint der rechte Mann zu fehlen.
Die „Staatsbürger-Zeitung" brachte jüngst die Nachricht von einer Hafer- Unterschlagung aus Nancy, welche jenem Blatte von einem Kaufmann Joseph C. mitgetheilt und von einem Herrn Sp. mit der Behauptung bestätigt worden war, daß er direct von Nancy komme und die Verhaftung eines der jungen Männer selbst angesehen habe. Auf directe Anfrage wird nun der „StaatSbürgcrzeitung" von den Herren Lachmann und Simon Cohn aus Nancy telegraphirt, daß beiden Herren nichts von dem Vorfall bekannt sei. Unter dem 1. d. M- ist der genannten Zeitung auch von der k. Armeeintendantur der OccupationSarmee in Frankreich nachstehende telegraphische Mittheilung zugegangen: Die von verschiedenen Zeitungen abgedruckte Nachricht, wonach bei dem ArmeeverpflegungSconsortium Hierselbst Unterschlagungen Seitens der Vertreter desselben und in Folge dessen Verhaftungen stattgefunvcn haben, ist Wort für Wort erfunden. Keine derartige Unterschlagung Ist zur diesseitigen Kenntniß gekommen; noch weniger hat die Verhaftung irgend eines Consortialvertreters stattgefunden.
Der Kaiser hat bestimmt, daß in diesem Jahre 1) Herbstübungen im Sinne der Orvre vom 27. Februar 1845; 2) größere technische Hebungen der Pionniere; 3) Uebungcn der Landwehr und 4) Einberufungen von Offizieren und Ossizicr- Aspiranten de- Veurlaubtenstandes zu UebungSzwccken bei dem immobilen Thcile der Armee nicht stattzufinden haben. Im weiteren Verfolg dieser Ordre ist bestimmt worden, daß die au» Frankreich zurückgekehrten Cavallertcrcgimentcr, in Anbetracht der in denselben vorhandenen großen Zahl unausgebildeter Pferde, sowie der nothwendigen stärkeren Rekrutcneiastellung, schon jetzt zu dem Wintcr- dienstbetrieb überzugehen und ihr Augenmerk wesentlich auf Vie Detailausbilvung
von Mann und Pferd zu richten haben. Exercier- und Feldvienstübungen sind bei den Escadrons nur insoweit vorzunehmen, als es der Bestand an vollkommen rittigcn Pferden gestattet und die Ausbildung ter jüngeren Offiziere und ter betreffenden Mannschaften erforderlich macht. Das Kriegsministerium hat hier noch 'Vas Weitere zu veranlassen.
Nach der „Germania" ist den Soldaten des 7. Armeecorps das Halten des i-lerikalen „Westfälischen Merkur" verboten worden.
Stlstsprobst Dr. v. Döllinger, der zur Zeit seine Sommerfrische im Fischerhause zu Tutzing am Starnberger See genießt, wurde an seinem Namenstage (31. Juli) durch eine ihm von den Bewohnern der umliegenden Dorfschaften dargebrachte Huldigung überrascht. Am Vorabende loderte auf dem südlich von Tutzing gelegenen Johannisberg ein Frcudcnfeuer, zu dem die Bauern das Holz zusammen getragen hatten. Dann kam vor Döllinger'S Wohnung ein festlich beleuchtetes Schiff mit der transparenten Inschrift: „Dem Herrn Dr. r. Döllinger zum Namensfeste." Als der Gefeierte auf dem Balcon erschien, donnerten Böllerschüsse; hierauf zog sich das Schiff lautlos wieder zurück und das Freutenfeuer erlosch. Gerade durch diese stille Einfachheit machte die Ovation einen tiefen Eindruck.
Einem Privatbriefe aus Metz entnehmen wir, daß an der Vervollkommnung der dortigen Festungswerke eifrig gearbeitet wird. Die Forts waren zum Theil nur Ervwerke, es werden nun überall die nöthigen Mauerwerke ausgeführt. Am größten Fort St. Quentin allein sind 2000 Arbeiter beschäftigt.
Mit großer Befriedigung begrüßt die „Times" die Wahl Döllinger's zum Rector der Universität München. Das leitende Blatt sieht in diesem Ereignisse ein weiteres Anzeichen von einer nahen Kirchcntrcnuung, welche sich Rom selbst zuzuschreiben habe, weil es die Dinge in Deutschland in demselben Lichte sehe, wie die Ereignisse unter schwachen haltungölvsen Italienern. Bei der Hartnäckigkeit des deutschen CharactcrS sei es nicht wohl möglich oder verständlich, daß man sich das Majorisiren durch südliche Präloten, wie es beim Concil geschickt geübt wurde, als cnvgiltig gefallen und die von deutschen Bischöfen so entschieden bekämpfte Unfehlbarkeit sich von denselben Bischöfen aufdrä'ngen lasse. — Einer Mittheilung des Botschafters in Paris zufolge treffen dort zahlreiche englische Arbeiter ein, welche beim Wiederaufbau der zerstörten Stadttheile Arbeit suchen, aber nur selten finden, und so allem Elend prcisgegcben sind. Lord Lyons warnt daher die englischen Arbeiterklassen, und erklärt, daß die Regierung ihnen fernerhin keine freie Rückfahrt nach England verschaffen könne.
In der französischen Nationalversammlung ist ein Antrag des Abgeordneten Alfred Naquet angekündigt, ein Gesetz zu erlassen, kraft dessen Vie Güter Luvwig Napoleon Bonaparte'» zum Besten der armen Familien, welche während des Krieges gelitten hatten, verkauft werden sollen. Gegen die Gesetzmäßigkeit und Billigkeit einer solchen Bestimmung kann jedenfalls Louis Napoleon am wenigsten etwas einwcnden; denn in viel weniger gerechtfertigter Weise ist bekanntlich er selbst früher zur ConsiScation de» Vermögens der Familie Orleans geschritten. Der dem altfranzösischen Staatsrechte entnommene Grundsatz, daß ein französischer Regent alle seine Güter der Krondomäne einzuverlebcn hat, rcsp. daß alle seine Besitztümer als zu dieser gehörig anzusehen sind, ist im Jahre 1852 etwas gewaltsam angewendct worden — jetzt greist er ohne alles Bedenken gegen den- jenigen Platz, der sich damals auf ihn berufen hat. Zu berücksichtigen ist aber auch, daß die Güter Napoleons muthmaßlich größeren TheileS während seiner Re- gierungszcit erworben sind, während nachweislich Vas Vermögen der Familie Orleans vor der Thronbesteigung Ludwig Philipps freies Eigenthum gewesen war. Der Letztgenannte hat ohne Zweifel mit Rücksicht auf den erwähnten staatsrechtlichen Grundsatz, am 7. August 1830, zwei Tage vor seiner formellen Thronbesteigung, seine Privatgüter auf seine Kinder üoertragen, und diesen SchenkuogSaet hat Ludwig Napoleon, damals Präsident der Republik, al- eine Beeinträchtigung


