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2036) Die Erbs L3- verstorbenen Hi dahier ist unter bei omtiirS angetreten
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§• 11 bestimmt, vaß bei Diensteinkommen von mehr als 4000 Tduler nur t.e Halste vek uberschießenden Betrage« in Anrechnung gebracht wird Dtck-rt 8-" 4000 *■ “»»"■ •« *2h
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§■ 12 ««ulirt die Ansprüche auf DenflonSerhvhuna bei burrh .nvalibe gewordenen Offizieren. Auf Antrag de« Abgeord b Bonin wird düsklbe
Großherzoglich Muhl, Ltadtrichter.
norität angenommen wirv. — §. 1 wird darauf angenommen.
§• 2 der Regierungsvorlage lautet: „Jeder Offizier und im OsfizierSrang stehende Militärarzt, welcher sein Gehalt aus dem Militäretat bezieht, erhält eine lebenslängliche Pension, wenn er nach einer Dienstzeit von wenigstens zehn Jahren zur Fortsetzung des activen Militärdienstes unfähig geworden ist und deshalb ver- abschiedet wird. Ist die Dienstunfähigkcit die Folge einer bei Ausübung des Dienstes ohne eigene Verschuldung erlittenen Verwundung oder sonstigen Beschädigung, so tritt die Pensionsberechtigung auch bei kürzerer als bet zehnjähriger Dienstzeit ein." — Herz beantragt dazu, im ersten Satze zwischen die Worte: „wenigstens 10 Jahren" und „zur Fortsetzung" einzuschalten„in Folge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte." Der Antragsteller rechtfertigt sein Amendement damit, daß ein Offizier, welcher wegen verletzten Ehrgefühls bei verzögertem Avancement rc. ausscheidet, auch das Ehrgefühl haben müsse, auf die Pension zu verzichten. — Gegen dies Amendement sprechen Dr. Wehrenpfennig, v. Kardorff, v. Bonin, Graf Schulen- bürg, Beetzendorf. Für dasselbe Freiherr v. Hoverbeck. — Lasker: Ich protestire gegen die Ansicht, als wenn mit der Annahme des Amendements Herz die Existenz des Vaterlandes untergraben werde. Kein Civilbeamter wird meinen, daß er nicht ganz gesund sei und wird deshalb seinen Abschied nehmen, wenn er in die höhere Stelle nicht hinaufrückt. Es ist ebxn dringend nöthig, daß die Begriffe des gewöhnlichen Lebens auch im OffizicrSstaude Anwendung finden, hauptsächlich der, daß jeder an seinem Platze seine Schuldigkeit thut. Daß dies geschieht, daran werden wir allerdings durch einen einzigen Parsgraphen nichis ändern; aber auch wenn das Amendement Herz abgelehnt wird, werden seine Requisite, d. h. toirf» liche Dienstunfähigkcit bei der Pcnstonirung, von der obersten Militärbehörde be- achtet werden. — Kriegsminist.r v. Roon: Um jeden Zweifel auszuschließen, erkläre ich, daß dieser Grundsatz stets und zu allen Zeiten von der Militärver- waltung beobachtet worden ist. — Auf eine weitere Frage Miquel's antwortet der Mintster: Unzweifelhaft ist die Pensioritrung eine Reichspflicht. Bringen Sie nun unannehmbare Principien in dies Gesetz hinein, so würde es bei den Reglements verbleiben, welche jetzt in den einzelnen Staate» in Kraft bleiben. Zu diesen Principien gehört beispielsweise die Trennung der Materien in Kriegs- und Frie- densinvaliden, weiter eine Beschränkung der Militärbehörden und der Offiziere wie sie das Amendement Herz will, mit der aber keine Armee bestehen kann. - Dr. Löwe und Freiherr v. Hoverbeck halten trotzdem das Amendement Herz auf» recht; die Frage bezüglich der Disponibilität der Offiziere gehöre nicht in das Penstossgesetz; ebenso spricht Oehmichen für daö Amendement; dann wird 2 nach Der Regierungsvorlage angenommen.
standen erklären, mit Amendements könne hier nicht geholfen werden, die Scheidung müßte vom Bundesrath oder von einer Commission durchgeführt werden. Die Invaliden müßten selbstverständlich reichlich versorgt werden, aber er glaube nicht, daß sich alle eiuschlagenden Verhältnisse hier gründlich beurtheilcn lassen. Redner geht nunmehr auf einen Vergleich des vorliegenden Gesetzes mit dem württem- bergischen PenstonSgesetze ein, wird dabei aber vom Präsidenten unterbrochen und verzichtet in Folge dessen auf das Wort. — Gleiches Schicksal trifft den Grafen Rittberg bei einer Apologie auf das deutsche Heer. — Freiherr v. Hoverbeck ist der Ueberzeugung, daß der Wunsch des Abgeord. Probst auf Trennung des Gesetzes im Hause zwar viele Gesinnungsgenossen finden, trotzdem aber in der Mi-
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Berftsi fester . 2311) Die biesj w btm Domaniüj 'bchiffenbkrg soll
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Gießen, den 1. z ^herzogliche Ob
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„Da« tolle Gebühren fast der gejammten Presse gegen meine letzte Reichs- tagörede veranlaßt mich, dieselbe nach dem officiellen stenographischen Bericht zu veröffentlichen. Extra-Abzüge derselben sind a St. zu 5 Pf., meine in dieser Session gehaltenen Reden über Diäten, Grundrechte, 120 MllionewAnleihe, Hast- gesetz und Annexion, zusammenjzestellt in einer Broschüre, zu 1V3 Ngr. in der Expedition des „Volksstaat", drei Könige, zu haben. Dem Einsender des Inserats, der in seiner naiv kindlichen Auffassung sogar die Berechtigung der socialen Bewegung bestreitet, zur Antwort: daß, wenn es ihm wirklich um Aufklärung über die „soclalistischen Träumereien" zu thun ist, ich ihm das Lesen der Schriften von Marx, Engels, Lassalle, Eccarius, F. A. Lange, B. Becker u. A. empfehle, dre er sämmtlich für geringes Geld in der erwähnten Expedition bekommen kann. Rach Lesen dieser Schriften wird die Hiruverkleisterung, mit welcher der' Inserent unzweifelhaft behaftet ist, zu weichen anfangen und er in der Kürze schon seinen Ergieß rm „Tageblatt" als Das erkennen, was er in den Augen jedes nur des A-B E der Social ° Oekonomie verstehenden Mannes ist, nämlich — completer Blodstnn. Er wird dann einsehen, daß der Socialismus weder „-heilen" noch ^vom Vermögen Anderer leben" will, daß vielmehr Zweck des Socialismus ist, ^taat und Ges.llfchaft so zu organistren, daß, wer arbeitet, auch den Ertrag stlner Arbeit erhält, und ferner nicht meh- Zustände möglich sind wie heute, wo Millionen von früh bis spät sich abrackern müssen, nur um das nackte Leben zu fristen, während wenige Tausende, vom Ertrage fremder Arbeit sich mästend in allen Genüssen dieser Erde schwelgen. Wie Staat und Gesellschaft zu diesem Zweck orgamsirt werden müssen, das findet der verehrte Einsender, auch für ein stark verbohrtes Gehirn wie daö seine, in den erwähnten Schriften klar und verständlich^ ausgesprochen. Zum Schluß allen meinen Gegnern die Notiz, daß ich aui diesem Wege auf Angriffe nicht mehr antworten werbend« ich varu kein
§. 3. Als Dienstbeschavigungen gelten: a) die bei Ausübung des Dienstes unmittelbar eingetretenen äußeren Verletzungen; b) anderweile nachweisbar durch die Eigenthümlichkeit des Militärdienste« hervvrgerufene bleibende Störungen der Gesundheit, wenn durch fie — a unb b — die Militärdienstfähigkeit sowohl für den Dienst im Felde als auch in der Garnison aufgehoben wirk. Die Enlschei- tung, ob auf Grund einer Dienstbeschädigung eine Pension in Anspruch genom- men werden kann, erfolgt für Die einzelnen Personen mit Ausschluß de« Recht«, weges durch die oberste Militärserwaltungsbehörde des Contingent«. — ». Bonin bat eine veränderte Fassung des §. beantragt, welche auch die Schädigung der Gesundheit durch epidemtsche oder endemische Krsnkheiten als Dienstbischädiguna anrechnet; dieselbe wird vorn Hause genehmigt. Die §§. 4—8 werden tast ohne Debatte mit einzelnen Amendements des Abgeord. v. Bonin angenommen.
Die §§.9—17 regeln den Betrag der Pension. §.9 lautet: Die Pension beträgt, wenn die Verabschiedung nach vollendetem zehnten, jedoch vor vollendeter» eilften Dienstjahre eintritt, 15/60 und steigt von da ab mit jedem weiter zurück, gelegten Dtenstjahr,' um i/60 de« pensionsfähigen Diensteinkommens. Weber beit Betrag von 4V60 dieses Dienstemkommens hinaus fftidet eine Steigerung der Pen- sion nicht statt. In dem im §. 2 erwähnten Falle der Invalidität durch Ent- schadigung bei kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit beträgt die Pension 15/ ocj pensionsfähigen Diensteinkommens; im Falle des §. 5 höchstens is/.. befTelben — ». Sonin beantragt bie Steigerung der Pension auf i/80 für jede« nach bem zehnte- folgende« Dienstiahr zu normtren. — Nach längerer Debatte, in welcher die yereunbe der Regierungsvorlage bas Interesse der niederen Lhargeu für die '/ . Steuerung geltend machten, während anderseits die Gegner derselben behaupte t die Pensionirung trete zumeist für bie Chargen vom Hauptmann 1. (Hüffe auf. •art« em und hier sei in finanziellem, wie in bienstlichem Interesse Die aertna.r, Pensionssteigerung räthlich, wird der Antrag v. Sonin angenommen ®
§ 10 berechnet bas pensionsfähige Diensteinkommen. Richter' (Rudolsiabt I nat. Den mittleren Stellen heim \ T V Jiu»Ol|iacrj
®P^rn«v' G*’alon6' ®L Menehoulo,ibes Frieden«. Mit den Grunbsätzen de« Gesetze« könne er sich unmöglich einver. Llermont unb Metz nach Deutschland an. In Metz erfolgt am 24—<25. b M. .....
bie Einschiffung nach ben Friebens-Garnisonsorten. Zur 21. Division gehört bie julünfttge Frankfurter Garnison, 81. Infanterie - Regiment unb 5. Dragoner-Re- gtment, deren Einzug in Frankfurt mithin in den letzten Tagen de« Juni zu er. warten. Erst vor 3 Tagen hatte diese Division die Pariser Ostsort- besetzt, welche jetzt wieder an deren frühere Sesatzung, 22. Division (Kassel), übergeben werden.
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Der
M dm Nachlaß bin Mchiietem Gerichte «dieselben bei I Wö nicht berüdftc
Wm, den 9.1
Frankfurt, 6. Jun«. Am vorigen Samstag ist Graf Arnim Mit dem Legationsrath Grasen v. Wartensleben tn unserer Stadt eingetroffen, um mit den sranzöfischcn Bevollmächtigten, Urn Herren Leclerc und Goulard, die bereits an der Unterzeichnung des Friedenötractate theilnahmen, noch weiter zu conferiren. Wie wir vernehmen, werden die Herren bis Ende dieser Woche hier berathen- BiS jetzt haben täglich Besprechungen stattgefunden.
Mainz, 4. Juni. Die hessische Division (15,000 Mann, 1500 Pferde) $at sich am 1. und 2. d. M. in Marsch gesetzt, welcher über RambervillierS, Zabern, Weißenburg, Landau, Speyer, Mannheim, die Bergstraße nach Darmstadt geht. Jene Truppen nehmen zum Theil die Richtung durch die Nahegegend und über die Rheiustraße, zum Theil über Kaiserslautern und Alzey hierher. Der Einzug der hessischen Division in Darmstadt wirv am 20. oder 21. d. M. unter dem Befehle des EorpScommandeurS, General v. Manstein, erfolgen. Am Tage nachher wird das jetzige 4. Infanterieregiment hier in seiner neuen Garnison ein- tfeffen und seine neue Formation in Nr. 99 vorbereitet werden.
-4 Köln, 4. Juni. Seit heute Morgen nach 3 Uhr ertönt mit kurzen Unterbrechungen Kanonendonner, um der Bürgerschaft es zu verkünden, daß der Rück- transport der Truppen in großartigem Maßstabe seinen Anfang genommen hat. Bis 10 Uhr waren bereits vier Militärzüge passtrt, nämlich eine Eseadron der Garde-Kürassiere, das 1. und 2. Bataillon des 2. Garde-Regiments und das Füsilier-Bataillon desselben Regimentes. Täglich passtren bis zum 12. d. sechs Militärzüge unsere Stadt.
Mannheim, 3. Juni. Zwischen Bevollmächtigten der Regierungen von Baden und Hessen wurden heute im Lokal der Rheinschifffahrtscentralcommission dahier Verhandlungen eröffnet über den Bau der sogen. Riedbahn von hier nach Darmstadt, im Anschluß an die Bahn zwischen Worms und Darmstadt. Man hofft, baß diese Verhandlungen zu einem öaloigen und günstigen Resultate führen werden, und daß es möglich sei, die für den hiesigen Platz so wichtige Bahn bald in Angriff nehmen zu können. — Die Auswanderung noefy Amerika scheint in diesem Jahre sehr bedeuteno werden zu wollen. Es vergeht fast kein Tag, an welchem bis Dampfschiffe nicht mchr oder minder zahlreiche Transporte von Auswanderern rycinadwärts befördern.
München, 5. Juni. Der verruchte Pariser Ausstand hat also doch deutsches Blut gekostet. Unter obi^sru Datum wird uns geschrieben: „Während der letzten Kämpfe zwischen den Insurgenten und Regierungstruppen sind 4 auf Vorposten befin liche bayerische Soldaten verwundet unb 1 getöbtet worden." Wie die A. Z. erfährt, standen Die Leute auf Vorposten und wurden von den Kugeln der die Insurgenten verfolgenden Versailler Truppen getroffen.
Aus Baden, 5. Juni. Der Großherzog hat angeorbnet, daß bas vom Kaiser sur ben 18. b in Preußen angeordnete Friebens-Dankfest am gleichen Tage auch in den Kirchen des Großherzogthums gefeiert werde. ' -
4 Leipzig, 4. Juni. Herr Bebel erläßt auf einen Angriff im hiesigen „Tageblatt" folgende „Erklärung":
*nb daß
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»el*e ber Offizier minbeßen« für Sebienung aufwenven müßte. Den »audi ber Offit'-rSburschen könne man am besten burH bie verhältnißmäßige Aufb?fferuna ber Dfjjjfer^alter vermelden. - Die Regierungsvorlage mir oe® Amendement V. Bonin wird angenommen.
G-Io habe In einigen Wochen wirb bie focial. berno^e Pari. Z £ beantr^t,J
t Uber( D-rhanblungen des Reichstes pensionsfähigen Diensternkommen an.Mcheiien, ». Sonin ia^eae^ La» Tn Hes“
Aule in si' iU T* T ^"7 sreunblrchst ein, wir wollen uns bann zieren vom Hauptmann 1. Claffe ab (bie Vorlage nenrt bc'n
a. «ftr - ” •* •*». - smez
bie 5 StU”' 5" 3uni. Dem V.rnebmen nach, schreibt bie Kreuzzeitung, haben Sikgirt Sb^baß man 'ibn 5 beü ttiJt ftö? T ^ffi<itr<6url^en ^durch I t3SinC65l|i^ UnD Th* * »‘ia tP6 $Be^1 Rückmarsch erhalten. -Die 100 Thaler, welche al« d« Theil ce«^ DilnPrinfommeaT' r'
eröffnet Deutscher Reich-,ag. Die heutige 49. Plenarsitzung leinen diensifreieo Burschen in Anrechnung gebracht werben, ilnb TLLLUT V
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Lesung tu ^' b±ltVrtn Mittheilungen. Aus ber Tagesorbnung steht bie zweite Materie ^^^^gesetzes. W^lmaunS berichtet über mehrere zu dieser
SS TOSTÄ?*110""' WeI^ °urch die bevorstehende Berath'ung al. Reichs^errcs unb unb Berforgung ber Militärpersonen bes
bitebenen solcher Personen ak" fotoic *ür 6ic Unterstützung ber Hinter- (Stuttgar J gegen ba« ÄeieÜ mit*T^olöente" ^f^nften“ erklärt sich Probst spalte, in ben® für bi? 3».& < D<*6 ff* in zwei Theile
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