Beschränkungen unterworfen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unter
er, wie er in ven letzten
arren auf diesem Wege in
Aussicht gestellt. Dieses aggressive Vorgehen des Herrn ProfefforS rc. Dr. Friedrich
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Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Die drei letzten Positionen des Mainzer Programms lauten:
2. daß sie gegen alle beschränkenden Bestimmungen ankämpfen werden, die Aufstellung des Reichs-Vereinsgesetzes bezüglich der Klöster in Vorschlag bracht werden könnten;
3.. daß sie sich bemühen wollen, der Kirche den ihr gebührenden Einfluß
liegen.
Meine Herren, das würde bekanntlich die Aufhebung des placetum regium involviren. —
ständig und bleibt tat Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichts- und o. Manteuffel, schon gegen 4 Uhr Nachmittags eingetroffen war. Die Mann- WohlthätigkeitSzwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. schäften kamen direct von Soissons und brauchte zu der Reise von dort bis hierher
Artikel 16. Der Verkehr der ReligionSgeseüschaften mit ihren Oberem, vier Tage und drei Nächte; sie haben bis zum 3 vs. Hierselbst Bürgerquartiere ist unbehindert. Die Bekanntmachung kirchlicher Anordnungen ist nur denjenigen bezogen, und am 4., an welchem die Queue der Division hier eintrifft, setzt die Töte ihren Marsch nach Königsberg fort, woselbst bekanntlich die ganze Division am 6. ds. ihren feierlichen Einzug hält. Ein merkwürdiges Zusammentreffen der Umstände fügt es gerade so, daß die erste Division zu dem W'ge von Berlin nach dem Siege und zurück genau ein volles Jahr brauchte: in den Tagen vom 1. dis 5. Avgust 1870 rückte sie von hier ab, vom 31. Juli bis 4. August 1871 kehrt sie zurück.
t Berlin, 1 Aug. Schon vielfach ist in ven öffentlichen Blättern von der täglich steigenden WohnungSnoth in Berlin die Rede gewesen, ohne daß die Leser sich einen rechten Begriff von dem Grade dieses Jammers machen konnten, weil
haben. Die Unterzeichner der Mainzer Punkte wollen die Artikel 12, 13, 14, zeug von den Bauplätzen zu stehlen, um sie auf diese Weise zur Nieder- 15, 16, 17, 18 der preußischen Verfassung in die Reich^verfassung übertragen legung Der Arbeit zu zwingen. Die Polizeibehörde benachrichtigte sofort den per- haben. Diese Artikel lauten: ß-anenten Ausschuß der Meister von der drohenden Gefahr, und dieser warnte
Artikel 17. Ueber das Kirchenpatronat und die Bedingungen, unter welchen dasselbe aufgehoben werden kann, wird ein besonderes Gesetz ergehen.
Artikel 18. Das Ernennung«-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungs- recht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen RechtStiteln beruht, aufgehoben.
Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militair und an öffentlichen
....... manenten Ausschuß der Meister von der drohenden Gefahr, und dieser warnte
Artikel 12. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung sofort sämmtliche Meister; trotzdem sind jedoch, wie Seitens der Meister constatirt zu Religionsgesellschaften (Artikel 31 und 32) und der gemeinsamen häuslichen wird, in der vorigen und in der letztverfloffenen Nacht einzelne solcher Excesse vor- und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgei- gekommen. In Folge dessen hat die Staatsanwaltschaft gleichfalls die Sache in lichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekennt- die Hand genommen, indem auf ihre Veranlassung heute früh der Vorsitzende Lange Nisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Aus- unter der Anschuldigung der Anreizung zum Ungehorsam gegen bestehende Gesetze Übung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. (§. 111 des Strafgesetzbuches) verhaftet und seine ganze Correspondenz mit Be°
Artikel 13. Die ReligionSgesevschasten, so wie die geistlichen Gesell - schlag belegt wurde. Die mit besonderer Ostentativ» von den Gesellen ausgestreute schäften, weiche keine CorporationSrechte haben, können diese Rechte nur durch Nachricht, die beim hiesigen Baugewerk als besondere Corporation auftreten-
1. daß sie für Uebertragung der die Stellung der Kirche regelnden Para-> so vielfach geforderte persönliche Freiheit und eine eigene Ueberzeugung in Anspruch graphen aus der preußischen Landesverfassung in die Reichsverfassung stimmens nehmen, brachte es richtig dahin, daß seit gestern in Berlin das Bauhandwerk wollen; — so gut wie ganz ruht. Nur beim ParlamkNtSbau wird rüstig sortgearbeitet, nach-
Meine Herren, hier muß ich die Verlesung im Zusammenhang für einen dem die Gesellen in kleineren Abteilungen sich überzeugt haben, daß für jeden Augenblick unterbrechen und zu dem am Schluß des Aktenstückes abgedruckten Aus- AuStretenocn sofort ein Ersatzmann vorhanden ist. Daß den Gesellen jedes Mittel zug diejenigen Artikel der preußischen Verfassung einfügen, welche die Unterzeichner zur Erreichung ihres Zieles recht ist, geht zur Genüge daraus hervor, daß der des Mainzer Aktenstücks in die Reichsverfaffung übertragen haben wollen. Es ist Vorsitzende des Strikecomite's, Maurergeselle Lange, in der Versammlung vom das etwas wesentlich Anderes, als was die Herren in diesem Hause beantragt Sonntag aufforderte, den nichtstrikenden Gesellen das Handwerks-
zwingt das Oberhirrenamt, jene Schonung fallen zu lassen, welche bei Fällung der Sentenz vom 18. April a. c. noch beobachtet worden ist. Obwohl nämlich ouf Grund des Cap. IX. „Ad abolendam“ (Decretal. Gregor IX. üb. V. tit. 7) und des Cap. XII. „Ut commissi“ (Sexti Decret. üb. V. tit. 2) die meisten und besseren kirchlichen Rechtslehrer daran festhalten, daß das crimen haereseos den Verlust der kirchlichen Pfründe ohne Weiteres, d. h. ohne specielle Sentenz
besondere Gesetze erlangen. den Steinträger hätten seit gestern die Arbeit eingestellt, beansprucht gar wenig
Artikel 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen Bedeutung; wo keine Steine verbraucht werden, brauchen selbstverständlich auch
des Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhänge stehen, unbe- keine angetragen zu werden.
schadet der im Artikel 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt. -j Berlin, 1. Aug. Gestern in später Abendstunde langte die Spitze der
Artikel 15. Die evangelische und die römisch-katholische, sowie jede an- ersten Division, das 5. ostpreußische Infanterieregiment Nr. 41, mittels Separat-
dere Religionsgcsellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbst- trains auf der Anhaltischcn Eisenbahn hier an, nachdem der Divisionär, General
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ihnen nicht zur Beurtheilung deffrlben ein Beispiel an die Hand gegeben wurde. Ich bin in der Lage, ihnen heute mit einem solchen Beispiele aufamten zu können. Ein in der fast ausschließlich von Fabrikarbeitern bewohnten nordöstlichen Vorstadt bei Berlin'ö vielbeschäftigter Arzt wurde am Sonntag Vormittag zu einem kranken ge« Kinde in einem spcciell bezeichneten Hause gerufen. Die Wohnung sollte auf dem
Hofe sein: da auf dem Hofe aber nur das AppartementSgebäuve stand, durch-
_ . . , . „ auf stöberte der Arzt alle Wohnungen des Vorderhauses, bis ihm schließlich der Be-
Ehe und Schule zu wahren, und daß sie auf alle Fälle gegen Einführung scheid zu Theil wurde, daß die von ihm gesuchte Familie allcrdingö auf dem Hose, der Civil-Ehe, sowie auch von Communal- und Mischschulen stimmen und zwar in einer Torfkabuse in dem AppartementSgebäude, werden; unmittelbar auf dem Bohlenbeläge der Senkgrube, Hause. In
4. daß sie bet etwaiger Berathung der römischen Frage für die Aufrecht- diesem für einen Schweincstall zu schlechten Raume campirte die aus 8 Personen erhaltung der weltlichen Souveränetät des Papstes sich aussprechen werden. — bestehende Familie, darunter Zwillinge im Alter von 7 Wochen, während eines Und dann schließt Vas Aktenstück: ganzen Monats; der nicht einmal mit einem Fenster versehene Stall diente der
In diesen vier Punkten ist das Minimum der Forderungen enthalten, Familie als einziges Gemach zum Wohnen, Essen, Schlafen und Trinken? Weil die von den Katholiken aufgestellt werden müssen, und auf volle Gewährleistung der Mann trotz aller aufgewendeten Mühe, trotz des Angebotes Der Pränumerando- derselben zu bestehen sind sie um so mehr berechtigt, als einerseits alle Ver- miethe keine Stube finden konnte. Vom 1. August ab hat sich das Loos der faffungen und verschiedene völkerrechtliche Verträge ihnen freie Religionsübung Familie wenigstens insoweit gebessert, daß sie in der Schönholzerstraße eine Küche zuerkennen, und als andererseits die Freiheit der Kirche ein aus ihrer gött- beziehen konnte, worin allerdings noch drei andere Miethsparten kochen müssen. — lichen Einsetzung direct und unbedingt hervorragendes Grundrecht ist. Sollten dergleichen Vorkommnisse, die wahrhaftig nicht vereinzelt dastehen, nicht
Indem wir Ihre Zustimmung zu diesen Grundsätzen voraussetzen, ersuchen endlich unsere Stadt- und Staatsbehörden aus ihrem gemüthlichen laissez aller wir Sie ganz ergebenst, in Durchführung derselben mitzuwirken. aufrütteln, um der täglich größere Dimensionen annehmenden WohnungSnoth eia
Hierzu ist vor Allem erforderlich, daß Jemand aus Ihrem Kreise sich energisches Halt zu bieten? Aus der KriegScontribution von 5 Milliarden werden bereit finde, die entsprechenden Mittheilungen über die daselbst ausgestellten ja unseren aus Frankreich vertriebenen Landsleuten, Vie es sich bisher im fremden Wahlprogramme uno Wahlcandidaturen schleunigst an uns gelangen zu lassen. Lande recht wohl sein ließen und nichts sehnlicher wünschen, als dort wieder ausgenom-
Diese Mittheilungen können nach Belieben an einen der Unterzeichneten men zu werden, die Miethöbeträge für die Zeit ihrer Ausweisung vergütigt, — gerichtet werden und wrrd jeder derselben die etwa erbetenen Auskünfte zu er- sollte nicht auch ein kleiner Bruchtheil dieser Contribution als Vorschuß zur Her- theilen sich zur Pflicht machen. — stellung von Arbeiterwohnungen hergegeben werden können?
Meine Herren, es scheint mir, daß derjenige unserer Herren College«, wel- Berlin, l.Juli. Dem Erzbischof von Köln ist einer Berliner Correspondenz cher an der Spitze des Mainzer Domkapitels steht, nicht die rechte Person sein der „Magdeb. Ztg." zufolge in Folge seines Verfahrens gegen mehrere Professoren kann, die uns zuruft: Verletzen Sie nicht die religiösen Gefühle des Elsaß! Wer- in Bonn die Schließung der dortigen katholisch-theologischeu Facultät seitens der den die Grundsätze des Mainzer Programms, und was damit zusammenhängt, Staatsbehörde in Aussicht gestellt.
im Elsaß praktisch, so werden wir nicht nur im Elsaß Wirren ohne Ende be- München, 29. Juli. Das Schreiben des erzbischöflichen Ordinariats an kommen, sondern auch in ganz Deutschland. Deshalb möchte ich den Herrn den königl. Professor und Hosbencfizianten Dr. Friedrich lautet wörtlich also: Bundeskanzler bitten, daß er den Herrn Abgeordneten für Tauberbischofsheim bei „Der Herr außerordentliche Universitätsproscssor und Hofbencfiziat, Priester demjenigen, was er für nöthig hält, um die rel giösen Gefühle de- Elsaß nicht Dr. Johann Friedrich dahier, hat, sichern Nachrichten zufolge, dem schwererkrankten zu verletzen, nicht zu Rathe zieht; er wird es wohl auch ohne diese Bitte königl. Universitätsprofessor Dr. Franz Xaver Zenger dahier, unter Vermittlung nfat ibun des ehemaligen Pfarrer- von Meering, das Viaticum und die letzte Oelung ge-
Fnedberg. S. K. H. der Großherzog ist am 1. d. Vormittags dahier spendet. Derselbe hat, wie notorisch ist, den verstorbenen eben bezeichneten Dr. wieder eingetroffen. In den Straßen, welche der Landesfürst auf seiner Fahrt Zenger in habita et ritu sacro zu Grabe geleitet. Ebenderselbe hat durch seine zum Schlosse pasflrte, hatte man zu dessen Begrüßung geflaggt. Unterschrift die in der Erklärung der sogenannten „Münchener Altkatholiken" vom
Darmstadt, 1. August. Der Finanzausschuß der zweiten Kammer, welcher 1. Juli l. I. enthaltene Ankündigung bestätigt, baß er, wie er in den letzten über die Vorlage der Regierung in Betreff der Erhöhung des Staatszuschusses Tagen seine geistlichen Functionen thatsächlich wieder ausgenommen habe, so die- für das Polytechnikum zu berichten hat, wird am 4. v. Mts. zusammentreten, selben Allen gewähren werde, welche sie von ihm verlangen. Hierdurch hat der (Mainztg.) Herr Professor rc. Dr. Friedrich, nachdem am 18. April a. c. oberhirtlich hatte
T Berlin, 1. Aug. Der Strike der Berliner Maurergesellen ist seit gestern erklärt werden müssen, daß derselbe der größeren Excommunication verfallen sei, m em wesentlich verschärftes Stadium getreten. Die bisherige vierzehntägige Un- und diese Sentenz auch öffentlich publicirt worben war, der frevelhaften Verachtung tyatigrert Der Gesellen hat nicht vermocht, den Sinn der Meister zu ändern, die ver kirchlichen Autorität, der größten Unehrerbretigkeit gegen die heil. Sakramente, erN vom nächsten Jahre ab auf die zehnstündige Arbeitszeit eingehen wollen, und der lieblosesten Gefährdung fremden Seelenheils, des gröbsten Aergern>ffes M der Bedingung, daß die Löhnung nach den wirklich ge-gläubigen Volkes, des vermessenen Versuches ver Anbahnung eines <&d){«maM
, h"^lolge, wodurch die Gesellen während der Wintermonate aller- öff ntlich sich schuldig gemacht und zugleich das Verharren auf diesem Wege in w £ to£fc?tlld)c Einbuße erleiden müßten. Um einen schärfern Druck auf ~ ~~ ~ ~ »
Die Meister zu Üben, ließen die Führer des Strike^' in einer sehr stark besuchten ^bueralversammlung der Maurergesellen am Sonntag Vormittag mit der bekannten „Einstimmigkeit eine Resolution beschließen, die auch Denjenigen Gesellen, welche »an tbren Meistern alle Forderungen bewilligt erhalten hatten, vom Montag ab die Fortsetzung der Arbeit untersagte, und der Terrorismus, den die Strikenden gegen Diejenigen ihrer Collegen ausüben, welcye ffir sich die von den Socmliflen
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