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erst so spät in die Ocffentlichkeit tritt. Viel interessanter wie diese gegenstandslose Controverse aber ist die Fehde, welche das katholische Blatt dem Reichskanzler ansagt; es schreibt: „Dem von Sr. Majestät berufenen Leiter unserer auswärtigen Angelegenheiten möchten wir Nachstehendes zum Bewußtsein bringen: Wir werden nicht eher aufhölcn, mit allen gesetzmäßigen Mitteln für unfern beraubten heil. Vater in die Schranken zu treten, bis der an ihm begangene Frevel gesühnt worden ist. Und was uns Kraft und Energie in diesen unseren Bestrebungen gibt, das sind folgende zwei Dinge: das Bewußtsein, daß wir auf dem unerschütterlich festen Boden des Rechts stehen, gegen welches noch nie seit dem Bestände der Welt ein Unrecht auf die Dauer mit Erfolg anzustürmen vermochte, sodann die Thatsache, daß wir eine mächtige Partei im Lande hinter uns haben." — Was die mächtige Partei anlangt, die im Reichstage wiederholt ihre Ohnmacht docu- mentirt hat, so wird sich Fürst Bismarck darüber gewiß keine grauen Haare wachsen lassen, selbst wenn dies aus anderen Gründen möglich wäre; er würde bei Hefti- gcrem Andringen höchstens die Petenten an die richtige Adresse weisen, an die italienische Regierung.
Charles Dollfuß, der in Berlin aus Mühlhausen angekommen, um Schritte wegen der Rückabtretung des Mühlhausener Gebiets an Frankreich zu thun, wurde, wie man hört von Fürst Bismarck nicht vorgelassen.
In Ems hat sich ein Comite gebildet, zur Errichtung einer Denksäule aus jener historischen Stelle der Promenade, an welcher König Wilhelm, als Herr Bcnedetti ihn in so unverschämter Weise über sein Verhältniß zur Hohenzollern'- schen Thronkandidatur zu interpelliren wagte, die denkwürdigen Worte an seinen Adjutanten richtete: „Sagen Sie diesem Herrn, daß ich mit ihm nichts mehr zu
reden habe."
Wiewohl die Vermittlungsversuche zwischen der Pariser Commune und der ' Versailler Regierung fortgesetzt werden, so sind doch alle Aussichten auf das Zu- i standekommen einer Versöhnung zwischen den streitenden Theilen eitet. Werben! auch die Forts von den Regierungstruppen genommen, so werden diese doch noch 1 in den Straßen von Paris einen furchtbaren Kamps zu bestehen haben, denn dort entstehen täglich die kolossalsten Barrikaden, die Paris je gesehen hat... Im Ganzen haben die Pariser in den letzten Kämpfen seit dem 18. März einen Verlust von 11,000 Tobten und Verwundeten gehabt, wogegen der der Versailler auf 2700 geschätzt wird.
Die Erfolge, welche die französischen Regierungstruppen in letzter Zeit durch die energische Beschießung der Südforts vor Paris errungen, sowie die Verstär- kung der militärischen Macht der Versailler Negierung überhaupt, lassen erwarten, daß der Pariser Aufstand ein baldiges Ende finden wird. Die Gewaltmaßregeln, welche die Commune anwenden muß, um die Pariser in die Nationalgarde zu treiben, beweisen nur zu deutlich die täglich größer werdende Abneigung der Be- v'ölkerung der Hauptstadt gegen die Schreckensherrschaft; die Vermittlungsversuche aber, auf welche noch immer viele Franzosen ihre Hoffnung setzen, werden ganz gewiß nicht von Erfolg gekrönt sein. Rcspect haben die Aufständischen nun einmal nur vor den deutschen Truppen, und jeder Forderung, welche das Obercommando derselben stellt, wird unverzüglich Genüge geleistet, wie denn beispielsweise das Verlangen der Deutschen, daß der Erzbischof von Paris und mehrere andere Priester in Freiheit gesetzt werden, von der Commune in kürzester Frist bewilligt worvrn ist.
Es ist schon wiederholt in der Presse darauf aufmerksam gemacht worden, daß die türkische Regierung zu dem russischen Cabinet in letzter Zeit in intimere Beziehungen getreten ist. Wie wir hören, handelt es sich um ein Arrangement zwischen den beiden Staaten, wonach die russische Flotte, unter Garantie für die Sicherheit der türkischen Küsten zu jeder Zeit mit einer beliebigen Anzahl von Kriegsschiffen durch den Bosporus in das Mittelmeer und umgekehrt vom Mittelmeer in das Schwarze Meer fahren kann. Also eine Vereinigung der russischen Flotte im Schwarzen Meere und in der Ostsee, welche die maritime Kraft Ruß- lands auf Kosten der englischen Flotte wesentlich heben und alle Anstrengungen Englands, die dieses seit Jahrzehnten für die Unabhängigkeit der Pforte und für ihren Einfluß im Orient gemacht, mit einem Schlage vereiteln würbe.
gänzung des Entwurfs. — Probst (Württemberg) bagegen. Die Versicherung stehe ganz im Belieben des Einzelnen, diejenigen Arbeiter also, welche sich die Prämien absparen, sind bei einem über sie kommenden Unglück nicht besser, womöglich noch schlechter daran, wie die, welche es nicht thun. — Dr. Hammacher. Nicht der an und für sich richtige Satz von Leistung und Gegenleistung, sondern die große Idee, daß die Wohlfahrt der Industrie und der an ihr Beschäftigten von der Corporation der Arbeitnehmer und Arbeitgeber abhänge, liege dem Lasker- schen Antrag zu Grunde, dem er freudig zustimme. — Ackermann (Dresden). ■Pier, wo es sich nur um einen winzigen Theil der großen socialen Frage handelt, dürfe man den volkswirthschastlichen Rücksichten nicht zu großen W rth beilegen. Er beantrage, wolle das Haus nicht die obligatorische Versicherung einführtN, den ersten Theil des Antrags Lasker ganz ablehnen, den zweiten Theil dahin amen- diren zu wollen, daß die Leistung der Knappschaftskassen nur insoweit auf die Gesammtentschäoigung in Anrechnung kommt, als die Versicherung unter Mitleistung von Prämien oder anderen Beiträgen durch den Haftpflichtigen erfolgt
messen des Gerichts überlassen." .
Eine längere Debatte erhebt sich über den Antrag, den vierten Absatz des §. 5, welcher es dem richterlichen Ermessen anheimstellt, ob der Schadenersatz in Kapital oder Rente zuzubill.gen ist, zu streichen und dafür präc isere Bestimmungen zu setzen; der Beschluß geht dahin, folgenden neuen, von LaSker und Sysoldt sormulirten neuen Paragraphen einzuschalten: „Das Gericht hat unter Würdigung aller Umstände über die Höhe des Schadens, sowie darüber, ob, in welcher Art und in welcher Höhe Sicherheit zu bestellen ist, nach freiem Ermessen zu erkennen. Als Ersatz für den zukünftigen Unterhalt oder Erwerb ist, wenn nicht beide Tyeile über die Abfindung in Kapital einverstanden sind, in der Regel eine Rente zuzubilligen. Der Verpflichtete kann jederzeit die Aufhebung oder Minderung der Rente fordern, wenn diejenigen Verhältnisse, welche die Zuerkennung oder Höhe der Rente bedingt hatten, inzwischen wesentlich verändert sind. Ebenso kann der Ver- letzte, dasern er den Anspruch auf Schadenersatz innerhalb ver Verjährungsfrist geltend gemacht, jederzeit die Erhöhung, oder Wiedergewährung der Rente for- oern, wenn die Verhältnisse, welche für die Feststellung, Minderung oder Aufhebung der Rente maßgebend waren, wesentlich verändert sind. Der Berechtigte kann auch nachträglich die Bestellung einer Sicherheit oder Erhöhung derselben fordern, wenn die Vermögensverhältnisse der Verpflichteten inzwischen sich verschlechtert haben." .
§. 6. Die Vorlage behandelt die Verjährungsfrist; sie erhalt aus Antrag LaSkei's nachstehende Fassung: „Die Forderungen auf Schadenersatz verjähren in zwei Jahren vom Tage des Unfalls an. Gegen denjenigen, welchem der Ge- lödtete Unterhalt zu gewähren hatte, beginnt die Verjährung mit dem Todestage. D e Verjährung läuft auch gegen Minderjährige und diesen gleichgestellte Personen von denselben Zeitpunkten an, mit Ausschluß der Wiedereinsetzung."
Auch §. 7 (UebcrgangSbestimmungen) wird auf Antrag LaSker's mehrfach amendirt; verschiedene Petitionen durch die gegenwärtige Berathung für erledigt erklärt, und drei zu dem Gesetz eingebrachte Resolutionen bis zur dritten Lesung zurückgezogen.
Es folgen Wahlprüfungen. Die Wahl des Hrn. v. Brauchitsch, tm Wahl- kreise Elbing-Marienburg wird vorläufig beanstandet. Zu der schon beanstandeten Wahl des Geistlichen Raths Müller in Plcß-Rybnick ist verschiedenes neues Ma- terial über die Thatigkeit der dortigen Geistlichkeit beigebracht.
Telegraphische Depeschen.
4- Versailles, 30. April, 7 Uhr Abends. Die Kanonade dauert an verschiedenen Punkten mit Heftigkeit fort. Etwa 150 Gefangene wurden in letzter Nacht gemacht, sowie 10 Kanonen erbeutet. Dieselben trafen heute hier ein.
4- Versailles, 1 Mai, Abends. In Folge des Abbruches der Unterhandlungen hat eine lebhafte Kanonade gegen das Fort Jffy wieder begonnen. In der heutigen Sitzung der Natiorial-Vcrsammlung bestätigte Picard die Meldung von Unruhen in Lyon. Der Präfect Valentin ist verwundet, doch ist die Ordnung wieder hergestellt worden. Ruhestörungen ohne größere Bedeutung sind in ver Stadt Thiers in der Auvergne vorgekommen. Picard sagt, man könne die Wahlen noch nicht charakterisiren, weil die Berichte darüber noch unvollständig seien, die Wahlen seien jedoch solcher Art, daß die Kammer und das Land si.tz Darüber beruhigen könnten. Eine officielle Depesche von 10 Uhr sagt: Es isl nichts von Wichtigkeit vorgefallen. Dar wieder besetzte Jffy wurde aufs Nem aufgefordert, sich zu ergeben. Die Aufforderung wurde zurückgewiesen. Die Ver- saillcr haben noch keinen Sturm versucht. Man erwartet ein allgemeines Gefecht,
4- Versailles, 1. Mai. Berichten aus der Provinz zufolge wären die Wahlen fast durchgängig im Sinne der konservativen Republikaner ausgefallen.— Diesen Morgen bewegten sich bedeutende Truppenmaffen vom Pont de Sevret nach dem Pont du jour. In Paris wurden mehrere Redacteure von gemäßigten Journalen in Anklagezustand versetzt; dieselben haben in Folge dessen Pari- verlassen.
4- Versailles, 1- Mai. Das Fort Jffy hat heute Morgen die Parlamentärflagge aufgezogen. Ein Offizier ist abgegangen, um den Aufständischen die Be- vingungen der Capitulation kundzuthun. Von Unterhandlungen ist durchaus keine Rede mehr. Gestern ist in Lyon und in (der auf der anderen Rhoneseite liegenden Stadt) Guillotiere eine Erneute ausgebrochen, jedoch ist die Ordnung wieder hergestellt.
A Versailles, 2. Mai. Der „Francais" schreibt: Alle aus Paris uns zukommenven Nachrichten melden, daß die infurrectionelle Armee von nur no^ geringem Bestände sei. Sie befindet sich vollständig vor der Stadt. Die Wälle,
t Berlin, 1. Mai. Deutscher Reichstag. Die heutige 27. Plenarsitzung wird vom Präsidenten Dr. Simson um 111/» Uhr mit kurzen geschäftlichen Mittheilungen eröffnet. Das Haus tritt sofort in die Tagesordnung ein: Fortsetzung der zweiten Lesung des Haftpflichtgesetzes.
Lasker beantragt, hinter §. 3 der Vorlage nachstehenden neuen Paragraphen einzuschalten: „War der Getödtete oder Verletzte gegen den Unfall ohne Mitwirkung des Haftpflichtigen und unter der Bedingung versichert, daß der Versicherer gegen den Haftpflichtigen sich erheben dürfe, so wirb die gezahlte Versicherungssumme auf die Beschädigungssumme abgerechnet, und der Versicherer kann den Ersatz derselben bis zur Höhe der Entschädigung selbstständig von dem Verpflichteten fordern. War der Getödtete oder Verletzte unter Mitleistung von Prämien oder anderen Beiträgen durch den Haftpflichtigen bei einer Versicherungsanstalt, Knappschafts-, Unterstützung---, Kranken- oder ähnlichen Kaffen versichert, so ist die Leistung der Letzteren auf die Gesammtentschädigung .einzurechnen, jedoch nur dann, wenn die Mitleistung desselben nicht unter einem Dritttheil der Ge- sammtleistung beträgt." BunbeScommissar Geh. Rath Achenbach acceptirt das Amendement Namens der verbündeten Regierungen als eine dankenswerthe Er-
rungswefens, in das Gesetz hineinzuziehen. — Bei der Abstimmung wird unter Verwerfung aller anderen Amendements der LaSker'sche Antrag pure angenommen.
§. 4. Der Vorlage stimmt das Hau» fast ohne Debatte zu, sie lautet: Die in den §§. 1 und 2 bezeichneten Unternehmer sind nicht befugt, die Anwendung der in den §§.1—3 enthaltenen Bestimmungen zu ihrem Vortheil durch Verträge (mittels Reglements oder durch besondere Uebereinkunft) im voraus aus- zuschließen oder zu beschränken. Vertragsbestimmungen, welche dieser Vorschrift entgegenstehen, haben keine rechtliche Wirkung."
Fast ohne Debatte wird §. 5 der Vorlage in nachstehender Fassung zum Beschluß erhoben: „Das Gericht hat über die Wahrheit der thatsächlichcn Behauptungen, unter Berücksichtigung deS gesammtcn Inhalts der Verhandlungen, nach freier Ueberzeugung zu entscheiden. Die Vorschriften der Landesgesitze über den Beweis durch Eid, sowie über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden und der gerichtlichen Geständnisse bleiben unberührt. Ob einer Partei über die Wahrheit oder Unwahrheit einer thatsächlichen Behauptung noch ein Eid aufzulezen, sowie ob und inwieweit über die Höhe deS Schadens eine beantragte Beweisaufnahme anzuordnen oder Sachverständige mit ihren Gutachten zu hören, bleibt dem Er-
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mit Ausnahme einiger wohlbesetzten Punkte, sind ohne Leute und Kanonen, die im Innern der Dtavt befindlichen Barrikaden kaum mehr bewacht. Die Zahl der Widerspenstigen vermehrt sich mit jedem Tage und man scheint sich durch die drohenden Decrete der Commune nicht mehr beunruhigen zu lassen. Zwischen de.i insurrectionellen Autoritäten scheint außerdem die Spaltung im Zimehmen zu sein, besonders zwischen dem bürgerlichen Elemente der Commune, an dessen Spitz! Dclescluze steht, und'dem militärischen Element, das von Cluseret und der Fremden- ...... -.o-'danve, die sich um ihn geschaart, repräsentirt wird. Die Freilassung Bergers o- ^ine oaPM9 beantragt Winter (Wiesbaden). — Wichmann und der Posten, welche ihm die Commune gegeben, dürfte als eine gegen Cluseret
(Lübeck) warnt davor, eine ganz neue und fremde Materie, die des Unfalloersiche- gerichtete Maßregel zu betrachten sein. — Wce man vernimmt, werden in Auxerre
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