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Gichmer Anzetger

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen

Dienstag den 4. April

Nr SO

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Gießen, am 30. Mar? 1871.

Betreffend: Unterstützung bedürftiger Familien der zum Dienst einberufencn Reserve- ?c. Mannschaften.

Starck.

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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden deutscher Kaiser, König von Preußen rc.

verordnen auf Grund des Artikels 68 der Verfassung des deutschen Reiches, im

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H. (BvndeSgesetzbl. S. 503 pjtun zweiten und ersten Armeecorps ,chli

für die Bezirke VeS achten, eilfteN, zehnten, neunten, zweiten

r Vorstand.

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starke Was ti-feS durch Volke

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Namen des Reiches, was folgt:

Der durch unsere Verordnung vom 21. Juli v.

rbutcn jeder Ärt r '"^rger, Linden

Kautionen der Bundesbeamten, Vie Einführung der allgemeinen deutschen Wechsel­ordnung, der Nürnberger Wechselnovellen und des allgemeinen deutschen Handys-

Militärmacht verschaffen und eine feste Stütze im Volke gewinnen kann, dann nach der Bbdication des Fürsten geschehen mag, ist vorläufig noch in Dunkel gehüllt. Uns will scheinen, daß die rumänische Angelegenheit nicht eine Harmonie zwischen der rumänischen Regierung und dem rumäniswcn

P-ets vierttljährtg 1 fL 12 fr. mit Brtngerlolm. Durch die Host oezogen vierteljährig 1 ff. 27 *r.

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an die Großherzaglichcn Bürgermeistereien.

Wir find veranlaßt, die Bestimmung unseres Ausschreibens vom 19. September v. I. in Erinnerung zu bringen, wonach un­verzüglich Anzeige zu erstatten ist, wenn Reservisten, Landwehrmäriuer und Ersatz-Reservisten, deren Familien aus der Kreiskasse Unter­stützung erhalten, aus dem Militärdienst auf unbestimmte Zeit entlassen werden.

die Einführung norddeutscher Bundesgesetze in Bayern, treten dort mit Emanation des Gesetzes in Kraft die norddeutschen Gesetze über das Paßwesen, die Nationa- lität der Kauffahrteischiffe, die Fr?izügigkeit, die Aufhebung der Schuldhaft, über die Pensionirung der vormals schleswig-holsteinischen Offiziere, Unterklassen und Militärbeamten, die Schließung und Beschränkung öffentlicher Spielbanken, vte

Lncheint täglich, mit Aus­nahme Montags.

Ärpedttivn : Canzleibeig ML B. Nr. 1.

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nienS aus eigener Kraft und Initiative kaum möglich ist. Es gewinnt r-nn auch immer mehr an Wahrscheinlichkeit, daß Fürst Karl die Regierung bald niedcrlegen wird, weil die Aussicht täglich mehr schwindet, daß er sich eine hinlänglich

gesetz^uch?, die Beschlagnahme des ArbeitS- oder Dienstlohnes, die Gleichberechti- ir_jg der Confessionen tu bürgerlicher oder staatsbürgeckicher Beziehung, die Eie- schlittzuNg' und die Beurkundung ees Per'oneNstanoes, oie Flößereiab^ave», eie

Erwerbung und den Verlust der Staatsangehörigkeit, die Commandit- und Aktien- gesellschaften. Einzelne dieser Gesetze erhalten kleine, auf Bayern bezügliche, redac- tionelle Aenverungen. Weiter treten in Bayern mit dem l.Juli d. I. in Kraft die Gesetze, betreffend die Beseitigung der Doppelbesteuerung, die Wechselstempel­steuer, das Bundesoberhandelsgericht, die Gewährung der Rechtshilfe; mit dem 1. Januar 1872 die Gesetze wegen der Ausgabe von Banknoten und Papiergeld und das Strafgesetzbuch.

M. Die schmachvollen Exceffe in der Hauptstadt Rumäniens haben in Berlin begreiflicherweise eine außerordentliche Sensation erregt, und die deutsche Bundes­regierung wird natürlich eine eclatante Genugthuung verlangen für die Beleidi­gungen und Mißhandlungen der Deutschen und ihres Bevollmächtigten hi Bucharest. Indessen wird es damit nicht abgethan sein; es bedarf fester Garantien gegen die Wiederholung solcher Excesse, und diese vermag eben die rumänische Regierung nicht zu geben, denn wenn Vie Polizei- und Militärbehörden, wie erwiesenermaßen feststeht, an den skandalösen Auftritten vom 22. v. M. mehr oder weniger die Schuld tragen, lo ist damit der Beweis erbracht, daß eine Regeneration Rumä-

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zum Austrag gebracht werden kann, sondern daß eine befriedigende Lösung nur durch ein Einverständniß zwischen Deutschland und Oesterreich möglich ist. Ru­mänien. das Gebiet der untern Donau, kann nur in Gemeinschaft mit der leiten­den Donaumacht, der österreichisch-ungarischen Monarchie, gedeihen, ebenso wie die Germanisirung Böhmens nur der leitenden Macht des deutschen Reiches, die hie in schon so Großes geleistet hat, gelingen wird.

M. Nach Berlin gelangten Nachrichten aus Rumänien zufolge ist es jetzt constatirt, daß bei dem Pöbelexccsse Militär und Polizei nicht nur die Rolle der Zuschauer gespielt, sondern daß sogar einzelne Wächter des Gesetzes, sowie Offiziere der rumänischen Armee sich daran beteiligt haben. Das Militär bat lauterklärt, daß es niemals für Deutsche gegen Rumänin die Waffen ergreifen werde und der rumänische M nisterpräsivcnt den Truppensührcrn ausdrücklich untersagt, mit dem Bayonnrt gegen die Scandalmacher vorzugehen. Bei solcher Lage der Dinge wird rin Ministerwechsel dem Fürsten wenig nützen. Letzterer wirb daher wohl seinen früheren Entschluß, das Land zu verlassen, durchführen, ehe cs zu spät wird.

In Frankreich stehen sich die beiden Regierungen in Versailles und Paris ceoöachtend gegenüber. Beide rüsten sich zum Entscheidungskampfe; leider ist es keinem Zweifel mehr unterworfen, daß in Lyon und Marseille nicht die Gemäßigten, sondern die Rothen die Herrschaft führen und aller Wahrscheinlichkeit nach dem Beispiel jener Städte noch manche andere Stadt folgen wird; inzwischen wird das Plündern, Rauben und Morden in der Hauptstadt ^er Civilisation rein systematisch eetrieben und der Unsinn und Unfug vom Jahre 1792 so getreulich als möglich copirt.

3. April.

DiePost" enthält folgende allerhöchste Verordnung:

Verordnung, betreffend die Aufhebung des Kriegszustandes in den Bezirken achten, etlften, zehnten, neunten, zweiten und ersten Armeccorps.

Vom 27. März 1871.

erklärte Kriegszustand hört mit dem Tage der Verkündigung dieser Verordnung auf. Die in diesen Bezirken befindlichen Kriegsgefangenen bleiben jedoch den Kriegs- gesehen unterworfen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem kaiserlichem Jnfiegel. Gegeben Berlin, den 27. März 1871.

(L. S.) Wilhelm.

Fürst v. Bismarck.

M. Das Organ der katholischen Fraktion des Reichstages bemerkt in Bezug auf die Stellung des Reichstages zu dem Reichensperger'schen Anträge, die Auf­nahme der Grundrechte in die Reichsverfassung:Die preußischen Nationalliberalen und der Fortschritt werden zu zeigen haben, ob sie auch heute noch, wie sie es zur Zeit des Konflikts in der ersten Hälfte der sechziger Jahre gtthan, das preu­ßische Staatsgrundgesetz als ein Bollwerk des Rechts uno der Freiheit betrachten, und ob sie ihm consequenterweise möglichste Geltung nach Zeit und Raum ver­schaffen werden." Nun, die Freiheit, welche dir preußische Verfassung gibt, ist von so geringem Umfange und so wenig gewährleistet, daß Diejenigen, welche sich an Lieser Freiheit begnügen lassen, gerade keinen besonderen Anspruch darauf erheben dürfen, als Träger des freiheitlichen Gedankens zu gelten. So sehr auch die Fraktionen des Reichstages in ihren politischen Ansichten auseinander gehen, darin stimmen sie wohl alle überein und die Adreßdebatte legte Zeugniß davon ab daß die ultramontane Partei nicht ölos ter nationalen Entwicklung, sondern auch der gÖiverung der Freiheit, der Bildung und des Wohlstandes die größten Hemmnisse cntgegenstellt. Was die ultramontanen unter Freiheit verstehen, läuft auf die Souveränetät der katholischen Kirche gegenüber dem Staate hinaus, ebenso wie sie die kaum wiedergewonnene Macht des deutschen Reiches dazu verwerthen möchten, die weltliche Macht des Papstes aufs Neue zu beleben, Venn cer Friede der Völker gilt ihnen nichts im Vergleiche zu der Herrschaft NdmS. Eine solche Partei hat selbstverständlich keine Zukunft im deutschen Reiche, und man kann sich nur über die Dreistigkeit wundern, mit welcher sich die Ultramcutancn als die Vertreter der Rechte unv Freiheiten de» beut|d)pn Volkes .nzustellcn wag.n. Es ist daher mit Zuversicht zu erwarten, daß bei der auf den l.vs. anstehenden Dis­kussion des von der katholischen Partei eingebrachten Antrages die eigentlichen Ziele der Herren von der langen und kurzen Robe noch schärfer als in der Adreß- Vebatte präcisirt und dem Veutschen Volke aufs Neue mit überzeugender Kraft Var- gethan wird, was es mit der Freiheit auf sich haben würde, wollte sich Deutsch­land in den Netzen der Ultramontanen fangen lassen.

Die am 30. März beschlossene Adresse des Reichstages wird dem Kaiser in einer von demselben zu bestimmenden Audienz durch eine Deputation von 30 Mit­gliedern überreicht werden. In diese Deputation wurden geloost: Dr. Marquarv- Borth, Dr. Köchly, Staoenhagen, v. Palow, v. Kufferow, Kirsner, v. Trcskow, Dr. Gneist, Schröder (Beuthc.i), Heidenreich, Dunchr, Dr. Endemanu, Henlein, Dr. Seelig, Graf zu Stolberg-Werningerote, Graf Strachwitz, Schenk, Erbgraf zu Solms-Laubach, Pelzer, Dr. Pfeiffer, v. Simpson-Gcorgenburg, Grosmann (Stadt Köln), Overweg, Genart, Fier, Graf v. Sei.isheim-Grunbach, v. Kirch- mann, v. Lindenau, v. Buffe und Kiefer.

Durch das am 31. März in erster Lesung angenommene Gesetz, betreffend

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